9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.05.2019 - Urheberrecht

Die EU hat die Reform des Urheberrechts versemmelt, es lohnt sich aber trotzdem bei der Ausgestaltung in den einzelnen Ländern genau hinzugucken - das ist noch Spielraum, meint Martin Kretschmer, Professor für Urheberrecht, im Interview mit sueddeutsche.de (in die Print-SZ scheint sich das Interview bisher nicht verirrt zu haben). Das ändert aber nichts daran, dass diese Reform wesentlich von den Verwertern bestimmt wurde: "Die Interessen der Kreativen und der Nutzer haben eine untergeordnete Rolle gespielt. Das steht in krassem Gegensatz zum ursprünglichen Vorhaben. Günther Oettinger, der als EU-Kommissar anfangs für die Reform zuständig war, hatte gesagt, dass Nutzer im Zentrum des Geschehens stehen sollten. Das war ein leeres Versprechen. ... Die Verwerter haben immer wieder behauptet, dass große US-Konzerne wie Youtube versuchen, mit massivem Lobbyeinsatz das Urheberrecht aufzuweichen. Tatsächlich war es genau andersherum: Plattenlabels, Filmstudios und Presseverlage hatten den größten Einfluss. Das lässt sich mit Zahlen belegen. Vertreter der Musikindustrie haben sich mit Abstand am häufigsten mit der EU-Kommission getroffen. Danach folgen Verleger, die teils direkten und persönlichen Zugang zu Günther Oettinger und Verhandlungsführer Axel Voss hatten. Wenn man die Treffen zählt, tauchen in den Top 50 fast ausschließlich Verwerter auf. Google ist auf Platz sieben, Facebook auf Platz 47."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.05.2019 - Urheberrecht

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie ist durch, die klassischen Medienlobbyisten haben sich weitgehend durchgesetzt, auch wenn die Richtlinie jetzt noch national durchgesetzt werden muss. Die FAZ lässt in ihrem Lobbydruck nicht nach und lässt heute den Ökonomen Torsten J. Gerpott darauf bestehen, dass entgegen weicherer Äußerungen aus SPD und CDU Uploadfilter sein müssen, um Youtube und seine Nutzer verwerterseitig zu kontrollieren. Leider seien die Gegner propagandistisch so erfolgreich gewesen und die Befürworter hätten es versäumt, "Framing-Effekte zu ihren Gunsten zu erzeugen, weil sie die Diskussion nicht mit Begriffen wie 'Starke-Urheber-Technik' oder 'Gute-Urheberschutz-Verfahren', welche die positiven Aspekte der Lösungen (Schutz von geistigem Eigentum als ein zentrales Rechtsgut) betonen, geprägt haben." Müsste es nicht wenigstens "Starke-Urheber*innen-Technik" heißen?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.04.2019 - Urheberrecht

Die Einnahmen der Autoren aus der VG Wort werden sich künftig wohl wieder halbieren. Die Verwertungsgesellschaften bereiten sich auf die Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinien vor, für die die Staaten zwei Jahre Zweit haben, berichtet der Buchreport: "Die im Urheberrechtspaket .. enthaltene Regelung zur Verlegerbeteiligung legt .. den Grundstein, dass die VG Wort zu ihrem alten Ausschüttungs-System zurückkehren kann, bei dem die Verlage automatisch und pauschal an den Ausschüttungen beteiligt werden. Diese jahrzehntelange Praxis war 2016 in Anlehnung an die europäische Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof gekippt worden ('Vogel-Urteil')."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.04.2019 - Urheberrecht

Die EU-Urheberrechtsreform ist durch. Nun geht es um die nationale Umsetzung, schreibt Leonhard Dobusch bei Netzpolitik, der auf ein liberaleres Zitatrecht in Deutschland hofft. "In Deutschland sind die Grenzen des Zitatrechts äußerst eng gezogen. Erforderlich für ein rechtmäßiges Zitat ist, dass es als 'Erörterungsgrundlage' für eigene Ausführungen dient ('Belegfunktion') sowie der Umfang eines Zitats im Vergleich zur Länge des zitierenden Werks gering sein muss. Hinzu kommt, dass das Zitatrecht je nach Werksform - Bild-, Musik- oder Textzitat - unterschiedliche Maßstäbe anlegt."

Friedhelm Greis versucht bei Golem Bilanz zu ziehen über die Niederlage der Netzkaktivisten gegen die "Internetgegner". Der Geschmack ist bitter: "Die fehlende Evaluierung des Leistungsschutzrechts ist leider ein Beispiel dafür, dass die Debatte über die Urheberrechtsreform möglichst faktenfrei geführt werden sollte. Die 'postfaktische Politik' gibt es leider nicht nur unter US-Präsident Donald Trump. Resultate, die den Reformbefürwortern nicht ins Konzept passten, wurden systematisch unterdrückt. Mahnungen und Kritik von Wissenschaftlern wurden komplett ignoriert. Das galt leider auch für die EU-Kommission."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.04.2019 - Urheberrecht

Die Urheberrechtsreform ist gestern auf einem EU-Gipfel durchgewunken worden, berichtet Eric Bonse in der taz: "Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Deutschland will dabei einen Sonderweg gehen: Laut einer Protokollerklärung, die das deutsche 'Ja' erläutert, sollen Uploadfilter 'weitgehend unnötig' gemacht werden. Außerdem soll es Ausnahmen für Start-ups geben. Der deutsche Spitzenkandidat für die Europawahl, Manfred Weber, der für die Europäische Volkspartei antritt, stellte weitere Änderungen in Aussicht."

