9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.05.2014 - Urheberrecht

Europäische Bibliotheken und Archive fordern von der EU eine Refom des Urheberrechts und nennen im wesentlichen drei Kritikpunkte am jetzigen Zustand, die Leonhard Dobusch auf Netzpolitik so zusammenfasst:
- "Während der Urheberrechtsschutz zwingendes Recht ist, sind die Ausnahmenbestimmungen ('Schranken') bloß optional, was zu einem unübersichtlichen Flickwerk an Ausnahmebestimmungen in Europa führt.
- Nationale Schrankenbestimmungen werden in zunehmendem Maße durch Lizenzierungsvorgaben von Rechteinhabern in anderen Ländern zu Lasten von Bibliotheken und Archiven umgangen.
- Die Komplexität der vielen unterschiedlichen Ausnahmebestimmungen erschwert europäische Forschungskooperationen und macht es Bibliotheken und Archiven schwer, ihre Rolle auf legale Weise zu erfüllen."
Das Papier der Bibliotheken findet sich hier als pdf-Dokument.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.05.2014 - Urheberrecht

Ein Urheberrechtsstreit um Marx ist ausgebrochen! Der Londoner Verlag Lawrence & Wishart, dem die Rechte an der englischen Übersetzung der Marx-Engels-Ausgabe (MECW) mitgehören, hat das Marxist Internet Archive aufgefordert, alle Texte aus der Ausgabe - es gab hunderte davon - von der Webseite zu entfernen. Daraufhin brach über den Verlag ein Shitstorm los, berichtet Noam Cohen in der New York Times. Der Verlag, ein vier-Personen-Unternehmen, will eine eigene Online-Ausgabe der MECW an Bibliotheken verkaufen. Das wäre natürlich schwierig, wenn es die Texte frei im Internet gibt. Auf seiner Webseite verteidigt der Verlag sein Vorgehen und wirft seinen Kritikern vor, "keine sozialistische ober kommunistische Tradition aufrecht zu erhalten, sondern 'eine Konsumentenkultur, die erwartet, dass kultureller Inhalt kostenlos an die Konsumenten geliefert wird, und die kulturellen Arbeiter wie Verleger, Lektoren und Autoren unbezahlt sitzen zu lassen, während die großen Verlage und andere Medienkonglomerate und Aggregatoren sich weiterhin durch Anzeigen und Datenverkauf bereichern'."

In Hollywood wird gerade das Buch "Although Of Course You End Up Becoming Yourself" verfilmt, in dem der Journalist David Lipsky von seinen Begegnungen mit David Foster Wallace berichtet. Dessen Erben teilen nun in einer Presseerklärung mit, dass sie von diesem Projekt alles andere als begeistert sind. Da es sich nicht um ein Werk von, sondern über Wallace handelt, ist ihre rechtliche Handhabe begrenzt, meint Evan Kindley in der Paris Review. Außerhalb des Gerichtssaals werden solche Kämpfe aber auch auf dem Feld der öffentlichen Meinung ausgetragen - und da haben bekannte Autoren gute Karten, meint Kindley mit Blick auf einen ähnlichen Fall, in dem James Joyce 1927 den Verleger Samuel Roth verklagte: "Wenn die Erben ihr Missfallen weiterhin kundtun, könnten sie den Erfolg des Films unter eingefleischten Wallace-Fans substanziell beeinträchtigen. Auch wenn es ihnen wohl nicht gelingen wird, David Lipsky oder den Regisseur James Ponsoldt zu kulturell Geächteten zu machen - wie es Joyce mit Roth getan hat -, so können sie ihnen doch das Leben bedeutend erschweren."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.05.2014 - Urheberrecht

In der NZZ macht sich Joachim Güntner Gedanken über die Folgen, die der Plagiatsfall bei dem im C. H. Beck Verlag erschienenen Buch "Große Seeschlachten" für die Veröffentlichungspraxis der Verlage hat: Beck-Lektor "Ulrich Nolte bekennt, dass der Fall sein Grundvertrauen in Autoren erschüttere, nicht nur in Olaf Rader. Künftig werde das Lektorat gezwungen sein, Texte öfter elektronisch auf Übernahmen hin zu kontrollieren. Das ist eine schmerzvolle Aussicht. Die Devise 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' kann im Verhältnis zwischen Autor und Lektor nur eine peinliche sein. Dies umso mehr bei Wissenschaftern mit großer Reputation."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.04.2014 - Urheberrecht

