Durch eine Befristung auf fünf Jahre und das Versprechen einer Evaluierung kann die Reform des
Urheberrechts im Bildungs- und Wissenschaftsbereich am Freitag doch noch beschlossen werden,
freut sich Leonhard Dobusch bei
Netzpolitik: "Bis zuletzt versuchte die Verlegerlobby die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern, das es unter anderem Lehrenden erlaubt bis zu
15 Prozent eines Werkes in Online-Lernmanagementsysteme einzustellen. So appellierte der Vorsitzende des Börsenvereins des deutschen Buchhandles noch gestern an Bundeskanzlerin und Vizekanzler, das Gesetz zu stoppen."
In der
FAZ schalten heute
600 Verlage eine ganzseitige Anzeige, um gegen das Gesetz zu protestieren.

In der
FAZ wiederholt Thomas Thiel nochmal die Argumente der Verlage. Einerseits konzediert er, dass durch die immer stärkeren wissenschaftlichen
Großverlage Reformbedarf entstehe. Andererseits annonciert er, dass "von dem Gesetz am Ende diejenigen profitieren,
gegen die es gerichtet ist: eine Handvoll internationaler Großverlage, die temporäre Ausfälle durch die Verlagerung ihrer Geschäftsfelder aussitzen und jetzt noch dreister an der Preisschraube drehen könnten." (Wie das genau möglich sein soll, erläutert er allerdings nicht.)
Und Johan Schloemann erläutert in der
SZ, dass gerade die "unabhängigen,
kleineren und mittleren Fachverlage, von denen es in Deutschland noch Hunderte gibt", Sorgen haben. "Deshalb bevorzugen es die Verlage, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen direkt mit ihnen
Lizenzen für digitale Inhalte abschließen, sprich: bezahlen."
Wer schließlich auch über die Argumente der
Gegenseite der Verlage - sprich der Kunden und Wissenschaftler - informiert werden will, kann sich auf der Webseite
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" kundig machen
Ein anderes Gesetz, das für
Urheberrechtslobbies geschaffen war - die "Störerhaftung" - wird dagegen abgeschafft,
berichtet Thomas Rudl ebenfalls in
Netzpolitik.