Im FAZ-Interview mit Jan Wiele verteidigt Justizminister Heiko Maas seine Urheberrechtsreform: "Abweichende kollektive Abreden sind zulässig. Und wenn ein Autor meint, er benötige das Rückrufsrecht nicht oder es schade seinem Verleger: Der Entwurf gibt ein Recht, aber keine Pflicht. Das Gesetz zwingt keinen Kreativen, dieses Recht auszuüben."
Gregor Dotzauer las für den Tagesspiegel die aktuelle Neue Rundschau, die in 34 Beiträgen Überlegungen zu einem neuen Urheberrecht anstellt. Eins vor allem lernt er dabei: "Es scheint fast unmöglich, alle Anwendungsfälle über den Kamm eines einzigen Urheberrechts zu scheren." Besonders interessant findet er darum den Vorschlag des Anwalts Till Kreutzer, "die Interessengruppen künftig in Urheber, Verwerter, Nutzer und Vermittler mit je eigenen Rechten und Pflichten aufzuteilen, die sich bei Kollisionen klarer miteinander vermitteln lassen als bisher. Dazu müssten alle in der Ernährungskette jedoch einsehen, dass ihnen mit einer - unwahrscheinlichen - Grundsatznovelle mehr geholfen wäre als im modernisierenden Herumschrauben an einem aus der Gerechtigkeitsbalance geratenen Gesetz."
Hanns-Georg Rodek erzählt in der Welt von den völlig irren Fallstricken, die das Urheberrecht bereitstellen kann. Etwa für das Muster einer Tapete, die in einem Film verwendet wird: "Szenenbildner haben einen wiederkehrenden Albtraum. Darin statten sie eine Kulisse mit Gemälden, Möbeln oder Tapeten aus - und werden dann vom Rechteinhaber verklagt. Immer noch steht in vielen Arbeitsverträgen, dass der Ausstatter für Schadenersatzansprüche haftet, nicht der Produzent. Und die Grauzone ist enorm. Handelt es sich um 'unwesentliches Beiwerk' oder ist es wichtig für die Handlung? Darf man eine Filmfigur hinter einen Computer setzen, der als Apple erkennbar ist? Darf der kleine Junge einen unzweideutigen Mars-Riegel verzehren?" Dazu passen die von Irights.infozusammengestellten "Fünf unfassbaren Dinge, die Lehrende nach geltendem Urheberrecht nicht tun dürfen".
Andreas Kilcher schreibt in der NZZ über das Gezerre um das Erbe Anne Franks, unter anderem zwischen den zwei Stiftungen in Basel und in Amsterdam - und er verteidigt den Standpunkt der Basler Stiftung, die die Urheberrechte auf die 1986 erstmals erschienene kommentierte Version des Tagebuchs nicht freigeben will, obwohl sie eigentlich an einer neuen und noch kritischeren Ausgabe arbeitet: Den Baslern gehe es "um die verantwortungsvolle Bereitstellung eines historisch und philologisch gesicherten Textes - was im Fall der Tagebücher von Anne Frank tatsächlich ein höchst anspruchsvolles Vorhaben ist: Das 'Tagebuch' ist nämlich entgegen verbreiteten Vorstellungen keineswegs ein homogener Text; vielmehr liegen Tagebücher in unterschiedlichen fragmentarischen Fassungen vor, die zudem in den historischen Kontext zu stellen sind und eines Kommentars bedürfen, wie Yves Kugelmann, Stiftungsratsmitglied des Fonds, argumentiert." Und warum darf das siebzig Jahre nach der Emordung der Autorin nicht zirkulieren?
Europa betreibt eine Urheberrechtsreform. An sich eine gute Sache, meint Friedhelm Greis bei golem.de, aber Digitalkommissar Günther Oettinger bevorzugt die großen Konzerne. Beim Thema Netzneutralität obsiegten die Telekomkonzerne (die allerdings dafür bei Roaming wenigner Einnahmen machen). Und "im Fall des Urheberrechts könnte es sein, dass die Kommission die Kreativwirtschaft mit einem europäischen Leistungsschutzrecht lockt. Recht ausführlich begründet das Strategiepapier, warum die Nutzung von Inhalten durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren derzeit nicht angemessen honoriert wird."