Spiegel Online und andere Medien melden, dass der C.H. Beck Verlag die Auslieferung des Buchs "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf Rader stoppt. Der Verlag hat die in einem Facebook-Post von Arne Janning vorgebrachten Vorwürfe gegen das Buch gründlich geprüft und ausschließlich in Kapiteln von Olaf Rader einige nicht nachgewiesene Wikipedia-Zitate gefunden: "Als 'besonders problematisch' habe sich jedoch das neunte Kapitel zum Thema Trafalgar ergeben. Dort werde der Schlachtablauf angelehnt an den 2003 von Thomas Siebe im Internet publizierten Artikel 'Mythos Trafalgar' erzählt. 'Die Quote der sehr ähnlichen Formulierungen beläuft sich hier auf rund 10 Prozent', heißt es in der Stellungnahme."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.04.2014 - Urheberrecht

Arne Janning hat seinen Facebook-Eintrag zu dem Buch "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader, dem er Wikipedia-Plagiate vorwarf, aktualisiert und wiegelt eher ab: "1. Selbstverständlich ist das Buch nicht *vollständig* aus Wikipedia zusammenkopiert, weil sich viele Kommentatoren und mittlerweile auch Juristen an dieser Formulierung aufhängen. Das geht auch gar nicht. Aber es sind eben doch mehrere wörtliche Übernahmen aus der Wikipedia vorhanden, wie jeder sehen kann. 2. Ich habe zwar bislang nichts Offizielles von der DFG gehört, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass *keine* Mittel der DFG für dieses Buch verwandt wurden. Diese Behauptung, die ich aus den vielen "Forschungsaufenthalten" geschlossen habe, die von den Autoren im Nachwort angeben werden, ist also wahrscheinlich falsch und ich bedauere das."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.04.2014 - Urheberrecht

Ulrich Nolte, Lektor des C.H. Beck-Verlags wendet sich im Interview mit Ulrike Timm im Dradio Kultur gegen den Vorwurf Arne Jannings in einem Facebook-Post, das Buch "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader sei zum großen Teil aus der Wikipedia zusammengestoppelt. "Im Facebook-Artikel steht, das ganze Buch sei zusammengeschustert aus Wikipedia-Einträgen. Dann heißt es, es gibt 30 Stellen, aber als Beleg werden dann nur fünf Stellen angeführt, die sich insgesamt auf eine gute halbe Seite addieren, verteilt auf ein 420- bis 450-Seiten-Buch. Also, das ist erst mal sehr wenig an Beleg."

Auch Sven Felix Kellerhoff kann die von Arne Janning in einem Facebook-Post vorgetragenen Vorwürfe gegen das Buch "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader nicht nachvollziehen. In der Welt schreibt er: "Tatsächlich tragen die bisher bekannten Fakten keinesfalls Jannings Verdikt: 'Karstens und Raders Buch ist nicht zu retten.' Man muss abwarten, ob und wenn ja welche weiteren Passagen der Kritiker anführen kann." Ähnlich sieht es Hemut Mayer in der FAZ. In Welt und FAZ wird außerdem berichtet, dass die Autoren des Buchs über rechtliche Schritte nachdenken.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.04.2014 - Urheberrecht

Vergangenes Jahr erschien die historische Studie "Große Seeschlachten" von Arne Karsten und Olaf B. Rader und erhielt, etwa in der FAZ, wohlwollende Rezensionen. In einem Facebook-Post enthüllt der Privatgelehrte Arne Janning nun, dass das Buch "vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" sei, und liefert gleich zahlreiche Belege. "Nun könnte man einwenden, hier hätten vielleicht zwei seekriegsenthusiastische Laien 'in mühevollster Kleinarbeit' den Überblick über Ihre Quellen verloren. Weit gefehlt: Arne Karsten ist ein Schützling und Günstling von Horst Bredekamp und hat mit ihm zusammen viele Jahre lang das DFG-Forschungsprojekt 'Requiem' geleitet. Olaf B. Rader ist Mitarbeiter der Monumenta Germaniae Historica bei der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und gibt zusammen mit Johannes Fried die 'Erinnerungsorte des Mittelalters' heraus. Karsten und Rader arbeiten nicht irgendwie am Rande der deutschen Geschichtswissenschaft, sondern im Zentrum."

