9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.02.2015 - Urheberrecht

Vorsicht, das Popsternchen Taylor Swift hat sich ihre genialen Textzeilen markenrechtlich schützen lassen, warnt Felix Zwinzscher in der Welt: ""This Sick Beat" dürfen wir nicht auf Seife drucken, als Schlüsselring entwerfen oder in einen Spiegel ritzen. Aber diese kleine Göre, hätten wir fast gesagt, macht da noch lange nicht halt. "Party Like It"s 1989", "Could Show You Incredible Things" und "Nice To Meet You. Where You Been?", alles erfolgreiche Swift-Zeilen, sind mit den gleichen Beschränkungen versehen."
Stichwörter: Swift, Taylor, Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.01.2015 - Urheberrecht

Es gibt auch in den USA bisher keinen offiziellen Weg, urheberrechtsgeschützte Werke selbst zu gemeinfreien Werken zu erklären, schreibt Mike Masnick in Techdirt: "Nichts im Gesetz sagt dir, ob oder wie du ein Werk gemeinfrei stellen kannst. Du kannst das Creative-Commons-Tool benutzen. Aber solche Public-Domain-Erklärungen sind mehr ein Versprechen, die exklusiven Rechte des copyrights nicht einzufordern."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.01.2015 - Urheberrecht

Der Urheberrechtler Rainer Kuhlen lobt auf Netzpolitik den Entwurf (PDF) der Piratenpolitikerin Julia Reda für eine Harmonisierung des Urheberechts in der EU: "Sie fordert ein offenes Prinzip ("open norm"), welches vergleichbar dem US-amerikanischen Fair use sozusagen als Leitprinzip für einen möglichst freizügigen Umgang mit allen Wissens-und Informationsprodukten dienen kann, ohne die Rechte der Urheber unverhältnismäßig auszuhebeln." Ebenfalls auf Netzpolitik berichtet Leonhard Dobusch, dass selbst einige Urheberverbände diesem Entwurf einiges abgewinnen können.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.01.2015 - Urheberrecht


Seit gestern gemeinfrei: Piet Mondrians "Blühender Apfelbaum".

Gestern war Public Domain Day. Werke von Autoren oder Künstlern, die seit siebzig Jahren tot sind, werden gemeinfrei. Gestern wurden darum in Europa alle Werke von Autoren, die 1944 starben zugänglich: Die Erben von Antoine de Saint-Exupéry, Wassily Kandinsky, Piet Mondrian und Edvard Munch müssen seit gestern auf Ansprüche verzichten, schreibt Jennifer Jenkins vom Duke Law School"s Center for the Study of the Public Domain. In den USA aber wird kein einziges Werk in die Public Domain eintreten. Jones erklärt den Hintergrund: "Als das erste Copyright Law erlassen wurde, dauerte das Copyright 14 Jahre und war um 14 Jahre erneuerbar, wenn der Autor es wollte... Und heute? In den Vereinigten Staaten gilt das Copyright, wie anderswo, für die Lebenszeit des Autors plus siebzig Jahre. Sie könnten also erwarten, dass Werke, deren Autoren 1944 starben, seit gestern frei wären. Traurigerweise ist das nicht so. Als der Kongress das Gesetz erließ, verlängerte er die Frist für existierende Werke und gab allen Werken, die zwischen 1923 und 1977 geschaffen worden waren und die noch durch Copyright geschützt wurden, eine Frist von 95 Jahren. Das Ergebnis? Keines dieser Werke wird vor 2019 frei, und Werke von 1958, die unter anderem Umständen 2015 frei gewesen wären, kommen frühestens 2054 in die Public Domain."

Copyright schadet der Verbreitung von Kultur (statt ihr seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß zu dienen). Durch die Dauer der Schutzfristen bis siebzig Jahre nach dem Tod der Urheber entsteht bei Büchern aus bestimmten Jahrzehnten ein "schwarzes Loch". Sie sind im Netz weder kostenlos noch zahlbar herunterzuladen: Das netzaktivistische Blog Techdirt übernimmt eine Grafik der EU-Abgeordneten Julia Reda (Piratenpartei), die das Ausmaß dieser kulturellen Verdunkelung beweist:



Mike Masnick schreibt dazu in Techdirt: "Was mich verblüfft, ist, dass diese gigantische Masse fehlender Werke von Politikern nicht als größeres Thema gesehen wird. Urheberrechte bewirken heute einen massiven Verlust für Gesellschaft und Publikum, der mit ein paar einfachen Änderungen des Gesetzes leicht vermieden werden könnte, zum Beispiel indem man eine Registrierung von Rechten verlangt... In den USA velangte das Urheberrechtsgesetz bis 1976 Registrierungen und Verlängerungsanträge jenseits der 28-Jahr-Frist, und die große Mehrheit der Werke wurde nicht verlängert, weil es keinen ökonomischen Anreiz dafür gab." Reda hat ihre Erkentnisse bei der Tagung des Chaos Computer Clubs erläutert - hier das Video.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.12.2014 - Urheberrecht

Peter Mühlbauer stellt bei Telepolis eine Studie von Irights.info für die Grünen vor, die einen negativen Einfluss der Freihandelsabkommen CETA und TTIP auf das Urheberrecht in Deutschland und Europa in Aussicht stellt: "Henning Lahmann, der Hauptautor des Gutachtens, empfiehlt deshalb, dass CETA, TTIP und andere Freihandelsabkommen mit Vorbehaltsklauseln versehen werden, damit sie nicht im Weg stehen, wenn es dringenden Änderungsbedarf gibt. Nur mit solchen Vorbehaltsklauseln kann ihm zufolge "sichergestellt werden, dass die Vereinbarung die bereits angekündigte Modernisierung des Urheberrechts in Deutschland und in der Europäischen Union nicht vereitelt"."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.12.2014 - Urheberrecht