Der Standardmeldet unterdessen, dass deutsche Verleger in der VG Media erwartungsgemäß Klage gegen Google einlegen, um das Leistungsschutzrecht nun irgendwie doch noch in Deutschalnd durchzusetzen.
Heute ist Tag derGemeinfreiheit (laut Wikipedia muss man auch im Deutschen Public Domain Day sagen). Die Werke von Autoren, die 1945 gestorben sind, werden im Prinzip frei zugänglich. Dazu gehören bekanntlich Adolf Hitler, aber auch Anne Frank, um deren Tagebuch erbittert gestritten wird. Der französische Blogger Olivier Ertzscheid (unser Resümee über seinen Streit mit dem Anne-Frank-Fonds) hat das Tagebuch jetzt im Niederländischen online gestellt. Die Agentur AFP (hier im FAZ.Net) erläutert: "Nach Ansicht des Fonds, der von Annes Vater Otto Frank gegründet wurde, handelt es sich bei dem Tagebuch um ein posthum veröffentlichtes Werk, bei dem eine 50-jährige Schutzfrist vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gelte. Da der vollständige Text erst 1986 veröffentlicht worden sei, sei er noch bis 2037 urheberrechtlich geschützt."
Das "Center for The Study of the Public Domain" der Duke Law School zählt noch wesentlich mehr Künstler, Musiker und Autorinnen auf, deren Werke (im Prinzip) frei werden. Dazu gehört etwa Bela Bartok.
Der Text des Centers erläutert auch, warum in den USA in diesem Jahr überhaupt kein Werk frei wird. Und er zeigt, wie es noch vor ein paar Jahrzehnten gewesen wäre: "Da das Copyright in 28-Jahre-Fristen erneuert wurde und 85 Prozent der Autoren nicht erneuerten, würden heute 85 Prozent der Werke von 1987 in die Gemeinfreiheit eintreten! Stellen Sie sich vor, was die großen Bibliothken der Welt - oder Amateure im Internet - daraus hätten machen können: diese Schätze digitalisieren, sie für Bildung und Forschung, Vergnügen und kreative Auseiandersetzung zugänglich machen."
Auch Anton Weberns Variationen opus 27, hier gespielt von Glenn Gould, werden gemeinfrei:
Der Blogger Olivier Ertzscheid hat im Oktober die französische Version der Tagebücher von Anne Frank ins Netz gestellt, erzählt Erwan Cario in Libération. Die Rechte am Text, aber nicht an der Übersetzung, werden im Prinzip am 1. Januar frei, darum hat Ertzscheid die Übersetzung inzwischen zurückgezogen, will aber die niederländische Version des Textes Anfang des Jahres online stellen. Der Anne-Frank-Fonds wehrt sich jetzt und behauptet neuerdings, der Vater Anne Franks habe ebenfalls an dem Text mitgeschrieben (unsere Resümees). Nun hat Ertzscheid Anwaltspost vom Anne-Frank-Fonds erhalten und soll demnach "darauf verzichten, welche Version auch immer des Tagebuchs von Anne Frank online zu stellen. Außerdem soll er auf seinem Blog erklären, dass er den Sachverhalt und die Folgerungen nicht ausreichend verstanden hatte. Er soll alle Medien, mit denen er in Kontakt war, über seinen Sinneswandel informieren, und er soll diese Kontakte gegenüber dem Anwalt dokumentieren. Falls er sich nicht an diese Weisungen hält, werden ihm 1.000 Euro täglich wegen Zuwiderhandlung in Rechnung gestellt." Geht es nach dem Fonds, werden die Rechte frühestens 2036 frei, so Libération. Auf Rue89dokumentiert Ertzscheid die Drohungen gegen ihn.
