9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.09.2015 - Urheberrecht

Till Kreutzer von irights.info hat zusammen mit einer Gruppe von Experten ein "Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts" (hier als pdf-Dokument) erstellt, in dem Vorschläge zur Reform des Urheberrechts im digitalen Zeitalter gemacht werden. Unter anderem soll das Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern neu geregelt werden. Anders als heute sollen Verwertern nicht einfach unbefristete Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt werden, sondern "der Autor kann dem Unternehmen nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel fünf Jahre) ein Exklusivitätsversprechen einräumen. Während dieser Zeit kann das Unternehmen gegen Trittbrettfahrer aus seinem Verwerterrecht vorgehen. Seine Anfangsinvestition ist durch seine exklusive Befugnis geschützt. Im Anschluss kann der Urheber einem anderen Unternehmen die Nutzung gestatten oder es selbst verwerten. Der Konzern kann seine Produktionen weiterhin vertreiben, muss sich aber im Zweifel im Wettbewerb mit anderen Anbietern behaupten."
Stichwörter: Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.08.2015 - Urheberrecht

Patente mögen manchmal den Innovatoren und oft den Platzhirschen einer Industrie nützen, aber insgesamt nützen sie dem Fortschritt kaum, schreibt der Economist in einem längeren Hintergrundstück, das ganz in der libertären Tradition des Blattes steht. Selbst in der Pharma-Industrie, die Medikamente mit ihren Patenten superteuer macht, rät der Artikel unter Bezug auf Forschungen von Michele Boldrin and David Levine zu Skepsis: "Bis 1967 konnten deutsche Pharmakonzerne nur die Methode patentieren, mit der sie zu bestimmten edikamenten kamen, nicht die Fformel der Medikamente selbst. Jeder konnte Kopien der Medikamente verkaufen, wenn er eine andere Methode fand. Und doch, sagen Boldrin und Levine, haben deutsche Frmen mehr Innovationen gebracht als britische (erinnern sie sich an Aspirin)."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.08.2015 - Urheberrecht

Die Verhandlungen über ein transpazifisches Freihandelsabkommen könnten Einfluss auf die Schutzfristen von Kunstwerken haben, schreibt David Pachali in irights.info: "Setzten sich die USA mit ihrer Forderung von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers durch, müssten Kanada, Japan, Neuseeland und Malaysia sie verlängern. Dort liegt sie bei 50 Jahren, dem Mindestmaß, das die völkerrechtliche "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" vorsieht." Wer hat je behauptet, dass das Urheberrecht der Verbreitung der Werke dient?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.08.2015 - Urheberrecht

Nicholas Hirst erklärt in Politico.eu recht lesenswert die Kämpfe ums Copyright in der Europäischen Kommission, und besonders die von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betriebene Untersuchung möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht, die besonders Pay-TV-Sender betreffen. Hintergrund ist, dass diese Sender ihre Lizenzen bisher Nation für Nation verkaufen: "Die Kommission weiß, dass die Hölle losbrechen wird, wenn sie ihre Copyright-Reformen am Ende des Jahres präsentiert. Die europäischen Kreativindustrien sind eine gefürchtete und extrem gut organisierte Lobbymacht und haben das Ohr der Regierungen. Aber mit einer kartellrechtlichen Entscheidung auf dem Tisch könnte die Botschaft an die Verhandler sein: "Entweder wir verhandeln oder die Kommission lässt ihre Hunde los.""

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.07.2015 - Urheberrecht

In einem Verfahren zwischen der Gema und der Telekom signalisierte der BGH-Richter Wolfgang Büscher, dass im Fall von Urheberrechtsverletzungen im Internet künftig "subsidiär" vorgegangen werden könnte: Wenn der Anbieter nicht ausfindig zu machen ist, sind die Internetprovider für dessen Inhalte haftbar, berichtet Christian Rath in der taz. "Dass die Betreiber von (mehr oder weniger) illegalen Geschäftsmodellen nicht greifbar sind, dürfte allerdings eher die Regel als die Ausnahme sein. Entsprechend empört reagierte der Telekom-Anwalt. Wenn die Telekom in solchen Fällen künftig regelmäßig den Zugang zu Webseiten sperren müsse, könnte dies Kosten "in dreistelliger Millionenhöhe" verursachen. Der Gema-Anwalt wies dies als völlig übertrieben zurück. Der Vorsitzende Richter Büscher räumte aber ein, dass es hier nicht nur um zehn Musikdateien geht, sondern um ein Grundsatzurteil für Rechtsverletzungen aller Art. Neben den Urheberrechtsfällen nannte er die Verletzung von Markenrechten im Internet, unlauteren Wettbewerb und illegale Glücksspiele."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.07.2015 - Urheberrecht

Leonhard Dobusch knüpft in Netzpolitik an die seit einigen Tagen in der SZ geführte Debatte um Urheberrecht an (mehr hier und hier) und versucht den Begriff des "Urheberrechtsextremismus" zu erklären, der wesentlich häufiger sei als die gegenteilige Position mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Urheberrechts. Vor allem wirft er den Anhängern eines starken Urheberrechts vor, die Digitalisierung gar nicht zur Kenntnis zu nehmen: "Wer sich mit offenen Augen durchs Netz bewegt, der/die kommt gar nicht umhin zu beobachten, dass an allen Ecken und Enden Konflikte mit dem Urheberrecht drohen. War das Urheberrecht vor dem Internet eine Spezialmaterie vor allem für professionell Kunst- und Kulturschaffende, sind heute alltägliche Nutzungshandlungen der breiten Masse der Bevölkerung wie das Teilen von Handy-Videos urheberrechtlich relevant - von neuen kreativen Nutzungsformen wie Remix, Mashup oder Memes oder dem Problem der von Land zu Land unterschiedlich implementierten Schrankenbestimmungen in einem digitalen europäischen Binnenmarkt ganz zu schweigen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.07.2015 - Urheberrecht

