9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.09.2018 - Urheberrecht

Zweiter Versuch: Morgen wird im EU-Parlament über die Urheberrechtsreform mit den strittigen Fragen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht abgestimmt. Bei der ersten Abstimmung vor ein paar Wochen kam der Gesetzentwurf des CDU-Politikers Axel Voss nicht durch (unser Resümee).

Cory Doctorow schildert in Boingboing nochmal die Risiken eines Leistungsschutzrechts: "Artikel 11 definiert nicht wirklich, was ein 'Link' oder eine 'Nachrichtenseite' ist (das ist ein ziemlich krasser Flüchtigkeitsfehler). Aber Artikel 11 ist eine EU-weite Version der lokalen Gesetze, die bereits in Spanien und Deutschland versucht wurden, und unter diesen Gesetzen wurden Links verboten, die die Überschrift im 'Anker-Text' (das ist der unterstrichene, blaue Text, der zu einem Hyperlink gehört) enthalten. In den vorliegenden Änderungsanträgen hat Axel Voss vorgeschlagen, dass die Verwendung von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wörtern aus einer Überschrift ohne eine Lizenz nicht zulässig wäre." Wichtig auch die Stellungnahme der "European Policy for Intellectual Property" (EPIP), eines wissenschaftlichen Verbands zum Thema "Intellectual Property", der schlicht eine Streichung des Paragrafen 11 (Leistungsschutzrecht) empfiehlt.

Die deutsche Wikipedia ist heute nicht wie gewohnt nutzbar - die AutorInnen der Wikipedia proetstieren damit ebenfalls gegen einige der Reformvorschläge. In einer Erklärung formulieren sie: "Die Upload-Filter (Artikel 13) und das Verlegerrecht (Artikel 11) sind dabei nur die umstrittensten Stellschrauben im Fokus der Reformvorschläge. Auf sie konzentriert sich auch der Protest der Wikipedianerinnen und Wikipedianer, weitere wichtige Punkte für freie Wissensprojekte betreffen den Schutz der Gemeinfreiheit, die Panoramafreiheit sowie eine zeitgemäße Regelung beim sogenannten Text und Data Mining."

Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt sagt den "Monopolen von Facebook und Google" den Kampf an und setzt sich nochmal für die Reform ein, die im ersten Anlauf im Parlament gescheitert war: "Wir benötigen sie, um anspruchsvollen Journalismus auch künftig unabhängig zu finanzieren. Ungern würden wir - aber auch andere Redaktionen - als Bettler auftreten, wenn wir einfach nur das bürgerliche Eigentumsrecht ernst genommen sehen wollen. Geistiges Eigentum muss in Zeiten von Copy-and-paste besser geschützt werden." Poschardt meint eigentlich das geistige Eigentum, das die Verlage den Autoren in Buy-Out-Verträgen zur Verwertung abkaufen. Nicht ganz so streng waren sie damit, als sie den rechtlich unzulässigen Verlegeranteil an den Einnahmen der VG Wort kämpften.

Die Welt lässt dann noch ein paar Verleger und Autoren zum Rapport antreten, die alle brav die richtige Meinung vertreten - so etwa Sibylle Lewitscharoff: "Natürlich bin ich für einen möglichst hochrangigen Schutz kreativer Leistungen." Etwas anders nur die Agentin Elisabeth Ruge: "Traurig, aber nicht überraschend, dass auch die Diskussion um die Urheberrechtsreform in eine virtuelle Schlammschlacht abgeschmiert ist."

"Woher dieser Hass auf geistiges Eigentum", fragt im Aufmacher des FAZ-Feuilletons der ultrareaktionäre Verfechter "geistigen Eigentums" Roland Reuss und schreibt den erwartbaren Artikel pro Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

Auf Twitter antwortet auf Alexander Stirn auf Reuss' Frage:


Ein paar Seiten weiter überlässt die FAZ Jan Nicolaus Ullrich von der VG Media, die das gescheiterte deutsche Leistungsschutzrecht verwaltet, noch fast einen Seite, um den Standpunkt der Verlegerlobby zu erläutern. (Einen Gegenstandpunkt hat es in der FAZ in der Frage unseres Wissens nie gegeben.)

