9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.02.2021 - Urheberrecht

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform kommt, und die Regierung, besonders auch die CDU, bricht ihr Versprechen, das es keine Uploadfilter geben soll, bilanziert Svenja Bergt in der taz. "Wer es nachlesen will: Der Satz 'Es wird keine Uploadfilter geben' steht heute noch so auf der Website der Partei. Darüber ein aktuelles Update von dieser Woche, in dem es heißt: 'Unser Anliegen, Uploadfilter komplett unnötig zu machen, konnten wir nicht vollständig umsetzen.' Was ein bisschen lustig ist, weil es klingt, als wäre die CDU eine kämpferische Oppositionspartei oder maximal ein kleiner Koalitionspartner, der sich halt im Zweifelsfall dem großen beugen muss."

Auch Markus Beckedahl von Netzpolitik kommentiert die Umsetzung und ist aus der Perspektive der Nutzer ernüchtert - ein Beispiel: "Eher schlecht sieht es für die Meme-Kultur und damit für neue kommunikative Ausdrucksmöglichkeiten aus. Diese wollte die Bundesregierung nach den massiven Netz- und Straßenprotesten im Frühjahr 2019 besser schützen und versprach eine Ausweitung der Nutzer:innenrechte für Karikatur, Pastiche und Parodie. Davon ist leider wenig geblieben, in § 51 heißt es zwar, dass diese zulässig seien, aber nur sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.02.2021 - Urheberrecht

Es ist ein Kompromiss, jetzt kann man ihn nur ausprobieren, meint Andrian Kreye in der SZ zum jüngsten Entwurf für ein neues Urheberrecht: "Im letzten Entwurf sollten 20 Sekunden Audio oder Video, 1000 Zeichen Text und 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken unter eine sogenannte Bagatellgrenze fallen. Die neuen Grenzwerte sind 15 Sekunden, 160 Zeichen und 125 Kilobyte. Der Zaun ist also zumindest für Autoren, Buch- und Presseverlage wieder deutlich höher." Ohne Leerzeichen besteht dieses Zitat aus 269 Zeichen. Wir werden künftig nur noch im Telegrammstil debattieren.
Stichwörter: Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.01.2021 - Urheberrecht

Es ist eine Enteignung, ruft Carsten Knop im Leitartikel auf der Seite 1 der FAZ und meint die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland. Dort war bisher - aber der Lobbydruck der Industrien wird das schon verhindern - eine Bagatellgrenze für Zitate vorgesehen, bei der soziale Plattformen die Medien nicht erst fragen müssen, bevor sie sie zitieren. Für Texte ist bisher eine Grenze von tausend Zeichen vorgesehen. Cnop fordert: "Die Bagatellschranke ist deshalb nicht nur auf 500 Zeichen abzusenken, sondern möglichst ersatzlos zu streichen. Denn Plattformen müssen die Verpflichtung haben, die Rechte aktiv einzuholen." Also bei jedem Zitat eines Presseartikels erstmal nachzufragen, ob man zitieren darf.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.01.2021 - Urheberrecht

Seit Neujahr gemeinfrei "Stillleben mit Türkenbund (1926)" von Max Beckmann.



Urheberinnen müssen siebzig Jahre tot sein, bis ihre Werke gemeinfrei werden. Darum ist Neujahr auch der Tag der Gemeinfreiheit, die stets am Jahresanfang nach dem siebzigsten Todestag einsetzt. Anna Biselli gibt bei Netzpolitik einen Überblick. "Einer der bekanntesten Autoren aus der Liste dürfte George Orwell mit seinen Dystopien 'Animal Farm' und '1984' sein. Ein weiterer bekannter Autor ist George Bernard Shaw. Ebenfalls im Jahr 1950 verstorben ist der Komponist Kurt Weill. Von ihm stammt unter anderem die Musik zur 'Dreigroschenoper'. Leider bedeutet das im Falle von Weill noch nicht, dass Aufführungen seiner Werke nun alle frei verfügbar wären. Denn beispielsweise können Aufnahmen von Orchestern, die seine Musik nach seinem Tod aufgeführt haben, weiterhin geschützt sein, je nachdem, wann und wo die Aufnahme entstanden ist. Diese Schutzfristen wurden in der EU erst vor wenigen Jahren ebenfalls auf siebzig Jahre verlängert."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.12.2020 - Urheberrecht

In der Welt trommelt Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Madsack Mediengruppe und Vizepräsident des Bundesverbandes Digitalpublisher (sehr witzig) und Zeitungsverleger für eine Umsetzung des neuen Urheberrechts ohne Zitatrechte für andere. Um zu zeigen, wie lang tausend Zeichen sind (die soll man derzeit nach dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums maximal zitieren dürfen), druckt die Welt den Erlkönig, der "netto" etwa diese Länge habe. Was Düffert dabei allerdings vergisst ist, dass das Urheberrecht in erster Linie künstlerische und wissenschaftliche Werke schützen soll, die ein Mindestmaß an sprachlicher Originalität aufbringen oder gar Ausdruck der inneren Persönlichkeit ihres Schöpfers sind. Goethes Erlkönig möchte man beides nicht absprechen. Aber gilt das wirklich auch für jede "Unfallmeldung auf dem Onlineportal des Göttinger Tageblatts, eine politische Nachricht der  Frankfurter Allgemeinen oder eine exklusive Information aus dem Berliner Büro der Rheinischen Post", wie Düffert behauptet?
Stichwörter: Zitatrecht, Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 18.12.2020 - Urheberrecht

