Die katholische
Kirche in Frankreich befindet sich in einer Identitätskrise, berichtet Michaela Wiegel in der
FAZ. Viel zu tun hat sie damit, dass Kirchenobere wie der Lyoner Erzbischof
Philippe Barbarin den Untersuchungen über sexuellen Missbrauch lange Zeit mit Abwiegelung begegneten. Nach
François Ozons Film "Grâce à Dieu" (mehr
hier) wurde diese Vertuschung weithin diskutiert. Nun nennen die Berichte
exorbitante Opferzahlen von über 300.000 Missbrauchten in den letzten Jahren: "Die Debatte über die Validität der Zahlen ist berechtigt. Aber sie geht am
Kern des Missbrauchsberichts vorbei. Dessen zentrale Botschaft ist die '
systemische Verantwortung' der Kirchenführung, die jahrzehntelang dem Schutz der Institution Vorrang gab vor dem Schutz der Opfer, indem sie Verbrechen vertuschte und Verbrecher deckte. Hierin liegt die Verantwortung der Kirche, die wohl niemand so zynisch umschrieb wie Barbarin im Jahr 2016: '
Gott sei Dank sind die meisten Fälle verjährt.'"
Derzeit wird im Vatikan ein
Strafprozess verhandelt, in dem der Kurienkardinal Angelo Becciu und neun weitere Angeklagte wegen Veruntreuung, Amtsmissbrauch, Korruption, Erpressung, Geldwäsche und Betrug angeklagt sind. Doch dann hat der Papst seinen Kabinettschef entlassen und Dokumente zurückgehalten. Droht der Prozess zu platzen? Wie auch immer, die Vorgänge zeigen auf jeden Fall,
schreibt Rainer Hank in der
NZZ, dass der Papst, der gern für die Demokratie eintritt, "einem
theokratischen Staat vorsteht, der sich weder zu Rechtsstaatlichkeit noch zu Gewaltenteilung je bekannt hat. Der Papst ist der
letzte absolutistische Monarch der Welt. In Analogie zu Viktor Orban in Ungarn, der stolz in einer 'illiberalen Demokratie' regiert, müsste man den Papst als Souverän einer
illiberalen Monarchie bezeichnen (England zum Beispiel wäre eine liberal-demokratische Monarchie). Das Grundgesetz des Vatikans, in Kraft seit dem 1. Februar 2001, hält in Artikel 1, Absatz 1 fest: 'Der Papst besitzt als Oberhaupt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt.' Die richterliche Gewalt 'wird im Namen des Papstes' ausgeübt, heißt es in Artikel 15. Der
grobe Antikapitalismus des gegenwärtigen Papstes ('Diese Wirtschaft tötet') speist sich aus dieser Rechtstradition einer Ablehnung von Aufklärung und Liberalismus."
Neun von zehn befragten Berliner Bildungseinrichtungen sagen nach einer Befragung, dass ihnen das Phänomen "
konfrontativer Religionsbekundung" nicht unbekannt sei. Die
taz stellte diese Studie gestern als problematisch dar, weil sie im Sinne des Berliner Neutralitätsgesetzes agiere (unser
Resümee). Heute
befragt Frederik Schindler in der
Welt Sprecher der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus: "Die Grünen-Abgeordnete
Susanna Kahlefeld, Vorsitzende des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation im Berliner Abgeordnetenhaus, hält das Projekt für
fachlich falsch aufgesetzt: 'Statt Lehrer*innen eine Hilfestellung zu bieten, wenn sich Schüler*innen provozierend verhalten, ist das Ziel einzig und allein, Religion an sich als ein Problem darzustellen.' Zur Befragung an den Neuköllner Schulen möchte sich Kahlefeld nicht äußern, da sie zur 'undifferenzierten'
Meinung der Welt passe und 'daher ohnehin nicht sozialwissenschaftlich ernsthaft beurteilt' werde."
Aus der
Kirche "
austreten" kann man nur in Deutschland,
erklärt Tarek Barkouni bei
vice.de. Es handelt sich eigentlich nur um die Bekundung gegenüber den Behörden, nicht mehr die vom Staat eingetriebene
Kirchensteuer zahlen zu wollen. "
Carsten Frerk ist Fachmann für das Thema Kirche bei der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung. Er kritisiert diese Sonderstellung: 'Bei der
Taufe geben Eltern eine Absichtserklärung ab. Sozusagen ein 'Vorkaufsrecht' auf das Seelenheil. Das wird aber erst mit der
Konfirmation eingelöst.' Wenn man Kirchenrecht ernst nehmen würde, so erklärt er es, müsste jeder, der sich nicht auch konfirmieren lässt und mit 14 Jahren seine Zustimmung gibt, von der Kirche vergessen werden. Das passiert aber nicht. Die Kirchensteuer ist damit
quasi eine Abofalle."