9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

305 Presseschau-Absätze - Seite 25 von 31

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.12.2015 - Urheberrecht

Scharfe Kritik an der geplanten Urheberrechtsreform übt in der Zeit Detlef Felken, Cheflektor beim Verlag C.H. Beck. Die Aussicht, einen Autor auf dessen Wunsch nach fünf Jahren mit seiner Backlist ziehen lassen zu müssen, ist für ihn Ausgeburt "neoliberaler Logik". Felken erklärt die Arbeit von Verlag und Lektor und macht einen "urheberrechtlich relevanten Einfluss" auf Entstehung und Gestalt der verlegten Bücher geltend. Sein Hauptargument ist jedoch die drohende Zerstörung des delikaten Verhältnisses zwischen Autor und Verlag: "Schon ein offenes Wort über ein schwaches Manuskript kann von nun an jederzeit mit dem Abzug der Backlist beantwortet werden. Wie Verlage eigentlich überhaupt noch ein wahrnehmbares und relevantes Profil bewahren sollen, wenn jeder Konzern ihre mühsam aufgebaute Backlist bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln kann, darüber sagt der Entwurf nichts."

Genauso sieht es auf Zeit online auch "Matthes und Seitz"-Verleger Andreas Rötzer: "Es braucht mehr als fünf Jahre, um ein Werk, einen Autor durchzusetzen, es gibt nicht wenige Beispiele, in denen der Erfolg erst nach vielen Jahren hartnäckiger Arbeit eintritt. Der Glaube daran ist Verlagssache, während dieser Zeit ausbleibender Anerkennung die Rechte des Autors zu schützen, seine Aufgabe. Eine Ausstiegsklausel nach fünf Jahren würde die Aussicht auf Rendite noch unsicherer machen und damit die Kalkulation wesentlich verändern, sie bedeutet die Ökonomisierung eines auf Symbiose angelegten Verhältnisses."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.12.2015 - Urheberrecht

Die geplante Urheberrechtsreform scheint ja echt ein Flop zu sein. Bis auf den Gewerkschafter Frank Überall hat sich eigentlich noch keine Stimme dafür gefunden (unsere Resümees). Autoren, deren Stellung der Entwurf eigentlich stärken soll, haben sich bisher nur zu Wort gemeldet, um die Position der Verleger zu unterstützen. In der FAZ skizziert Jan Wiele heute die unterschiedlichen Interessenlagen von freien Autoren in Medien und von Drehbuch- und Buchautoren. Umstritten sei vor allem die Rechterückfallklausel mit einer Frist von fünf Jahren, die nicht für alle Autoren gleich sinnvoll sei. Und "bei aller notwendigen Stärkung von Urhebern vor dem Gesetz (gerade bei freien Journalisten scheint sie dringend nötig) darf die vom Minister geforderte Debatte über das Urheberrecht nicht dazu führen, dass die Verleger als Unbeteiligte am kreativen Prozess dargestellt werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.12.2015 - Urheberrecht

Lothar Müller vesteht in der SZ den Protest von Autoren und Verlegern gegen die Novellierung des Urheberrechts nur zu gut. Die Fünf-Jahres-Klausel stärke nicht die Autoren, sondern die internationalen Konzerne: "Wenn die Autoren nun gegen eine Stärkung der Urheberposition Einspruch erheben, die auf der strukturellen Schwächung der Verlagsseite beruht, dann heißt das vor allem: Wir wollen auf dem künftigen Markt nicht allein sein mit den Global Playern, die als Distributor oder Suchmaschine begonnen haben, aber mehr und mehr ins klassische Verwertergeschäft - auch in die Buchbranche - einsteigen." Äh, sind die globalen Player hier nicht erstmal Holtzbrinck und Bertelsmann?
Stichwörter: Suchmaschinen, Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.12.2015 - Urheberrecht

Am Wochenende veröffentlichte eine Reihe von Verlegern und sehr prominenten Autoren einen offenen Brief gegen die geplante Urheberrechtsreform (unser Resümee). Die darin enthaltene größere Vertragsfreiheit für Autoren schade diesen nur. Dem widerspricht jetzt auf seiner Website der Deutsche Journalisten-Verband - bei deutlicher Bereitschaft, die strittige Klausel zu opfern. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall wird so zitiert: "Nur wegen eines Details, über das man im Gesetzgebungsverfahren reden kann, das gesamte Reformvorhaben der Bundesregierung abzulehnen, entlarvt die Absicht der Verlage: Sie wollen ihre herrschende Dominanz gegenüber den Urhebern zementieren."

Auch die Freischreiber hatten den Gesetzentwurf gelobt, "der in weiten Teilen den Interessen der Urheber und unseren Forderungen entspricht. Wenn sich Bundesjustizminister Heiko Maas damit durchsetzen kann, hätten wir ein Urheberrecht, das diesen Namen auch verdient." Auf der Website der Freischreber wird resümiert, was sich für Autoren bessern soll.

Jan Wiele wirbt in der FAZ für den Standpunkt der Verleger: "Bei der Debatte fällt allgemein auf, für wie gering manche den kreativen Anteil der Verlage an Werken halten. Insbesondere bei der Belletristik bleibt dieser der Öffentlichkeit meist verborgen."

