Berliner Künstler wollen
nicht gegen Antisemitismus einstehen. Jedenfalls wendet sich ein von 4.000 Personen unterzeichneter Aufruf gegen einen Beschluss des Berliner Kultursenators
Joe Chialo, der Förderungen künftig von der Zustimmung zu einer
Antidiskriminierungsklausel abhängig machen will. Damit will er sicherstellen, "dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden".
Der Aufruf der Künstler ist mittlerweise
depubliziert und nur noch im Google-Cache
zu finden. Die Künstler wenden sich gegen den Bezug Chialos auf die
IHRA-Definition zum Antisemitismus, die
israelbezogenen Antisemitismus einschließt. Dagegen bringt man die "
Jerusalemer Erklärung" ins Spiel, die den Wunsch, Israel von der Landkarte zu wischen, als "
nicht per se" antisemitisch einstuft: "Die interpretationsoffene IHRA-Definition von Antisemitismus als Sanktionsinstrument zum möglichen Entzug von Fördergeldern einzusetzen, ist fatal! Der Entzug finanzieller Förderung und öffentlicher Plattformen wird aktuell
als Druckmittel eingesetzt, um kritische Positionen zur Politik der israelischen Regierung und zum Kriegsgeschehen in Gaza aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Die geplante Klausel erleichtert es Verwaltung und Politik, dieses Druckmittel zum Einsatz zu bringen und den
Raum für notwendige Diskurse einzuengen."
Viele Hintergründe zum Brief
bringt Dirk Peitz in
Zeit online. Er hält zunächst fest, dass die vier Autoren des Briefs im
Schutz der Anonymität agieren ("auf eine Mail von
Zeit online reagierten diese mit der Bitte um Verständnis, 'nicht für die große Anzahl an diversen Unterzeichner*innen des offenen Briefs sprechen' zu können"). Peitz hält auch fest, dass es in Chialos Klausel eigentlich
nicht um Meinungsfreiheit geht, wie die Künstler in ihrem Aufruf behaupten: "Die Vorhaltung in dem offenen Brief wiederum, eine Antidiskriminierungsklausel verstoße gegen 'verfassungsmäßig garantierte Grundrechte', ist einigermaßen absurd. Ein 'verfassungsmäßig garantiertes
Grundrecht'
auf staatliche Förderung eines Kunstprojekts oder Gewährung eines individuellen Stipendiums existiert schlichtweg nicht."
In der
Welt findet Hannah Lühmann die Klausel als
Einschränkung der Meinungsfreiheit ebenfalls schwierig. Aber noch schwieriger findet sie die Tatsache, dass "Teile des
Kunstbetriebs ein Antisemitismusproblem haben". Und immerhin berichten jetzt schon viele israelische Künstler, von einem umfassenden Boykott israelischer Künstler durch Galerien in Deutschland. "Eine Antidiskriminierungsklausel wie die von Chialo bringt also überhaupt erst einmal ans Licht, was sonst immer weiter abgestritten und relativiert werden kann. Und gerade in dieser Härte liegt eine große Chance: die zermürbende Diskussion darüber, wer jetzt gerade wieder
von wem warum gecancelt wurde, endlich einmal vom Glatteis der Instrumentalisierung herunterzuholen und sie auf eine
begriffliche Basis zu stellen. Das kann am Ende beiden 'Seiten' helfen."
Ähnlich
sieht es Caroline Fetscher im
Tagesspiegel. Die Debatte bringe das Antisemitismusproblem in der Berliner Kunstszene in
hässlicher Deutlichkeit ans Licht: "Nicht nur in Berlin, sondern in der weltweiten Kunstszene gehört 'Israelkritik' seit Jahren
zum Kern politisch erwünschter Gesinnung. Mit Israelfeindlichkeit gehört man zur Peergroup, Boykottaufrufe gegen Kunst, Wissenschaft und Waren aus Israel, wie die BDS-Bewegung sie betreibt, sind die Norm. Als die Avantgarde-Zeitschrift
Texte zur Kunst im September 2020 dieses offene Geheimnis der Kunstszene
in mehreren Beiträgen analysierte, brach der Beirat der Publikation auseinander, es kam zu heftigen Wortgefechten und bitteren Zerwürfnissen. Die Redaktion hatte an ein Tabu gerührt." (Der
Perlentaucher hatte die Debatte um die
Texte zur Kunst seinerzeit
ausführlich dokumentiert.)
Sonja Zekri hat für die
SZ Stimmen gesammelt, die fürchten, dass die neue Förderrichtlinie die deutsche Kultur von internationalen Diskussionen abschneiden könnte. Dass Chialo Antisemitimus nach der
Richtlinie der IHRA definiert, stört ganz besonders. Danach ist
Kritik an Israel zwar selbstverständlich erlaubt, antisemitisch sei es jedoch, "von Israel ein Verhalten zu fordern, 'das
von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird'. Nur: Wie soll man das messen?", fragt Zekri allen Ernstes. Nun: Worauf die IHRA abzielt, sind Forderung an Israel, deren Erfüllung seine
Auslöschung als Staat zur Folge hätte. Das weiß natürlich auch Zekri, die trotzdem so tut, als sei jetzt
jede Kritik an Israel verboten. Und schon blickt sie besorgt auf Deutschland: "Schon lange greift
die AfD Kunst und Kultur mit allen Mitteln an. Könnte sie sich nach dem befürchteten Sieg in Ländern oder Kommunen von den Berliner Förderrichtlinien inspirieren lassen, sie nutzen? Der Jurist [Ralf] Michaels fürchtet: unter Umständen, ja. 'Was hindert eine zukünftige Regierung daran, beispielsweise ein Bekenntnis zu fordern, dass die eigene Politik nicht kritisiert werden darf?'"