9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.07.2017 - Urheberrecht

In Kanada hat der oberste Gerichtshof entschieden, Google müsse eine Seite aus seinen Suchergebnissen entfernen, die wegen einer Copyright-Verletzung in Kanada illegal sei, berichtet der Globe and Mail. Doch soll die Seite nicht nur in Kanada aus den Suchergebnissen entfernt werden, sondern weltweit. Die Unterhaltungsindustrie jubelt. Auf BoingBoing fragt Cory Doctorow, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben: "The entertainment industry has historically been a staunch defender of free speech, albeit one with a huge, copyright-shaped blind-spot. This is some next-level self-serving bullshit from that quarter: if Canadian courts can decide which search results get served in Saudi Arabia, why shouldn't a Saudi court get to decide what's shown in Canada?"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.07.2017 - Urheberrecht

David Pachali erläutert bei irights.info die Bestimmungen des nun gestern ebenfalls verabschiedeten und so grauenhaft benannten "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes": "Hochschulen dürfen Auszüge mit der Neuregelung auch dann in digitale Semesterapparate und Lernplattformen einstellen, wenn Verlage dafür Lizenzen anbieten - die Erlaubnis per Gesetz geht vor. Hochschulen können aber auch weiterhin Verträge mit Verlagen abschließen; etwa für Angebote, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.06.2017 - Urheberrecht

Durch eine Befristung auf fünf Jahre und das Versprechen einer Evaluierung kann die Reform des Urheberrechts im Bildungs- und Wissenschaftsbereich am Freitag doch noch beschlossen werden, freut sich Leonhard Dobusch bei Netzpolitik: "Bis zuletzt versuchte die Verlegerlobby die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern, das es unter anderem Lehrenden erlaubt bis zu 15 Prozent eines Werkes in Online-Lernmanagementsysteme einzustellen. So appellierte der Vorsitzende des Börsenvereins des deutschen Buchhandles noch gestern an Bundeskanzlerin und Vizekanzler, das Gesetz zu stoppen."

In der FAZ schalten heute 600 Verlage eine ganzseitige Anzeige, um gegen das Gesetz zu protestieren.






In der FAZ wiederholt Thomas Thiel nochmal die Argumente der Verlage. Einerseits konzediert er, dass durch die immer stärkeren wissenschaftlichen Großverlage Reformbedarf entstehe. Andererseits annonciert er, dass "von dem Gesetz am Ende diejenigen profitieren, gegen die es gerichtet ist: eine Handvoll internationaler Großverlage, die temporäre Ausfälle durch die Verlagerung ihrer Geschäftsfelder aussitzen und jetzt noch dreister an der Preisschraube drehen könnten." (Wie das genau möglich sein soll, erläutert er allerdings nicht.)

Und Johan Schloemann erläutert in der SZ, dass gerade die  "unabhängigen, kleineren und mittleren Fachverlage, von denen es in Deutschland noch Hunderte gibt", Sorgen haben. "Deshalb bevorzugen es die Verlage, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen direkt mit ihnen Lizenzen für digitale Inhalte abschließen, sprich: bezahlen."

Wer schließlich auch über die Argumente der Gegenseite der Verlage - sprich der Kunden und Wissenschaftler - informiert werden will, kann sich auf der Webseite Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" kundig machen

Ein anderes Gesetz, das für Urheberrechtslobbies geschaffen war - die "Störerhaftung" - wird dagegen abgeschafft, berichtet Thomas Rudl ebenfalls in Netzpolitik.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.06.2017 - Urheberrecht

Die Beratung des neuen EU-Urheberrechts geht in die entscheidende Phase, berichtet Markus Beckedahl in Netzpolitik. Im Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gab es gestern eine erste Abstimmung. Upload-Filter, die auf eine Vorzensur von sozialen Medien hinauslaufen würden, wurden zum Glück abgelehnt. Aber es gibt auch eine schlechte Nachricht: "Das EU-weite Leistungsschutzrecht wurde leider nicht abgelehnt. Nachdem das deutsche Leistungsschutzrecht mit einer Laufzeit von einem Jahr bis heute keinen Erfolg hat, soll die schlechte Idee auf EU-Ebene irgendwie funktionieren. Der damalige Digitalkommissar Günther Oettinger hatte ganze 20 Jahre Laufzeit vorgeschlagen, manche konservative Abgeordnete sogar 50 Jahre. Immerhin gab es dafür keine Mehrheit." Es werden jetzt weitere Ausschüsse abstimmen, die Abstimmung im Plenum soll nach jetziger Planung Ende Oktober stattfinden.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.06.2017 - Urheberrecht

