Links zu setzenEs ist (wieder) riskant (
il) - In den letzten Tagen wurde eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.11.2016, Az.: 310 O 402/16) heftig diskutiert, die es einem Webseitenbetreiber verboten hatte, auf eine andere Website, die ein urheberrechtlich geschütztes Bild enthielt zu verlinken. Auch wenn das Landgericht Hamburg im Rahmen einer Einzelfallabwägung u.U. auch anders hätte entscheiden können, war die Linie bereits durch ein Urteil des EuGH - das ich hier im Blog kritisch besprochen hatte - vorgegeben.