Die Debatte nimmt nun doch Fahrt auf!
Seit
Martin Vogel seine Klage gegen die
VG Wort vor dem BGH gewonnen hat (unsere
Resümees), klagen Verleger über die Unzumutbarkeit des Urteils und warnen vor dem Niedergang kleinerer Verlage. Lob für Vogel, dessen Prozess immerhin dazu führte, dass eine
rechtswidrige Praxis beendet wurde, gab es nicht. Nur die Freischreiber haben ihn am Wochenende mit dem
Himmel-Preis 2016 ausgezeichnet. In der Begründung
erklärte Freischreiber-Vorstand Henry Steinhau: "Aus Sicht von uns freien Urhebern, die mehrheitlich und hauptsächlich mit Verlagen zu tun haben, stellt sich die Ausschüttungspraxis der VG Wort als eine ungerechtfertigte Bevorteilung jener dar, die uns in den vergangenen Jahren
mehr und mehr benachteiligten."
Autoren hatten sich dennoch nicht zu Wort gemeldet. Gestern dann
schrieb die
Autorin Karen Köhler einen offenen Brief im
Zeit-Blog
Freitext an Vogel, in dem sie sich bitter über dessen Vorgehen beklagt. Für sie sind
Verlage Partner, keine Gegner: "Ich weiß gar nicht, ob ich selbst überhaupt eine Chance gehabt hätte, veröffentlicht zu werden, weil:
Erzählungen, wie ich sie als Debüt veröffentlichte, so sagt man, verkaufen sich in Deutschland nämlich nicht. Dass es aber doch funktionierte, dass meine Inhalte eine größere Leserschaft erreichen konnten - das verdanke ich dem
Mut meines Verlages. Solchen Mut kann nur haben, wer dafür den Spielraum besitzt. Und den haben Sie, lieber Martin Vogel, mit Ihrem Prozess und dem daraus resultierenden Urteil nun noch weiter schrumpfen lassen. Das
gefällt mir nicht. Das gefällt mir sogar überhaupt nicht."
Die ersten acht Leserkommentare zu Köhlers Text äußern
reines Unverständnis: "ich verstehe das problem nicht so ganz. wenn das verhältnis zwischen autorinnen und verlagen so gut ist - dann
passen sie halt ihre verträge und bezahlung/umsatzbeteiligung entsprechend an, der verlag erhält sein geld dann halt nicht mehr aus töpfen, die nicht für ihn gedacht sind - das ist doch kein hexenwerk?",
meint etwa
merderein. Und
Stefan Niggemeier wundert sich in seinem Blog: "An keiner Stelle ist in den Kommentaren und Reaktionen ein
Wort des Bedauerns zu hören, dass man offensichtlich jahrelang Urheber um ihnen zustehendes Geld gebracht hat. Wenn die Beteiligung der Verleger in der bisherigen Form gegen das Gesetz verstößt, dann muss eben sofort das Gesetz geändert werden, so die Logik. (Und Union und SPD kann es damit
kaum schnell genug gehen.)"
Mehr auch von Jan Drees bei
lesenmitlinks.de.
Das
Börsenblatt hat den bösen Buben
Martin Vogel getroffen, der seine Klage gegen die VG Wort
tapfer und ganz allein durch alle Instanzen getrieben hat: "Zur Situation
kleinerer Verlage, deren Existenz nun durch Rückforderungen der VG Wort bedroht ist, bemerkt Vogel: 'Ich verstehe nur sehr bedingt, wenn nach dem gerade verkündeten Urteil des BGH das Schicksal der kleinen Verlage beklagt wird. Auch sie hätten mit einem für sie
negativen Urteil rechnen müssen. Man hat ihnen freilich Sand in die Augen gestreut. Sollten sie jetzt wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten, bedauere ich das natürlich, weil ich selbst ein großer Freund gedruckter Lektüre bin. Aber ich bin auch ein großer Freund
gerade derjenigen Autoren, die weit unter dem Durchschnitt verdienen und in prekären Verhältnissen leben. Auch deren Situation muss bedacht werden.'"
In der
NZZ baut Joachim Güntner goldene Brücken: "bei Licht besehen hat sich das BGH gar nicht grundsätzlich gegen eine Ertragsbeteiligung der Verleger ausgesprochen. Das Urteil richtet sich gegen ihre
pauschale Begünstigung. Die gibt das alte Gesetz nicht her. Auch eine Neufassung sollte das nicht tun. Fairness gebietet, den Verwertungsgesellschaften Verteilungspläne aufzuerlegen, die Ansprüche differenziert gewichten."