9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.01.2018 - Urheberrecht

Sehr komplexe Vorgänge notiert das Blog vginfo.org bei der VG Wort, die immer noch mit der Rückzahlung von Ansprüchen an die Autoren befasst ist, nachdem der Autor und Jurist Martin Vogel vor allen Instanzen (und im Perlentaucher, hier) die Rechtswidrigkeit der bisherigen Ausschüttungen an Verlage nachgewiesen hatte: "Vorstand und Verwaltungsrat haben offenbar begonnen, eine Art 'Schneeballsystem' von 'schwarzen Kassen' aufzubauen. Sollten Gerichte die jetzt verwendete Rückstellung für illegal erklären, wollen sie einfach auf die nächste zurückgreifen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.01.2018 - Urheberrecht

Für eine Reform des Urheberrechts überlegt die EU, Uploadfilter verpflichtend zu machen, die Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen untersuchen, bevor sie veröffentlicht werden, berichtet  Friedhelm Greis auf ZeitOnline. Falls etwas zu Unrecht gesperrt wird, muss der einzelne User dagegen vorgehen. Das Ausmaß an möglichem Missbrauch und die Folgen der Verunsicherung von Usern kann man sich ausmalen. "Unterstützung erhielten die Gegner der Kommissionspläne in dieser Woche noch von deutschen Wagniskapitalinvestoren. In einem offenen Brief an die Europaabgeordneten warnen sie vor den Folgen der Pläne, insbesondere durch ein europäisches Leistungsschutzrecht, verpflichtende Upload-Filter und die Regelungen zu Text- und Data-Mining. Die Investoren hätten den Eindruck, dass die Parlamentarier eher den traditionellen Wirtschaftsbereichen als jungen Wachstumsfirmen zugeneigt seien. Das werde aber nicht dem großen Potenzial für neue Geschäftsmodelle mit langfristigen Wachstumsperspektiven und künftigen Jobs gerecht."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.12.2017 - Urheberrecht

Vor einigen Tagen wurde gemeldet, dass das Europäische Parlament die Vergabe europäischer Lizenzen in den Mediatheken doch erleichtern könnte (so dass man in Deutschland etwa die Inhalte französischer Mediatheken sehen könnte). Morgen ist die Abstimmung. Michael Hanfeld trommelt in der FAZ noch einmal heftig dagegen und zitiert aus eine Brief der Produzenten, die ihre Lizensen Land für Land vergeben können möchten. Aber es "könnten Lizenzen schon heute europaweit vergeben werden, nur müssten sie von den Sendern dann auch entsprechend vergütet werden (was nicht geschehe). Die Klärung der Rechte sei einfach, da zumeist der Produzent über sie verfüge - und sich eben auch dafür entscheiden können müsse, sie länderweise zu vergeben."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.11.2017 - Urheberrecht

Bono setzt sich für Entwicklungshilfe ein, vermeidet aber Steuern, aus denen sie finanziert wird, indem er Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen gründet. Er ist nicht das einzige durch die "Paradise Papers" offengelegte Beispiel. Auffallend viele Kataloge mit Rechten an Musik sind in  Steuerparadiesen veranlagt, etwa ein Katalog mit vielen Rechten an Popmusikstücken, schreibt der Impresario Berthold Seliger (unter der schwer zu vermeidenden Überschrift "Cui Bono") in der Jungle World: "Wann immer ein Werk dieses Songkatalogs bis 2014 im Radio oder Fernsehen lief, auf einem Streamingdienst abgerufen oder auf Konzerten gespielt wurde, verdiente der First State Media Works Fund 1. Gema und Urheberrecht sei Dank. Und wer diese Songs hörte, half mit, Millionen Dollar am Fiskus vorbei in eine Steueroase zu verschieben. Wir hören Bob Marley, und den Profit streicht ein Steuerumgehungsfonds ein."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.11.2017 - Urheberrecht

Zu den witzigsten Enthüllungen der "Paradise Papers" gehört in Frankreich die Geschichte über das Erbe von Maurice Ravel - und die Erben, die allesamt nicht gerade mit ihm verwandt sind und das viele Geld über Steuerparadiese schleusten. Die verschlungenen Wege der Rechte schildert Guillaume Tion in Libération so: Sie sind "auf seinen Bruder übergegangen, dann auf die Krankenschwester des Bruders, den Ehemann der Krankenschwester, die zweite Frau des Ehemanns - die Rechte sind wahrlich weite Wege gegangen in den letzten neunzig Jahren." Und das Erbe war ein Lotteriegewinn: "48,6 Millionen Francs bis 1970, dann abnehmende Einnahmen im 21. Jahrhundert, die bei 1,5 Millionen Euro bis ins Jahr 2016 liegen." Da Ravel inzwischen weit über siebzig Jahren tot ist, kommen aus den meisten Ländern (es gibt Ausnahmen!) keine Einnahmen mehr, aber France inter berichtete gestern (unser Resümee), dass es Bestrebungen gibt, den "Boléro" als eine Kooperation mit einem anderen Künstler auszugeben, der erst in vierzig Jahren siebzig Jahre lang tot sein wird.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.09.2017 - Urheberrecht

Nach einem Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist es Google jetzt gesetzlich erlaubt, auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verlinken, deren Verlinkung anderen gewerblichen Internetanbietern verboten ist. Leonhard Dobusch fragt sich daher auf Netzpolitik.org, ob nun "Googlerecht für Google" und "Urheberrecht für den Rest" gelte: "Letztlich belegt auch das jüngste BGH-Urteil einmal mehr, dass Google mit dem geltenden und unzeitgemäßen Urheberrecht am besten leben, ja sogar noch damit Geschäfte machen kann. Die meisten anderen aber, die nicht über Googles Ressourcen und Marktstellung verfügen, leiden unter Entscheidungen wie jener des EuGH zur Linkfreiheit."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.08.2017 - Urheberrecht

