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Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.03.2019 - Urheberrecht

Wenn Springer und die übrigen Zwerge der Kulturindustrie sich aufführen, als hätten sie gegen die Übermacht Google und Facebook so gar keine Chance, ist das Spektakel derart ergreifend, dass das EU-Parlament umstandslos einknickt, nur um es los zu sein. Und so wurde die EU-Urheberrechtsreform durchgewunken, ohne dass das Parlament den geringsten Änderungsantrag zuließ.

Die Beschlüsse müssen nun in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht übersetzt werden, und das wird ein langwieriger und chaotischer Prozess sein, schreibt Danny O'Brien in einer ersten Analyse bei der Electronic Frontier Foundation. "Leider ist es wahrscheinlich, dass die Richtlinie zuerst von jenen Ländern umgesetzt wird, die sie  am meisten verfochten haben. Die französischen Politiker haben sich stets für die schlimmsten Teile der Richtlinie eingesetzt, und die Macron-Regierung könnte versuchen, den Triumph der Medienunternehmen des Landes möglichst früh zu vollenden." Und noch ein Problem spricht O'Brien an: Die Direktive ist so vage formuliert, dass viele Streitfragen vor Gericht werden geklärt werden müssen. Doch "wer wird die Internetnutzer vor Gericht vertreten? Big Tech hat ein paar Motive und die Millionen, es zu tun, aber nach dieser schweren Niederlage können sich diese zunehmend defensiven Riesen durchaus entschließen, dass es besser ist, sich außergerichtlich zu einigen und den etablierten Medien ein Schutzgeld zu bezahlen."

Sehr nützlich auch eine Anlayse von Friedhelm Greis bei Golem, der die gesamte Richtlinie durchgeht und Punkt für Punkt erörtert. Da die Debate in den letzten Wochen so geframet wurde, dass fast nur noch über Uploadfilter diskutiert wurde, aber nicht mehr zum Beispiel über die Leistungsschutzrechte für die Presse, hier Greis' Erläuterung zu diesem Artikel: "Er ist sehr stark an die in Deutschland gescheiterte Version des Leistungsschutzrechts angelehnt. Allerdings betrifft er nicht nur Suchmaschinen und Newsaggregatoren, sondern alle 'Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft'. Nicht lizenzpflichtig sind 'die private oder nichtkommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch einzelne Nutzer' sowie 'die Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung'. Hyperlinks bleiben erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten." Blogs sind von diesem Artikel ausgenommen, aber die Frage, was ein Blog ist mag dann erst duch langwieriege Prozesse zu klären sein.

Es gäbe weitaus bessere Wege, Google und Facebook zu regulieren, etwa die ePrivacy-Verordnung, schreibt Markus Beckdahl in einem großartigen Text auf Netzpolitik. Doch die wurde vertagt, "denn auf einmal standen Netzkonzerne und Verlage Seite an Seite, um ihr intransparentes Tracking gemeinsam vor Verbraucherrechten zu beschützen". Beckedahl betont auch, dass die Urheber bei dieser Reform vielfach schlechter gestellt werden: "Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger hieß es lange Zeit, die Einnahmen würden zwischen Verlegern und Urhebern geteilt. Beim letzten Kompromiss sind die Ansprüche der Urheber dann 'zufällig' zugunsten der Verleger und Medienkonzerne rausgeflogen."

"Entscheidend .. ist nicht etwa eine Änderung des Urheberrechts - das bleibt in den Grundzügen, wie es war", erläutert Finn Mayer-Kuckuck zu den Uploadfiltern in der taz: "Die EU-Richtlinie verlagert nun jedoch die Verantwortung für seine Einhaltung vom Nutzer zu den Plattformen. Google, Facebook und Co. sind künftig haftbar, wenn dort Beiträge mit geschützten Inhalten erscheinen. Der Richtlinie zufolge können sie zwar Lizenzen dafür erwerben. Die Befürchtung lautet jedoch, dass sie stattdessen das Hochladen verweigern werden. Jede Sekunde erscheinen 2.000 neue Fotos auf Facebook - wer soll einzeln über die Verwaltung der Rechte entscheiden?"

