(Via
Netzpolitik) Sehr scharf kritisiert der
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Günther Oettingers geplante europäische Digitalreform und hier besonders das vorgesehene
europäische Leistungsschutzrecht mit seinen drastischen Bestimmungen (hier das 14-seitige pdf-
Dokument): "So fallen alle bis zu
20 Jahre alten Verlinkungen mit Anreißern, also mit kurzen Textausschnitten oder Bildern (sog. Snippets), wie sie heute auf sozialen Netzwerken üblich sind, unter das Leistungsschutzrecht. Ausnahmen bezogen auf kleinste Textausschnitte oder einzelne Wörter, wie sie noch im deutschen Leistungsschutzrecht vorgesehen sind (vgl. § 87f UhrG), sieht der Vorschlag der EU-Kommission nicht vor. Es wäre somit illegal, ohne entsprechende Lizenzvereinbarung, einen
Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Eine Ausnahme für Verbraucher ist ebenfalls nicht vorgesehen."
Gerrit Bartels
legt im
Tagesspiegel zu den Folgen des
VG-Wort-Urteils noch mal den Standpunkt der Verlage dar, auf die nun Rückforderungen zukommen: "Dass das BGH-Urteil und die VG-Wort-Forderungen kleine und mittlere Verlage an den
Rand ihrer Existenz bringen, an dem sie sich sowieso immer befinden, dass also in den nächsten Monaten
manche Verlagsinsolvenz zu beklagen sein wird, dass manches Buchprojekt ausfällt oder auf die lange Bank geschoben wird, all das lässt sich leicht denken."