9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.08.2016 - Urheberrecht

(Via turi2) Die EU-Kommission plant offenbar ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger, berichtet Stefan Krempl bei heise.de, der aus einem Papier der Kommission zitiert: "Generell seien negative Auswirkungen nur auf 'kleinere' Online-Anbieter zu erwarten, heißt es. Gleichzeitig könnten 'neue innovative Geschäftsmodelle für die Nachrichtenverbreitung entstehen'. Die Verbraucher dürften langfristig von dem europäischen Leistungsschutzrecht profitieren, indem 'Qualitätsinhalte verstärkt verfügbar' würden. Bei der Schutzfrist liebäugeln die Verfasser der Analyse mit fünf bis zehn Jahren. Sie betonen zudem im Gegensatz zu Kritikern, dass die Linkfreiheit von dem neuen Schutzrecht nicht betroffen werde. Weitere Details gehen aus dem Papier noch nicht hervor." Das Papier wurde von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch als pdf-Dokument ins Netz gestellt. Auch der Guardian greift das Thema auf.

In Netzpolitik kommentiert ein empörter Leonhard Dobusch: "Die Lektüre des Abschnitts zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger lässt jedenfalls wenig Raum für Zweifel daran, dass dieses Ergebnis massivem Lobby-Druck der Presseverlage und den Wünschen von Axel-Springer-Buddy Günther Oettinger geschuldet ist."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.08.2016 - Urheberrecht

In der FAZ kritisiert Adrian Lobe ein Gutachten des Volkswirtschaftlers Justus Haucap, der dem Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) vorgeschlagen hat, das Urheberrecht so zu lockern, dass Unterrichts- und Lehrmaterialien in Bibliotheken digital verliehen werden können. Dass Haucap auch noch irights.info zitiert, ist für Lobe ein Beleg, dass hier die "IT-Lobby" das Urheberrecht schleifen will. Das Problem, um das es geht, hat irights.info laut Lobe so formuliert: "Wenn ein Lehrer an einer Realschule oder eine Wissenschaftlerin an einer Universität mit dem Urheberrecht in Berührung kommen, dann ist das meist ein eher frustrierendes Erlebnis: darf ein Arbeitsblatt mit urheberrechtlich geschützten Fotos ins Intranet der Schule oder gar auf eine Webseite hochgeladen werden? Wieviele Seiten eines Lehrbuchs darf ich im digitalen Semesterapparat zur Verfügung stellen? Warum schickt mir die Bibliothek das gewünschte Buchkapitel auf Papier per Post und nicht einfach als PDF per Mail?" Vorschläge, wie man diese Probleme denn nun angehen soll, macht Lobe nicht.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.07.2016 - Urheberrecht

Wo sich große Fotoagenturen so bedienen, erzählt Carey Dunne in dem Blog Hyperallergic: "Im Dezember erhielt die Fotografin Carol Highsmith einen Brief von Getty Images, der sie der Copyright-Verletzung für die Publikation eines eigenen Fotos auf ihrer eigenen Website bezichtigte. Sie sollte 120 Dollar bezahlen. So erfuhr Highsmith, dass die Fotoagenturen Getty und Alamy auch weitere Drohbriefe an Nutzer ihrer Bilder geschickt hatte, die sie der Library of Congress für kostenlosen öffentlichen Gebrauch gespendet hatte. Nun hat Highsmith eine Eine-Milliarde-Dollar-Entschädigungsklage gegen Alamy und Getty für wegen 'böswilligen Missbrauchs' ihrer Fotos erhoben."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.07.2016 - Urheberrecht

Viele Museen verbieten das Fotografieren, auch ohne Blitz. Die Begründungen hierfür sind oft weit hergeholt, erlärt der Anwalt Florian Schmidt-Gabain im Gespräch mit Julia Voss von der FAZ. Oft liege es daran, das Leihgeber das Fotografieren verbieten wollen. "Zudem hat ein Museum natürlich immer aus seinem eigenen 'Hausrecht' die Möglichkeit, das Fotografieren zu verbieten. Davon möchte ich den Museen aber abraten. Gerade für junge Leute gehört das Fotografieren im Museum heute einfach dazu. Und junge Besucher benötigen die Museen dringend."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.07.2016 - Urheberrecht

(Via David Pachali) Das Kluwer Copyright Blog interviewt die Europaabgeordne Julia Reda von der Piratenpartei zu verschiedenen europäischen Urheberrechtsthemen und auch zu den Folgen des Brexit für die Thematik: "Falls Britannien die EU verlässt, aber Teil des Gemeinsamen Marktes bleibt, wird es die Copyright-Gesetzgebung umsetzen müssen, ohne mitbestimmen zu können. In diesem Fall wird eine wichtige Stimme in der Copyright-Gesetzgebung, die die Notwendigkeit unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen und technologischer Neutralität betonte, fehlen."

