Auch die
individuelle Freiheit ist ein
Zwang, meint der Philosoph und Verfassungsrechtler
Christoph Möllers, der im
Tagesspiegel-Gespräch unter anderem über die Beziehung von
Individualismus und Gemeinwohl mit Blick auf die
Klimakrise nachdenkt: "Mit der Erfindung des Liberalismus, also mit der Erfindung der Freiheit in der Demokratie, hat auch der Zwang zugenommen hat, diese Freiheit durchzusetzen. Im Grunde haben wir all die
kleinen Zwänge des Feudalismus zu einem großen Zwang zusammengebaut: dem der politischen Herrschaft, die individuelle Freiheit für alle ermöglichen soll. (…) Die Klimakrise schafft jedoch eine völlig neue Qualität des Problems: Wenn alltägliches legales Handeln klimaschädliches CO₂ produziert, gefährdet das den Kern des
liberalen Konstitutionalismus, der voraussetzt, dass es einen weiten Bereich geben muss, in dem man bedenkenlos handeln kann, ohne andere zu schädigen." Von Überlegungen zu
Antidiskriminierungs- oder
Demokratieklauseln hält er allerdings ebenso wenig wie vom
AfD-
Verbot: "Man findet selten Leute, die zugleich die AfD und propalästinensische Demonstration verbieten wollen."
In der
NZZ möchte auch Fatina Keilani wissen, welche Kunst
Felor Badenberg als verfassungsfeindlich betrachten würde (
unsere Resümees): "Verstößt eine abstoßende
Vergewaltigungsszene in einem Theaterstück gegen die Menschenwürde? Was ist mit Videokunst, die den
Faschismus glorifiziert? Zudem weiß man vorher nicht, wie das geförderte Kunstwerk aussehen wird. Eine
Rückforderung von staatlicher Kunstförderung ist laut dem Verfassungsrechtler
Christoph Möllers ausgeschlossen. Politisch korrekte Kunst, vom Staat gutgeheißen und finanziert, ist nicht frei. Der Staat darf
nicht zum Kunstrichter ernannt werden, er ist nur dazu da, die Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Normen zu garantieren. Er kann keine präventive Kunstkontrolle vornehmen."
Der Historiker
Iannis Roder analysiert in
Le Point eine Wendung in den Diskursen der extremen Linken in Frankreich, die vom Volkstribun
Jean-Luc Mélenchon unter dem Banner einer "Neuen Volksfront" in die Wahl geschickt wird. Mélenchon hatte in seinem Blog geschrieben, dass
Antisemitismus bei Volksversammlungen in Frankreich keine Rolle spiele und ein "
Restbestand" bleibe ("l'antisémitisme reste résiduel en France", mehr
hier). Der Begriff eines "
residuellen"
Antisemitismus, der gegenüber dem institutionellen Rassismus keine Rolle mehr spiele, stammt aus
post- oder dekolonialen Rassismustheorien, erläutert Roder. "Diese Bewegung hat sich die Unterscheidung zwischen individuellem und institutionellem Rassismus aus dem
Buch '
Black Power' (1967) von Charles V. Hamilton und Stokely Carmichael zu eigen gemacht, indem sie
nur den institutionellen Rassismus als Rassismus betrachtete, dem nur die Bevölkerungsgruppen mit postkolonialem Migrationshintergrund zum Opfer falle. Von da an wird interpersoneller Rassismus nicht mehr als Rassismus angesehen und die Aktivisten konzentrieren ihren Kampf auf den 'systemischen' Rassismus, dessen Opfer die Juden nicht seien können, da der individuelle Rassismus, unter dem die Juden leiden, keine soziale Bedeutung, keine politische Tragweite und keine Stützung in den Institutionen hätte. Er ist 'residuell'..."