9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.06.2016 - Urheberrecht

Sehr großes Aufsehen erregt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Kraftwerk gegen den Produzenten Moses Pelham, dass ein Sampling - in diesem Fall ein zweisekündiges Schlagzeugpattern - möglich sein muss und nicht mal von einer Einwilligung des Rechteinhabers abhängig sein soll - Kraftwerk hatte den Produzenten über zwei Jahrzehnte juristisch verfolgt. Leonhard Dobusch von Netzpolitik zitiert ausführlich aus der Entscheidung und ist begeistert: "Mit seinem heutigen Urteil hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht überraschend deutlich für ein Recht auf Sampling ausgesprochen und damit der bislang praktisch bedeutungslosen 'freien Benutzung' des § 24 UrhG neues Leben eingehaucht. Denn wenn Sampling im Musikbereich in bestimmten Grenzen möglich ist, warum sollte eine freie Benutzung dann nicht auch in anderen Bereichen, in denen ein neues Werk unter Verwendung bestehender Werke entsteht, möglich sein? Zwar werden dadurch nicht automatisch auch andere Formen digitaler Netzkultur wie beispielsweise Meme legalisiert, aber die Bedeutung der Entscheidung ist dennoch kaum zu unterschätzen."

Es handelt sich um ein bei Kraftwerk in "Metall auf Metall" obsessiv wiederholtes Pattern:



das bei Sabrina Setlur in "Nur mir" kaum mehr kenntlich in ein Hiphop-Stück verwoben wird:


Sabrina Setlur - Nur Mir von val6210

Etwas skeptischer argumentiert Rechtsblogger Thomas Stadler, der sich auch auf den Artikel in Netzpolitik bezieht: "Dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung das Sampling erlaubt und/oder gar eine Zeitenwende eingeleutet hätte..., halte ich für eine verfrühte bis kühne Annahme. Sollte der BGH an den EuGH vorlegen, was ich wie gesagt nicht für zwingend aber für denkbar halte, dann wird er dort erst mal um die Beantwortung der Frage bitten, ob eine nationale Regelung, die das Sampling erlaubt, mit der Urheberrechtsrichtlinie vereinbar ist..."

Kraftwerk verliert zu Recht, meint Jan Kühnemund bei Zeit online: "Haben nicht Kraftwerk selbst den Klangschnipsel dem Fahrgeräusch des damals Europa pfeilschnell durchflitzenden Schnellzugs Trans Europ Express entlehnt? Entrissen? Geklaut? 'Trans Europa Express' hieß ja auch das Album, auf dem das von Pelham beliehene Stück 'Metall auf Metall' enthalten ist."

Anwälte reiben sich nach dem Urteil schon die Hände, kann man einem Artikel von Michael Pilz in der Welt entnehmen: "'Es ist kein Urteil für die Freiheit zum Sampeln und Remixen. Das Missverständnis sollte man allen, die sich schon darüber freuen, dringend ausreden', erklärt der Hamburger Urheberrechtsexperte Clemens Rasch, dessen Kanzlei von Musikern gern aufgesucht wird. Wie in jedem Urheberrechtsurteil bleiben auch die Spielräume erhalten, um zwischen den Urhebern und Nutzern abzuwägen, zwischen Kapital und Kunst. Rasch: 'Es bleiben Unsicherheiten, über die sich auch die Anwälte freuen können.'"

In der SZ analysiert Wolfgang Janisch das Urteil und sieht in der Rückverweisung an den BGH kein Ende: "Der Fall könnte vom Bundesgerichtshof zum Europäischen Gerichtshof wandern und dann wieder zurück nach Karlsruhe. Man sieht sich dann im Jahr 2020 oder so."

Außerdem: "Eine wichtige und gute Entscheidung", kommentiert irights.info. Auch Cory Docorow bei boingboing ist zufrieden. In der FAZ erzählt Jonas Jensen ausgerechnet eine "kleine Geschichte der Plagiate" in der Musik - als ginge es um musikalische Kopie und nicht um das Spiel mit einem musikalischen Pattern. Unschlagbar tantenhaft klingt allerdings die Bildunterschrift zum Aufmacherfoto auf Seite 1 dieser Zeitung: "Es ist nicht erst seit dem Anbruch des Talmizeitalters des Digitalen so, dass Menschen, die selbst nichts auf die Reihe kriegen, sich bei anderen bedienen." Jan Wiele sieht's im Feuilleton etwas entspannter: "Recht auf Hiphop."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.05.2016 - Urheberrecht

