9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.07.2020 - Urheberrecht

Recht milde schreibt Julia Reda bei heise.de über die Umsetzung des Artikels 17 aus der EU-Urheberrechtsreform in deutsches Recht. Justizministerin Christine Lambrecht habe sich bemüht, die Einwände von Netzaktivisten zur Kenntnis zu nehmen, Uploadfilter werde es trotzdem geben. Man kann sie aber durch "Pre-Flagging" neutralisieren, indem man als Videourheber auf die Rechtefreiheit des Videos hinweist. Probleme kann es dennoch geben: "Auch bei Livestreams ist das Pre-Flagging alles andere als trivial. Wer etwa live von einer Demonstration streamt, müsste schon vor Beginn des Streams darüber nachdenken, ob geschützte Inhalte auftauchen könnten, etwa ob ein Demowagen im Hintergrund Musik abspielen wird. Schließlich erfordert das Pre-Flagging ein sehr hohes Wissen über das Urheberrecht, um im Einzelnen einschätzen zu können, welche Nutzungen noch von den Urheberrechtsausnahmen gedeckt sind."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.06.2020 - Urheberrecht

Regierungsinternen Streit um die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform offenbart Till Kreutzer bei Netzpolitik. Es geht vor allem um die Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften. Bei der VG Wort hatte Martin Vogel erstritten, dass die Einnahmen allein den Autoren zustehen (mehr hier), dies wurde auf europäischer Ebene gekippt. Jetzt wird zwischen Wirtschafts- und Justiziministerium darüber gestritten, ob Autoren überhaupt noch etwas abbekommen sollen, so Kreutzer: "Unterstützt vom Kanzleramt fordert das BMWi rundheraus, zwei Regelungen zu streichen, die für den Schutz der Kreativschaffenden durch das neue Urheberrecht elementar wären. Zum einen enthält der BMJV-Entwurf einen Passus, nach dem Autor*innen zumindest zwei Drittel der Einnahmen aus Pauschalabgaben von Verwertungsgesellschaften zustehen sollen. Die beiden 'schwarzen Ministerien' verlangen, diese Mindestbeteiligung der Urheber*innen zu streichen. Damit legt die Verwertungsgesellschaft nach § 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes die Höhe des Verlegeranteils fest. Zudem soll das BMJV die Klausel streichen, nach der den Journalist*innen zumindest ein Drittel aus den Einnahmen des neu einzuführenden Leistungsschutzrechts für Presseverleger (LSR) zustehen sollen."

Patrick Beuth berichtet zugleich bei Spiegel online, wie Justizministerin Christine Lambrecht das Problem mit den Uploadfiltern lösen will.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.05.2020 - Urheberrecht

Der Prozess zwischen der Kultband Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht nun seit bald zwanzig Jahren von Instanz zu Instanz und wurde jetzt nochmals vom Bundesgerichtshof an das Oberlandesgercht Hamburg zurückverwiesen. Pelham hatte für den Hit "Nur mir" von Sabrina Setlur ein paar Rhythmuspartikel aus dem Stück "Metall auf Metall" übernommen. Der Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter hatte im Jahr 2004 zum ersten Mal dagegen geklagt. Der BGH verlangt nun von Samples, dass sie nicht wiedererkennbar sein sollen. Um weitere Detailfragen soll sich dann das OLG kümmern, berichtet Volker Briegleb bei heise.de: "Klagevertreter und Musikindustrie begrüßten das Urteil. Sie betonen, dass Sampling nur dann ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt ist, wenn die übernommene Sequenz nicht mehr wiedererkennbar ist." Auch der Verband der Musikindustrie ist glücklich.

Hier das Original von Kraftwerk.



