9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.11.2016 - Urheberrecht

In der SZ beklagt der Anwalt Joachim Kersten die "absurde Rechtsfindung" des BGH und aller Instanzen vor ihm sowie des EuGH zur Verteilung der VG-Wort-Auszahlungen und fordert von der Politik, die Folgen dieses Urteils umgehend durch ein Leistungsschutzrecht der Verlage zu reparieren. Außerdem sollen die Autoren ihre Ansprüche an die Verlage abtreten, andernfalls "müssen auch die Pflichten der Verleger zu Zahlungen in die Künstlersozialkasse auf den Prüfstand". In der taz informiert Peter Weissenburger über den Diskussionsstand vor der zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.11.2016 - Urheberrecht

Sind tatsächlich 20 bis 25 Prozent der Verlage in ihrer Existenz bedroht, wenn sie die den Autoren zustehenden VG-Wort-Ausschüttungen zurückzahlen? Oder verbreitet der Börsenverein Fake News?, fragt Wolfgang Michal in seinem Blog: "Man möchte ja doch wissen, wie der Börsenverein jene 'horrenden' Zahlen ermittelt hat, die er so 'überzeugend' hinausposaunt, dass sie ungeprüft von Zeitungen und Rundfunksendern übernommen werden. Anstatt sich über falsche Facebook-Berichte aufzuregen, könnten die Medienseiten ja mal prüfen, ob es sich bei den Zahlen des Börsenvereins um belegbare Fakten... handelt."

Die taz bringt ein von Sonja Vogel moderiertes Gespräch der Wagenbach-Verlegerin Susanne Schüssler und der Autorin Nina George zum Thema, die beide im im Verwaltungsrat der VG Wort sitzen. George versteht den Standpunkt der Verlage, die ihren Beitrag am Zustandekommen eines Buchs nicht gewürdigt sehen (obwohl die Autoren ja in der Regel nur zehn Prozent des Buchpreises bekommen): "Deshalb habe ich mich entschieden, die mir nun zustehenden Gelder an den Verlag abzutreten. Denn das fertige Buch in der Bibliothek oder im Copyshop gibt es nur, weil mein Verlag etwas dazu beigetragen hat."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.11.2016 - Urheberrecht

Der EuGH hat eine französische Praxis der Digitalisierung vergriffener Bücher für unrechtmäßig erklärt, weil die Urheber nicht informiert würden. Leonhard Dobusch kommentiert bei Netzpolitik: "Die Entscheidung (belegt) einmal mehr, dass es im derzeitigen EU-Urheberrecht an praktikablen Regelungen zur Digitalisierung und Zugänglichmachung insbesondere von Werken des 20. Jahrhunderts mangelt. Während im US-Copyright die Fair-Use-Klausel Angebote wie Google Books erlaubt (allerdings unvergütet), sind durch das Urteil auch die wenigen kollektiven Ansätze zur Digitalisierung auf nationalstaatlicher Ebene in Europa bedroht."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.11.2016 - Urheberrecht

Ein Bild, das nur ein anderes gemeinfreies Bild möglichst genau kopiert, kann eigentlich nicht unter weiterem Schutz stehen, hat der BGH schon vor einiger Zeit entschieden. Dennoch mahnen die Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim die Wikipedia und Internetnutzer ab, die ursprünglich vom Museum gefertigte Reprografien gemeinfreier Werke im Netz verbreiten. Marcus Engert prangert diese empörende Praxis in einem Gastkommentar für die Website des Monopol Magazins an: "Man hat ganz offenbar in Mannheim weder die Rechtsprechung des BGH noch den Stellenwert von freiem Zugang zu Kunst und Wissen in einer digitalisierten Welt verstanden. Das ist bedauerlich. Man hat sich überdies entschieden, gleich im Dutzend gegen Nutzer des Bildes vorzugehen. Das ist unverantwortlich."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.11.2016 - Urheberrecht

(Via Netzpolitik) Sehr scharf kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Günther Oettingers geplante europäische Digitalreform und hier besonders das vorgesehene europäische Leistungsschutzrecht mit seinen drastischen Bestimmungen (hier das 14-seitige pdf-Dokument): "So fallen alle bis zu 20 Jahre alten Verlinkungen mit Anreißern, also mit kurzen Textausschnitten oder Bildern (sog. Snippets), wie sie heute auf sozialen Netzwerken üblich sind, unter das Leistungsschutzrecht. Ausnahmen bezogen auf kleinste Textausschnitte oder einzelne Wörter, wie sie noch im deutschen Leistungsschutzrecht vorgesehen sind (vgl. § 87f UhrG), sieht der Vorschlag der EU-Kommission nicht vor. Es wäre somit illegal, ohne entsprechende Lizenzvereinbarung, einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Eine Ausnahme für Verbraucher ist ebenfalls nicht vorgesehen."

