Anfang Juni forderte Catrin Lorch in der
SZ mit Blick auf
Max Pechsteins "Selbstbildnis, liegend", das von dem Arzt
Walter Blank 1936 angeblich an einen Kölner Sammler verkauft wurde und dessen Erben nun
Restitutionsansprüche geltend machen, ein Raubkunst-Gesetz, das auch
Private Kollektionen in Deutschland
zur Rückgabe verpflichtet. (
Unser Resümee) Kein Land in Europa hat bisher eine gesetzliche Regelung für Raubkunst in nicht-öffentlichen Sammlungen gefunden, schreiben heute ebenfalls in der
SZ die auf Kunstrecht spezialisierten Anwälte
Peter Raue und
Felix Stang. Aber: "Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland über gesetzliche Regelungen, die zugunsten des 'Rechtsfriedens' die Erwerber von Raubkunst privilegieren. Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, ist die Bundesrepublik Deutschland
mit dem '
Dritten Reich'
juristisch '
identisch'. (...) Immer wieder versuchte der Gesetzgeber, die geltenden Regelungen abzuändern. Doch das scheitert stets unter anderem an dem verfassungsrechtlichen
Verbot der '
echten Rückwirkung', nach dem Gesetze nicht mit einer Wirkung für die Vergangenheit geändert werden dürfen." Sie fordern daher einen
Fonds, der rechtmäßigen Eigentümern den einst gezahlten Kaufpreis erstattet.
Außerdem zum Thema Restitution: Der Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags lehnt es ab, den Fall von
Picassos "
Madame Soler" vor eine Schiedskommission zu bringen, meldet Catrin Lorch ebenfalls in der
SZ: "Das bedeutet, dass der Streit um das wertvolle Gemälde von Pablo Picasso, das zur Sammlung der
Pinakotheken in München gehört, nicht als Raubkunst vor der sogenannten
Limbach-
Kommission verhandelt wird. Darum hatten die Erben der ursprünglichen Eigentümer, die Nachfahren der jüdischen Bankiersfamilie Paul von Mendelssohn-Bartholdy, in ihrer Petition gebeten. Die Fraktionen der CSU und der Freien Wähler lehnten das Ersuchen gemeinsam ab, begründeten allerdings gleichzeitig eine Initiative, mit der man den Bund in die Pflicht nehmen will, ein
verbindliches Raubkunst-
Gesetz zu schaffen."
Glaubt man den umständlichen Erwägungen Patrick Bahners' in der
FAZ, so lösen sich die Vorwürfe Marcel Leppers gegen die
Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung (unsere
Resümees) in nichts auf. Ein von Lepper behauptetes Fortwalten rechtsradikalen Geistes kann Bahners trotz der eindeutigen Vergangenheit von Leppers Vorgängern nicht dingfest machen. Auch die von Lepper als Beweis angebrachte
große Deutschlandkarte (
Bild) von 1934, die in den Gängen des Instituts hing, sei kein Dokument nationalsozialistischer Gesinnung, sondern ein Stück Buchkunst des Schriftkünstlers
Rudolf Koch, das mit seinem Waldweben und Hölderlin-Zitaten eher "
Wandervogeltöne der Landschaftsästhetik" anschlage. "Die Bereitschaft von Teilen der Öffentlichkeit, lieber an eine Intrige zu glauben als an
eine Panne, einen Zusammenstoß der Temperamente oder unterschiedlicher Gestalten des guten Willens, hat mit der
schauerromantischen Voreinstellung unserer Debatten über das Nachleben des Nationalsozialismus zu tun. Man malt sich das Schlimmste aus, erst recht, wenn der Schauplatz München heißt. In dem akademischen Milieu, dem die Stiftung schon vor dem Skandal bekannt war, kommt Neid auf die um Abendvorträge gebetenen Auserwählten hinzu."