Welche Auswirkungen ein immer ausufernderes Urheberrecht hat, kann man am Streit zwischen Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham beobachten. Seit 20 Jahren zieht Kraftwerk Pelham vor die Gerichte, weil dieser 1997 für ein Stück von Sabrina Setlur ein zwei Sekunden langes Beat-Sample aus einem Kraftwerk-Stück benutzt hatte. Jetzt hat der BGH die Sache an den EuGH verwiesen, meldet Jan Kedves in der SZ: "Das bedeutet konkret: Der Bundesgerichtshof zweifelt an, ob das Bundesverfassungsgericht in der Sache überhaupt etwas zu sagen hat. Dieses hatte zwar im Mai vergangenen Jahres für die Kunstfreiheit votiert und das von Kraftwerk erwirkte Verbot des Setlur-Songs gekippt. In der Hip-Hop-Welt wurde diese Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen, denn Sampling gehört zu ihren kreativen Grundpfeilern. Aber die relevanten Urheberrechts-Vorschriften sind in der EU vereinheitlicht, deswegen muss nun eben, vor einer finalen Entscheidung in Karlsruhe, erst Luxemburg gehört werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.06.2017 - Urheberrecht

Konservative EU-Parlamentarier wie Pascal Arimont  veschärfen Vorschläge zum EU-Leistungschutzrecht noch. Aber Leonhard Dobusch von Netzpolitik sieht darin eher einen Beweis für Schwäche: "Ob Arimont mit seinem Vorhaben Erfolg haben kann, wird wesentlich davon abhängen, ob es ihm gelingt Unterstützung von liberalen (ALDE-) und sozialdemokratischen (S&D-)Abgeordneten zu gewinnen. Sehr wahrscheinlich aber ist die Radikalität der Vorschläge ein Versuch, die Entkernung der Kommissionsvorschläge durch das EU-Parlament zu hintertreiben. Mit Hilfe von Maximalforderungen, die wohl als urheberrechts-extremistisch bezeichnet werden müssen, soll der Diskurs in Richtung restriktiver Regelungen verschoben werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.05.2017 - Urheberrecht

Christian Rath nimmt in der taz das wehleidige Gejammer der FAZ über den Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (unser Resümee) aufs Korn. Viel dran sei nicht an den Argumenten der Kollegen: "Konkret kritisiert die FAZ, dass Bildungseinrichtungen bei Presseartikeln nicht nur 15 Prozent erlaubnisfrei nutzen dürfen, sondern den ganzen Artikel. Das ist aber nichts Neues, sondern gilt schon seit 2003. Thomas Thiel behauptet, der Gesetzentwurf 'erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen'. Das ist nicht richtig. Das Gesetz privilegiert nur Bildungseinrichtungen - Schulen, Unis, Weiterbildungseinrichtungen -, und auch diese dürfen die Materialien nur Kursteilnehmern zugänglich machen, nicht der Allgemeinheit."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.05.2017 - Urheberrecht

Museen sollten Bilddateien ihrer Bestände möglichst gemeinfrei und in guter Qualität ins Netz stellen - sonst verhindern sie die Auseinandersetzung mit den Werken, meint Kathrin Passig bei irights.info. Einen der schwerwiegendsten Gründe gegen restriktive Handhabung der Rechte nennt sie auch: "Bei einer Tagung in der Schweiz berichtete mir ein deutscher Kunsthistoriker vor ein paar Jahren, dass er seine Forschungsschwerpunkte um hundert Jahre nach hinten verschoben hat - aus Urheberrechtsgründen. Man kommt einfach viel leichter an das Material heran und kann besser damit arbeiten. Ein Bericht der College Art Association, einem Verband von US-Kunsthistorikern, zeigt, dass das kein Einzelfall ist. Im Sinne der Institutionen kann es aber nicht sein, wenn Leute nicht mit ihrem Material arbeiten, sondern sich halt ein anderes Thema suchen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.05.2017 - Urheberrecht

Christian Rath informiert in der taz über den Stand der Diskussionen beim geplanten Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (UrhWissG). Streitpunkt ist die Frage, wie große Teile eines wissenschaftlichen Werks in Semesterapparaten digital zur Verfügung gestellt und wie die Rechteinhaber dafür entschädigt werden.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.05.2017 - Urheberrecht

Die bervorstehende Mitgliederversammlung der VG Wort wird mit Spannung erwartet. Martin Vogel, der das berühmt-berüchtigte Urteil gegen die bisherige Verteilungspraxis erstritten hat, hat sich bereits vor ein paar Tagen im Perlentaucher zu Wort gemeldet. Mehr dazu auch bei der VG Info.

Wolfgang Michal erzählt in seinem Blog die sehr interessante Vor- und Frühgeschichte der VG Wort - die zunächst auf eine Initiative von Autoren (die "Gesellschaft zur Verwertung literarischer Urheberrechte", abgekürzt GELU) zurückging, bis sich die Verleger mit aller Macht hineindrängten: "Der 'Krieg' gegen die neue Verwertungsgesellschaft der Autoren hatte schließlich Erfolg. Unter dem Druck der Angriffe und der geringen Einnahmen der Gesellschaft zerbrach die Solidarität der Schriftsteller. Als im Herbst 1957 auch noch Gerüchte über hohe Schulden und unlauteres Geschäftsgebaren die Runde machten, war es so weit: Auf Initiative des S. Fischer Verlags trafen sich im November 1957 einige Autoren und Verleger in Frankfurt, um an der strauchelnden GELU vorbei die 'Arbeitsgemeinschaft literarischer Autoren und Verleger' aus der Taufe zu heben. Aus dieser Arbeitsgemeinschaft entstand wenige Monate später - mit finanzieller Unterstützung des Börsenvereins - die VG Wort."