Der Vorwurf des
Landesverrats gegen
Netzpolitik.org hat eine Welle der Empörung und Solidarität ausgelöst. "Wir alle sind
netzpolitik.org!",
schreibt Markus Grill auf
correktiv.org, wo nicht nur die betreffenden Dokumente hochgeladen und Selbstanzeige wegen Landesverrats gestellt wurde, sondern auch gleich noch eine
Vorlage zur Selbstanzeige zum Download angeboten wird für alle, die es ihnen gleichtun wollen. Die
Netzpolitik-Redaktion begreift die Ermittlungen erst einmal als das, was es auch ist: eine hohe Auszeichnung und großartige
Reklame.
Gegenüber der
FAZ teilt Generalbundesanwalt Harald Range mit, dass er die
Ermittlungen ruhen lässt, um ein Gutachten darüber erstellen zu lassen, ob tatsächlich der Tatbestand des Landesverrats vorliegt: "Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten."
"Das ist leider gar kein Grund zur Entwarnung",
sagt dazu
Netzpolitik-Gründer Markus Beckedahl im
Tagesspiegel-Interview mit Sonja Álvarez: "Es
irritiert eher, dass erst die Ermittlung gestartet und die Öffentlichkeit informiert wird, um dann ein Gutachten einzuholen. Das bestätigt eher unsere These, dass es sich bei den Ermittlungen um einen
Einschüchterungsversuch handelt."
Diese Einschätzung
teilt Patrick Beuth auf
Zeit digital: Die Anzeige von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen richte sich nicht eigentlich gegen die konkret belasteten Journalisten Beckedahl und André Meister, sondern sei als
Abschreckung für potenzielle Whistleblower zu verstehen: "Der oberste Verfassungsschützer will verhindern, dass es demnächst einen deutschen Edward Snowden, eine deutsche Chelsea Manning gibt, die
noch viel mehr geheime Unterlagen an die Öffentlichkeit tragen. Denn das könnte nicht nur Methoden zutage fördern, über die kein Geheimdienstler gerne öffentlich debattieren möchte. Es könnte auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern - allen voran den USA - gefährden, von deren Wissen und deren Technik der Verfassungsschutz in großem Umfang profitiert."
Im Gespräch mit Detlef David Kauschke von der
Jüdischen Allgemeinen hatte Maaßen noch am Donnerstag einen anderen Eindruck
erweckt: "Wir sind bemüht,
so transparent wie möglich zu agieren, weil ich der festen Überzeugung bin, dass ein Nachrichtendienst die Unterstützung nicht nur der Politik, sondern der gesamten Gesellschaft braucht, um seine Arbeit machen zu können."
Zeit digital meldet unterdessen, dass Bundesjustizminister
Heiko Maas eine Überprüfung des Landesverratsparagrafen ankündigte: "Es werde "zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit
insgesamt reformbedürftig sind."" Für Arno Widmann (
FR) steht allerdings fest: Weil die fraglichen Dokumente nicht geheim, sondern
lediglich vertraulich waren, fallen sie hierzulande gar nicht unter den Landesverratsparagrafen. Das war in der DDR noch anders: "Die Genossen wussten einfach besser, wie ein Staat zu schützen ist. In der Bundesrepublik aber gibt es in Wahrheit keinen Staatsschutz.
Hier wird die Verfassung geschützt. Allerdings scheinen selbst Verfassungsschützer das immer wieder zu vergessen."