Die EU hat sich auf ein Gesetz für die
Regulierung des Internets geeinigt, den Digital Services Act. Was genau drin steht, weiß man nicht, die letzte Fasssung ist noch nicht veröffentlicht, aber für Andrian Kreye in der
SZ ist schon mal klar, dass es "die
Magna Charta des Internets" werden wird. In
Netzpolitik hat Markus Beckedahl
seine Zweifel. Soviel sei nämlich klar: "ein umfängliches Verbot
personalisierter Werbung" hat es nicht ins Gesetz geschafft, "zu groß waren und sind die
Widerstände aus der Wirtschaft dagegen, obwohl diese Datensammelei und ihre Verarbeitung ein großer Bestandteil vieler Nebenwirkungen der digitalen Welt darstellen". Das wird auch die
Zeitungskonzerne freuen. "Dark Patterns zur Manipulierung von Nutzer:innenverhalten sollen ebenso verboten werden. Auch hier kommt es auf die Durchsetzung an, immerhin zeigen Cookie-Banner, dass das bisher eher ein
Durchsetzungsproblem war. Und verwässerte Formulierungen gegenüber der starken Position des EU-Parlaments lassen auch in der aktuellen Form darauf schließen. Es gibt kein Verbot von automatisierten Filtersystemen zur Inhaltekontrolle. Weiterhin bleiben
durchgeknallte KIs ein Risiko für die Meinungsfreiheit, wenn große Plattformen an menschlichem Personal sparen wollen. Das Digitale-Dienste-Gesetz hätte auch die Chance gehabt, ein klares Statement zum Schutz von
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Verschlüsselung abzugeben. Das wurde von den üblichen Kräften verhindert." Kurz: keine Magna Charta, aber vielleicht "ein wichtiger Schritt auf den Weg dahin".
Verbände von Journalisten und Presseverlegern kritisieren das EU-Gesetz bereits,
meldet Stefan Krempl bei
Heise. Es sei eine "
Gefahr für die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt", weil die Medienregulierung jetzt
auf EU-
Ebene stattfinden wird und nicht mehr, wie bisher in Deutschland, föderal. "Behörden aller Art können mit dem 'digitalen Grundgesetz' künftig etwa Host-Providern und Betreibern sozialer Netzwerke
ohne Richtervorbehalt grenzüberschreitende Anordnungen schicken, um gegen illegale Inhalte wie strafbare Hasskommentare, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder die unautorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vorzugehen. Betroffene Plattformen müssen solche Angebote dann unverzüglich sperren. Die Bestimmungen beziehen sich grundsätzlich auch auf schädliche Inhalte wie
Desinformation." Fragt sich nur, was genau Desinformation oder strafbare Handlung ist: "Äußerungen, die
in Polen als Beleidigung oder Schmähung aufgefasst würden, könnten in Deutschland womöglich als scharfe Form freier Meinungsäußerung zulässig sein und umgekehrt. '
Nach welchen Kriterien will die EU dann entscheiden?', fragt DJV-Chef Überall."
Elon Musk hat für 44 Milliarden Dollar
Twitter gekauft. Ein soziales Medium, das das Funktionieren der allgemeinen Öffentlichkeit
tief beeinflusst, gehört damit einer Privatperson. Musk ist als Kritiker einer
starken Content-Moderatio hervorgetreten,
kommentiert ein Autorenteam bei der "Electronic Frontier Foundation" (
eff.org): "
Bessere Inhaltsmoderation ist dringend erforderlich: weniger Automatisierung, mehr Experteninput in die in die Maßnahmen und Verfahren und insgesamt mehr Transparenz und Verantwortlichkeit. Leider ist der aktuelle öffentliche Diskurs über die Moderation von Inhalten
frustrierend zwiespältig. Die Kommentatoren fordern entweder mehr Moderation (oder Regulierung) oder, wie im Fall von Musk, viel weniger."