Die Bundesregierung reagiert auf den Druck der Kultur- und Medienindustrie und verwässert bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform die ursprünglich geplante "Bagatellgrenze" für Zitate (etwa tausend Zeichen bei Text), berichtet Meike Laaff bei Zeit online, der ein neuer Gesetzentwurf vorliegt: "So soll nicht nur die Länge des verwendeten Videos, der Tonspur, eines Textes oder die Größe eines verwendeten Fotos oder einer Grafik eine Bagatellausnahme begründen: 'Mutmaßlich erlaubt' wäre die Nutzung von fremden Werken außerdem nur dann, wenn sie zusätzlich dazu weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten oder mehrerer Werke Dritter umfasst und sie 'mit anderen Inhalten' kombiniert sei. Diese Einschränkungen schwächen faktisch die Bagatellschranke."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.12.2020 - Urheberrecht

Andrian Kreye wettert in der SZ heftig gegen die "Bagatellgrenze", mit der der deutsche Gesetzgeber das neue EU-Urheberrecht versehen will. Mit der medientypischen Heuchelei, die anderen schmierige Geldmotive vorwirft, während Journalismus und Kultur nur aus hehren demokratieerhaltenden und künstlerischen Motiven betrieben würden, sieht er das Internet ausschließlich von den großen Digitalkonzernen beherrscht, die die armen Journalisten und Künstler aussaugt: "Nun gibt es den Einwand, dass ein strengeres Urheberrecht die Meinungsfreiheit einschränken würde, weil dann nicht nur das Sampling, sondern auch die Erstellung von Memes unmöglich wäre. Da stehen zwei unversöhnliche Grundhaltungen gegeneinander. Die Freiheit des Ausdrucks im Netz kollidiert mit den Besitzansprüchen der Kulturindustrie. Von der Freiheit aber profitieren vor allem Digitalkonzerne, deren Verhältnis zur Kultur schon immer von einem sehr freien Begriff von Marktwirtschaft geprägt war." Nun, das müssen sich die Zeitungen, die künftig vom Staat unterstützt werden, nicht vorwerfen lassen.

Ebenfalls in der SZ vergleicht Lothar Müller die Kurzmeldungen in der heutigen Regionalpresse mit den Kurznachrichten in Kleists Berliner Abendblättern: "Für die Zeitungen, nicht nur die lokalen, sind die Kleinformate und Zeitungsausschnitte Teil des Geschäftsmodells. Sie sind so kostbar wie Songtexte." Und damit wäre dann jede Meldung a la: "Heute wurde die Verkehrsampel am Holstenplatz abgebaut" zum schützenswerten kulturellen Kleinod.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.12.2020 - Urheberrecht

Friedhelm Greis versucht bei golem.de das Durcheinander bei der Umsetzung des EU-Urheberrechts in deutsches Recht zu bewältigen. Dort sind Bagatellgrenzen für Zitate vorgesehen (tausend Zeichen bei Text), doch auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Zeitungsverleger sind wütend, aber auch sonst ist niemand zufrieden, so Greis. Was bleibt, ist eine Regierung in der Klemme, erzeugt von einer Reform, die sie selbst maßgeblich auf Druck der Rechte-Industrien angetrieben hat: "Die teils unklaren Formulierungen müssen an nationales Recht angepasst werden. Darüber hinaus fordert die Richtlinie ausdrücklich Ausnahmen für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiches. Sollte die Bundesregierung darauf verzichten, wäre die Umsetzung offensichtlich europarechtswidrig." In der Welt bekräftigt Christian Meier noch einmal den Standpunkt des Springer Verlags zum Thema.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.12.2020 - Urheberrecht

Die Bundesregierung setzt die europäische Urheberrechtsreform in deutsches Recht um - die Lobbys der Verwerterindustrien hatten sich ja  dort weitgehend durchgesetzt. Nun protestieren trotzdem einige Musiker, die darauf beharren, dass auch winzigsten Fünkchen ihres Genies unter Schutz zu stellen seien. Jens Jessen tritt ihnen in der Zeit zur Seite: "Entscheidend für die Bestürzung ist eine scheinbare Bagatellklausel, die geringfügige Zitate - bis zu tausend Zeichen Text, bis zu zwanzig Sekunden Ton - vom Urheberrecht ausnimmt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.11.2020 - Urheberrecht

Um die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in deutsches Recht gibt es weiter Streit. In einem offenen Brief wehren sich 576 Musiker und Ensembles gegen eine von der Bundesregierung geplante Liberalisierung, die es erlauben würde, kleine Ausschnitte von Werken zu zitieren (was Musiker ja eigentlich selber auch die ganze Zeit tun). Das Papier scheint nirgends online zu stehen, aber bei heise.de berichtet Stefan Krempl und zitiert die Musiker: "Statt eines harmonisierten europäischen Marktes für Lizenzen bekommen wir einen deutschen Selbstbedienungsladen, in dem unsere Werke an jeden verschenkt werden, der 'Pastiche' sagt."