(Via
Mediagazer) Auch in
Kanada soll das Copyright auf
Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert werden - trotz aller Gegenargumente,
schreibt Michael Geist in seinem Blog und erinnert daran, dass eine derartige Verlängerung der Rechte leider
auch in Europa verabschiedet wurde (ohne dass die hiesigen Medien nur einmal muckten): "Die Europäische Union hat die Verlängerung im Jahr 2011 verabschiedet, aber es gab
starken Widerstand von Mitgliedsstaaten. Acht Länder - Belgien, Tschechien, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden - stimmten dagegen, während sich Österreich und Estland enthielten. Schweden argumentierte, dass die Verlängerung "weder fair noch ausgewogen sei", während Belgien argumentierte, dass sie vor allem der Musikindustrie nützte und den
Zugang zu kulturellen Gütern in Bibliotheken und Archiven erschwerte."
Nach dem
Guardian (unser
Resümee) berichtet nun auch die
SZ über den Münchner Prozess von Cordula Schacht, die den Random House-Verlag auf Tantiemen für
Zitate von Joseph Goebbels verklagt, wie Willi Winkler berichtet: "Random House will den Vergleich mit Cordula Schacht nicht einhalten, weil es "
sittenwidrig" sei, mit den Äußerungen eines Kriegsverbrechers Geld zu verdienen. Die Verlage Hoffmann und Campe, Piper, und Droste haben gezahlt, über die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte auch die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern. Nun will sich Random House als erster weigern... In München dürfte nun in weiteres Mal bestätigt werden, dass mit dem Kriegsverbrecher Goebbels Geld verdient werden darf. So will es das Gesetz, und
das ist der Rechtsstaat." Nun ja, zum Glück ist Goebbels tot, und das bald 70 Jahre.