Zweiter Versuch: Morgen wird im
EU-Parlament über die Urheberrechtsreform mit den strittigen Fragen
Uploadfilter und
Leistungsschutzrecht abgestimmt. Bei der ersten Abstimmung vor ein paar Wochen kam der Gesetzentwurf des CDU-Politikers
Axel Voss nicht durch (unser
Resümee).
Cory Doctorow
schildert in
Boingboing nochmal die Risiken eines Leistungsschutzrechts: "Artikel 11 definiert nicht wirklich, was ein 'Link' oder eine 'Nachrichtenseite' ist (das ist ein ziemlich krasser Flüchtigkeitsfehler). Aber Artikel 11 ist eine EU-weite Version der lokalen Gesetze, die bereits in Spanien und Deutschland versucht wurden, und unter diesen Gesetzen wurden Links verboten, die die Überschrift im '
Anker-Text' (das ist der unterstrichene, blaue Text, der zu einem Hyperlink gehört) enthalten. In den vorliegenden Änderungsanträgen hat Axel Voss vorgeschlagen, dass die Verwendung von
mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wörtern aus einer Überschrift ohne eine Lizenz nicht zulässig wäre." Wichtig auch die
Stellungnahme der "European Policy for Intellectual Property" (EPIP), eines wissenschaftlichen Verbands zum Thema "Intellectual Property", der schlicht eine
Streichung des Paragrafen 11 (Leistungsschutzrecht) empfiehlt.
Die
deutsche Wikipedia ist heute nicht wie gewohnt nutzbar - die AutorInnen der Wikipedia proetstieren damit ebenfalls gegen einige der Reformvorschläge. In einer Erklärung
formulieren sie: "Die Upload-Filter (Artikel 13) und das Verlegerrecht (Artikel 11) sind dabei
nur die umstrittensten Stellschrauben im Fokus der Reformvorschläge. Auf sie konzentriert sich auch der Protest der Wikipedianerinnen und Wikipedianer, weitere wichtige Punkte für freie Wissensprojekte betreffen den Schutz der
Gemeinfreiheit, die
Panoramafreiheit sowie eine zeitgemäße Regelung beim sogenannten Text und
Data Mining."
Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt
sagt den "Monopolen von Facebook und Google" den Kampf an und setzt sich nochmal für die Reform ein, die im ersten Anlauf im Parlament gescheitert war: "Wir benötigen sie, um anspruchsvollen Journalismus auch künftig unabhängig zu finanzieren. Ungern würden wir - aber auch andere Redaktionen - als Bettler auftreten, wenn wir einfach nur das
bürgerliche Eigentumsrecht ernst genommen sehen wollen.
Geistiges Eigentum muss in Zeiten von Copy-and-paste besser geschützt werden." Poschardt meint eigentlich das geistige Eigentum, das die Verlage den Autoren in Buy-Out-Verträgen zur Verwertung abkaufen. Nicht ganz so streng waren sie damit, als sie den rechtlich unzulässigen Verlegeranteil an den Einnahmen der
VG Wort kämpften.
Die
Welt lässt dann noch ein paar Verleger und Autoren zum Rapport antreten, die alle brav die richtige Meinung vertreten - so etwa
Sibylle Lewitscharoff: "Natürlich bin ich für einen möglichst hochrangigen Schutz kreativer Leistungen." Etwas anders nur die Agentin
Elisabeth Ruge: "Traurig, aber nicht überraschend, dass auch die Diskussion um die Urheberrechtsreform in eine
virtuelle Schlammschlacht abgeschmiert ist."
"Woher
dieser Hass auf geistiges Eigentum", fragt im Aufmacher des
FAZ-Feuilletons der ultrareaktionäre Verfechter "geistigen Eigentums"
Roland Reuss und schreibt den erwartbaren Artikel pro Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.
Auf Twitter antwortet auf Alexander Stirn auf Reuss' Frage:
Ein paar Seiten weiter überlässt die
FAZ Jan Nicolaus Ullrich von der VG Media, die das gescheiterte deutsche Leistungsschutzrecht verwaltet, noch fast einen Seite, um den
Standpunkt der Verlegerlobby zu erläutern. (Einen Gegenstandpunkt hat es in der
FAZ in der Frage unseres Wissens nie gegeben.)