Darin, dass das existierende Urheberrecht im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung, von Sampling und Remix überfordert ist, sind sich alle einig. Aber auch mit der Praxis des Regietheaters, in der dem zu schützenden Werk des Autors das ebenso schützenswerte Werk des Regisseurs gegenübersteht, versagt das Gesetz, schreibt Christine Dössel in der SZ und erinnert daran, dass mit der gerichtlichen Absetzung von Frank Castorfs "Baal"-Inszenierung "die Kunstfreiheit eine schwere Niederlage erlitten" hat: "Und das alles, weil eine Erbin, die sich die Aufführung gar nicht mal angesehen hat, mit dem Urheberrecht dagegen ins Feld zieht? Was eine Gesetzesreform vor allem leisten müsste, ist eine angemessene, den modernen Entwicklungen im Theater und Internet Rechnung tragende Abwägung der Rechte. Im Rahmen der Kunstfreiheit muss in einzelnen Fällen mehr möglich sein, als das Urheberrecht zulässt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.07.2015 - Urheberrecht

Die Reiss-Engelhorn-Museen drohen, die Wikipedia juristisch zu belangen, weil die Online-Enzyklopädie vom Museum gefertigte Reprografien gemeinfreier Werke veröffentlichte. Jetzt verteidigen sich die Museen in einer Presseerklärung (hier als pdf-Dokument) gegen Kritik: "Gerade unter dem demokratie-theoretischen Ansatz der freien Wissensvermittlung finden wir es nicht nachvollziehbar, wenn Dritte - und sei es im Rahmen eines Projektes wie Wikipedia - ohne demokratisch legitimiertes Mandat uns an dem Entscheidungsprozess, wie mit unseren Arbeitsergebnissen umgegangen wird, nicht beteiligen wollen. Wir sind nicht danach gefragt worden, ob wir damit einverstanden sind, dass unsere Arbeitsergebnisse bei Wikipedia veröffentlicht werden." Für die Nutzung solcher Bilder verspricht das Haus seiner Ansicht nach faire Preise: "Unsere Gebührenordnung sieht für Internetnutzungen unterschiedslos einen einheitlichen Gebührensatz vor. Es kommt also nicht darauf an, wer die Anfrage stellt und welche Nutzung vorgesehen ist. Für eine zeitlich unbegrenzte Nutzung einer Fotografie im Internet fallen 250,00 EUR an." Hier die Auffassung der Wikipedia zum Thema.

Es hat sich ein kleines bisschen was getan in Sachen Urheberrecht in der EU, berichtet Torsten Kleinz auf Zeit online: Das EU Parlament hat gegen die befürchtete Abschaffung der "Panoramafreiheit" gestimmt. Und "der sogenannte Reda-Report - benannt nach der Piraten-Abgeordneten Julia Reda - wurde heute mit breiter Mehrheit angenommen." Er soll die Harmonisierung des Urheberrechts in der EU vorantreiben.

Die Digitale Gesellschaft kommentiert den Report kritisch: "Trotz vereinzelter guter Ansätze bleibt das Parlament damit insgesamt viel zu verzagt. Anstatt weitreichende Empfehlungen zu machen, die das vollkommen veraltete EU-Urheberrecht an die Nutzungsgewohnheiten und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen, wurde der ursprüngliche Entwurf an vielen Stellen aufgeweicht und verwässert." Links zum Thema gibt"s bei Netzpolitik.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.07.2015 - Urheberrecht

Mit seiner Idee, die kommerzielle Verbreitung von Fotos aus dem öffentlichen Raum zu verbieten, dürfte der EU-Politiker Jean-Marie Cavada gescheitert sein, doch in anderen Bereichen herrsche weiter der Extremismus des Urheberrechts, meint der Organisationstheoretiker Leonhard Dobusch in der SZ: "Ein zentrales Merkmal von offenen, liberalen Gesellschaften ist es, dass Verbote als Ausnahmen daherkommen. Prinzipiell ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Es ist diese aufklärerische Errungenschaft, die wirtschaftliche Innovation, kulturelle Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklung ermöglicht. Das Urheberrecht folgt einer genau gegensätzlichen Logik. Im Urheberrecht gilt per Gesetz "Alle Rechte vorbehalten"."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.07.2015 - Urheberrecht

Beim Initiativbericht zum Urheberrecht, den das Europäische Parlament nächste Woche verabschiedet, wird es auch um die Panoramafreiheit gehen, also um das Recht, Abbildungen von dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellten Werken - beispielsweise Gebäuden - auch kommerziell zu verwenden. Im Gespräch mit Carolin Schwarz (FAZ) zeigt sich die EU-Parlamentarierin Julia Reda, die die Panoramafreiheit für ganz Europa festschreiben lassen wollte, verhalten optimistisch: "Dass nach dem öffentlichen Aufschrei über diesen Punkt gesondert abgestimmt werden soll, ist ein gutes Zeichen. Einige Abgeordnete wollen sogar meine ursprüngliche Forderung wiederherstellen. Noch sind alle Möglichkeiten offen: Das Parlament kann auf einer Einschränkung der Panoramafreiheit beharren, dieses Recht anerkennen oder dazu keine Aussage treffen."