In Frankreich haben die eng mit dem Staat vernetzten Kulturindustrien extrem starke Lobbies. Eine Reihe von Künstlern hat noch am Sonntag im JDD einen Aufruf an die Bürger verfasst, in dem sie das Märchen vom guten Zwerg Google erzählen, der zum bösen Riesen geworden sei: "Wir verteidigen das Recht der Fantasie, das Recht, ein anderes Ende dieses Märchens zu erfinden. Wir verteidigen das Recht, unsere Geschichte zu schreiben und nicht die Geschichte zu leben, die die Riesen für uns beschlossen haben, wir verteidigen das Allgemeininteresse und nicht nur private Interessen, weil wir unser wertvollstes Gemeinwohl, eine gewisse Vorstellung von Demokratie, verteidigen."

Die französische Wirtschaftszeitung Les Echos interviewt Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, der findet, dass die Reform das Pferd von hinten aufzäumt: "Es sind die Majors, die mehr und mehr wollen. Sie wollen mehr Macht, um mit YouTube zu verhandeln. Warum nicht? Wenn das Gesetz YouTube zwingt, mehr zu zahlen, ist das nicht mein Problem. Da haben wir es mit Verhandlungen zwischen Industriegiganten zu tun. Aber dies erfordert keine Regulierung des gesamten Internets."

In der FAZ, die vor extrem tendenziösen, die Debatte aber stark beeinflussenden Debattenartikeln und "Recherchen" (widerlegt hier) nicht zurückschreckte, schreibt Michael Hanfeld, "Von Europa lernen heißt Demokratie lernen", und beschwert sich über den "Hass und die Häme, die den Befürwortern der Urheberrechtsreform entgegenschlagen". In der SZ ist Thomas Kirchner hochzufrieden, dass die Reform durchgegangen ist, schimpft auf die Internetgiganten, lässt die Rolle der Verwerter bequemerweise unter den Tisch fallen und erklärt seinen ergrauten Lesern: "Nein, die EU hat keinen Schaden genommen, weil sich die Abgeordneten über den Protest von Millionen vor allem junger Bürger hinweggesetzt haben. Dieses Votum wird Europa stärker machen." Beim Springer-Konzern, der die Reform als Lobbyist maßgeblich mit vorangetrieben hat, versichert der umfassend informierte Welt-Redakteur Ulf Poschardt den "umfassend halb informierten jungen Menschen", die gegen die Reform protestiert haben, sie brauchten keine Angst zu haben: Dies sei nicht das Ende des Internets.

Im Tagesspiegel kritisiert Sebastian Christ die "unfassbare Art und Weise, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist", in der jede Kritik an der Reform als von den Internetriesen gesteuert diffamiert wurde (wie zuletzt von Jaron Lanier in der Zeit): "Die Wahrheit ist, dass diesen Protestierenden fortwährend die politische Existenz abgesprochen wurde. Sie wurden von führenden Europapolitikern der Union als 'Bots' oder als 'Fake' bezeichnet, später dann noch als Krawallmacher und Quertreiber gebrandmarkt. Daniel Caspary, CDU-Europaabgeordneter aus Baden-Württemberg, schwadronierte in der Bild-Zeitung gar von 'gekauften Demonstranten', die 'zumindest teilweise' von amerikanischen Großkonzernen Geld bekämen. Doch auch die Sozialdemokraten haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Noch-Justizministerin Katarina Barley stimmt im EU-Rat erst für die Urheberrechtsreform, nur um dann später - als der Schaden kaum noch zu reparieren war - plötzlich an der Seite der Reformgegner aufzutauchen." Die ARD-Tagesthemen interviewen Sascha Lobo zur Abstimmung: "Das Vertrauen einer Generation in die demokratische Politik ist massiv beschädigt worden."

Martin Sonneborn hat das Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordneten getweetet. Am 26. Mai ist Europawahl, da sollte man diese Tabelle noch mal konsultieren. Die CDU hat fast komplett für die Reform gestimmt, die Grünen haben sich mit 5 Abwesenheiten und Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen auch nicht mit Ruhm bekleckert.

Es gibt noch eine Chance, die Uploadfilter aufzuhalten, weiß die EU-Abgeordnete Julia Reda. Die Bundesregierung könnte dafür sorgen:

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.03.2019 - Urheberrecht

Svenja Bergt und Anne Fromm diskutieren in der taz Alternativen zu Uploadfiltern. Eine davon wäre die früher bereits intensiv diskutierte "Kulturflatrate", die nicht mehr über eine Geräteabgabe, sondern durch Internetnutzung erwirtschaft würde: "Pro Internetanschluss würde ein Betrag fällig, der zum Beispiel über einen der unten genannten Wege an die Urheber:innen fließt.  (...) Von Seite der Urheber:innen stellt sich darüber hinaus die Frage: Was wäre ihr Entgegenkommen? Bei Kassetten und CDs war es die Privatkopie, die damit geduldet wurde. Und heute? Wäre jegliche Nutzung im Netz legal? Der Gedanke, dass beispielsweise nicht nur jegliches Sampeln durch andere Musiker:innen sondern auch bislang illegales Filesharing damit straffrei sein könnte, sorgt für Kritik an diesem Modell."