Manchmal kann man sich aber auch fragen, ob die Debatte um die Uploadfilter nur ein Paravent war, um die anderen Reformen möglichst widerstandslos durchflutschen zu lassen. Besonders deutlich meldet sich jetzt der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins zu Wort, der wieder einen Anteil an den Ausschüttungen der VG Wort haben will - sämtliche Gerichte in Deutschland und Europa hatten die Betiligung der Verleger als rechtswidrig erklärt, bevor sie dann im neuen Gesetzentwurf für das EU-Urheberrecht exhumiert wurde. Nadja Kneissler, Sprecherin des Ausschusses, sagt im Börsenblatt: "Weder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die vom europäischen Gesetzgeber vorgenommene Korrektur in Bezug auf die Verlegerbeteiligung losgelöst von der Umsetzung anderer Vorschriften der Richtlinie unverzüglich vorzunehmen."

"Netzaktivisten befürchten inzwischen, dass ähnliche Uploadfilter durch eine EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda bald auch aus anderen Gründen eingesetzt werden könnten", melden Markus Reuter und Alexander Fanta auf Netzpolitik und verweisen auf einen etwas älteren Artikel Markus Beckedahls zum Thema: "Ein Problem, vor dem wir schon lange warnen, sind unklare Definitionen, was Terrorismus-Propaganda ist. Bei Enthauptungsvideos des IS mag das noch offensichtlich sein, bei Klimaprotesten wie im Hambacher Wald ist das aber schon umstritten. Solche Debatten um die Bewertung, was Terrorismus ist, machen deutlich, dass hier schnell auch demokratischer Protest betroffen sein könnte, insbesondere wenn dieser Taktiken des zivilen Ungehorsams anwendet. Und dann gelten die EU-Regeln auch für immer autoritärer werdende Staaten wie Ungarn, wo es sicherlich auch unterschiedliche Interpretationen zwischen Sicherheitsbehörden und Opposition gibt, wer denn jetzt wieso ein Terrorist sein könnte."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.04.2019 - Urheberrecht

Das reformierte EU-Urheberrecht wird heute wohl endgültig abgesegnet, melden die Agenturen, hier bei dlf24: "Die Mitgliedsstaaten müssen der Novelle noch einmal zustimmen. Das soll am Rande des Agrarministertreffens in Luxemburg geschehen. Für Deutschland nimmt Ministerin Klöckner teil. Kommt die erforderliche Mehrheit zustande, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.04.2019 - Urheberrecht

Ein Aspekt der EU-Urheberrechtsreform kommt im Grunde erst nach all den erbitterten Debatten und der Verabschiedung durchs Europäische Parlament ans Licht: Urheber, die in den modernen digitalen Formaten tätig sind, werden von den Ausschüttungen und Lizenzen, die die Reform vorsieht, grundsätzlich nicht profitieren. Wolfgang Tischer erläuterte neulich im Literaturcafé, dass Self-Publisher nicht in die VG Wort aufgenommen werden (unser Resümee). Friedhelm Greis wies gestern bei golem.de darauf hin, dass etwa Blogger ebenfalls nichts von den Leistungsschutzrechten bekommen werden (unser Resümee). Heute erzählt der Video-Journalist Johannes Börnsen, der für heise.de Berichte macht, die auf Youtube publiziert werden, dass er überhaupt nicht in die VG Bildkunst aufgenommen werden kann, weil dort nur die traditionellen Sender zugelassen sind: "Einerseits soll also Youtube in die Pflicht genommen werden, Geld an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen, andererseits wird aber nicht anerkannt, dass dort eben jene Urheber, auf deren Seite sich die VG Bild-Kunst stellt, Material veröffentlichen? Und überhaupt: Warum mussten wir für unsere Youtube-Live-Sendung #heiseshow eine Rundfunklizenz beantragen, wenn Youtube gar kein Rundfunk ist?"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.04.2019 - Urheberrecht