Das Creative Commons-Netzwerk teilt mit, dass der syrische Aktivist für ein freies Internet, Bassel Khartabil, vom Assad-Regime hingerichtet wurde - schon seit einigen Jahren saß er im Gefängnis. Der Guardian hatte ihn und seine Arbeit für die Kartierung und Erhaltung von Palmyra 2015 in einem Porträt gewürdigt (unser Resümee). Die #FreeBassel-Kampagne "hatte versucht Aufmerksamkeit für Bassel und seine Projekte zu erregen. Teil der Kampagne war der 3-D-Druck eines Tetrapylonen aus Palmyra, der im letzten Jahr beim Creative Commons Global Summit aufgestellt wurde, ein Tribut an Bassels Arbeit bei der Gründung von #Newpalmyra, dem Versuch, die gefährdeten Ruinen von Palmyra digital zu dokumentieren." Ein Nachruf findet sich bei Index on Censorship.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.08.2017 - Urheberrecht

Die Verlage werden nun von der VG Wort Nachforderungen für Beiträge erhalten, die an sich an Autoren hätten gehen müssen, berichtet der Buchreport (siehe die im Perlentaucher publizierten Artikel Martin Vogels, der diese Rückzahlungen erstritt). Insgesamt werden Forderungen von 30 Millionen Euro erhoben. Einige Autoren haben freiwillig auf die ihnen zustehenden Gelder verzichtet, so dass den Verlagen fünf Millionen Euro erspart bleiben: "Die Verzichtserklärungen, mit denen die Urheber auf ihre Nachausschüttungen verzichten, wurden den jeweiligen Verlagen zugeordnet und mit deren Rückforderungssummen für die Jahre 2012 bis 2015 verrechnet. Sie müssen jetzt das zu Unrecht erhaltene Geld innerhalb von 30 Tagen an die VG Wort zurückzahlen. Die Forderungen reichen von 0 bis 3,2 Millionen Euro."

Laura Hertreiter erzählt in der SZ die Geschichte des Fotografen David J. Slater, der einst den Schopfmakaken Naruto dazu brachte, ein Selfie von sich aufzunehmen, das seitdem weltberühmt ist. Slater scheiterte vor Gericht, als er ein Urheberrecht auf das Bild verlangte. "Jeder dürfe das Foto frei veröffentlichen. 'Verheerend war das', sagt der Fotograf heute. Und dann kamen die Tierschützer. Peta, nach eigenen Angaben mit mehr als fünf Millionen Unterstützern die weltgrößte Tierrechtsorganisation, zog 2015 im Namen des Affen gegen Slater vor Gericht. Der Name des Tieres, Naruto, ist seither ein Kampfbegriff... Die steile These lautet: Weil Naruto den Auslöser gedrückt hat, soll er die Rechte am Bild haben. Peta als gesetzlicher Vertreter will den Erlös laut eigenen Angaben zum Schutz des Affen, seiner Artgenossen und Heimat verwenden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.07.2017 - Urheberrecht

Die Berliner Universitäten und die Charité haben ihren Vertrag mit dem internationalen Wissenschaftsverlag Elsevier gekündigt, berichtet Thorsten Harmsen in der Berliner Zeitung. Der Grund: "In Berlin fressen die Ausgaben für Online-Abos 60 Prozent des Erwerbungsbudgets der Uni-Bibliotheken auf. Für Lehrbücher oder andere Fachliteratur bleibt da nicht mehr viel Geld übrig." Jetzt hofft man auf neue Verhandlungen über eine bundeseinheitliche Flatrate und Open-Access-Schaltungen für staatlich finanzierte Forschungsergebnisse: "'Die Großverlage haben viel zu verlieren', sagt Jürgen Christof, Direktor der Universitätsbibliothek der Technischen Universität (TU) Berlin. 'Denn wenn Forscher künftig ihre Arbeiten offen im Internet publizieren, können Verlage wie Elsevier vermutlich keine Renditen von 40 Prozent mehr erwirtschaften.'"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.07.2017 - Urheberrecht

Wenig bemerkt wurde bisher, dass das lobbyistische Zagen und Zürnen der FAZ- und Zeit-Verleger über das "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" (kurz UrhWissG, unsere Resümees) gefruchtet hat, schreibt Céline Lalé bei irights.info. Das Gesetz sei zwar eigentlich gut gemacht, aber im letzten Moment wurden Zeitungsartikel aus dem nun für Hochschulen einfacher zu benutzenden Material ausgenommen: "Zeitungs- und Zeitschriftenartikel werden nicht mehr von den Schrankenregelungen für Bildung und Forschung erfasst. Das heißt im Klartext: Ein Artikel aus der FAZ über das Gesetz darf beispielsweise nicht von einer Forscherin oder einer Schülerin kopiert werden, die einen Vortrag über 'Desinformation im postfaktischen Zeitalter' halten möchte."

In der NZZ wirft Roland Reuß einem "hysterisch agierenden deutschen Gesetzgeber", "konformistischen Bibliotheken", "immer populistischer auftretenden deutschen Hochschulrektoren", die alle "ein Intelligenzproblem" haben, vor, mit dem neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz Verlage und Autoren enteignet zu haben: "Im Namen einer scheinheiligen Demokratisierung des Wissens wird hier im staatlichen Auftrag der Begriff des Eigentums ausgehöhlt." Es braucht schon ein Intellekt von der Größe Roland Reuß', um zu ignorieren, dass Universitäten und Bibliotheken unter den Fantasiepreisen der Großverlage zusammenbrechen und bald nicht mehr kostenlos vermitteln können, wofür sie selbst so teuer bezahlen sollen.