In der
SZ kritisiert Ronen Steinke scharf den Umgang der deutschen
Rechtsprechung mit dem Holocaust. Verübt wurde er nur von
drei Tätern: Hitler, Himmler und Heydrich, so die Rechtssprechung bis ganz nach oben. Alle anderen waren nach Auffassung der Gerichte höchstens Helfer. "Man vergisst heute leicht,
wie weit neben der Spur die deutsche Rechtsprechung zu den NS-Verbrechen jahrzehntelang gewesen ist, wenn man sich jetzt, da vereinzelt
über 90-
Jährige vor Gericht stehen, vor allem in kleinen Nahaufnahmen mit einzelnen, mitunter auch positiven Entwicklungen der jüngeren Rechtsprechung beschäftigt. Man übersieht auch leicht, wie weit neben der Spur sie im Großen und Ganzen
bis heute ist. Auch wenn man nach Itzehoe blickt, wo eine mutmaßliche ehemalige KZ-Sekretärin angeklagt ist, Irmgard F. Die 96-Jährige muss sich vor dem Landgericht in Schleswig-Holstein verantworten. Der Vorwurf: Sie soll als
Assistentin des Lagerkommandanten das Morden mitorganisiert haben." Angeklagt ist sie dennoch nur wegen Beihilfe, "zu rechnen ist mit ein, zwei Jahren Gefängnis, wahrscheinlich zur Bewährung".
Ebenfalls in der
SZ erinnert Kurt Kister an die Eröffnung der überarbeiteten
Wehrmachtsausstellung vor zwanzig Jahren, die einem größeren Publikum erstmals aufzeigte, dass "Verbände und Einheiten der
Wehrmacht - und eben nicht nur der SS - systematisch und in großer Anzahl an der
Deportation von Zwangsarbeitern, an der
Ermordung von Offizieren, Kommissaren, Kriegsgefangenen, Zivilisten und Geiseln beteiligt waren - und sie
unterstützten den Holocaust." Dass dies heute Konsens ist, ist nicht zuletzt den Kritikern der Ausstellung wie Peter Gauweiler zu verdanken ist, wie Kister leicht süffisant anmerkt.