Dass Google gegen Artikel 13 (jetzt Artikel 17) ist, heißt nicht, "dass alles, was Google schadet, automatisch Künstlern hilft", schreibt Alexander Fanta in Netzpolitik in einem abschließenden Kommentar zu der heute anstehenden Abstimmung über das EU-Urheberrecht: "Schon der behauptete Gegensatz 'Konzernmacht gegen die Künstler' ist falsch. Auf beiden Seiten der Debatte um den umstrittenen Artikel 13 stehen Konzerne: Internetgiganten gegen Musik- und Filmindustrie. Vor allem die Rechteinhaber lobbyierten intensiv für die Reform. Das fertige Gesetz, die Urheberrechtsreform, trägt deutlich ihre Handschrift. Kapital kennt keine Grenzen und Konzerne haben keine Heimat. Es hat wenig Belang, ob die Konzerne, die von der Reform profitieren, in Kalifornien sitzen oder in Hannover. Ihr erstes Interesse gilt weder Kunstschaffenden noch Nutzerinnen und Nutzern."

Verleger Jonathan Beck verteidigt im Interview mit der SZ die geplante EU-Urheberrechtsreform. Auch Artikel 13, der Internetkonzerne für die urheberrechtlichen Verstöße ihrer Nutzer haftbar machen will, sieht er gelassen: "Die deutschen Verlage müssen sämtliche Pflichten, die Artikel 13 jetzt auch den milliardenschweren Internetkonzernen auferlegt, schon seit sehr langer Zeit erfüllen. Wir müssen jede Nutzung abrechnen, wir haben Informationspflichten und so weiter. Als Verleger habe ich an Artikel 13 kein wirtschaftliches Interesse, aber es stört mein Gerechtigkeitsempfinden massiv, wenn es heißt, einer milliardenschweren Plattform sei das nicht zuzumuten. Das Content-Erkennungssystem von Youtube hat angeblich 60 Millionen Euro gekostet. Das ist für Google, was 200.000 Euro für meinen Verlag sind, so viel geben wir für eine Software für die Honorarabrechnung schnell aus."

Auf der Wirtschaftsseite der FAZ gibt es einen interessanten Hintergrund zum Gemauschel in der EU im Vorfeld der Reform. Demnach stimmt Deutschland ihr auch deshalb zu, weil Frankreich in der Frage der Gas-Pipeline Nordstream Zugeständnisse gemacht habe, so dass Deutschland bei der Urheberrechtsreform die rigide französische Position unterstützt: "Die Franzosen gehören in der EU traditionell zu den Befürwortern eines sehr strengen Urheberrechts. So ist es in Frankreich sogar verboten, Bilder mit Graffiti oder den beleuchteten Eiffelturm auf Foto-Plattformen hochzuladen. Beides wäre in Deutschland wegen der urheberrechtlichen 'Panoramafreiheit' erlaubt."

Außerdem in der Flut heutiger Artikel zum Thema: Bei heise.de warnt Jörg Heidrich vor Uploadfiltern. In Zeit online sagt der CDU-Politiker Axel Voss, der die Reform maßgeblich betrieben hat: "Was YouTube macht, ist eine Art Enteignung." Die EU-Abgeordnete Julia Reda erklärt nochmal die grundsätzlichen Streitpunkte aus ihrer kritischen Sicht. In der FAZ verteidigt der Filmkomponist Matthias Hornschuh die Reform. Schließlich veröffentlicht das Marta Herford den "Herforder Appell", einen dringenden Aufruf zu einer liberaleren Handhabung von Bildrechten, vor allem auch in wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.03.2019 - Urheberrecht

Morgen stimmt das EU-Parlament über die Urheberrrechtsreform ab. Ob sie durchkommt, sei fraglich, meldet dpa (hier bei heise.de).

