Claudia Roth hatte nach der
Documenta ein Gutachten bei dem Berliner Verfassungsrechtler
Christoph Möllers, der auch die "Initiative Weltoffenheit" juristisch beriet, in Auftrag gegeben, um juristisch zu klären, wie der Staat und seine Kultureinrichtungen mit
antisemitischen und rassistischen Werken umgehen sollen. In der
SZ liest Jörg Häntzschel das fünfzigseitige Dokument nicht ohne Erstaunen, denn eine von Möllers' Thesen lautet: "Auch antisemitische und rassistische Werke und Äußerungen sind von der Meinungs- und Kunstfreiheit
geschützt, auch in staatlich finanzierten Institutionen." Auch der "BDS-Beschluss hat für ihn 'keine rechtliche Bindungswirkung', und würde er sie beanspruchen, sagt er, verstieße er gegen die Meinungsfreiheit. Die Frage sei vielmehr: Wer kann in der Kulturbranche Meinungs- und Kunstfreiheit für sich beanspruchen - und mit welchen Konsequenzen? Meinung- und Kunstfreiheit sind laut seinem Gutachten nicht zu haben ohne den '
freiheitlichen Skandal der grundgesetzlichen Ordnung'. In anderen Worten: Wer in einem freien Land leben will, muss auch Dinge ertragen, die ihm nicht gefallen." Generell gilt laut Möllers: "Der Staat kann grundsätzlich
keine Vorgaben zu Programmen oder zur Auswahl von Künstlerinnen in eingerichteten Institutionen wie Theatern oder Museen machen."
"Dass man sich antisemitisch oder rassistisch äußern darf, wirkt vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte wie ein Skandal, aber es ist der Skandal einer liberalen Ordnung, die
nicht alles rechtlich sanktioniert, was sie politisch verurteilt", bekräftigt Möllers im
SZ-Gespräch mit Häntzschel. Die Debatte müsse die Kunst dann aber auch aushalten: "Der Bundespräsident hat klargemacht, dass es eine bestimmte Art von politischen Äußerungen im Kontext der Kunst gibt, die man
nicht schweigend tolerieren kann. Das war nach meinem Verständnis eine
politische Kritik, kein staatliches Kunstrichtertum. Viele Künstler beanspruchen heute
politische Relevanz - und wundern sich dann über politische Reaktionen. Ich verstehe nicht ganz, warum." Gleichwohl räumt er ein: "Wir werden, glaube ich, eine größere Diskussion darüber führen, ob im Kampf gegen Diskriminierungen der Meinungs- und Kunstfreiheit
engere Grenzen gesetzt werden sollten. Das ist
keine ungefährliche Diskussion für diese Freiheiten, aber sie wird kommen."
Die Verantwortlichen der letzten Documenta sehen jedenfalls keinen Anlass für eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Arbeit, fürchtet Peter Richter auf
SZ online. "Schon ist auch zu hören, dass da ein
ärgerlicher Nebenaspekt lediglich in den Medien aufgebauscht werde. Man kann vermutlich bereits jetzt Wetten darauf abschließen, dass bald irgendwer
den Juden die Schuld geben wird am Untergang der schönen Documenta." Aber vielleicht hat ja auch
Hito Steyerl recht und eine "Weltkunstausstellung" ist eh eine imperialistische Idee von gestern, überlegt Richter. "Die
Biennale von Venedig ist am Ende wiederum die gültigere 'Weltkunstschau' in dem Sinn, dass hier neben den thetischen Setzungen des Kurators der Hauptausstellung in den davon unabhängigen Länderpavillons ein
wirklich diverses Bild davon vermittelt wird, was rund um den Globus gerade jeweils so als relevant angesehen wird."
Besprochen werden eine Ausstellung von
Matthias Groebel im
Düsseldorfer Kunstverein (
taz), die Ausstellung "
Sunset. Ein Hoch auf die sinkende Sonne" in der
Kunsthalle Bremen (
Tsp) und eine Ausstellung mit Werken von
Karel Appel in der Berliner
Galerie Hetzler (
BlZ).