9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.12.2016 - Urheberrecht

Der Bundestag soll noch  diese Woche über einen Entwurf zu einem Übergangsentwurf abstimmen, mit dem die bisherige rechtswidrige Praxis der VG Wort "legal" wieder hergestellt werden soll, obwohl der EuGH zweimal gegen eine soche Idee votiert hat, schreibt der Dienst vginfo.org: "Über beide Urteile will sich der deutsche Gesetzgeber nun hinwegsetzen. Bis zu einer Änderung des Europarechts (der entsprechende Vorschlag hier) soll eine 'Übergangslösung' greifen, die es erlaubt, die Verleger weiter zu beteiligen, obwohl sie nach dem derzeit geltenden europäischen Recht nicht mehr beteiligt werden dürfen. In der Praxis braucht eine solche Regelung nicht europarechtskonform zu sein, sondern nur gut genug, um der VG Wort  einen Vorwand zu liefern, ihre jetzige illegale Praxis beizubehalten. Es müsste dann erst wieder jemand dagegen klagen - und bis dahin dürfte eine europäische Neuregelung in Kraft sein." Auch Zeit online berichtet.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.12.2016 - Urheberrecht

Auf der neuen  Website viginfo.org verfolgen mehrere Autoren die weitere Entwicklung im VG-Wort-Streit nach dem von Martin Vogel erstrittenen BGH-Urteil in der Sache. Das Bundesjustizministerium plant eine Übergangsregelung, die den - als ungesetzlich erkannten - Status quo ante wiederherstellen soll. Aber auf das Geld der VG Wort "haben nach Meinung des EuGH nur die Urheber einen Anspruch, nicht jedoch die Verleger. Ein nationales Gesetz, das einen Teil der Autorengelder doch den Verlegern zuschanzt, ist unzulässig, so der EUgH... Bis zu einer Änderung des Europarechts (der entsprechende Vorschlag hier) möchte das BMJV deshalb eine 'Übergangslösung' finden, die es erlaubt, die Verleger weiter zu beteiligen, obwohl sie nach dem derzeit geltenden europäischen Recht nicht mehr beteiligt werden dürfen... Es müsste dann erst wieder jemand dagegen klagen - und bis dahin dürfte eine europäische Neuregelung in Kraft sein." Alles scheint somit auf ein Leistungsschutzrecht für Buchverlage hinauszulaufen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.12.2016 - Urheberrecht

(via Zeit Online) Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Einschränkung der Linkfreiheit (unser Resümee) könnte weitreichende Folgen haben, fürchtet Friedhelm Greis in Golem.de: "Dies wäre der Fall, wenn nun tatsächlich Medien oder andere Firmen abgemahnt würden, weil sie auf Seiten mit urheberrechtlich geschütztem Material verlinken. Auf Basis des nun erfolgten Beschlusses könnten sich Rechteinhaber darauf berufen, dass die Firmen ihre Prüfpflichten verletzt hätten. Nach Ansicht der Kanzlei ist kein Grund ersichtlich, 'warum diese Rechtsprechung nicht auch auf mit Gewinnerzielungsabsicht genutzte Social Media-Accounts anwendbar sein sollte'. Dies gelte insbesondere für Accounts und Fanpages von Unternehmen und Organisationen. Selbst Auswirkungen auf den Bereich der politischen Meinungsbildung seien nicht auszuschließen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.12.2016 - Urheberrecht

Das Setzen von Links könnte für den Perlentaucher gefährlich werden. Leonhard Dobusch berichtet in Netzpolitik über ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das sich wiederum auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht. Wenn ein kommerzieller Dienst einen Link auf einen Inhalt setzt, der rechtswidrig online gestellt wurde, begeht er demnächst einen Urheberrechtsbruch. Aus der Urteilsbegründung: "Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, [gilt] ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde... Dass der Antragsgegner vorliegend nicht wusste, dass die verlinkte Zugänglichmachung rechtswidrig erfolgte, beruht auf seinem Verschulden; ihm ist diesbezüglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen." Hoffen wir, dass die Richter für ihre brillante Prosa keine Ansprüche geltend machen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.12.2016 - Urheberrecht

"Es gibt keine digitalen Grundrechte", heißt es in einer Stellungnahme der NGO AlgorithmWatch zur EU-Digitalcharta: "Da wir es im privaten Bereich zudem stets mit kollidierenden allgemeinen Grundrechten zu tun haben, besteht die Gefahr, durch das einseitige 'Adeln' bestimmter Aspekte zu neuen Grundrechten die bestehenden Grundrechten zu erodieren. Dies gilt zum Beispiel für die Meinungsfreiheit, die Berufsfreiheit und insbesondere die Freiheit der Wissenschaft, die für die technische Entwicklung zentral ist."

