Anna Franzke
berichtet in der
taz von der außerdentlichen Versammlung der
VG Wort am Samstag: "Der große Showdown, wie ihn die
FAZ und andere in der vergangenen Woche prophezeit hatten, blieb aus. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) steht nicht vor einer Zerschlagung. So viel steht nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag fest. Und doch - es hat geknirscht im Gebälk." Grund ist, dass der Vorstand einen neuen, an sich
verbesserten Antrag eingebracht hatte, über den ein Teil der Versammelten aber nicht ungeprüft abstimmen wollten."
Stefan Niggemeier
schreibt dazu bei
uebermedien: "Dass eine kleine, aber zu große Zahl von Journalisten und Sachbuch-Übersetzern diesem Kompromiss dennoch nicht zustimmte, lag
vor allem am Verfahren: Sie hatten keine Möglichkeit, sich vorher mit dem neuen Vorschlag auseinanderzusetzen und ihn zum Beispiel von einem eigenen
Juristen prüfen zu lassen. Der neuen Fassung merkte man an, wie eilig sie verfasst wurde. Einzelne Formulierungen waren zweifelhaft. "
Für Detlef Esslinger von der
SZ war ganz klar, wer in diesem Spiel
der Böse war:
Martin Vogel, der mit seiner Klage gegen die so bewährte Ausschüttungspraxis der VG Wort in vier Instanzen Recht bekam, und die "
Freischreiber", die die Rechte freier Journalisten wahrnehmen: "Ihm reichte es nicht, dass der Vorstand der VG Wort den Verlagen nun eine Zahlungsfrist bis 30. November einräumen wollte. Erst recht gefiel ihm nicht, dass der Vorstand für solche Verlage einen Aufschub vorsah, die andernfalls in die Gefahr der Insolvenz geraten würden. Er stellte einen Antrag, die Rückzahlung müsse binnen zwei Wochen erfolgen. 'Verlage, die jetzt nicht zahlen können, obwohl sie wussten, dass sie es müssen, sollen zu den Banken gehen und nicht um Gnade bitten', sagte er. Vogel fand Unterstützung beim Verband 'Freischreiber', einer Vereinigung freier Journalisten. Auch ihnen war der Sieg vor Gericht
noch nicht genug."
In der
FAZ ist Michael Hanfeld stinksauer über den Verlauf der VG-Wort-Sitzung und sieht nur einen Ausweg aus dem Dilemma, dass nämlich "der Gesetzgeber den Buchverlagen
ein Leistungsschutzrecht zuspricht, über das die Presseverlage inzwischen verfügen".