Welt-
Autor Thomas Schmid ist mit den Protesten gegen die EU-Urheberrechtsreform und die Position der Zeitungen nicht einverstanden: "Die Freiheitsideologie hat sich in diesem Milieu derart zu Beton verfestigt, dass man hier gegen Skepsis und Zweifel immun zu sein scheint. Nicht anders ist es wohl zu erklären, dass die Gegner der EU-Reform Gegenargumente vollkommen missachten und die Übermacht der Monopolisten lautstark beschweigen. Das hat fast etwas Masochistisches und erinnert beinahe an den Hurrapatriotismus junger Kriegsbegeisterter früherer Zeiten." Ähnlich sieht es in der SZ Heribert Prantl. Michael Hanfeld sieht es im Feuilleton-Aufmacher der FAZ ähnlich. Und die Europaabgeordnete der Grünen Helga Trüpel sieht es im Interview mit der FAZ auch so.

Und FAZ-Herausgeber Jürgen Kaube benutzt den in der Debatte nun schon uralten Trick, "geistiges Eigentum" mit materiellem Eigentum gleichzusetzen. Kateriana Barley und alle Gegner der Reform wüssten doch, dass Diebstahl verboten ist, schreibt er im Leitartikel auf Seite 1 der FAZ: "Und doch betreiben die genannten Politiker wie viele ihrer Parteigenossen das Geschäft von Leuten, denen das Eigentumsrecht gleichgültig ist. Sobald es sich nämlich um geistiges Eigentum handelt und sobald es im Internet kommerziell genutzt wird, finden Barley und ihresgleichen,  finden die FDP und die Grünen im Europäischen Parlament und andernorts den rechtswidrigen Zwischenhandel nicht so schlimm." Hilfe, das Internet hat Beethoven die Neunte gestohlen.

In Wirklichkeit ist es andersherum: Erst die Reform macht die Urheber ärmer. Die Demonstrationen am Samstag wandten sich vor allem gegen die drohenden Uploadfilter. Aber dies ist nicht der einzige Inhalt der Reform, schreibt Enno Park im Techblog t3n.de. Es geht auch um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Artikel 16 (ehemals Artikel 12, aber die Artikel wurden neu durchnummeriert), der Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften an Verlage ermöglicht und damit auf europäischer Ebene einen Zustand wiederherstellt, der zuvor vom Bundesgerichtshof als ungesetzlich veruteilt wurde. "Selbst wer eine Beteiligung der Verlage angemessen findet, muss zugeben: Die Urheberrechtsreform bricht ihr wie ein Mantra wiederholtes Versprechen, Urheber künftig besser zu stellen. Im Gegenteil: Die Situation von Urhebern verschlechtert sich. Während sie vom Leistungsschutzrecht nichts haben, werden sich durch Artikel 16 ihre Einkommen sogar schmälern."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.03.2019 - Urheberrecht

Nächste Woche soll das EU-Parlament über die Urheberrechtsreform abstimmen. Heute sind Demonstrationen angesagt, die sich vor allem gegen Artikel 13 (Uploadfilter) wenden.

Marcel Weiß macht in seinem Blog die überraschende Feststellung, dass Marktplätze von den strengen EU-Urheberrechtslinien, die Uploadfilter für Plattformen nach sich ziehen werden, ausdrücklich ausgeschlossen blieben: "Man muss nicht besonders zynisch sein, um eine direkte Verbindung zwischen diesen Ausklammerungen und der Tatsache zu ziehen, dass das das gesamte Geschäft des dominierenden Onlinegeschäfts von Axel Springer seit langer Zeit selbst wiederum dominiert wird von Nischen-Marktplätzen. Wer weit über 70 Prozent seines Umsatzes außerhalb von Medien verdient, ist kein Presseverlag mehr. Bild und Welt helfen aber dabei, dieses Geschäft zu beschützen."

Der Streit um die Uploadfilter ist auch ein Generationenkonflikt, der von der Politik nicht verstanden wird, schreibt Sidney Gennies im Tagesspiegel, wohl auch weil Politiker noch nicht zu der Generation gehören, in denen zwischen On- und Offline gar nicht mehr unterschieden wird: Und "weil Artikel 13 sich explizit an die großen Plattformen richtet, sollen ausgerechnet jene Netz-Giganten entscheiden, was in den digitalen Wohnzimmern und Nachbarschaften noch gesagt und geteilt werden kann, denen sonst zur Last gelegt wird, dass sie zu intransparent sind, ihre Nutzer manipulieren. Selbst Axel Voss gibt zu, dass womöglich 'die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird'. Daher der Furor."

