In Frankreich baut der
Suchkonzern Google seine Darstellung von News-Inhalten bereits so um, dass er kein Geld für
Leistungsschutzrechte bezahlen muss,
ergänzt Alexander Fanta in
Netzpolitik die gestrige Meldung, dass Google grundsätzlich nicht Leistungsschutzrechte bezahlen will (unser
Resümee) - Hintergrund ist, dass in Frankreich das neue europäische Recht bereits umgesetzt wird: "Statt einem Anreißertext von ein paar Zeilen und einem Bild, wie es sie für einige Nachrichtenlinks gebe, werde es künftig
bloß den Titel der Seite und einen Link geben. Dies gelte nicht nur für Google News, sondern für alle Google-Dienste. In Frankreich sorgte die Ankündigung für einen
Aufschrei. 'Ich fordere eine echte, globale Verhandlung zwischen Google und den Verlagen: Die einseitige Festlegung der Spielregeln steht sowohl im Widerspruch zum Geist der Richtlinie als auch zu ihrem Text', beklagte
Kulturminister Franck Riester in einer Pressemitteilung. 'Ich werde sehr bald mit meinen europäischen Kollegen sprechen, um dieser Situation abzuhelfen.'"
Wenn es um die Grenze zwischen freier
Meinungsäußerung und Straftat geht, gilt in den USA bis heute der
Brandenburg-
Test, nach dem eine Aussage dann zur Straftat wird, wenn
Gewalt beabsichtigt wird, wahrscheinlich ist und unmittelbar bevorsteht, schreiben Ronen Steinke und Georg Mascolo in der
SZ. In Zeiten der Internethetze wird es komplizierter, so Steinke und Mascolo, die begrüßen, dass Deutschland hier neue Wege erprobt: "Deutschland ist gerade im Begriff, seine alten Strafparagrafen neu zu entdecken. Das Bundeskriminalamt will eine Zentralstelle zur Bekämpfung der 'Hasskriminalität' einrichten. 200 Polizisten sollen nach den derzeitigen Plänen dort Dienst tun und
im Netz Streife gehen. Wenn der Bundestag zustimmt, werden die Provider künftig nicht mehr nur löschen müssen, sondern auch IP-Adresse und Absenderdaten bei der Polizei abliefern. Auf der anderen Seite des Atlantiks würde das einen Aufschrei geben. Und die Warnung, dass der deutsche Weg von
Diktaturen in aller Welt kopiert werden wird."
Ebenfalls in der
SZ hat sich Johan Schloemann mit dem Juristen
Niklas Rakowski getroffen, der sich mit der Frage beschäftigt, wie das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit auf "Zusammenkünfte im
virtuellen Raum" angewendet werden könnte: "Man stelle sich zum Beispiel vor: Eine Regierung wie die türkische fordert von einem Unternehmen wie Twitter, alle Einträge unter einem bestimmten
unliebsamen Hashtag zu löschen. Würde Twitter dem Folge leisten, dann wäre nach Rakowskis Auffassung nicht nur die Meinungsfreiheit betroffen, sondern eine bestimmte 'organisationelle Struktur' und damit eben auch die Versammlungsfreiheit. Aber könnte denn so etwas in Deutschland überhaupt passieren? 'Bei Grundrechten muss man immer mit dem Worst-Case-Szenario rechnen', sagt Niklas Rakowski."