9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.09.2016 - Urheberrecht

Wolfgang Michal muss sich immer noch über die haltlosen Rasereien gegen die VG-Wort-Kritiker in FAZ und anderen Medien wundern (unser Resümee): "Wenn die Qualitätspresse schäumt, dann fließt nicht Qualitätsschaum aus ihren Zeilen, sondern Unsinn. FAZ-Medienredakteur Michael Hanfeld wütete am Montag im Feuilleton, als seien Weltfrieden, Abendland und Leitkultur zugleich in Gefahr. Dabei wurde lediglich ein schlecht formulierter Antrag gekippt, was in jedem besseren Verein hin und wieder vorkommen soll." Eine Presseschau zum Thema bringt irights.info.
Stichwörter: Leitkultur, VG Wort, Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.09.2016 - Urheberrecht

Ganz nützlich ist in diesem Zusammenhang ein Überblick über Ausnahme- und Schrankenbestimmungen zum Copyright in verschiedenen europäischen Ländern - ein wahres Rechtegestrüpp, das laut Leonhard Dobusch in Netzpolitik von Copyrightexceptions.eu aufgearbeitet wurde. So "gibt es Ausnahmen wie § 56 im deutschen Urheberrecht, der eine Nutzung von Werken um 'Geräte Kunden vorzuführen oder instand zu setzen' erlaubt, nur in 9 EU-Mitgliedsländern. Andere Ausnahmen wie zum Beispiel jene für Bildung und Wissenschaft gibt es hingegen in fast allen EU-Mitgliedsstaaten. Jedoch ist auch in diesem Fall nicht klar, wie weitreichend die Ausnahmen in den einzelnen Ländern implementiert sind. Dank Verweisen auf die jeweiligen Gesetzesbestimmungen in den Mitgliedsstaaten ist - Sprachkenntnisse vorausgesetzt - mit Copyrightexceptions.eu ein Vergleich einfacher geworden."

Das Mitschneiden von Musik, während man Spotify oder andere Dienste hört - also so etwas wie das Mitlaufenlassen eines Kassettenrekorders wie in früheren Radiozeiten - ist jetzt das rote tuch der Musikindustrie, berichtet Marcus Theurer im Wirtschaftsteil der FAZ: "Immer mehr Nutzer praktizieren das sogenannte Streamripping, um sich Kopien anzufertigen, die aus Sicht der Musikbranche unzulässig sind. Nach Angaben des Branchenverbands der Tonträgerhersteller Ifpi richtet das Streamripping inzwischen mehr Schaden an als illegale Musikdownloads, welche die Industrie schon seit anderthalb Jahrzehnten juristisch bekämpft."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.09.2016 - Urheberrecht

Martin Delius geht von den abgewirtschafteten Piraten zur Linksparte und erklärt im Gespräch mit einr namenlosen taz-Reporterin, warum er Urheberrecht für eine soziale Frage hält: "Wie kann man künstlerisches Handeln, kreative Produkte vernünftig vergüten, ohne auf die Nutzerinnen und Nutzer einzuschlagen, die sich am Ende nicht wehren können. Hier muss man etwa die europäische Abmahnindustrie in den Fokus nehmen und im Internet vorhandene und hauptsächlich von großen, international auftretenden Verwertungsgesellschaften gewollte Schranken. Dabei geht es um den Zugang zu Wissen und um gesellschaftliche Teilhabe. Da ist meine Position: Schranken und Grenzzäune für Inhalte sind zwar nicht tödlich wie Grenzzäune gegen Menschen, aber genauso sinnlos."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.09.2016 - Urheberrecht

Anna Franzke berichtet in der taz von der außerdentlichen Versammlung der VG Wort am Samstag: "Der große Showdown, wie ihn die FAZ und andere in der vergangenen Woche prophezeit hatten, blieb aus. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) steht nicht vor einer Zerschlagung. So viel steht nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag fest. Und doch - es hat geknirscht im Gebälk." Grund ist, dass der Vorstand einen neuen, an sich verbesserten Antrag eingebracht hatte, über den ein Teil der Versammelten aber nicht ungeprüft abstimmen wollten."

