Das
VG-Wort-Urteil des BGH, das die jahrelange Praxis der hälftigen Ausschüttungen aus Kopierabgaben und Ähnlichem an Autoren und an Verleger als unrechtmäßig erkannte - die Ausschüttungen stehen
allein den Autoren zu - hat zu einem Riesenecho in der Presse geführt (unsere
Resümees), das allerdings ziemlich einseitig war. Es wurde fast nur der
Verlegerstandpunkt vertreten. Im
Perlentaucher antwortet Martin Vogel, der das Urteil über Jahre erstritt, und erklärt, warum er es für absolut richtig hält: "Verleger erwerben von Urhebern lediglich das Recht, ihre Werke zu vervielfältigen und zu verbreiten, also das von vorneherein durch die gesetzlichen Schrankenregelungen begrenzte Verlagsrecht. Mit diesem Recht muss der Verleger nach dem gesetzlichen Geschäftsmodell am Markt wirtschaften. Ob er das erfolgreich tut, ist sein Risiko, das er nicht einfach vermindern kann, indem er sich im Verein mit den Funktionären in der VG Wort bis zur Hälfte der Urhebervergütung zuweisen lässt. Vielmehr muss er es
über die Buchpreise steuern. Die Beteiligung des Urhebers an den
Markterlösen seines Werkes ist entsprechend gering."
Der
Perlentaucher lädt alle Beteiligten - Autoren, Verleger, Gewerkschafter - zur Diskussion ein!