Zwei Sekunden Musik von Kraftwerk hat Moses Pelham für ein Sampling verwendet. Über diese zwei Sekunden werden seit 17 Jahren Prozesse geführt, fünf Prozesse, um genau zu sein. Fünf mal hat Pelham verloren, jetzt liegt die Sache beim Bundesverfassungsbericht. Im Tagesspiegel dröselt Frédéric Döhl den ganzen Fall auf. "Warum fragt man nicht einfach, wenn man samplen will? Anders als bei Coverversionen fehlt bei Sampling ein standardisierter, rechtlich sicherer, jedermann gleich behandelnden und ökonomisch ausgewogener, sprich: realistischer Weg, Sampling-Lizenzen zu erwerben. Was Coldplay gelingt, nämlich von Hütter persönlich eine Antwort zu bekommen, ist für viele unmöglich. Ganz gleich, wie gut oder kulturell relevant ihre Arbeit auf Basis des Samples ausfällt, zu oft bleibt nur die Wahl zwischen Lassen und Illegalität. Auch deshalb polarisiert dieser Rechtsstreit so."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.05.2016 - Urheberrecht

Auf europäischer Ebene soll ein Leistungschutzrecht für Presseerzeugnisse durchgesetzt werden. Stefan Niggemeier liest für uebermedien ein Papier der Verleger und zerpflückt ihre Argumente - etwa die fromme Behauptung, dass die Urheber am Leistungsschutzrecht beteiligt werden sollen: "Verlagsnahe Juristen haben unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts in Fachpublikationen erläutert, dass diese Beteiligung ihrer Ansicht nach zumeist gegen Null gehen wird. Die Journalistenverbände gehören mittlerweile zu den schärfsten Gegnern des Leistungsschutzrechtes. Verbände wie die Freischreiber und der Deutsche Journalistenverband verlangen dessen Abschaffung."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.05.2016 - Urheberrecht

Die kleineren Verlage klagen zwar immer noch über die VG Wort-Entscheidung des BGH, in der sich herausstellte, dass Verlage zu Unrecht einen Teil der Tantiemen einstrichen, aber zu einem Verlagssterben wird es wohl nicht kommen, meint Daniel Bouhs in der taz: "So spricht auch Verleger Dietrich zu Klampen zwar von einer 'Katastrophe' und mahnt: 'Die Zeiten, da die feisten Verleger Champagner aus Totenschädeln ihrer Autoren schlürften, sind schon sehr lange vorbei.' Er lässt aber ebenso mitteilen, dass eine Rückzahlung 'ungefähr fünf Prozent' seines Jahresumsatzes ausmachen würde, einen 'fünfstelligen Betrag' - einmalig und wohlgemerkt nicht ohne Vorwarnung, denn die VG Wort hat zuletzt nicht nur selbst mehr als 90 Millionen Euro zurückgestellt, sondern auch die Verlage mit entsprechenden Hinweisen versorgt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.05.2016 - Urheberrecht

Der Hongkonger Designer Ricky Ma hat mithilfe eines 3-D-Druckers einen Roboter kreiert, Mark 1, der in Aussehen, Gestik, Mimik und Stimme die Schauspielerin Scarlett Johansson imitiert. Das wirft für Adrian Lobe in der NZZ knifflige Fragen des Urheberrechts auf: "Es wäre mithin zu klären, ob Mark 1 eine Kunstfigur ist, die das Verhalten von Scarlett Johansson persifliert. Oder ob es sich um ein Artefakt handelt, welches das Original so stark imitiert, dass man eher von einem veritablen Abziehbild sprechen müsste. Wie echt darf ein Roboter sein? Was wäre, wenn ein Roboterhersteller ganz legal das Gesicht von Scarlett Johansen lizenzierte und einen Roboter wie Mark 1 tausendfach reproduzierte und als persönlichen Assistenten einsetzte? Oder gar als Sexroboter? Die Möglichkeit der totalen Reproduzierbarkeit führt zu ganz neuen Fragen nach der Identität und sozialen Konstruktion der Persönlichkeit. Ethiker fordern daher, dass der Roboternutzung Grenzen gezogen werden und man - handkehrum - Robotern auch gewisse Rechte konzedieren müsse."