Weiteres: Deprimierend liest sich, was Patrick Beuth bei Zeit online über einen langwierigen Prozess der SZ gegen ein kleines Start up in Namen des total verkorksten Leistungschutzrechtes für Presseverleger führt. Unter anderem müssen die Gerichte jetzt definieren, wie lang ein "Snippet" sein darf.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.07.2016 - Urheberrecht

Das VG-Wort-Urteil des BGH, das die jahrelange Praxis der hälftigen Ausschüttungen aus Kopierabgaben und Ähnlichem an Autoren und an Verleger als unrechtmäßig erkannte - die Ausschüttungen stehen allein den Autoren zu - hat zu einem Riesenecho in der Presse geführt (unsere Resümees), das allerdings ziemlich einseitig war. Es wurde fast nur der Verlegerstandpunkt vertreten. Im Perlentaucher antwortet Martin Vogel, der das Urteil über Jahre erstritt, und erklärt, warum er es für absolut richtig hält: "Verleger erwerben von Urhebern lediglich das Recht, ihre Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten, also das von vorneherein durch die gesetzlichen Schrankenregelungen begrenzte Verlagsrecht. Mit diesem Recht muss der Verleger nach dem gesetzlichen Geschäftsmodell am Markt wirtschaften. Ob er das erfolgreich tut, ist sein Risiko, das er nicht einfach vermindern kann, indem er sich im Verein mit den Funktionären in der VG Wort bis zur Hälfte der Urhebervergütung zuweisen lässt. Vielmehr muss er es über die Buchpreise steuern. Die Beteiligung des Urhebers an den Markterlösen seines Werkes ist entsprechend gering."

Der Perlentaucher lädt alle Beteiligten - Autoren, Verleger, Gewerkschafter - zur Diskussion ein!

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.06.2016 - Urheberrecht

Passen sich die Verwertungsgesellschaften der Digitalisierung an? Leonhard Dobusch berichtet bei Netzpolitik: "Öffentlich fast unbemerkt beschloss die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - besser bekannt als GEMA - im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung Ende April in Berlin, ihren Mitgliedern ein 'Recht zur Vergabe vergütungsfreier Lizenzen' einzuräumen (PDF-Dokument des Beschlusses). Was unspektakulär klingt, ist in Wahrheit eine durchaus weitreichende, wenn auch nicht ganz freiwillige Änderung." Ob diese Lizenzen allerdings mit der Creative-Commons-Idee vereinbar ist, hält dobusch weiterhin für zweifelhaft.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.06.2016 - Urheberrecht

Led Zeppelins "Stairway to Heaven" ist kein Plagiat, auch wenn es so klingen mag, hält Michael Pilz in der Welt fest, der das entsprechende Urteil eines Bundesgerichts in Los Angeles irgendwie richtig und falsch zugleich findet: "Der freie Geist der Rockmusik wurde geschäftlich so gezähmt, wie es der Geist des Internets gerade wird. Aber was weiß man schon noch, wenn Geist und Geschäft, Gefühl und Geld, Musik und Markt sich nicht mehr so benehmen und vertragen wollen, wie es das politische System verlangt. Wenn durch die technischen Systeme neue Tatsachen geschaffen werden. Und wenn Erben längst verstorbener Musiker, die nie daran gedacht hätten zu klagen, vor Gericht ziehen, weil alles wieder offen ist."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.06.2016 - Urheberrecht

Die Wikimedia-Stiftung verliert den Bilderstreit mit dem Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museum, meldet David Pachali bei irights.info. Das Museum hatte gegen die Stiftung geklagt, weil in der Wikipedia Museums-Reprografien an sich rechtefreier Gemälde gezeigt wurden: "Wikimedia beharrt auf seinen Standpunkt und kritisiert das Urteil: 'Wir sind davon überzeugt, dass das Gericht eine falsche Entscheidung gefällt und nicht berücksichtigt hat, welch langfristigen Schaden dieses Urteil für die Gemeinfreiheit darstellt', heißt es in der Erklärung. Die Wikimedia-Stiftung kündigte an, Widerspruch einzulegen und im Zweifel durch die Instanzen zu gehen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.06.2016 - Urheberrecht




Abbildung: Library of Congress/ Display at Your Oen risk.

Museen sind häufig sehr unklar in ihren Angaben, ob Nutzer und Medien Digitalisate an sich rechtefreier Werke benutzen dürfen oder nicht, schreibt David Pachali bei irights.info, der sich auf eine Untersuchung der britischen Forscherin Andrea Wallace bezieht. Selbst bei an sich liberalen Instituten kann es Schwierigkeiten geben: "In den Metadaten der Digitalisate fand Wallace Rechtevermerke, die mit den Nutzungsbedingungen nicht übereinstimmten. Häufig bleibe auch unklar, ob sich Rechtevermerke auf das Werk selbst oder die digitalen Abbilder beziehen. Oder die Informationen seien über diverse, sich teils widersprechende Dokumente verteilt." Wallace hat zu diesem Thema eine kleine Ausstellung in Glasgow und im Netz organisiert. Mehr zum Thema bei Hyperallergic.org.

In der NZZ fühlt sich Adrian Lobe von Alex Rebens Kunstprojekt "All Prior Art" veranlasst, sich mit computergenerierten Werken und mit den damit zusammenhängenden Fragen zu beschäftigen, ob künstliche Intelligenzen Innovationen schaffen können und wer das Urheberrecht an solchen von Algorithmen entwickelten Ideen hat. "Sollte sich unter der Flut von Erfindungen ... eine brauchbare Idee finden, ein Nugget, das für die Industrie dienstbar gemacht werden kann - wem gebührt dann das geistige Eigentum? Dem Algorithmus? Dem Programmierer? Oder anteilig den Patentinhabern, aus denen der Computer die Essenz extrahierte? Oder impliziert die Terminologie ('geistig') nicht sogar, dass hier ein Geist im Sinne menschlicher Intelligenz am Werk sein muss?"