Hinweise, "der Protest gegen die Reform würde aus den USA gesteuert, erwiesen sich als wenig stichhaltig", berichtet Karoline Meta Beisel in der SZ. "So nahm ein EU-Abgeordneter die Tatsache, dass viele Protestmails von Google-Accounts stammten, als Indiz dafür, dass Google hinter der Kritik stehen könnte. Bei anderer Gelegenheit wurde eine Datenrecherche, wonach die meisten Tweets zu dem Thema in den USA abgesetzt würden, im Nachhinein entkräftet." Vornehmerweise informiert sie ihre Leser hier nicht über die Quellen, die Recherche von Uebermedien zu den Lobbyartikeln in der FAZ (unser Resümee).

Aber auch in der SZ vertritt zwei Seiten weiter der Feuilletonchef Andrian Kreye genau wieder jene Position, der Protest sei von außen gesteuert: "Jedoch findet sich das Wort 'Filter' gar nicht im Text des Reformvorschlags. 'Upload-Filter' ist genauso ein Kampfbegriff der Reformgegner wie die Floskel von der 'Freiheit des Internets'. Ausgedacht haben sich das auch keine Demonstranten, sondern Lobbyisten und Netz-NGOs, die in Europa Stimmung gegen die EU machen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.03.2019 - Urheberrecht

Die Freischreiber machen auf Artikel 12 der europäischen Urheberrechtsrform aufmerksam, die nächste Woche durchs Parlament  gehen soll. Er stellt jene Zustände bei den Verwertungsgesellschaften her, gegen die Martin Vogel erfolgreich geklagt hatte (seine Artikel im Perlentaucher): "In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert die Debatte um Artikel 11 und 13. Dabei wird übersehen, dass vor allem Artikel 12 einer Enteignung von Autoren, Kreativen und anderen Urhebern gleichkommt. So ist darin eine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus Verwertungsrechten vorgesehen. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch geurteilt, dass diese Einnahmen ausschließlich den Urhebern zustehen."

"Wir brauchen ein ganz neues Urheberrecht", ruft die Science-Fiction-Autorin Sina Kamala Kaufmann im Tagesspiegel: "Der Kern dessen, was Wikipedia, Open Source und Creative Commons ausmacht - also das Kollaborative und das Miteinander - sollte nicht die Ausnahme der Regel sein, sondern der ideelle und technische Standard. Für Bildung, Wissenschaft und Kunst, für eine offene Gesellschaft. Um das, was sich hinter der ideell-gesetzlichen Konstruktion des geistigen Eigentums verbirgt, auch zu erhalten. Alles andere ist alt-kapitalistischer, besitzstandswahrender Irrsinn."

Supersauer ist dagegen Thomas Thiel in der FAZ, die sich in dieser Debatte mal wieder durch gnadenlose Propaganda auszeichnete: "Die Evangelisten des Immateriellen hatten vom Internet keinen blassen Schimmer. Sie sahen nicht die Machtstruktur, es ging ihnen um die Erfüllung von Konsumansprüchen. Die Verachtung geistiger Leistung, die damit heranwuchs, ist noch das kleinere Übel. Das größere ist die Manipulation des Bewusstseins, die Umformung des Gemeinwesens in ein vom Silicon Valley aus gesteuertes User-Heer und die Zerstörung der Strukturen, die einen klaren Verstand ermöglichen." Und "dass die Politik ihre Selbstabschaffung betreibt, wenn sie sich von den Konzernen die Regeln aufzwingen lässt, muss ihr in den vergangenen Tagen klargeworden sein", schreibt er noch. Er meint die einen Konzerne, den anderen darf die Politik ruhig gehorchen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.03.2019 - Urheberrecht

