9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.07.2015 - Urheberrecht

Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen gehen juristisch gegen Wikipedia und kleinere Seitenbetreiber vor, die Fotografien von Kunstwerken aus dem Museumsbesitz verwenden, berichtet Daniel Bouhs in der taz. Sie berufen sich darauf, dass die Eins-zu-Eins-Fotografie eines gemeinfreien Kunstwerkes ein neues, schutzwürdiges Kunstwerk ist. "Warum aber will ein Museum, das zur Stadt gehört, überhaupt Geld für solche Fotos - immerhin hat der Bürger doch den Museumsbetrieb bereits bezahlt? Das Museum verweist auf das "öffentlich-rechtliche Kostendeckungsprinzip". Es sei "nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (...) angemessene Gebührensätze" zu verlangen." Betroffen unter anderem: Cäsar Willichs (1825-1886) Porträt von Richard Wagner, hier abgebildet als künstlerischer Screenshot von Wikipedia, die auf den Sachverhalt hinweist: "Das Gemälde ist gemeinfrei, da der Maler länger als 70 Jahre tot ist. Nach hier vertretener Auffassung ist diese Fotografie des Gemäldes nicht urheberrechtlich schutzfähig. Die Reiß-Engelhorn-Museen Mannheim gehen derzeit dennoch gegen Nutzer des Fotos vor."

Außerdem: iRights.info beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die durch die EU-Urheberrechtsreform womöglich bedrohte Panoramafreiheit (hier unser Resümee).

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.06.2015 - Urheberrecht

Lennart Laberentz berichtet in der SZ, wie sich der Fotograf Harf Zimmermann mit einem Band gewaltigen Ärger einhandelte, weil er auch eine Warschauer Brandmauer mit Street-Art der polnischen Künstlerin Yola Kudela zeigt. ""Soll ich bei jedem Mist, den jemand an eine Wand malt, den Urheber fragen, ob ich das fotografieren darf?", fragt nun der Fotograf Zimmermann. Aus Nachlässigkeit hatte er nicht weiter zu Yola recherchiert. "Er hat es sich leicht gemacht", sagt diese am Telefon, "er wollte ein Bild verkaufen, in dessen Zentrum meine Arbeit steht"."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.06.2015 - Urheberrecht


Die Londoner Skyline, urheberrechtskonform geschwärzt. (Foto: Nico Trinkhaus, CC BY-ND)

Müssen Touristen künftig Franco Stella um Erlaubnis bitten, wenn sie ein Foto vom Berliner Stadtschloss auf Facebook posten wollen? In einem Report des Europaparlamentes zur anstehenden Urheberrechtsreform wird die Panoramafreiheit angegriffen - also das Recht, öffentliche Gebäude oder Kunst fotografieren und die Aufnahmen anschließend verwerten zu können, berichtet Torsten Kleinz auf Zeit digital: ""Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte", heißt es in dem Text... Für Deutschland, Großbritannien und viele andere europäische Länder wäre dies ein erheblicher Rückschritt: Wer sich auf öffentlichem Grund befindet, hat hierzulande relativ freie Wahl, was er fotografiert und kann diese Bilder - auch gewerblich - publizieren." Der Fotograf Nico Trinkhaus hat schon eine Petition zur Rettung der Panoramafreiheit initiiert, die hier unterzeichnet werden kann.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.05.2015 - Urheberrecht

David Pachali stellt bei irights.info die Kampagnenwebseite Copywrongs vor, die von der EU-Abgeordneten der Piratenpartei Julia Reda ins Leben gerufen wurde und die EU-Reform des Urheberrechts begleiten soll: "Auf der Seite lässt sich auswählen, welche von 12 Vorschlägen - darunter die Abschaffung von Geoblocking, eine Reform des Urhebervertragsrechts oder erweiterte Zitatmöglichkeiten - besonders wichtig sein sollen. Das verweist auch auf die oftmals geäußerte Erwartung, dass ein politischer Kompromiss am Ende nur wenige Stellschrauben bei den urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen umfassen werde."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.05.2015 - Urheberrecht

Britische Filmproduzenten tun sich mit Produzenten anderer EU-Länder zusammen, um gegen eine Vereinheitlichung des Copyrights in Europa zu protestieren, berichtet Alex Spence in Politico. Angeblich machen manche Firmen sechzig Prozent ihrer Umsätze damit, dass sie Rechte mit europäischen Ländern einzeln aushandeln. Digitalkommissar Günther Oettinger, der sich in einem Blogbeitrag äußerte, scheint erste Rückzugsbewegungen zu machen. Dabei ist die britische Regierung ausnahmsweise auf EU-Seite: "Die UK-Produzenten waren entsetzt von der letzten Stellungnahme ihrer Regierung zum "Digital Single Market" der EU. Britannien stimmte zu, dass Konsumenten zu "fairen und vernünftigen Bedingungen Zugang über Grenzen hinweg" haben sollten und dass die Preise "nicht unfair je nach Herkunft der Konsumenten in der EU" schwanken sollen."