Wenn man sich Mark 1 hier anguckt, kommen einem diese Überlegungen nicht mehr so theoretisch vor:


9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.05.2016 - Urheberrecht

Irights.info beschäftigt sich in einem ganzen Dossier mit Urheberrechtsfragen im Internet, etwa mit "Meme", die auf Bildern beruhen. Der Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich meint, dass sie rechtlich am ehesten unter den Begriff der Parodien fallen. Tückisch bleibt das Thema dennoch, erläutert Rike Maier: "Parodien müssen .. nur an ein bestehendes Werk erinnern, während sie gleichzeitig wahrnehmbare Unterschiede dazu aufweisen und einen 'Ausdruck von Humor oder eine Verspottung' darstellen. Das könnte auf den ersten Blick auf ziemlich viele Meme zutreffen. Doch auch der EuGH macht eine große Einschränkung: Es bedarf einer nachgelagerten Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Parodisten und den Rechten und sonstigen Interessen des Rechteinhabers." Na dann viel Spaß beim Spontansein im Netz!

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.05.2016 - Urheberrecht

Die Schriftstellerin Julia Franck darf in einer Randspalte der Zeit ihrer Empörung über die Verlagsklagen zum BGH-Urteil über die Ausschüttung der VG-Wort Ausdruck verleihen: "Ja, Verlage stehen unter wirtschaftlichem Druck - aber warum soll es ausgerechnet das Geld der Autoren sein, das diesen Druck lindert? Warum ausgerechnet das Geld der schwächsten Glieder in der Kette, die vom Verkauf eines einzelnen Buches am wenigsten erhalten: 10 Prozent pro verkauftes Exemplar (Verlag und Handel müssen sich die restlichen 90 Prozent teilen). Woher stammt die Überzeugung, dass unsere literarische Landschaft ärmer wird, wenn die Verlage ihr Geschäftsmodell anpassen müssen, während es offenbar wenig interessiert, dass das Durchschnittseinkommen von Autoren im vergangenen Jahr etwa 19 000 Euro betrug?"

In der FAZ hat Patrick Bahners wenig Sympathie für die Selbstinszenierung der Verleger als "geborene Kollegen ihrer Autoren" bei einem Podiumsgespräch in Berlin. "Indem der Verlag den Preis seiner Bücher festsetzen darf, bleibt [dem Autor], wie Jonathan Beck formuliert, das 'Geschacher' erspart. Was hat es zu sagen, dass ein Firmenchef einen solchen abwertenden Begriff für Preisverhandlungen verwendet...? Hier schleicht sich in die Selbstauskunft des Büchermachers aus Leidenschaft sogar der für Bohemiens obligatorische Ton der Skepsis gegenüber dem Wirtschaftlichen überhaupt ein. Dabei ist Beck Volkswirt. Ihm missfällt an den aktuellen Urheberrechtsdebatten, dass die Verlage als Verwerter tituliert werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.04.2016 - Urheberrecht

Henry Steinhau von irights.info fragt die Positionen der Bundestagsfraktionen zur Urheberrechtsreform ab und hat wenig Antworten von den Regierungsparteien bekommen: "Die diplomatische Zurückhaltung lässt den Schluss zu, dass sich die Fraktionen der Regierungsparteien noch nicht einig sind, wie sie mit dem Regierungsentwurf umgehen wollen. Andernfalls hätte man die Positionen gefahrlos nach außen tragen können."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.04.2016 - Urheberrecht

Die Debatte nimmt nun doch Fahrt auf!

Seit Martin Vogel seine Klage gegen die VG Wort vor dem BGH gewonnen hat (unsere Resümees), klagen Verleger über die Unzumutbarkeit des Urteils und warnen vor dem Niedergang kleinerer Verlage. Lob für Vogel, dessen Prozess immerhin dazu führte, dass eine rechtswidrige Praxis beendet wurde, gab es nicht. Nur die Freischreiber haben ihn am Wochenende mit dem Himmel-Preis 2016 ausgezeichnet. In der Begründung erklärte Freischreiber-Vorstand Henry Steinhau: "Aus Sicht von uns freien Urhebern, die mehrheitlich und hauptsächlich mit Verlagen zu tun haben, stellt sich die Ausschüttungspraxis der VG Wort als eine ungerechtfertigte Bevorteilung jener dar, die uns in den vergangenen Jahren mehr und mehr benachteiligten."

