9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.11.2015 - Urheberrecht

Die Anne-Frank-Biografin Melissa Müller kommentiert in der FAZ ziemlich empört die neueste Politik des Anne-Frank-Fonds, der dem Vater Anne Franks eine Mitautorschaft an Anne Franks Tagebuch andichtet, um die Urheberrechte zu behalten (die laufen sonst am 31. Dezember ab): "Ob seine Vorstandmitglieder das selbst glauben? Solange niemand sie gerichtlich in Frage stellt, etwa in Form einer Feststellungsklage, kann der Fonds auf Basis dieser Behauptung weiter agieren, weiter Rechte vergeben, weiter Tantiemen verdienen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.11.2015 - Urheberrecht

Der Anne Frank Fonds versucht derzeit, das Copyright auf Anne Franks Tagebuch bis ins Jahr 2050 zu verlängern, indem er Anne Franks Vater Otto als neuen Mitautor des Tagebuchs installiert, meldet Rachel Vorona Cote auf Jezebel: "Falls Ihnen diese Entwicklugn nicht passt, sind Sie nicht allein. Die Parise rAnwältin Agnès Tricoire sagt der Times: 'Wenn man den Argumenten der Stiftung folgt, heißt das, dass sie seit Jahren gelogen hat mit der Behauptung, Anne Frank habe die Tagebücher allein geschrieben' Für eine Organisation, die beansprucht, Annes Erbe zu erhalten, ist es schon komisch, wenn sie in der Frage der Autorschaft so unklar ist."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.11.2015 - Urheberrecht

Thomas E. Schmidt unterhält sich in der Zeit mit Bundesjustizminister Heiko Maas über die vorgesehene Reform des Urheberrechts. Neben den üblichen Floskeln (der Urheber stehe im Mittelpunkt) fällt vor allem die Passage über die Idee des Sharing auf: "Sharing-Modelle können in einzelnen Bereichen sinnvoll sein, aber sie dürfen nicht dazu führen, dass Urheber komplett ihre Rechte verlieren. Ich kann nicht jede Plattform, auf der ich etwas streamen oder downloaden kann, als Teil einer Sharing-Economy augeben. Rechte zu verletzen, bleibt illegal; dagegen muss man auch vorgehen können. Die Idealisierung des Sharing darf nicht allein der Versuch sein, Vergütungsmodelle zu umgehen. Wenn Sharing gleich Klauen ist, kann es für uns kein Zukunftsmodell sein." Hat er jetzt nicht fünfmal hintereinander genau dasselbe gesagt?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.11.2015 - Urheberrecht

Der Rechtswissenschsftler Theodor Dreier gehört zu den Unterzeichnern der "Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes". Dort wenden sich erstmals Archivare und Bibliothekare gemeinsam an den Gesetzgeber, um eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter zu fordern. Bisher können Einrichtungnen nicht mal - als Beispiel - alte Filme digitalisieren, ohne sämtliche Rechteinhaber zu ermitteln, erläutert er bei irights.info. Obwohl sie im öffentlichen Interesse liegt, wäre die Digitalisierung unmöglich, denn "das käme erstens nicht gut in den Medien an, zweitens müsste der Museumsdirektor die Kosten für den Rechtsstreit aus seinem öffentlichen Budget nehmen. Drittens müsste er dem jeweiligen Kultusministerium klar machen, dass er Gelder für eine eigentlich illegale Tätigkeit benutzt hat. Das alles zusammengenommen hätte wohl einen abschreckenden Effekt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.10.2015 - Urheberrecht

Katrin Langhans porträtiert in sueddeutsche.de den Aktivisten Meik Michalke, der eine Alternative zur Gema gründet - aus Kritik an deren unflexiblen und monopolistischen Auftreten, das Open-Source-Modelle gar nicht möglich macht: Die Idee dieser Intiative "kam, wenn man so will, von der Gema selbst. Es war nicht nur dieser Satz, es war auch dieser Unterton. An dem runden Tisch vor fünf Jahren rutschte er einem der Juristen heraus: "Also, wenn Sie das nicht gut finden, was wir hier machen, dann gründen Sie doch selber eine Verwertungsgesellschaft". Es klang wie: "Das schaffen Sie ja eh nicht". Die Gema-Juristen sollen gelacht haben. Und Michalke? Der fragte, da er schon mal da war, beim Patentamt nach, was er denn tun müsse, um so eine "eigene Verwertungsgesellschaft" ins Leben zu rufen.""