Über einen anderen Aspekt der ebenfalls von der EU verfolgten Urheberrechtsvereinheitlichung, das sogenannte "Folgerecht", schreibt Olga Kronsteiner im Standard. Es soll Angehörigen verstorbener Künstler helfen, von Wertsteigerungen der Werke ihrer Erblasser zu profitieren - und führt in ein Chaos von Bürokratie und nationalen Verwertungsgesellschaften.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.04.2015 - Urheberrecht

(Via Mediagazer) Auch in Kanada soll das Copyright auf Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert werden - trotz aller Gegenargumente, schreibt Michael Geist in seinem Blog und erinnert daran, dass eine derartige Verlängerung der Rechte leider auch in Europa verabschiedet wurde (ohne dass die hiesigen Medien nur einmal muckten): "Die Europäische Union hat die Verlängerung im Jahr 2011 verabschiedet, aber es gab starken Widerstand von Mitgliedsstaaten. Acht Länder - Belgien, Tschechien, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden - stimmten dagegen, während sich Österreich und Estland enthielten. Schweden argumentierte, dass die Verlängerung "weder fair noch ausgewogen sei", während Belgien argumentierte, dass sie vor allem der Musikindustrie nützte und den Zugang zu kulturellen Gütern in Bibliotheken und Archiven erschwerte."

Nach dem Guardian (unser Resümee) berichtet nun auch die SZ über den Münchner Prozess von Cordula Schacht, die den Random House-Verlag auf Tantiemen für Zitate von Joseph Goebbels verklagt, wie Willi Winkler berichtet: "Random House will den Vergleich mit Cordula Schacht nicht einhalten, weil es "sittenwidrig" sei, mit den Äußerungen eines Kriegsverbrechers Geld zu verdienen. Die Verlage Hoffmann und Campe, Piper, und Droste haben gezahlt, über die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte auch die Bundesrepublik und der Freistaat Bayern. Nun will sich Random House als erster weigern... In München dürfte nun in weiteres Mal bestätigt werden, dass mit dem Kriegsverbrecher Goebbels Geld verdient werden darf. So will es das Gesetz, und das ist der Rechtsstaat." Nun ja, zum Glück ist Goebbels tot, und das bald 70 Jahre.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 18.04.2015 - Urheberrecht

Die Geschichte kursierte in Deutschland schon im September (mehr hier): Der Randomhouse-Verlag wurde von den Goebbels-Erben verklagt, um über 6.000 Euro für Urheberrechte auf Goebbels-Zitate in Peter Longerichs Goebbels-Biografie zu bezahlen. Die Sache ist vor Gericht - nächster Termin am 23. April. Die englische Ausgabe des Buchs steht an. Im Guardian berichtet Dalya Alberge: "Rainer Dresen von Randomhouse glaubt, dass andere Verleger für die Nutzung von Goebbels-Zitaten bezahlt haben. "Wir sind der erste Verlag, der sich weigerte und verklagt wurde." Für Longerich hat dieser Fall Implikationen von Zensur: "Wenn Sie einer Privatperson erlauben, die Rechte auf Goebbels" Tagebüchern zu kontrollieren, dann kontrolliert diese Person die Forschung", sagt er." Die Rechte enden siebzig Jahre nach Geobbels" Tod, oder, um ganz genau zu sein, am 31. Dezember diesen Jahres.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.03.2015 - Urheberrecht

Auf eine Anfrage, wie man mit der CC-Idee in den Öffentlich-Rechtlichen umzugehen gedenke, hat der RBB geantwortet, dass man sie im Einzelfall trotz zu leistender "Zusatzaufwände" unterstützen wolle. Matthias Spielkamp kommentiert bei irights.info: "Zusatzaufwände sind im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen nur gegen Zusatzhonorare zu bekommen. Und da es kein Geld für Zusatzhonorare gibt, gibt es auch keine Zusatzaufwände. Und wo keine Zusatzaufwände, da keine Creative-Commons-Inhalte. Es ist also so, wie wir uns das immer vorgestellt haben: Im Topf der Öffentlich-Rechtlichen mit insgesamt 7.681.218.209,65 Euro (2013) ist nicht genug Geld für CC-lizenzierte Inhalte."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.03.2015 - Urheberrecht

Der Jurist und Autor Thomas Elbel wendet sich bei Carta gegen die "Netzpolitikklüngel" aller Parteien, besonders aber gegen die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei, die ein "Recht auf Remix" reklamiert, das Elbel im Namen seines Urheberrechts aber nicht konzedieren will: "Warum sich übrigens die Netzpolitik so prominent in das Remixthema verbeißt, ist mir ein Rätsel. In der Musik mag es einigermaßen virulent sein, aber in anderen Kreativsparten?" Äh, da empfehlen wir zum Beispiel mal einen Blick auf die Romane von Peter Esterhazy!

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.02.2015 - Urheberrecht

(Via Thomas Knüwer) Musiker beschweren sich seit einiger Zeit über Streamingdienste wie Spotify, die ihnen zu geringe Tantiemen auszahlen, nun zitiert Mike Masnick in Techdirt Berichte, wonach es die Labels sind, die Zahlungen der Dienste nicht an die Künstler weiterreichen (siehe die Techdirt-Grafik). "Statt ihre eigenen Labels (oder ihre eigenen Verträge) zu kritisieren, geißelten die Künstler Spotify und andere Streamingdienste... Und einer der Gründe, warum die Lables so wenig transparent waren, ist, dass sie den Großteil des Geldes behalten."