Nicht Schmusebedürfnis, sondern reinen Realismuserkennt Joachim Güntner in der NZZ in den Solidaritätsbekundungen der Autoren für die Verlage, wenn es um das neue Urheberrecht geht: "Eine Klausel zum frühen Ausstieg aus dem Vertrag würde die Risikobereitschaft der Verlage schmälern. Was bliebe von der Hoffnung, dass sich die Produktionskosten eines Titels langfristig einspielen? Warum noch viel Geld in Lektorat, Herstellung und Marketing eines Werkes stecken, wenn das Verlagsrecht daran schon nach fünf Jahren flöten gehen kann? Auch werden sich Übersetzungsrechte, die unter einer solchen Befristung stehen, weit schwerer ins Ausland verkaufen lassen. Den Autoren mangelt es durchaus nicht an Geschäftssinn. Sie sehen schlicht, wo sich ihre Interessen mit denen der Verleger decken."
Der Turmsegler sieht das in seinem Blog etwas anders: "Bislang ist lediglich vorgesehen, dass man seine Rechte zurück verlangen kann, wenn der Verwerter diese nicht angemessen verwertet, wenn also ein Buch bspw. seit über einem Jahr nicht mehr lieferbar ist, der Verlag eine Neuauflage aber ablehnt. Die Initiatoren des offenen Briefes und auch der Beck-Cheflektor Detlef Felken [mehr hier] sehen in dieser Klausel eine Bedrohung für die kleinen und mittelständischen Verlage und beschwören wahre Untergangsszenarien herauf. Ich meine, die Argumentation ist überzogen. Unterzeichnet habe ich den Brief dennoch, denn als Liberaler - ja speit nur auf mich! - bin ich der Meinung, dass solche Fragen in die Vertragshoheit zwischen Urheber und Verwerter gehören und den Staat gar nichts angehen. Ich bin kein schutzbedürftiger Minderjähriger."
Ho Nam Seelmann berichtet von einer gigantischen Plagiatsaffäre in Korea, wo gegen 179 Professoren ermittelt wird, weil sie Lehrbücher buchstäblich durch Auswechseln der Umschlagseiten produziert haben: "Ein Professor verfasst ein Lehrbuch, das ein Kollege mit Zustimmung oder Duldung des Verfassers, versehen mit einer anderen Umschlagseite, unter dem eigenen Namen neu herausbringt. Hat der Verfasser zugestimmt, erhält er regelmäßig sein Honorar vom Verlag. Dieser profitiert auch davon, da Lehrbücher keine hohen Auflagen haben und nicht zu teuer sein dürfen. Funktioniert dieses System, können die Verlage so die Verkaufszahlen erhöhen und den Lagerbestand verringern."
Im Perlentaucherschaltet sich der Schriftsteller Ralf Bönt in die Debatte um die Urheberrechtsreform ein (mehr hier). Die Verbundenheit von Autor und Verlag sei heute doch eher die Ausnahme, meint er: "Man kann heute gar nicht so schnell schreiben, wie die Lektoren, Verleger und Presseleute die Posten wechseln. Und daran wird sich auch nichts ändern. Ich mag in diesem Fall einfach etwas Pech gehabt haben, gebe aber zu bedenken, dass Vertrauen Glücksache ist, und selten von einem Paragrafen geregelt wird."
Henry Steinhau wendet sich bei irights.info gegen den Offenen Brief von Verlegern und prominenten Autoren, die die geplante Urhebherrechtsreform kritisieren. Die Frist, um sich aus einem Vertrag zu lösen, mag mit fünf Jahren zu kurz bemessen sein, konzediert er: "Dass eine derartige Rückrufregel aber tatsächlich zum Sterben vieler kleiner Verlage führt - oder sogar unsere Demokratie gefährde, wie einer der unterzeichnenden Verleger meint - bleibt eine bloße Behauptung. Ebenso könnte ein Fünf-Jahre-Rückrufsrecht zur Innovation beitragen, dazu, dass Urheber und Verwerter gemeinsam neue Geschäftsmodelle entwickeln, dass neue Verlagsmodelle entstehen."
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