Bernhard Kern (Nutella bloggt) findet die verschiedenen Zielvorstellungen der Charta schlicht zu widersprüchlich: "Zum einen darf nach Absatz 1 keine Zensur stattfinden, auch nicht durch Private (anders als bisher, das Löschen von Kommentaren wäre 'Zensur'), zum anderen müssen auch Private nach Absatz 3 proaktiv einen offenen Diskussionraum sicherstellen und 'Hate Speech' nach Absatz 2 verhindern. Wie das funktionieren kann, ohne bestimmte Personen oder Arten von Äußerungen von vornherein auszuschließen (aka Zensur zu üben und die Ausübung von Meinungsfreiheit zu beschränken), kann ich mir im Moment nicht vorstellen."

Michael Stallknecht fürchtet in der SZ, dass die Musikverlage zusammenbrechen - Grund: ein Urteil des Berliner Kammergerichts, das Ausschüttungen der Gema an Verlage für unrecht erklärt. "Nun wird die Gema kaum die üblichen Zahlungen an die Verlage ausschütten können", so Stallknecht: "Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass das Berliner Kammergericht nicht einmal die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zuließ. Es berief sich auf das BGH- Urteil zur VG Wort, das derzeit unter Buchverlagen und -autoren ähnliche Wellen schlägt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.12.2016 - Urheberrecht

Scharfe Kritik an der von Martin Schulz und der Zeit-Stiftung mit Prominenten wie Sascha Lobo, Christoph Keese und BR-intendant Ulrich Wilhelm vorangetriebenen "EU-Digitalcharta" (alle Links hier) übt Jürgen Geuter bei golem.de: "Artikel 22 zum Immaterialgüterrecht können wir nicht einfach so stehen lassen. Statt die Debatten der letzten zehn Jahre über eine Neuausrichtung des Urheberrechts aufzunehmen, geht der Entwurf in eine ganz andere Richtung: Anspruch auf einen 'fairen Anteil' der Erträge haben demnach Rechteinhaber, nicht zum Beispiel Autoren. Die Kreativen und Schaffenden finden sich im Text gar nicht mehr, Kunst, Kultur und Wissenschaft sind nur noch Handelsware."

Sehr gut informiert ist offenbar der faz.net-Blogger Hendrik Wieduwilt, der aus eine E-Mail zitiert, die behauptet, dass Martin Schulz am Montag "eine Abordnung der Initiatoren mit protokollarischen Ehren im EU-Parlament empfangen (wird). Bitte beachten Sie auch die entsprechende Berichterstattung in den Medien." Am Montag wird Schulz aber auch beim "Schirrmacher-Symposion" erwartet.

Schon vorgestern staunte der Anwalt Nico Härting über die "Charta", die den "Spieß in Orwellscher Manier (umdreht). Die Grundrechte sollen nicht den Staat binden, sondern private Unternehmen. Zugleich soll es dem Staat obliegen, diese Grundrechte durchzusetzen."

Andrian Kreye von der SZ ist dagegen noch ganz beschwingt von der Initiative: "So viel Einigkeit ist selten. Quer durch das deutschsprachige Spektrum der Parteien und Medienhäuser, die Generationen der Intellektuellen, Publizisten und Aktivisten geht die Liste der Initiatoren und Unterstützer einer 'Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union', die am Mittwoch öffentlich wurde." Die SZ, aber nicht zum Beispiel die FAZ, gehörte zu den Zeitungen, in denen die Zeit-Stiftung die Digitalcharta per ganzseitiger Anzeige kommunizierte - die Frage, ob diese Anzeigen bezahlt, rabattiert oder kostenlos waren (und also von den Zeitungen unterstützt wurden), will die Zeit-Stiftung nicht beantworten.

Der Blogger Michael Seemann sagt im Gespräch mit detektor.fm: "Über Immaterialgüter, also Urheberrechte steht da ein Artikel drin, der könnte eins zu eins aus dem Springer-Lobbyismus kommen. Und da Christoph Keese (Hauptlobbyist der Springer-Verlags, d.Red.) beteiligt ist, glaube ich, dass genau das der Fall gewesen ist."

Erstaunlich kritisch geht auch FAZ-Medienredakteur Michael Hanfeld mit dem von Frank Schirrmacher inspirierten Entwurf ins Gericht - er weist auch darauf hin, dass noch Digital-Kommissar Günther Oettinger von eine solchen Charta wohl nicht so begeistert ist. Und der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht erklärte schon vorgestern im Gespräch mit wired.de, warum er er die Sache mit initiierte.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.12.2016 - Urheberrecht

Seit einigen Tagen wird über eine "Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union" diskutiert, die Martin Schulz angeblich in wenigen Tagen einem Ausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung vorlegen will (mehr im faz.net). Bei Zeit online wird ein Text präsentiert, in dem sich auch die Zeit-Stiftung dieser Charta brüstet: "27 Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen 14 Monaten gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet, die heute zum ersten Mal in ganzseitigen Anzeigen in der Zeit, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, dem Tagesspiegel und anderen Zeitungen vorgestellt wird." Beim Perlentaucher wurde leider keine Anzeige geschaltet.