Wolfgang Tischer  macht im Literaturcafé auf Folgen der EU-Urheberrechtsreform aufmerksam, die für Urheber nicht so ersprießlich sind.  In mehrfacher Hinsicht werden die Verwertungsgesellschaften die größten Nutznießer der Reform sein. Unter anderem durch Artikel 16 (vormals Artikel 12), der die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort wiederherstellt. Und die VGs werden alle möglichen Einnahmen weiterverteilen, sofern Google und Facebook zahlen: Wer allerdings "mit der VG Wort keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat oder ihn nicht abschließen will, erhält nichts von diesem Geld. Self-Publisher, die ihre Werke als E-Book über die großen Online-Anbieter verkaufen, sind weiterhin von der VG-Wort-Ausschüttung ausgeschlossen. Ohnehin ist jeder ein Autor und Urheber, der Texte mit einer gewissen Schöpfungshöhe verfasst, also auch Hobby-Lyriker oder Blogger. Auch diese Urheber werden leer ausgehen, wenn ihre Werke ohne Erlaubnis auf den entsprechenden Plattformen landen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.03.2019 - Urheberrecht

In der taz fasst Svenja Bergt die wichtigsten Punkte der EU-Urheberrechtsreform zusammen. Und Ingo Arzt deutet in einem Kommentar ohne den Schatten eines Belegs an, Google könnte die Suchergebnisse im Netz zu Gunsten der Kritik am EU-Urheberrecht manipuliert haben. Die Reform, die Arzt befürwortet und die gerade ohne die geringste Änderungsdiskussion im EU-Parlament durchgewinkt wurde, wünscht er sich vor allem als Anstoß zu weiteren Reformen in Richtung Verstaatlichung des Internets: "Ich schlage vor, in den Uploadfiltern ganz pragmatisch eine Chance zu sehen. Die Macht über künstliche Intelligenz und unsere Timelines liegt doch eh schon im Silicon Valley. Uploadfilter wären die ersten Algorithmen, die unter Beobachtung der Netzgemeinde stünden, statt sich ihnen willenlos zu unterwerfen. Daraus könnte ein neues Bewusstsein entstehen, ein Bedürfnis, auch das Bisherige unter öffentliche Kontrolle zu stellen. Möglich wäre auch, solche Filter mit staatlicher Förderung in Europa zu entwickeln und kleine Plattformen zur Verfügung zu stellen."

Sollte die Unterstützer der Reform gedacht haben, sie könnte sich aus der Kritik wieder rauswinden, indem sie bei der Umsetzung in Deutschland Upload-Filter verbieten, hat EU-Kommissar Günther Oettinger ihnen gerade einen Strich durch die Rechnung gemacht, meldet Zeit online: "'Ich möchte nicht wie ein Lehrer klingen, aber die Richtlinie gibt verbindliche Anforderungen vor und ich erwarte, dass die deutsche Bundesregierung sie erfüllt', sagte der CDU-Politiker Politico. Zugleich räumte er ein, dass Plattformen künftig womöglich zum Filter-Einsatz gezwungen seien, um zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.03.2019 - Urheberrecht

Ein Sinn der Urheberrechtsreform ist es, die Verbreitung kultureller Artefakte zu verhindern, um deren Urheber oder Verwerter zu schützen. In Artikel 13 heißt es, dass ein Unternehmen "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass bestimmte Werke nicht verfügbar sind". Für Spiegel-online-Autor Sascha Lobo folgt daraus, dass sich die Macht von Google, die angeblich eingeschränkt werden sollte, vergrößern wird: "Die 'branchenüblichen Standards' für Uploadfilter setzt niemand anders als Google. Die Entwicklung von YouTubes Filtertechnik 'Content ID' hat mehr als 100 Millionen Euro gekostet. Googles Wissensvorsprung eingerechnet könnte die Kreativwirtschaft auch mit 500 Millionen Euro diesen Standard nicht erreichen und stattdessen auf neue oder bereits existente, aber sicherlich nicht bessere Technik zurückgreifen."

Worauf es bei der EU-Urheberrechtsreform hinausläuft, kann man indirekt einem Interview mit dem Sieger der Lobby-Schlacht Mathias Döpfner in Meedia entnehmen. Informationen, die im Netz noch frei zirkulieren, sollen monopolisiert werden: "Die Reform schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für journalistische Geschäftsmodelle im Netz. Damit entsteht mehr Anreiz, digitale Content-Startups zu gründen, Blogs zu schreiben und journalistische Projekte zu etablieren. Das erzeugt mehr Vielfalt, Innovation und Kreativität im Netz." Denn "das Gesetz etabliert das Prinzip, dass einer, der Inhalte Dritter für kommerzielle Zwecke nutzen will, sich mit dem Publisher auf eine Lizenzgebühr einigen muss." Was heißt "Inhalte Dritter für kommerzielle Zwecke" nutzen? Dürfte der Perlentaucher dieses Interview erst nach Lizenzierung zitieren? Das werden wohl die Gerichte klären...

Friedhelm Greis meldet in golem.de unter Bezug auf ein Tweet von Wirtschaftsminister Altmaier, dass die Bundesregierung trotz ihrer Ablehnung von Uploadfiltern der EU-Urheberrechtsreform zustimmte, um "wenigstens das Leistungsschutzrecht zu retten".