In einem Artikel auf Spiegel online gibt Anna-Lena Roth erste Reaktionen auf die Entdeckung wieder. Während ein Sprecher des Verlags C.H. Beck mit dem Hinweis zitiert wird, man nehme "den Plagiatsvorwurf ernst", ist sich der Autor Olaf Rader keiner Schuld bewusst: "'Ein Plagiat ist für mich der Diebstahl geistigen Eigentums. Und dessen habe ich mich nicht schuldig gemacht'... In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader. 'Früher hat man dafür den Brockhaus benutzt, heute eben Wikipedia.'"

Der niederländische Autor Joost Smiers nutzte bei irights.info den gestrigen Tag des Buchs und des Urheberrechts, um seine kritische Meinung zu letzterem noch einmal darzustellen. Er sieht Urheberrecht als Hindernis der Kreativität: "Als Gesellschaft bezahlen wir für diese Beschränkung einen hohen Preis. Wir verhindern damit, dass sich aus vorhandenen Werken vielfältige neue Ideen entwickeln. Ganz davon abgesehen, lässt sich das Urheberrecht auch als Recht auf Diebstahl betrachten, weil man damit monopolisiert, was viele Generationen vor uns durch beständige Weiterentwicklung erschufen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.03.2014 - Urheberrecht

Der Urheberrechtshistoriker Peter Baldwin erzählt in irights.info die Geschichte der immer umfassenderen Rechte für künstlerische und andere Werke, die am Ende der Sphäre der Kultur selbst ersticken: "In den meisten Hinsichten hat der europäische Ansatz des Urheberrechts gesiegt: keine Formalitäten, moralische Rechte, sehr geringer Spielraum für Fair Use. Der Sieg des europäischen Modells war endgültig, als die Amerikaner es auf breiter Front übernahmen. Das war in den Neunzigern, unter der Clinton-Regierung. Es geschah dank des Drucks der Inhalte-Industrien. Bill Clinton war mit starker Unterstützung aus Hollywood gewählt worden. Nun triumphierten die Interessen Hollywoods und auch der Musikindustrie."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.03.2014 - Urheberrecht

(Via Christoph Kappes) EU und Kanada sind sich über ein Freihandelsabkommen nahezu einig, berichtet Handrik Kafsack im Wirtschaftsteil der FAZ. Da das Abkommen als Blaupause für ein Abkommen mit den USA gilt, sollten die Passagen über das "geistige Eigentum" aufmerksam studiert werden: "Weit gefasst wird in dem internen Text die Definition des durch Verstöße gegen den Schutz des geistigen Eigentums entstandenen Schadens. Letztlich können Geschädigte jedwede legitime Referenzgröße zur Berechnung des Schadens heranziehen. Ein Musikkonzern könnte somit im Extremfall unter Berufung auf potenziell mit dem Verkauf einer CD zu erzielenden Gewinne auch von Privatpersonen hohe Schadenersatzzahlungen fordern."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.02.2014 - Urheberrecht

Roland Reuß streitet mal wieder gegen Open Access: Ihn empörte schon, dass den Autoren die Freiheit genommen wurde, zugunsten der Verleger auf ihre Zweitveröffentlichungsrechte zu verzichten. Nun möchte Baden-Württemberg Zweitveröffentlichungen auf Open-Access-Datenbanken sogar vorschreiben. Die Universitäten sollen das ausgestalten - und Reuß winkt in der FAZ mit dem Zaunpfahl: "Das ideologisch verblendete Gesetz soll jetzt bis April durch den Landtag gepeitscht werden. Falls es verabschiedet werden sollte, darf man gespannt sein, wie die mannigfach abhängig gemachten Universitäten sich zu dieser Falle (auf der das Wort 'Falle' quasi in großen Lettern geschrieben steht) verhalten werden."