Weil sie vor drei Jahren das populäre
Internetmeme "
Socially Awkward Penguin" verbreiteten, wurden die Betreiber des deutschen Blogs
Geeksisters kürzlich von Getty Images abgemahnt, das die Rechte an der dem Meme zugrundeliegenden Pinguinfoto hält,
berichtet Eike Kühl auf
Zeit digital. Der Rechtsanwalt Björn Leineweber erklärt, warum seiner Auffassung nach im Fall von Memes das oft angeführte
Zitatrecht nicht greift: ""Wort und Bild stehen meist nicht derart in Verbindung, dass der Text ein eigenständiges Werk darstellt, in dem die Anführung des Bildes als Zitat notwendig ist", sagt Leineweber. Wer aber nun ein Meme verbreitet, zitiert eben nicht nur den Text, sondern verbreitet auch das potenziell urheberrechtlich geschützte Bild. Und selbst wenn das Zitatrecht greifen würde, müsste in jedem Fall
die Originalquelle genannt werden - was im Fall von Internetmemes in den meisten Fällen schlicht nicht möglich ist."
Auf
Netzpolitik.org plädiert Leonhard Dobusch dafür, dass sich das Urheberrecht in solchen Fällen am
Markenrecht orientieren solle. Dort verliert ein Unternehmen seinen Vergütungsanspruch an einer Marke, wenn diese "in den
allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Passiert ist das beispielsweise mit der früheren AEG-Marke "Fön" und in Österreich mit Sonys "Walkman". In so einem Fall dürfen auch andere Firmen ihre Produkte mit dieser Bezeichnung versehen, die Marke geht verloren. ... Wenn ein Meme im Internet weite Verbreitung gefunden hat und auf
tausenden von Webseiten mit immer neuen Texten versehen zum Einsatz kommt, warum sollte in so einem Fall nicht auch der Vergütungsanspruch entfallen können?"