Philip Manow hat in seinem Buch
"Unter Beobachtung" gerade beschrieben, wie stark Gerichte in Deutschland inzwischen den
Spielraum der Parlamentarier einengen. Ähnliches werfen Paul Middelhoff und Heinrich Wefing in der
Zeit den
Europäischen Gerichtshöfen vor. Deutsche Politiker, die behaupten, Einwanderung reduzieren zu können, würden sich und ihren Wählern bewusst in die Tasche lügen, denn die Regeln für Einwanderung werden längst europäisch gesetzt, wobei der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) die Rechte von Flüchtlingen immer mehr ausgeweitet haben - eine Rechtsprechung, die dann von den nationalen Verfassungsgerichten aufgenommen immer weiter nach unten in die Verwaltungsgerichte sickert. "Allerdings ist die Geschichte hier nicht zu Ende.
Politik hört nicht einfach auf. Wie Wasser sucht sie sich neue Wege, wenn sie auf Widerstand trifft. Aktuell sind es vor allem zwei Auswege. Der eine, das ist die Flucht vor den eigenen Fesseln. Der andere Weg ist der Rechtsbruch. Der erste Weg ist eine Art Abschiebung. Die
Abschiebung des Problems ins Ausland, in Staaten außerhalb der EU. In die Türkei, nach Tunesien, Marokko und Libyen. Dort gelten die komplizierten europäischen Regeln nicht, sie greifen erst, wenn ein Mensch EU-Gebiet betritt." Oder man hält sich gar nicht mehr an die Regeln: "Wo sie sich überfordert fühlt, geht die Politik
in den Rechtsbruch. Im April hat Zypern die Bearbeitung von Asylanträgen von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Eine Notmaßnahme, wie es hieß.
Faktisch illegal nach europäischem Recht. Im Juli hat das finnische Parlament ein Gesetz beschlossen, das es erlaubt, Migranten an der Grenze zu Russland zurückzuweisen. Asylbewerber über die Grenze nach Finnland zu schicken, sei Teil der hybriden Kriegsführung Russlands, argumentierte die Regierung in Helsinki. Und räumte ein, dass die Neuregelung
juristisch unvereinbar sei mit den europäischen Asylregeln."
Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, versucht auf der "Gegenwart-Seite" der
FAZ eine Ehrenrettung dessen, was als "
Bürokratie" geschmäht wird. Mit der Frage, ob diese Schmähungen womöglich einen Kern treffen, gibt sie sich gar nicht ab, sondern erzählt die Genese des von Anfang an pejorativen Begriffs und formuliert den Verdacht, dass damit "
gut gepflegte Ressentiments und diskussionswürdige politische Einschätzungen" betrieben werden. Meist gehe es um eine hinter "Bürokratierhetorik verborgene
Rechtskritik". Übrigens fragt sie sich sowieso, ob es überhaupt Sinn haben kann, gegen "Bürokratie" Maßnahmen zu ergreifen. Das führe nur zu "
Bürokratieabbaubürokratie": "Nicht wenige neue Regelungen sind Folge der entbürokratisierend gemeinten Privatisierung, der Deregulierung oder neuer rechtlicher Steuerungsinstrumente. Sie führen zu
Reregulierung, vor allem, wenn und weil der Staat das Funktionieren der Leistungen, die in den Bereichen Post, Telekommunikation und Verkehr nun von Privaten erbracht werden, weiterhin gewährleisten muss."