Die Initiative zur Charta, so das Zeit-Papier, "geht auch zurück auf Gespräche, die der verstorbene FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher seinerzeit mit dem SPD-Politiker Martin Schulz und Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo führte". Da passt es ja, dass am Montag ein "Symposion im Gedenken an Frank Schirrmacher" geplant ist, bei dem auch der mögliche Kanzlerkandidat Martin Schulz (der in Schirrmachers späten Tagen von der FAZ stark gefeaturet wurde) und Internetkritiker wie Evgeny Morozov sprechen.

Hier ein Ausriss aus der heutigen Anzeige in der SZ mit der Liste der Persönlichkeiten - von Rebecca Casati bis Christoph Keese -, die diese Charta initiieren:



In einem sehr interessanten Blogbeitrag analysiert die EU-Politikerin Julia Reda von der Piratenpartei die Charta und stellt fest, dass sie vor allem darauf abzielt, nicht so sehr die Nutzer und Urheber, als alle Rechteinhaber, also vor allem die "Verwerter" zu schützen: "Im direkten Vergleich mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fällt zunächst auf: Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert." Und "anders als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte will die Digitalcharta hier also ein Grundrecht auf Schutz materieller Interessen nicht nur Urheber*innen zuerkennen, sondern allen Rechteinhabern."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.11.2016 - Urheberrecht

Sehr interessant liest sich die Recherche des Anwalts Ansgar Koreng auf Irights.info, der auch Amateurfotograf ist und für die Wikipedia den Innenraum der Sankt-Adalbert-Kirche in Berlin-Mitte fotografieren wollte. Aber - aus urheberrechtlicher Sicht - leider ist der Architekt der Kirche,  Clemens Holzmeister, erst 1983 gestorben und somit noch nicht die urheberrechtlich geforderten siebzig Jahre tot. Koreng musste also nach den Erben suchen: "Holzmeister hatte wohl einige Kinder, von denen - nach dem, was ich in Erfahrung bringen konnte - einige schon verstorben sind, ihrerseits aber selbst wieder Kinder hinterlassen hatten. Einige leben wohl im europäischen Ausland, andere angeblich in Südamerika. Wo genau, ließ sich - jedenfalls mit meinen Mitteln - nicht feststellen. Ich schrieb einige E-Mails und versuchte näheres zu erfahren, leider ohne Erfolg." Folge: "Die Fotos liegen jetzt auf meiner Festplatte. Bis zum Jahr 2054 werde ich sie nicht auf Wikimedia Commons veröffentlichen können. Ich hoffe, dass ich (und meine Festplatte) dann noch rüstig genug sind."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.11.2016 - Urheberrecht

Bei dem zweiten außerordentlichen VG-Wort-Treffen, bei dem es wieder um die Rückzahlung richtswidrig an Verlage bezahlter Ausschüttungen ging, gab es eine gute Nachricht für Autoren (zumindest aus Sicht der Verlage): Sie dürfen die Gelder jetzt freiwillig an die Verlage zurückzahlen, und das anonym, mehr im Börsenblatt und in Stefan Niggemeiers Bericht in Uebermedien. In seinem Kommentar staunt Niggemeier unter anderem über das bizarre Verhalten der Gewerkschaften: "Der Deutsche Journalisten-Verband DJV hat alle Urheber dazu aufgerufen, nicht zugunsten von Presseverlagen 'ganz oder teilweise auf ihre Ansprüche' an die VG Wort zu verzichten. Mitglieder des DJV haben in der VG Wort also für die Organisation eines Abtretungsverfahrens gekämpft, vor dessen Nutzung sie ihre Mitglieder warnen. Aber der DJV wollte ja auch das Gerichtsverfahren seines Mitgliedes Martin Vogel nicht, mit dem geklärt wurde, dass die Urheber diese Ansprüche überhaupt haben."

Michael Hanfeld schildert das Treffen in der FAZ.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.11.2016 - Urheberrecht

Morgen tagt die VG Wort wieder. Schuld an dem ganzen Ärger um die Ausschüttungen an die Verlage ist der Jurist und Perlentaucher-Autor Martin Vogel, hat der Michael Hanfeld von der FAZ herausgefunden:  "Er sorgte seinerzeit als Berater der vormaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) für einen Passus im Urheberrechtsgesetz, der eine Rechtewahrnehmung, wie die VG Wort sie ausübt, ausschließt. In dem Gerichtsverfahren gegen die VG Wort, das vor dem BGH endete, fuhr er die Ernte ein." In allen anderen Fällen verteidigt die FAZ das "geistige Eigentum" selbstverständlich.

Die SZ ist sogar zu vornehm, den Namen Vogels überhaupt auszusprechen! Detlef Esslinger fürchtet , dass Sperrminoritäten wie der Verband "Freischreiber" eine Einigung zwischen Autoren und Verlagen abermals verhindern werden: "Kann das wirklich sein: dass Autoren Geld deshalb nicht nehmen, weil sie darauf bestehen, noch ein paar Euro mehr zu bekommen? Einige der 'Freischreiber' und erst recht jener Münchner Gelegenheitsautor, der bis zum BGH gezogen war, sind echte Michael-Kohlhaas-Typen. Sie wollen recht haben bis zum letzten Cent, und wenn darüber kleine Verlage hopsgehen - ihnen doch wurscht."