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.08.2018 - Urheberrecht

Die Verwerterindustrien behaupten "kreativ" zu sein und gar für die Urheber zu sprechen, schreibt Berthold Seliger bei Konkret mit Blick auf das womöglich kommende europäische Leistungsschutzrecht. Dabei haben "die Lobbyisten der Kulturindustrie und ihre politischen Helfershelfer das Urheberrecht, das ja eigentlich die Kreativen schützen und ihnen zu gerechten Einkünften verhelfen soll, längst in ein Verwerterrecht für zum Beispiel Plattenfirmen oder Verlage umgewandelt. Die lassen sich weitgehende oder gar ausschließliche Nutzungsrechte übertragen und sind so an die Stelle der Urheber getreten; dabei genießt die Verwertungsindustrie praktisch den gleichen Schutz für die erworbenen Nutzungsrechte wie die Schöpfer der Werke, für die das Urheberrecht eigentlich eingerichtet wurde." Das EU-Parlament hat vor einigen Wochen gegen das Leistungsschutzrecht und auch Urploadfilter gestimmt. Die endgültige Entscheidung soll noch im September fallen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.08.2018 - Urheberrecht

Tobias Müller zitiert in der FAZ aus einer im Netz nicht auffindbaren Resolution der VG Bild Kunst, in der die Verwertungsgesellschaft noch mal ihren ganzen Zorn über das Scheitern der EU-Urheberrechtsreform vor einigen Wochen artikuliert: "Die Parlamentarier hätten sich kurz vor der Abstimmung durch 'eine fragwürdige, gut finanzierte Netz-Kampagne' beeinflussen lassen. Eine Mehrheit des Parlaments habe die hart erarbeiteten Kompromisse der vergangenen zwei Jahre zunichte gemacht. Zu der vorangegangenen 'Fake-News-Kampagne' gehört nach Ansicht von Alexander Voss die verdrehte Logik, Konzerne wie Google könnten, wenn sie sich nicht um eine Lizenzpflicht bemühen, Medien gewissermaßen zensieren, das Ende des freien Internets in Europa einläuten und gegen die Meinungs- und Kunstfreiheit verstoßen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.07.2018 - Urheberrecht

Martin Vogel lässt nicht locker. Der Urheberrechtler, dessen Klage über die Verwendung der zu Unrecht auch an die Verleger ausgeschütteten VG-Wort-Gelder in fünf Instanzen Recht gegeben wurde (siehe seine Artikel im Perlentaucher), stellt auch in der jetzigen Praxis der VG Wort noch Rechtsverstöße zugunsten der Verleger fest. Bei irights.info schreibt er: "Wer nach der Beendigung des Rechtsstreits über die Verlegerbeteiligung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs angenommen hatte, die VG Wort finde nunmehr auf den Weg des Rechts, hat sich getäuscht. Wie zuvor werden Gelder, die den Urhebern zustehen, mit windigen Begründungen zur Bedienung von Verlegerinteressen verwendet. Und die Regierung in Form der staatlichen Aufsicht? Sie tut trotz der Kenntnisse der Verhältnisse nichts." Schon im März hatte Vogel darauf hingewiesen, dass die Verlegerbeteiligung nun in der EU-Urheberrechtsreform geregelt werden soll - die Verlage haben sich also letztlich bei der Politik durchgesetzt.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.06.2018 - Urheberrecht

Anders als die EU möchte Adrian Lobe in der SZ Maschinen lieber kein Urheberrecht zugestehen, egal, wie intelligent sie sind: "Das wichtigste Argument gegen die extensive Auslegung ist ein kulturelles: Malen und Schreiben sind jahrtausendealte Kulturtechniken des Menschen. Wenn man Maschinen ein Urheberrecht konzedierte, würde man implizit eingestehen, dass Kreativität keine genuin menschliche Domäne ist."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.06.2018 - Urheberrecht

