9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.04.2017 - Urheberrecht

Der Germanist Roland Reuß und der Jurist Volker Rieble kritisieren in der FAZ mit gewohnter Verägerung die Novelle des Wissenschaftsurheberrechts, nach der Bildungseinrichtungen Werke auch ohne Einwilligung des Autors digitalisieren dürfen: "Die nun ins Parlament gegebene Digitalisierungsbefugnis erlaubt es, dem Autor ein Medium zu oktroyieren, das er selbst nicht gewählt hat. Wer digital publizieren will, mag das tun. Wer sich aber für den analogen Weg entschieden hat, dem wird hier, Autorenrecht hin, Grundgesetz her und der UN-Charta spottend, ein zentraler Punkt seiner Rechte einkassiert."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.04.2017 - Urheberrecht

Ohne jede kritische Distanz porträtiert An­na von Münch­hau­sen für die Zeit die Bildrechtehändlerin Har­riet Bridge­man, die Museen Rechte an Werken abkauft, die dann nur mehr gegen Geld zirkulieren - auch gemeinfreie Werke von Künstlern wie Gustav Klimt und Edvad Munch. Museumsbesuchern möchte sie das Fotografieren am liebsten grundsätzlich verbieten und die Abbildung von gemeinfreien Werken aus den Museen wird zum Risiko: "Und so durch­pflü­gen Bridgem­ans Mit­ar­bei­ter Ma­ga­zi­ne, Web­sites und Blogs, um Ver­stö­ße ge­gen Li­zenz­rech­te auf­zu­spü­ren und die Schul­di­gen ab­zu­mah­nen. 'Wir ver­su­chen, die In­ter­es­sen der Mu­se­en und der Künst­ler zu schüt­zen', sagt Bridge­man. Sie ist Mit­glied des Bri­tish Co­py­right Coun­cil, ei­nes Ver­ban­des zum Schutz des geis­ti­gen Eigen­tums, und sie glaubt, dass die Rech­t­epi­ra­te­rie auch von Goog­le und Wi­ki­pe­dia be­för­dert wird. Schon dre­hen sich die ers­ten Pro­zes­se um die Fra­ge: Ge­hört be­straft, wer Bild­da­tei­en von Web­sei­ten ei­nes Mu­se­ums her­un­ter­lädt und wei­ter­ver­wen­det?"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 18.04.2017 - Urheberrecht

Im Europaparlament beginnt nun die Beratung über die geplanten Urheberrechtsreformen, die auch das von Zeitungen gewünschte europäische Leistungschutzrecht einschließen. Es wird schön chaotisch werden, meint Leonhard Dobusch bei Netzpolitik: "Die Abgeordneten sind alles andere als zufrieden mit dem Vorschlag der Kommission. Neben Streichungen finden sich unter den Änderungsanträgen Dutzende Vorschläge für völlig neue Bestimmungen. Gleich mehrere Abgeordnete haben beispielsweise Ideen für eine Legalisierung nutzer-generierter Inhalte wie Meme." Netzpolitik stellt auch eine Petition vor, die in diesem Zusammenhang  "Mehr Freiheiten für Lehrende" fordert.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.04.2017 - Urheberrecht





Seit dem 6. April stellen die Münchner Pinakotheken ihre Bilder ins Netz. Allerdings müssen die Künstler doppelt tot sein, nämlich erstens tot und zweitens seit mindestens siebzig Jahre lang tot, sonst wird es für das Museum zu teuer und man darf nur einen Stellvertreter sehen, berichtet Anke Gröner auf ihrem Blog. Schuld daran ist, dass man im Internet, etwa bei der VG Bildkunst, jahreweise für Rechte bezahlen soll, während man im Print nur einmal bezahlt. "Antje Lange, die für die Online-Kommunikation der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen verantwortlich ist, erklärte mir auf Anfrage, wie diese Rechte die Vermittlungsarbeit von Museen erschweren. Ein Beispiel: Auf den Seiten der Pinakotheken kann man durch die Alte, die Neue und die der Moderne online von Saal zu Saal bummeln - eine Funktion, die ich sehr gerne mag." Nur bei der Moderne geht das allenfalls lückenhaft!