Und hier "Nur mir":

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.04.2020 - Urheberrecht

Zum "Welttag des Buches", der offenbar auch ein Welttag des Urheberrechts ist, fordert die " Initiative Urheberrecht" in einem im Buchreport dokumentierten Text eine schnelle Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in Deutschland. Den Autoren geht es vor allem um Plattformen wie Youtube, die Urheber durch Lizenzen an ihren Gewinnen beteiligen sollen: "Diese Lizenzen schließen auch die im 'User Uploaded Content' verwendeten Werke oder Werkteile ein; auch dafür sollen Vergütungen gezahlt und die Urheber fair entschädigt werden - aber nicht von den Uploadern, sondern von den Plattformen. Der Erwerb der Rechte, die Schöpfer neuer und eigenständiger Kreationen - Memes oder zulässiger Werkaneignungen wie Pastiches - eventuell benötigen, ist von den Lizenzverträgen der Verwertungsgesellschaften umfasst, niemand braucht ihre Unterdrückung zu fürchten. In Zweifelsfällen werden Schiedsstellen tätig werden müssen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.04.2020 - Urheberrecht

Die europäische Urheberrechtsreform muss in Deutschland umgesetzt werden. Julia Reda fürchtet, dass es immer noch zu Uploadfiltern kommen kann, die dann höchstwahrscheinlich völlig legale Inhalte sperren werden. Bei Heise.de schreibt die ehemalige EU-Abgeordnete der Piratenpartei: "Der einzige Weg, wie Uploadfilter möglicherweise verhindert werden können, ist die Einführung von verpflichtenden kollektiven Lizenzen oder vergüteten Urheberrechtsschranken. Vereinfacht gesagt müsste der Staat Plattformen und Verwertungsgesellschaften zum Abschluss von Lizenzen nach geregelten Tarifen verpflichten, die alle User-Uploads pauschal legalisieren und die Rechteinhaber dafür finanziell kompensieren. Ob das mit internationalem und Europarecht vereinbar ist, ist aber hochumstritten." Reda hat gerade den Verein "control c" gegründet, der sich für Open Access und die Idee eines Offenen Netzes einsetzt, hier stellt sie ihn vor.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.01.2020 - Urheberrecht

Die Buchverlage haben mit ihrer Lobbymacht in der EU-Urheberrechtsreform eine Beteiligung an den den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften erstritten, die eigentlich den Urhebern zustehen. Die Reform muss in deutsches Recht übersetzt werden, und der Börsenvereinsvorsitzende Alexander Skipis  ist mit dem Erreichten noch nicht zufrieden, meldet der Buchreport: "Die Leistung der Verleger werde nicht mehr selbstverständlich gesehen. Das sei gerade an dem ersten Entwurf der Verlegerbeteiligung an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften abzulesen. In dem stehe 'ohne Not', die Autoren zu mindestens zwei Dritteln zu beteiligen. Daran zeige sich, dass es ein maßgebliches Misstrauen gegenüber den Verlegern gebe."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.10.2019 - Urheberrecht

Der Berliner Maler Martin Eder hat ein Bild des Kitschkünstlers Daniel Conway benutzt, um es mit eigenen Zusätzen zu übermalen. Dagegen klagt Conway nun vor dem Berliner Kammergericht, und Frédéric Döhl legt im Tagesspiegel dar, warum dieser Prozess um "Appropriation Art" von so grundsätzlicher Bedeutung sind. Wird im Sinne des "geistigen Eigentums" oder der künstlerischen Freiheit entschieden? "So oder so sollte man hoffen, dass dieser Rechtsstreit nicht versandet oder außergerichtlich verglichen wird, wie es so oft im Urheberrecht vorkommt. Sondern dass die Parteien den langen Atem haben, das nachfolgende Hauptsachverfahren anzugehen und den Fall durch die Instanzen zu treiben." Es ist bezeichnend, dass sich der Tagesspiegel zumindest online nicht traut, seinen Artikel mit den Bildern zu illustrieren.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.07.2019 - Urheberrecht