Wieland Freund hält die umstrittene Fünjahresregel in der Welt für sinnlos, weil sie sich gegen Buy-Out-Verträge wende: "Buy-out-Verträge gibt es in der Filmbranche, in der Buchbranche gibt es sie so gut wie nicht. Von der geplanten Gesetzesänderung würden also nur einige wenige Erfolgsautoren profitieren - solche nämlich, deren Werke verfilmt werden, oder solche, deren Werke Longseller sind und sich auch fünf Jahre nach Erscheinen noch so gut verkaufen, dass sich ein neuer 'Verwerter' für sie interessiert." Aber wenn nur Erfolgsautoren profitieren - warum wenden sich so viele Erfolgsautoren gegen die geplante Reform?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.12.2015 - Urheberrecht

Es ist ganz und gar nicht im Interesse von Autoren, wenn sie sich künftig nach fünf Jahren aus einem Vertrag mit Verlegern lösen dürfen, glaubt man einem von Elisabeth Ruge, Jonathan Landgrebe und Jonathan Beck initiierten Offenen Brief von Verlegern und Autoren gegen die von der Regierung geplante Urheberrechtsreform: "Dieser Gesetzesentwurf schadet allen, nicht zuletzt den Autor*innen", heißt es da gegen die geplante Gesetzesnovelle: "Sie verbessert wenn überhaupt, dann höchstens die Stellung von wenigen Erfolgsautoren, auf Kosten der langfristigen Bindungsfähigkeit vor allem der mittleren und kleinen unabhängigen Verlage. Das dient weder dem Interesse der Autor*innen noch der Bewahrung unserer vielfältigen Kulturlandschaft." Zu den Unterzeichnern gehören neben Verlegern viele Erfolgsautoren wie Navid Kermani, Jürgen Habermas, Hans Magnus Enzensberger, Peter Handke, Peter Sloterdijk, Nora Bossong und natürlich Roland Reuß.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.12.2015 - Urheberrecht

Lawblogger Thomas Stadler kommentiert die Klage des Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museums gegen die Wikipedia, die Reprogafien gemeinfreier Werke aus dem Museum zeigt - das Museum erhebt auf diese Reprografien urheberrechtliche Ansprüche, zu Unrecht, meint Stadler: "Das Problem besteht nämlich einerseits darin, dass über den Umweg des § 72 UrhG die digitale Verviefältigung eines bereits gemeinfreien Werkes erneut urheberrechtlichen Schutz erlangt. Durch wiederholte fotografische Reproduktion könnte dieser Schutz letztlich auch beliebig verlängert werden und würde im Zweifel niemals enden. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass das Museum keine Fotografien gestattet und somit die urheberrechtlich zulässige Vervielfältigung gemeinfreier Werke damit behindert."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.12.2015 - Urheberrecht

Peter Mühlbauer startet bei Telepolis eine Serie zu Werken, die ab Januar gemeinfrei werden - dies trifft zu für alle Autoren, die 1945 gestorben sind, und gilt natürlich auch für "Mein Kampf": "Zu nicht kommentierten Ausgaben haben die Justizminister der Bundesländer angekündigt, diese wegen möglicher Volksverhetzung strafrechtlich verfolgen zu lassen. Ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, müssen dann Gerichte entscheiden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.11.2015 - Urheberrecht

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich gerade mit dem Sampling, einer grundlegenden Technik aller modernen Popmusik, die den Nachteil hat, auf Zitaten zu beruhen. Es geht um die Beurteilung eines Urteils des BGH, das kleinste Schnipsel unter Schutz stellte, schreibt Michael Pilz in der Welt: "Der BGH hat mit dem Urteil vor drei Jahren die Musikkultur des freien Samplings und Zitierens soweit eingeschränkt, dass, streng genommen, nichts mehr möglich wäre, was nach Kraftwerk kam. Kein Hip-Hop und kein House. Die Popmusik würde zum großen Rauschen der Plagiatsklagen." Kläger ist übrigens Kraftwerk.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.11.2015 - Urheberrecht

Die Stadt Mannheim erhebt nun tatsächlich Klage gegen die Wikimedia Foundation, weil diese Reproduktionen gemeinfreier Bilder aus dem Reiss-Engelhorn-Museum in der Wikipedia abbildet, berichtet Hauke Gierow bei Zeit online. Die Werke selbst sind gemeinfrei, aber das Museum betrachtet die Reprroduktion als urheberrechtlich geschützt. Christian Rickerts schreibt dazu auf dem Blog der Stiftung: "Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.11.2015 - Urheberrecht

Nun hat der Jurist Martin Vogel bis zum EuGH gestritten, um durchzusetzen, dass Autoren die volle Ausschüttung der VG Wort bekommen, so wie es im Gesetz steht. Und was muss Tom Hillenbrand in seinem Blog feststellen? Bis auf die Ausnahme der Freischreiber scheint allen Autorenverbänden von der DJU bis zum Schriftstellerverband VS das Urteil des EuGH peinlich zu sein: "Puh. Das muss man sich mal reinziehen. Die oben genannten Autorenverbände nennen ihre Positionen vermutlich 'Erhalt der bewährten Zusammenarbeit zwischen Autoren und Verlegern' oder 'besonnenen Interessenausgleich'. Ich hingegen finde, sie grenzen an Verrat. Ja, Verrat. Mir fällt kein anderes Wort dafür ein."