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.03.2017 - Urheberrecht

Wenn die Abgeordneten des EU-Parlaments nicht einschreiten, wird die Europäische Kommission eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht durchsetzen, die drastischer Vorzensur gleichkommt, schreibt Joe McNamee von der der NGO European Digital Rights bei Netzpolitik: "Um Internet-Firmen zu ermutigen, Inhalte so gründlich wie möglich zu überwachen und zu löschen, wird ... vorgeschlagen, die Provider-Haftung für hochgeladene Inhalte zu verschärfen. Bemerkenswerterweise gehen die vorgeschlagenen Maßnahmen für das Urheberrecht weit über das hinaus, was die EU gegen terroristische Online-Inhalte vorgeschlagen hat. Im Rahmen der neuen Anti-Terror-Richtlinie hielt es die EU nicht für notwendig oder verhältnismäßig, verpflichtende Upload-Filter, neue Überwachungs-Pflichten oder eine verschärfte Provider-Haftung vorzuschlagen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.03.2017 - Urheberrecht

Weitgehend zustimmend resümiert Thomas Thiel in der FAZ den "Appell für die Publikationsfreiheit", der gegen von der Bundesregierung geplante Lockerungen im Urheberrecht bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen plädiert und auch vom Börsenverein unterstützt wird - getragen wird der Appell unter anderem von kleineren und mittleren Verlagen in diesem Feld: "Ist der Markt .. erst einmal von kleinen und mittleren Verlagen 'gereinigt', die nicht die Ressourcen haben, magere Jahre zu überstehen, wird er unter den Verbliebenen neu aufgeteilt. Absehbar werden dies - neben dem Staat - genau jene wenigen Großverlage sein, gegen die der Reformentwurf eigentlich gerichtet ist." Auch "Open Acces", so Thiel weiter, sei nur eine Strategie, die den Großverlagen nutze. Ob ihnen das geltende Urheberrecht nicht noch mehr nutzt, fragt Thiel nicht. einige nützliche Hintergründe zum "Appell für die Publikationsfreiheit" finden sich bei irights.info.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.03.2017 - Urheberrecht

Ingo Dachwitz verweist in Netzpolitik auf zwei Papiere gegen das EU-Vorhaben eines Leitungsschutzrechtes für Presseverlage. In einem achtseitigen offenen Brief (PDF) wandten sich Forscherinnen aus ganz Europa direkt an das Europäische Parlament und die EU-Kommission. Darin heißt es: "Mit Artikel 11 soll ein zusätzliches Exklusivrecht für Presseverlage geschaffen werden, obwohl Presseverlage bereits Exklusivrechte von Autoren per Vertrag erwerben. Dieses zusätzliche Recht wird die Nachrichtenverbreitung stören, die Online-Lizenzierung behindern und sich negativ auf Autoren auswirken." Die Forscher werfen der Kommission außerdem vor, "empirische Beweise ignoriert" zu haben. "Konsultationen wurden irreführend zusammengefasst und legitime Kritik wurde als Anti-Urheberrecht gekennzeichnet."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.02.2017 - Urheberrecht

Inhaber von Fotorechten und ihre Verbände und Funktionäre protestieren gegen die neue Google-Bildersuche, schreibt  Georg Altrogge bei Meedia: "Das Bild in Originalgröße darzustellen und es dazu in den Quellcode der Seite einzubinden, sei 'eine unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung', heißt es weiter. Und: Durch die Anzeige der Bildsuchergebnisse in Originalgröße werde der Besuch auf der Ursprungswebseite ersetzt. Die Verbände monieren: 'Google wird so selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstellt.' Die 'Teilen'-Funktion sei ebenfalls nicht notwendiger Bestandteil der Suchergebnisanzeige und damit auch nicht von einer faktischen Einwilligung gedeckt."

Montage: Calimag.Montage: Calimag.
Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich gibt es Diskussionen über Museen  und ihr immer häufigeres Verbot, in Ausstellungen zu fotografieren. In Frankreich brandet sie laut Libération hoch anlässlich der Vermeer-Ausstellung im Louvre, die auch wegen der Behandlung der Besuchermassen in die Kritik geriet (Online-Tickets sind deaktiviert, Besucher müssen zwei bis drei Stunden warten). Vor allem aber empört die Verfügung des Louvre, dass man in der Ausstellung nicht fotografieren darf. Der Blogger calimaq verweist hier auf den Führer "Photographier au musée" des Juristen Pierre Noual hier als pdf-Dokument), der die Argumente der Museen für ein Fotoverbot aufs Korn nimmt. Museen argumentierten oft, dass Leihgeber keine Fotos wollten, aber bei gemeinfreien Bildern ist "eine Klausel, die ein Fotografieren untersagt, illegal, weil der Leihgeber nur im physischen Besitz des Werkes ist, der ihm kein Recht am Bild seines Objekts gibt". Und auch der häufige Verweis aufs Hausrecht verfange nicht, "denn diese Vorschrift verkennt die Prinzipien geistigen Eigentums, da sie den Besucher in seinem Recht auf eine Privatkopie behindert".