In der EU wird immer noch über ein neues Gesetz diskutiert, das Künstlern eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Internetgiganten gibt, berichtet Thomas Kirchner in der SZ: "Aus Sicht der 'audiovisuellen Autoren' gibt es daher nur ein Mittel, das Abhilfe schaffen kann: ein neues, zusätzliches Recht, das ihr Einkommen garantieren soll. Konkret wollen sie ein 'unveräußerliches Recht auf angemessene Vergütung', das es so ähnlich in Spanien schon gibt. Man kann es mit dem neuen Leistungsschutzrecht vergleichen, das Europas Verlegern Einkünfte aus digital verwerteten Inhalten sichern soll und wohl ebenfalls Bestandteil dieser Urheberrechtsreform werden wird. Die Vergütung solle bei den Nutzern, hier sind es die Plattformen, eingezogen und von den Verwertungsgesellschaften für die Künstler verwaltet werden, fordert Aepo-Artis. Als Vorbild dient die Tantiemenlösung für Filmschaffende, wenn ihre Werke ausgeliehen werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.03.2018 - Urheberrecht

Die Lehrbuchverlegerin Barbara Budrich protestiert in der FAZ gegen das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz, durch das Verlage "enteignet" würden: "Das Gesetz legt fest, dass Hochschulbibliotheken Auszüge aus Verlagswerken ohne Genehmigung der Rechteinhaber, also der Verleger und Autoren, einscannen und bereitstellen dürfen. Als Ausgleich ist eine angemessene Vergütung vorgesehen, die über die VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften erfolgen soll." Dumm ist nur, dass "der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof in den Jahren 2015 und 2016 urteilten, dass Verlage bei den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften nicht mehr berücksichtigt werden dürften".

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.03.2018 - Urheberrecht

(Via Netzpolitik) Wegen eines Streits mit dem S.Fischer Verlag um Werke der Gebrüder Mann, die in den USA bereits gemeinfrei, in Deutschland aber noch geschützt sind, hat das Projekt Gutenberg den Zugang für deutsche Nutzer zu allen seinen Digitalisaten gesperrt, berichtet Martin Holland bei heise.de: "Die Blockade deutscher Nutzer soll nur temporär bleiben, versichern die Verantwortlichen, die in Berufung gehen wollen. Die Organisation werde nur von Freiwilligen getragen und habe keinerlei Einnahmen abgesehen von Spenden, solche Auseinandersetzungen seien aber teuer. Die vollständige Aussperrung aller deutschen Nutzer scheine am geeignetsten, um künftigen rechtlichen Maßnahmen zuvorzukommen, immerhin gebe es auf Gutenberg.org Tausende Titel, deren Veröffentlichung in ähnlicher Weise angegangen werden könnte."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.02.2018 - Urheberrecht

Ungläubig staunend fasst Jeremy Malcolm für die Electronic Frontier Foundation nochmal zusammen, was die EU als Leistungsschutzrecht beschließen könnte: "Artikel 11 ist die offizielle Bezeichnung, aber 'Linksteuer' ist eine viel besserer informeller Name für diesen Vorschlag, der Internetplattformen verpflichten würde, sebst bei kurzen Ausschnitten Verlegern Geld für Links zu Nachrichtenartikeln zu zahlen. Dies ist kein Copyright, denn die Linksteuer wird an den Verleger, nicht den Autor bezahlt und sie ist selbst dann zahlbar, wenn der Ausschnitt aus dem Artikel nicht urheberrechtsgeschützt ist..."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.02.2018 - Urheberrecht

Alexander Fanta liest für Netzpolitik die netzpolitischen Absichtserklärungen des Koalitionsvereinbarung, freut sich, dass die mögliche neue Bundesregierung gegen Upload-Filter ablehnt, konstatiert aber auch, dass sie sich  "vehement für das Leistungsschutzrecht" einsetzt: "Das Vertragspapier hält fest, dass die Bundesregierung 'nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften' unterstützt und die 'Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition' stärken werde. Das Leistungsschutzrecht soll Verleger an den Einnahmen von Suchmaschinen und Internetplattformen beteiligen, die Ausschnitte aus Verlegerinhalten etwa in ihren Suchergebnisse zeigen und dabei Werbung einblenden. Obwohl das deutsche Leistungsschutzrecht gescheitert ist, drängt die Regierung dennoch auf ein gesamteuropäisches Modell."