In dem berühmten Fall um einen Zwei-Sekunden-Ausschnitt aus einem Kraftwerk-Stück, das Moses Pelham für einen Song der Rapperin Sabrina Setlur gesamplet hatte, hat nach einer Klage von Kraftwerk nun der Europäische Gerichtshof entscheiden - tendenziell pro Sampling, berichtet Frédéric Döhl im Tagesspiegel: "Laut EuGH handelt es sich schon nicht um eine Vervielfältigung der Vorlagentonaufnahme, wenn der Samplingakt klein ausfällt ('Audiofragment') und der Sample im neuen Werk nicht mehr zu erkennen ist. Ist der Sample noch in seiner ursprünglichen Gestalt zu erkennen, eröffnet der EuGH eine zweite Exit-Option: über das Zitatrecht, wenn das Sampling erfolgt, um mit der Vorlage zu 'interagieren'. In beiden Fällen braucht der Sampelnde künftig keine Genehmigung mehr." Der Fall wird aber nochmal an den Bundesgereichtshof zurückverwiesen.



"In den letzten Jahren hatte sich in der Musikwirtschaft die Praxis durchgesetzt, dass Samples nur mit Genehmigung benutzt werden", schreibt Christian Rath in der taz. Das könnte sich nun also wieder ändern. Aber wer entscheidet, ob ein Sampling gehaltvoll ist und mit dem Original "interagiert", fragt Jens Balzer bei Zeit online: "Hier könnte ein ganz neues Gutachterwesen entstehen und mithin ein hervorragendes lukratives Betätigungsfeld für Popkritikerinnen und Popkritiker. Das ist toll! " Ähnlich argumentiert Leonhard Dobusch bei Netzpolitik.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.07.2019 - Urheberrecht

Die Fotografin Lynn Goldsmith, die in New York gegen die Warhol-Stiftung geklagt hat,  bekommt keine Tantiemen aus einem von Andy Warhol mit seinen üblichen Siebdrucktechniken aufgehübschten Prince-Porträt, berichtet Rose-Maria Gropp in der FAZ. Der Fall sei wichtig, um die Frage der "Appropriation" urheberrechtlich zu klären, also die Aneignung fremder Werke in künstlerischen Bearbeitungen: "Der New Yorker Richter kam zu dem Ergebnis, dass im Fall von Warhols Bearbeitung des Prince-Motivs keine Urheberrechtsverletzung vorliege und urteilte, dass Warhols Werke durch den 'Fair Use' geschützt seien, als Transformationen der Fotografie."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.06.2019 - Urheberrecht

Bei Sammelbänden werden Herausgeber mit 50 Prozent an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt. Diese Praxis ist rechtswidrig, schreibt der Jurist und Perlentaucher-Autor Martin Vogel bei den Freischreibern. Aber auch bei der diesjährigen Mitgliederversammlung hat die VG Wort diese Praxis wieder bekräftigt. Herausgeber sind nun mal keine Urheber, so wenig wie Verleger, an die die VG Wort zu Unrecht ausschüttete, und gegen die Vogel vor allen deutschen Gerichten und dem EUgH Recht bekommen hatte, gegen den erbitterten Widerstand aus Buchverlagen aber auch aus Zeitungsredaktionen  (gegen die FAZ erwirkte Vogel eine Richtigstellung, mehr hier und hier). Und auch bei diesem Thema staunt Vogel wieder über die angeblichen Interessenvertreter der Urheber: "Man fragt sich, weshalb die Journalisten- und Schriftstellerverbände DJV und ver.di in dieser Kameraderie den Vorstand der VG Wort in dieser Weise unterstützen. Denn auch sie sind in den Gremien der VG Wort dem Treuhandgrundsatz verpflichtet, wollen sie nicht an strafbaren Veruntreuungen mitwirken. Sie verbinden freilich mit der Begünstigung von Verlegerinteressen die Hoffnung, von diesen bei Tarifverhandlungen gnädig behandelt zu werden."