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.02.2017 - Urheberrecht

Jede zitierte Minute in einem Dokumentarfilm, ja sogar Abbildungen gemeinfreier Werke sind heute durch wütende Rechteinhaber geschützt. Erben verwalten die Werke ihrer Erblasser zu Tode. Das Internet und das Kulturleben sind durch den "Terror der Rechte" gefährdet, meint Perlentaucher Thierry Chervel in seiner Welt-Kolumne. "Viel mehr als durch die viel beraunten Fake News, denn dafür gibt es Korrektive. In den Medien steht aber sehr viel weniger über diese Gefahr zu lesen, denn hier agieren eher die Time Warners als die Googles. Die hehren Reden vom 'geistigen Eigentum' kaschieren nur eine rasend um sich greifende Verdinglichung des Geistigen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.02.2017 - Urheberrecht


"Jonas und der Wal", Blatt aus einem Buch der Chroniken, Iran um 1400. Gehörte dieses Bild den Reiss-Engelhorn-Museen, dürften wir es nur gegen Einholung einer Lizenz zeigen. Metmuseum CC0 1.0.

Einerseits kam neulich die deprimierende Meldung, dass die Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim Geld für die Reproduktion gemeinfreier Bilder aus seinen Beständen wollen (unsere Resümees). Andererseits erklärt heute der Direktor des Marta in Herford, Roland Nachtigäller, im Interview mit Angelika Schoder vom Museumsblog musermeku.org, dass auch Museen in den Präsentationen ihrer Ausstellungen, den Katalogen und Online-Materialien immer mehr von Bildrechteforderungen terrorisiert werden, besonders von der VG Bildkunst: "Der Aufwand ist dermaßen hoch geworden, dass wir eine eigene Abteilung nur für die Klärung von Bild-, Ton- und Textrechten aufbauen könnten, der zudem ein nicht unerhebliches Budget zugewiesen werden müsste. Denn wir waren mal sehr stolz darauf, unsere vollständige Ausstellungsgeschichte im Netz dokumentieren zu können, inklusive einzelner Raumansichten. Dies aber ist ebenfalls nicht ohne Genehmigung zulässig."

Jeder, der mit Bildrechten zu tun hat, vermeidet Abbildungen immer häufiger, sagt Nachtigäller, der fürchtet, dass "KünstlerInnen, die sich von Verwertungsgesellschaften vertreten lassen, an Sichtbarkeit verlieren können". Schon bei Raumaufnahmen aus Ausstellungsräumen mit Werken an der Wand fangen die Rechteinahber (und besonders die VG Bildkunst) an, Forderungen zu stellen, führt Nachtigäller im Martablog aus: "Ganz im Gegensatz zur früheren Abrechnungsweise werden für Onlinenutzungen mittlerweile Mietmodelle etabliert, die auf lange Sicht geradezu abenteuerliche Summen für eine einzelne Abbildung auftürmen. Aber abgesehen von dieser sprunghaft ansteigenden finanziellen Belastung ist es uns nur über Monate hinweg möglich, neben der täglichen Arbeit die alten Raumaufnahmen zu sichten, jedes noch so klein erkennbare Kunstwerk zu identifizieren und seine rechtliche Situation zu klären, um schließlich zu entscheiden, welche Aufnahmen wir uns mit welchen Kostenfolgen zeigen können."

Dagegen diese Meldung aus Netzpolitik: "Das Metropolitan Museum of Art in New York stellt alle Bilder gemeinfreier Werke aus seiner Sammlung unter der Creative Commons Zero Lizenz (CC0) zur Verfügung. Damit werden auf einen Schlag 375.000 Werke für Nutzung, Veröffentlichung und Remix ohne Einschränkungen nutzbar."