Gerrit Bartels legt im Tagesspiegel zu den Folgen des VG-Wort-Urteils noch mal den Standpunkt der Verlage dar, auf die nun Rückforderungen zukommen: "Dass das BGH-Urteil und die VG-Wort-Forderungen kleine und mittlere Verlage an den Rand ihrer Existenz bringen, an dem sie sich sowieso immer befinden, dass also in den nächsten Monaten manche Verlagsinsolvenz zu beklagen sein wird, dass manches Buchprojekt ausfällt oder auf die lange Bank geschoben wird, all das lässt sich leicht denken."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.10.2016 - Urheberrecht

In Brüssel hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger seine viel kritisierte geplante Urheberrechtsreform verteidigt, berichtet auf Spon Fabian Reinbold, der hören durfte, wie Oettinger behauptete, "dass er bei seinen Plänen die deutschen Verlegerverbände hinter sich habe - und dass diese besser Bescheid wüssten als jene Journalisten, die ihn kritisiert hätten. Unter Verweis auf einbrechende Einnahmen der Verlage sagte der CDU-Politiker, es gebe eindeutige 'Zahlen von Zeitungen, und die kennen die Verleger.' Chefredakteure würden die Zahlen nur 'eingeschränkt' kennen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.10.2016 - Urheberrecht

Grauenhafter Kult des "geistigen Eigentums"! Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen hatten gegen die Wikimedia Foundation geklagt, die Abbildungen gemeinfreier Werke des Museen brachte. Das Landgericht Stuttgart: entschied nun (vorerst), dass selbst Reprografien gemeinfreier Werke von Künstlern, die länger als siebzig Jahre tot sind, unter Urheberrecht stehen, berichtet Irights.info: "Im Urteil (Aktenzeichen 17 O 690/15 vom 27. September 2016) hat das Gericht bestätigt, dass auch die entsprechenden Foto-Reproduktionen der gemeinfreien Gemälde eigens geschützt sind, zumindest als sogenanntes Lichtbild. Auch bei den Repro-Fotos sei ein 'Mindestmaß an geistiger Schöpfung' erfüllt. In diesem Sinne hatte auch das Landgericht Berlin bereits Ende Mai entschieden. Dort klagte das Reiss-Engelhorn-Museum unter anderem gegen die Wikimedia Foundation als Betreiberin der Wikipedia." Laut Urteil darf man auch nicht selbst gemeinfreie Werke fotografieren, da das Museum dies per Hausrecht verbietet. So kann man das Urheberrecht natürlich prima ins Unendliche verlängern.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.10.2016 - Urheberrecht

(Via turi2) Die VG Wort fordert die Verlage nun plötzlich ziemlich dringlich auf, Beträge, die sie zu Unrecht erhalten haben, zurückzuzahlen, wie die Verwertungsgesellschaft auf ihrer Website in einem pdf-Dokument mitteilt: "Verlage,  die  in  den  Jahren  2012  bis  2015  Auszahlungen  von  Einnahmen  aufgrund  der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten haben, sind  im  Grundsatz  verpflichtet,  diese  Beträge  nach  Aufforderung  in  Textform  durch  die  VG Wort vollständig bis zum 30. November 2016 zurückzuzahlen." Auch die Verlegerverbände der Medienindustrie sind aufgefordert, zu viel erhaltene Beträge zurückzuüberweisen. Bei bedürftigeren Verlagen verspricht die VG Wort, Aufschub zu gewähren.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.09.2016 - Urheberrecht

Das Bundesbildungsministerium hat am Dienstag ein Strategiepapier vorgestellt, das Open Access zum Standard in der Projektförderung erklärt. Im Interview mit der Welt weist Bildungsministerin Johanna Wanka darauf hin, dass diese Regelung vor allem Zeitschriften betrifft, die die Bibliotheken mit zum Teil jährlichen Preissteigerungen von zehn Prozent ausbluten. Und sie verteidigt das Prinzip des freien Zugangs zu staatlich gefördertem Wissen: "Die Gesellschaft würde sich doch selbst hemmen, wenn wir zwar sehr viele wissenschaftliche Erkenntnisse haben, diese aber nicht jederzeit entsprechend vorhandener Möglichkeiten verfügbar machen. Wir fördern gerade den Aufbau von Lehrstühlen für Mathematik in Afrika. Da wäre es doch wunderbar, wenn die Kollegen an alle wichtigen Dokumente herankommen und international vernetzt forschen könnten."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.09.2016 - Urheberrecht

Angesichts von Günther Oettingers Plan eines europäischen Urheberrechts reibt sich Michael Hanfeld in der FAZ zufrieden die Hände, beweist er für ihn doch, "dass man in Brüssel verstanden hat, wer die Leistungsträger sind; wer für geistiges Eigentum und Wertschöpfung steht und wer davon ohne eigenes Zutun profitieren will. Einen Querverweis gibt die Debatte, die noch andauern wird, weil die Vorschläge der Kommission vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden müssen, auch auf den Streit um die VG Wort, der in den letzten Tagen dank einer kleinen Interessengruppe eskaliert ist: Es zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Urheber und Verlage ihre Anliegen einzeln kenntlich machen, aber gemeinsam vertreten, und sich nicht selbst zerfleischen."