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.09.2015 - Urheberrecht

Leander Wattig fordert im Interview mit Hanna Schönberg von buchreport.de eine Neuorganisation des Urheberrechts im Zeichen des Remixes: "Eine offene Plattformlösung würde allen Inhalte-Rechteinhabern - also Kreativen und Verlagen - helfen und jeder in der Remixkette könnte einen Anteil an den später in der Kette entstehenden Verkaufserlösen bekommen. Diese Erlöse kommen aber überhaupt nur zustande, weil die Inhalte eine stärkere Nutzung erfahren." Wattig bereitet in Berlin gerade ein Festival zum Thema Remix vor.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.09.2015 - Urheberrecht

VW nutzte für seine Betrügereien mit den Abgaswerten das Urheberrecht, um einen Einblick in seine Sofware zu verhindern, berichtet Peter Mühlbauer in heise.de unter Bezug auf die Electronic Frontier Foundation: "Der unter Präsident Bill Clinton verabschiedete Digital Millennium Copyright Act (DMCA) erlaubt die Einblicknahme in Programmcode nämlich nur dann, wenn der Rechteinhaber dies gestattet. Das erlaubt es Unternehmen nicht nur, Wettbewerb für Reparatur- und Zusatzgeräte zu verhindern - es verhindert auch, dass Sicherheitsmängel öffentlich werden... und setzt Anreize dazu, heimliche "Features" zu integrieren, von denen Kunden oder Behörden nichts wissen sollen."

Auch andere Werte werden überwacht - etwa in Lebensmitteln, schreibt Zeynep Tufekci in einem Kommentar zum VW-Skandal in der New York Times: "Wenn solche Vorsichtsmaßnahmen nicht auch auf digital optimierte Objekte angewandt werden, vor allem wenn die Software proprietär und komplett von der Firma kontrolliert ist, dann gibt es einen riesigen Anreiz, bei Tests durch Behörden bestimmte Leistungswerte zu übertreiben oder Fehler zu verstecken und Volkswagen wird nicht der letzte Skandal im Internet der lügenden Dinge gewesen sein."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.09.2015 - Urheberrecht

Eriq Gardner meldet im Hollywood Reporter, dass ein Gericht dem Warner-Konzern die Rechte auf das Lied "Happy Birthday", die der Konzern seit Jahrzehnten mit eiserner Faust eintrieb, aberkannt hat. Eventuell wird Warner sogar Geld zurückzahlen müssen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.09.2015 - Urheberrecht

Im Guardian erklärt der russische Dichter Kirill Medwedew, warum er 2004 alle seine Werke freigegeben und auf jedes Copyright verzichtet hat: "Osip Mandelstam once defined acmeism, the poetic movement to which he belonged, as a "yearning for world culture". I think my rejection of copyright at that moment, my decision to release my work on to the internet without any claim of ownership, was a similar gesture of yearning for the international progressive intellectual, artistic and political movement that seeks a way out of neoliberal capitalism."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.09.2015 - Urheberrecht

Weil sie vor drei Jahren das populäre Internetmeme "Socially Awkward Penguin" verbreiteten, wurden die Betreiber des deutschen Blogs Geeksisters kürzlich von Getty Images abgemahnt, das die Rechte an der dem Meme zugrundeliegenden Pinguinfoto hält, berichtet Eike Kühl auf Zeit digital. Der Rechtsanwalt Björn Leineweber erklärt, warum seiner Auffassung nach im Fall von Memes das oft angeführte Zitatrecht nicht greift: ""Wort und Bild stehen meist nicht derart in Verbindung, dass der Text ein eigenständiges Werk darstellt, in dem die Anführung des Bildes als Zitat notwendig ist", sagt Leineweber. Wer aber nun ein Meme verbreitet, zitiert eben nicht nur den Text, sondern verbreitet auch das potenziell urheberrechtlich geschützte Bild. Und selbst wenn das Zitatrecht greifen würde, müsste in jedem Fall die Originalquelle genannt werden - was im Fall von Internetmemes in den meisten Fällen schlicht nicht möglich ist."

Auf Netzpolitik.org plädiert Leonhard Dobusch dafür, dass sich das Urheberrecht in solchen Fällen am Markenrecht orientieren solle. Dort verliert ein Unternehmen seinen Vergütungsanspruch an einer Marke, wenn diese "in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und damit ihre Unterscheidungskraft gem. § 8 Markengesetz verliert. Passiert ist das beispielsweise mit der früheren AEG-Marke "Fön" und in Österreich mit Sonys "Walkman". In so einem Fall dürfen auch andere Firmen ihre Produkte mit dieser Bezeichnung versehen, die Marke geht verloren. ... Wenn ein Meme im Internet weite Verbreitung gefunden hat und auf tausenden von Webseiten mit immer neuen Texten versehen zum Einsatz kommt, warum sollte in so einem Fall nicht auch der Vergütungsanspruch entfallen können?"