Stefan Niggemeier schreibt dazu bei uebermedien: "Dass eine kleine, aber zu große Zahl von Journalisten und Sachbuch-Übersetzern diesem Kompromiss dennoch nicht zustimmte, lag vor allem am Verfahren: Sie hatten keine Möglichkeit, sich vorher mit dem neuen Vorschlag auseinanderzusetzen und ihn zum Beispiel von einem eigenen Juristen prüfen zu lassen. Der neuen Fassung merkte man an, wie eilig sie verfasst wurde. Einzelne Formulierungen waren zweifelhaft. "

Für Detlef Esslinger von der SZ war ganz klar, wer in diesem Spiel der Böse war: Martin Vogel, der mit seiner Klage gegen die so bewährte Ausschüttungspraxis der VG Wort in vier Instanzen Recht bekam, und die "Freischreiber", die die Rechte freier Journalisten wahrnehmen: "Ihm reichte es nicht, dass der Vorstand der VG Wort den Verlagen nun eine Zahlungsfrist bis 30. November einräumen wollte. Erst recht gefiel ihm nicht, dass der Vorstand für solche Verlage einen Aufschub vorsah, die andernfalls in die Gefahr der Insolvenz geraten würden. Er stellte einen Antrag, die Rückzahlung müsse binnen zwei Wochen erfolgen. 'Verlage, die jetzt nicht zahlen können, obwohl sie wussten, dass sie es müssen, sollen zu den Banken gehen und nicht um Gnade bitten', sagte er. Vogel fand Unterstützung beim Verband 'Freischreiber', einer Vereinigung freier Journalisten. Auch ihnen war der Sieg vor Gericht noch nicht genug."

In der FAZ ist Michael Hanfeld stinksauer über den Verlauf der VG-Wort-Sitzung und sieht nur einen Ausweg aus dem Dilemma, dass nämlich "der Gesetzgeber den Buchverlagen ein Leistungsschutzrecht zuspricht, über das die Presseverlage inzwischen verfügen".

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.09.2016 - Urheberrecht

Stefan Niggemeier schildert auf seinem Blog ausführlich die Hintergründe zur  außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort und attackiert seinen ehemaligen FAZ-Kollegen Michael Hanfeld, der gestern die Kritiker der VG Wort angegriffen hat (unser Resümee): "Der Text zeigt, wie hart die Bandagen sind, mit denen gekämpft wird. Mit maximaler Polemik und Apokalypsenmalerei macht er Stimmung gegen Menschen, die die VG-Wort-Führung kritisieren und andere Interessen vertreten als die der Verlage. "
Stichwörter: VG Wort, Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.09.2016 - Urheberrecht

An einer Stelle möchte FAZ-Redakteur Michael Hanfeld das "Geistige Eigentum", das in dieser Zeitung sonst mit solchem Aplomb verteidigt wird, nun doch ein bisschen in Frage stellen: bei der VG Wort. In seinem Artikel über die kommende Sitzung der Verwertungsgesellschaft und über das Urteil, das Martin Vogel gegen ihre Praxis, ihre Gelder auch an Verleger auszuschütten, erstritt, schreibt Hanfeld: "Auf den ersten Blick könnte man das für einen großartigen Sieg der Autoren und die Sicht des Autors Vogel für einleuchtend halten. Sie lautet: Urheberansprüche an geistigem, gedrucktem Eigentum stehen nur Autoren zu, Verlage haben kein solches Recht. Insofern hätte die VG Wort rechtswidrig gehandelt oder gar, wie eine Gruppe von Vogel-Anhängern im Internet hartnäckig behauptet, das Geld der Autoren veruntreut." Hanfeld präsentiert dann den Vorschlag der VG Wort, dass Autoren ihre "Forderungen gegenüber den Verlagen auch abtreten können".

Wir meinen: Hanfeld betreibt Desinformation. Vogels Stellungnahmen im Perlentaucher erwähnt er nicht einmal. Dafür attackiert er den "Verein freier Journalisten namens 'Freischreiber'" und das Portal Irights.info, dem er ohne Beleg vorwirft, dass es "seit je durch seine besondere Nähe zu den Interessen von Online-Konzernen auffällt".

Hanfeld wirft den "Vogel-Anhängern" vor, die Sitzung der VG Wort am Samstag durch massenhafte Präsenz kapern zu wollen. Aber auch andere Akteure agieren, indem sie sich Blankovollmachten ausstellen lassen, zeigt Ilja Braun auf Twitter:

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.09.2016 - Urheberrecht

Trotz einiger gesetzlicher Initiativen ist es bis heute fast unmöglich "verwaiste Werke" zu digitalisieren und damit der Öffentlichkeit neu zugänglich zu machen, erklärt Martin Kretschmer, Professor für Immaterialgüterrecht an der Universität Glasgow, im Gespräch mit Henry Steinhau von Irights.info. Er skizziert auch einen Weg aus dem Gestrüpp der Rechte: "Man könnte eine Regel einführen, wie man sie aus dem internationalen Markenschutzrecht kennt. Wird eine geschützte Marke eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt, kann der Rechteinhaber sie verlieren. Etwas Ähnliches ließe sich für urheberrechtliche Werke entwickeln. Meiner Ansicht nach wäre das ein pragmatischer Weg, weil es ein solches Rechtsprinzip, das den Schutz einschränkt, bereits gibt."