"Kommt das von der EU vorgegebene Urheberrecht, werden sich die Einnahmen der Autorinnen und Autoren merklich reduzieren", konstatiert Wolfgang Tischer literaturcafe.de mit Blick auf den selten diskutierten Artikel 12 der EU-Urheberrechtsreform. Hier sollen die Verlage zurückbekommen, was ihnen in Deutschland durch die von Martin Vogel geführten Prozesse (mehr hier) genommen wurde, nämlich einen Anteil an den von Verwertungsgesellschaften verwalteten Einnahmen aus Kopien, Geräteabgaben und anderen Quellen. "Mit Artikel 12 der neuen EU-Urheberrichtlinie wäre die Verlegerbeteiligung nun sogar auf europäischer Ebene vorgeschrieben. Er trägt die Überschrift 'Claims to fair compensation' (Ansprüche auf angemessene Entschädigung). Es ist davon auszugehen, dass die VG Wort versuchen wird, den derzeitigen freiwilligen Verteilungsschlüssel wieder grundsätzlich anzuwenden, so dass die Autorinnen und Autoren von Fachbüchern auf die Hälfte ihrer VG Wort Einnahmen verzichten müssten und Romanautorinnen und -autoren auf 30 Prozent, wenn die EU-Richtlinie nationales Gesetz wird."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.03.2019 - Urheberrecht

In der Schweiz wollen die Bibliotheken gerne das Vermietrecht von Büchern streichen, das vorsieht, dass die Autoren jedesmal Geld bekommen, wenn ein Buch ausgeliehen wird (ein Verleihrecht gibt es nicht in der Schweiz, lernen wir). In der NZZ ist Peter Stamm entsetzt: "Es ist verständlich, dass die Bibliotheken versuchen, Geld zu sparen, wo immer sie können. Aber es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Urheber der Werke, die den Lebenszweck der Bibliotheken ausmachen, kaum Geld für ihre Arbeit bekommen. Die Politik ist gefragt, nun endlich etwas für das Buch zu tun und den Bibliotheken die nötigen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.01.2019 - Urheberrecht

In der Welt stellt Christian Meier erwartungsgemäß keine kritischen Fragen an die Grünen-Politikerin Helga Trüpel, die im Streit um eine EU-Urheberrechtsreform die Position der Kulturindustrien unterstützt und den Kritikern eine "hysterische Kampagne" und "gezielte Propaganda" vorwirft.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.01.2019 - Urheberrecht

Bisher wurden bei der EU-Urheberrechtsreform der Paragraf 11 (Leistungsschutzrecht) und der Paragraf 13 (Uploadfilter) thematisiert, aber nicht der Paragraf 12, der auf europäischer Ebene wieder die Verlegerbeteiligung an Einnahmen durch Verwertungsgesellschaften einführen soll - gegen diese Praxis, die in Deutschland fälschlich aufrechterhalten worden war, hatte Martin Vogel erfolgreich gestritten. Gegen die Wiedereinführung durch die europäische Hintertür plädieren die Freischreiber auf ihrer Website: "Freischreiber lehnt eine pauschale, gesetzlich verankerte Beteiligung der Verleger an den Einnahmen aus Verwertungsrechten ab. Wir erwarten von der Politik, dass sie sich - auch auf europäischer Ebene - dafür einsetzt, dass solche Vergütungen aus Kopien etc. weiterhin ausschließlich an die Urheber ausgezahlt werden. Verlage sollten daran, wenn überhaupt, nur mit Zustimmung der Autoren beteiligt werden können, wie es etwa der aktuelle Verteilungsplan der VG Wort vorsieht. Mit dieser Position sind wir nicht allein: Autorenverbände aus 18 EU-Mitgliedsstaaten fordern in einer Petition die Abschaffung des Artikels 12."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.01.2019 - Urheberrecht

Kurz vor Torschluss und nachdem sich Kultur- und Zeitungsindustrien schon auf der Siegerseite wähnten, drohen die Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform zu scheitern. Elf Staaten sprachen sich gegen die in den Trilog-Verhandlungen erörterten Regelungen zum Europäischen Leistungsschutzrecht und zu Uploadfiltern aus. Die EU-Abgeordnete Julia Reda schreibt in ihrem Blog: "Diese überraschende Wendung im Drama um die Urheberrechtsreform bedeutet noch nicht das Ende von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern. Es ist aber ein ganzes Stück unwahrscheinlicher geworden, dass die Verhandlungen über die Urheberrechtsrichtlinie noch vor den Europawahlen im Mai zu einem Abschluss kommen. Die rumänische Ratspräsidentschaft kann jetzt erneut versuchen, die nationalen Regierungen auf eine gemeinsame Position einzuschwören, die von einer qualifizierten Mehrheit mitgetragen ist. Aber da die Kritik inzwischen aus entgegengesetzten Lagern laut wird, ist das keine leichte Aufgabe." Mehr dazu hier in Netzpolitik und hier aus der Perspektive der FAZ.