Sind Google, Facebook und Co die obersten bösen Datensammler, wie es uns die
FAZ, Martin Schulz und Sigmar Gabriel seit einiger Zeit weismachen wollen, oder sind es nicht eigentlich
unsere Regierungen? Der Grünenpolitiker
Malte Spitz hat es in einem
sehr lesenswerten Gastbeitrag für
Zeit-online so zusammengefasst: "Der Staat lässt Unternehmen so viele Daten wie möglich über uns sammeln, bestärkt die Firmen im Zweifel sogar und
greift im Nachhinein auf die gesammelten Informationen zu. Das mindert den Aufwand und vermeidet durch
diese Verschleierung eventuelle gesellschaftliche Debatten darüber, dass
der Staat in immer mehr Lebensbereiche eindringt."
Ebenfalls auf
Zeit online erklärt Sebastian Mondial an sieben Beispielen, wo Sie überall
Daten hinterlassen und wie man sich wenigstens teilweise dagegen schützen kann.
Außerdem: Fürs Dossier der
Zeit haben Kerstin Kohlenberg, Yassin Musharbash und Wolf Wiedmann-Schmidt nachgeforscht, wie
Europas Geheimdienste europäische Bürger ausspionieren und dabei mit den USA zusammenarbeiten. So schloss die Bundesregierung 2011 ein Abkommen mit den USA, um den
Austausch der Sicherheitsbehörden beider Länder auszuweiten: Geteilt werden sollen künftig Fingerabdrücke und "persönliche Informationen über Gesundheit, Sexualleben oder etwa Gewerkschaftszugehörigkeit" Verdächtiger.
Und was genau trägt
der BND über uns zusammen? Der
Stern hat eine Zusammenfassung seines Interviews mit
Edward Snowden online gestellt, in dem dieser bestätigt, dass "
Mitarbeiter deutscher Dienste Zugang zum
X-Keyscore Programm der NSA gehabt hätten, das unter anderem Milliarden deutscher Kommunikationsdaten durchsuche".
Anna Biselli
stellt auf
Netzpolitik eine Studie vor, die sich mit der Frage befassst, inwieweit die
Aktivitäten des BND überhaupt für Bürger und Politik zu kontrollieren sind - Ergebnis: "Die Tätigkeiten des BND entziehen sich zu großen Teilen der parlamentarischen Kontrolle, es gibt
kaum Möglichkeiten, die Überwachung von elektronischem Datenverkehr einzuschränken - kein Wunder, denn das G10-Gesetz, das die Befugnisse zu Eingriffen in Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regeln soll, stammt von
1968 und auch nachträgliche Ergänzungen und Änderungen können den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht gerecht werden." Die Studie ist von Stefan Heumann von der
stiftung neue verantwortung und Thorsten Wetzling vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit (
BIGS) erstellt worden und hier als pdf-
Dokument zu lesen.
Wolfgang Janisch kommt in der
SZ (nicht online) zu ganz ähnlichen Ergebnissen und zitiert Papiere, die für den
NSA-Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden.
Rechtsanwalt Thomas Stadler
schreibt in
internet-law.de: "Wenn der BND also tatsächlich in Frankfurt in großem Umfang den Internetverkehr überwacht, dann hat die
Bundesregierung gegen ihre Pflichten aus dem Kontrollgremiumgesetz verstoßen und das Gremium nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Maß unterrichtet."
Weiteres: Zur Entscheidung des Bundesstaatsanwalts, nicht zur NSA-Affäre zu ermitteln
schreibt Heribert Prantl in der
SZ: "Es
leidet das Rechtsbewusstsein, wenn nun die Bürger den Eindruck haben müssen, dass die oberste deutsche Verfolgungsbehörde einen Kotau vor
privilegierten Straftätern macht." Ebenfalls in
Netzpolitik setzt sich Rigo Wenning, Justitiar des
W3C, nochmal sehr ausführlich mit dem EuGH-Urteil gegen Google auseiinander.