In der FAZ erklärt Verleger Georg Siebeck vom Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck, dass vor allem kleine Verlage unter einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht, wie sie der Gutachter Justus Haucap propagiert (mehr hier), leiden werden. Am Schluss fordert er die Quadratur des Kreises: So sei "die Vielzahl der verschiedenen Schranken (und Schranken-Schranken) höchst problematisch. Die Zusammenfassung in ein oder zwei übersichtlich gestaltete Ausnahmeregeln wäre sicher besser. Jede Gesetzesänderung muss jedoch die Vielgestalt und die Differenzierungen berücksichtigen und insbesondere die Auswirkungen realistisch abschätzen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.09.2016 - Urheberrecht

Günther Oettinger, Digitalkommissar der EU-Kommission möchte das deutsche Leistungsschutzrecht für Verlage gern europäisieren, informiert Eike Kühl auf Zeit online, in der Hoffnung, dass es dann endlich was bringt. Oettingers Wunschprogramm liest sich laut einer "jüngst geleakten Richtlinie", als hätten die Verleger den Entwurf im Hinterzimmer selbst ausgearbeitet: "Um die Zukunftsfähigkeit der Verlagsindustrie zu gewährleisten müssen die Rechte die 'Reproduktion und Bereitstellung' im Internet abdecken. Was die Schutzdauer für Presseerzeugnisse angeht, geht der Entwurf sogar noch über das deutsche Leistungsschutzrecht hinaus. 20 Jahre lang - hierzulande ist es ein Jahr - sollen Verlage die Rechte zur Vervielfältigung sowie zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung der Nachrichten erhalten. Entsprechend würden selbst jahrzehntealte Archivtexte von Suchmaschinen wie Google nicht mehr mit Snippets ohne Zustimmung der Verlage angezeigt werden können."

Die FAZ hat Justus Haucaps Antwort auf Adrian Lobes Vorwürfe, ein Gutachten zur Ausweitung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht als Teil der "IT-Lobby" erfasst zu haben, online gestellt. Haucap erklärt, warum eine solche Schranke seiner Ansicht "erlösneutral" für die Verlage ausfallen wird. Zuerst aber wehrt er sich gegen die Unterstellung, ein "Gutachten aus Lobbyhand" Googles erstellt zu haben: "Weil wir auf einer Seite unseres 140 Seiten umfassenden Gutachtens als eine von insgesamt mehr als hundert Quellen eine Studie zitieren, die sich auf einem Portal befindet, dessen Mitgründer für eine andere Initiative Geld von Google erhalten hat, soll es sich bei uns um ein 'Gutachten aus Lobbyhand' handeln? Das ist starker Tobak. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es gab bei uns keinerlei Interessenkonflikte, abgesehen davon, dass ich als Wissenschaftler an einem funktionsfähigen Markt für wissenschaftliche Fachliteratur sowie ihrer Verbreitung und Nutzung interessiert bin."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.08.2016 - Urheberrecht

Für den 10. September hat die VG Wort eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um einen Korrekturbeschluss und Korrektur-Verteilungsplan zu verabschieden, die nach dem Urteil des BGH gegen die bisherige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft notwendig wurden.  Die Prozesse, die der Jurist und Autor Martin Vogel durch alle Instanzen gewonnen hat, hatten ergeben, dass die VG Wort den Verlegern unrechtmäßig Anteile aus Geräteabgaben ausgeschüttet hat - die VG Wort ist nämlich laut den Urteilen aller Instanzen ausschließlich den Autoren verpflichtet. Vogel fürchtet neue Rechtsverstöße bei der Mitgliederversammlung und warnt die Aufsichtsbehörde der VG Wort, das Deutsche Patentamt, in zwei eindringlichen Offenen Briefen im Perlentaucher. Die Aufsichtsbehörde steht mehr als nur in der Pflicht, insistiert Vogel: "Ohne ein Einschreiten macht sich die Aufsicht nicht nur einer Amtspflichtverletzung schuldig, sondern wegen der Offensichtlichkeit der beabsichtigten Verstöße gegen die Treuhandpflichten auch der Beihilfe."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.08.2016 - Urheberrecht

In der FAZ antwortet der Volkswirtschaftler Justus Haucap auf Vorwürfe, ein Gutachten zu Ausweitung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht als Teil der "IT-Lobby" erfasst  zu haben, wie es ihm Adrian Lobe dort unterstellt hatte.