Autoren hatten sich dennoch nicht zu Wort gemeldet. Gestern dann schrieb die Autorin Karen Köhler einen offenen Brief im Zeit-Blog Freitext an Vogel, in dem sie sich bitter über dessen Vorgehen beklagt. Für sie sind Verlage Partner, keine Gegner: "Ich weiß gar nicht, ob ich selbst überhaupt eine Chance gehabt hätte, veröffentlicht zu werden, weil: Erzählungen, wie ich sie als Debüt veröffentlichte, so sagt man, verkaufen sich in Deutschland nämlich nicht. Dass es aber doch funktionierte, dass meine Inhalte eine größere Leserschaft erreichen konnten - das verdanke ich dem Mut meines Verlages. Solchen Mut kann nur haben, wer dafür den Spielraum besitzt. Und den haben Sie, lieber Martin Vogel, mit Ihrem Prozess und dem daraus resultierenden Urteil nun noch weiter schrumpfen lassen. Das gefällt mir nicht. Das gefällt mir sogar überhaupt nicht."

Die ersten acht Leserkommentare zu Köhlers Text äußern reines Unverständnis: "ich verstehe das problem nicht so ganz. wenn das verhältnis zwischen autorinnen und verlagen so gut ist - dann passen sie halt ihre verträge und bezahlung/umsatzbeteiligung entsprechend an, der verlag erhält sein geld dann halt nicht mehr aus töpfen, die nicht für ihn gedacht sind - das ist doch kein hexenwerk?", meint etwa merderein. Und Stefan Niggemeier wundert sich in seinem Blog: "An keiner Stelle ist in den Kommentaren und Reaktionen ein Wort des Bedauerns zu hören, dass man offensichtlich jahrelang Urheber um ihnen zustehendes Geld gebracht hat. Wenn die Beteiligung der Verleger in der bisherigen Form gegen das Gesetz verstößt, dann muss eben sofort das Gesetz geändert werden, so die Logik. (Und Union und SPD kann es damit kaum schnell genug gehen.)" Mehr auch von Jan Drees bei lesenmitlinks.de.

Das Börsenblatt hat den bösen Buben Martin Vogel getroffen, der seine Klage gegen die VG Wort tapfer und ganz allein durch alle Instanzen getrieben hat: "Zur Situation kleinerer Verlage, deren Existenz nun durch Rückforderungen der VG Wort bedroht ist, bemerkt Vogel: 'Ich verstehe nur sehr bedingt, wenn nach dem gerade verkündeten Urteil des BGH das Schicksal der kleinen Verlage beklagt wird. Auch sie hätten mit einem für sie negativen Urteil rechnen müssen. Man hat ihnen freilich Sand in die Augen gestreut. Sollten sie jetzt wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten, bedauere ich das natürlich, weil ich selbst ein großer Freund gedruckter Lektüre bin. Aber ich bin auch ein großer Freund gerade derjenigen Autoren, die weit unter dem Durchschnitt verdienen und in prekären Verhältnissen leben. Auch deren Situation muss bedacht werden.'"

In der NZZ baut Joachim Güntner goldene Brücken: "bei Licht besehen hat sich das BGH gar nicht grundsätzlich gegen eine Ertragsbeteiligung der Verleger ausgesprochen. Das Urteil richtet sich gegen ihre pauschale Begünstigung. Die gibt das alte Gesetz nicht her. Auch eine Neufassung sollte das nicht tun. Fairness gebietet, den Verwertungsgesellschaften Verteilungspläne aufzuerlegen, die Ansprüche differenziert gewichten."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.04.2016 - Urheberrecht

Alle wussten im Grunde schon vor dem BGH-Urteil, dass die Ausschüttungspraxis der VG Wort unrechtmäßig war, meint Wolfgang Michal in seinem Blog mit Blick auf die VG Wort-Entscheidung des BGH (unsere Resümees): "Auf Seiten der VG Wort, die mit ihren heute über 400.000 registrierten Autoren sicherlich mehr Interessenvertretung der Autoren als Sozialpartnerschafts-Vermittler sein muss, wurde viel zu lange so getan, als mache die 'besondere Beziehung' zwischen Autor und Verlag die Interessenvertretung der Autoren vollkommen überflüssig. Und das in einer Zeit, in der Autoren aufgrund sinkender Verlags-Honorare stärker auf die VG Wort-Tantiemen angewiesen sind."

Die Bücher werden leiden, klagt dagegen Hanser-Verleger Jo Lendle in der Welt: "Das Dilemma: Nicht einmal Autorenvertreter sind glücklich über den vermeintlichen Sieg. Im Verwaltungsrat der VG Wort sitzen Vertreter von Autorenverbänden neben Verlagsvertretern. Am 21. April tagte das Gremium, als das BGH-Urteil verkündet wurde. Teilnehmer berichten, dass die Vertreter der Autoren nicht weniger erbleichten als die Verlagsentsandten. Statt klammheimlicher Freude, das Geld alleine behalten zu dürfen, fürchten auch sie um die Zukunft des Systems..."