Im Rechtsstreit des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft Wort heißt es, weiter abzuwarten", meldet irights.info: "Der Bundesgerichtshof setzt das Verfahren aus, in dem es um die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort geht, und verweist auf eine ausstehende Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof." Vogel hatte im Perlentaucher vor einigen Tagen nochmal seinen Stadpunkt dargelegt.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.08.2014 - Urheberrecht



Die Affen-Selfies, die durch Intervention des Fotografen David Slater zustande kamen und von Wikimedia ohne Copyright-Vermerk weiterveröffentlicht wurden, können nicht unter Copyright gestellt werden, meldet Jason Abbruzzese in Mashable. Zwischen Salter und Wikimedia war es zum Streit über die Bilder gekommen. Das U.S. Copyright Office, das der Library of Congress untersteht, hat im Sinne von Wikimedia entschieden. Abbruzzese zitiert aus der Begründung: ""Das Amt wird keine Werke registrieren, die von der Natur, Tieren oder Pflanzen geschaffen wurden... Ebensowenig kann das Amt Werke registrieren, die angeblich aus göttlichen oder übernatürlichen Quellen stammen, Werke, die von göttlichen Quellen inspiriert sind, lassen sich bei ansprechender Angabe registrieren."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.06.2014 - Urheberrecht

Die deutschen Justizminister wollen Hitlers "Mein Kampf" auch nach Auslaufen der Urheberrechte im nächsten Jahr verbieten, berichtet Spiegel Online mit dpa. Anders äußert sich dazu nur Niedersachsens grüne Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: Sie "sagte, sie könne gut verstehen, dass es etwa für jüdische Verbände "eine fast unerträgliche Vorstellung" sei, dass das Buch wieder in Deutschland zu kaufen wäre. "Ich glaube aber nicht, dass man ein Sondergesetz machen kann, das nur auf das Verbot eines Buches ausgerichtet ist." Zudem sei eine solche Maßnahme wenig erfolgversprechend, da das Buch bereits jetzt im Ausland und im Internet erhältlich sei." Niewisch-Lennartz tritt darum für eine kommentierte Ausgabe ein. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, hat sich laut Neuer Osnabrücker Zeitung für eine kommentierte Ausgabe ausgesprochen.

Der Zürcher Germanist Wolfgang Groddeck macht sich in der NZZ stark für das Buch in gedruckter Form, zumindest was wissenschaftliche Arbeiten und Editionen angeht. Diese, so argumentiert er, seien viel zu bedeutsam um sie einem "jungen" und noch nicht gänzlich einzuschätzenden Medium (dem Internet) zu überlassen. Die "Euphorie des Alles-umsonst-haben-Wollens" müsse ausgebremst werden. Er möchte keine Verpflichtung der Forscher, open access zu publizieren. "Das Studium des literarischen Textes wird indes durch das Buch besser gewährleistet, in einem tieferen Sinne sogar erst ermöglicht. Die digitale bzw. nur digitale Textaufbereitung dekonzentriert hingegen das reflektierende und meditierende Lesen. Das haben Studien zum Leseverhalten gezeigt, das zeigt die alltägliche Erfahrung in Forschung und Lehre - und das sagt einem auch der gesunde Menschenverstand."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.06.2014 - Urheberrecht

Die EU hat vor einiger Zeit behauptet, sie wolle das Urheberrecht reformieren. Vorher durfte das Wahlvolk seine Meinung via Fragebogen zum Ausdruck bringen. Offenbar hat das nicht viel genützt. Das Blog IPKat hat jetzt einen Entwurf für ein White Paper der EU-Kommission zur Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht (PDF), meldet in Netzpolitik Leonhard Dobusch. Er war nach der Lektüre ziemlich enttäuscht: "Als roter Faden zieht sich durch den gesamten Text lediglich die Mantra-artige Hoffnung auf bessere Lizenzierung und Rechteklärung. Für einen effektiven Interessensausgleich im Urheberrecht wird das zu wenig sein."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.06.2014 - Urheberrecht

Ende 2015 wird das Urheberrecht am Tagebuch der Anne Frank ablaufen, meldet Antonia Kleikamp in der Welt und schildert, wie sich die von Annes Vater Otto Frank gegründeten Nachlassverwalter, die Stiftung Anne-Frank-Haus in Amsterdam und der Anne-Frank-Fonds in Basel, dafür rüsten. "Schon heute ist sicher: Sobald das Urheberrecht erloschen ist, wird es eine Fülle von bislang nicht zulässigen Veröffentlichungen über Anne Frank geben. Während die Amsterdamer Stiftung mitteilt: "Das Anne-Frank-Haus begrüßt diese Vielfalt", hat der Basler Fonds diese Entwicklung kritisiert, ohne etwas dagegen tun zu können. Beide Institutionen fürchten aber, dass es eine "Kehrseite" geben wird, denn, so die Amsterdamer: "Anne Franks Geschichte kann ab 2016 auch zu kommerziellen und politischen Zwecken benutzt werden.""

(via techdirt) Wie schwierig es ist, auch nur einen Tag ohne Urheberrechtsverletzungen zu überstehen, zeigt der US-Professor Tom Bell in einem amüsanten Video. Viele dieser Verstöße, etwa das Singen von "Happy Birthday", werden üblicherweise nicht geahndet, was für Bell nur beweist, wie reformbedürftig das Urheberrecht eigentlich ist: "Alle sind sich einig, dass die konsequente Durchsetzung des Urheberrechts nicht wünschenswert und kontraproduktiv wäre."