9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

305 Presseschau-Absätze - Seite 22 von 31

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.04.2016 - Urheberrecht

Wird es Autoren nun bald besser gehen? Nicht nur ist durch die historische Entscheidung des BGH die bisherige Praxis der VG Wort, auch Verlage an den Ausschüttungen zu beteiligen, Unrecht (unsere Resümees) - es sind außerdem noch neue mächtige Unternehmen dem Kreis beigetreten, die in die VG einzahlen, nämlich die Smartphone-Konzerne, auch Apple, schreibt Rechtsnanwalt Rainer Dresen bei buchmarkt.de: "Mit diesen Geräten kann man bekanntlich auch Kopien von Texten anfertigen. Nun also zahlen Unternehmen wie Apple, Google, Samsung, Sony und Microsoft rund fünf Euro pro Smartphone und sieben Euro pro Tablet, und das rückwirkend ab 2008. Apple hat deshalb schon Anfang 2016 seine Preise erhöht und weist seitdem auf den Rechnungen diese 'Urheberabgabe' ausdrücklich aus. Millionenbeträge für die VG Wort werden alleine dadurch zusammenkommen - und die Verlage werden davon Stand heute nichts erhalten."

Jörg Sundermeier, Verleger des Verbrecher Verlags weist in der FAZ darauf hin, welche wirtschaftliche Bedeutung die nun unrechtmäßigen Ausschüttungen der VG Wort für die Verlage hatten: "Der Verleger Christoph Links, dem im März auf der Leipziger Buchmesse der Kurt-Wolff-Preis verliehen wurde, sagte in seiner Dankesrede, dass er gut fünfzigtausend Euro zurückzahlen müsse, da ja die Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst auch ihrerseits die Ausschüttung an die Verlage zurückfordern müsse. Bei meinem Verlag geht es immerhin um knapp fünfundzwanzigtausend Euro, bei großen Verlagen dann gleich um siebenstellige Beträge. Das zahlt niemand aus der Portokasse."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.04.2016 - Urheberrecht

Nach jahrelangen Prozessen gegen die Praxis der VG Wort, die ihre Kopierabgaben auch an Verlage ausschüttete, hat Kläger Martin Vogel auch in der allerletzten Instanz, dem BGH, Recht bekommen: Die Ausschüttungen hätten allein an die Urheber gehen sollen. Großes Jubelgeschrei bei Autoren ist bisher nicht zu vernehmen, der Verlagsstandpunkt ist dagegen allerorten zu lesen, so auch bei Christian Rath in der taz: "Für die Verlage könnte das Urteil bitter werden. Seit November hat die VG Wort ihren Anteil mit Blick auf den Rechtsstreit nicht mehr ausgezahlt. Zudem hat sie sich für die Jahre ab 2012 eine Rückforderung vorbehalten. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hält das BGH-Urteil für 'kulturpolitisch höchst problematisch'. Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe, pro Verlag gehe es um Summen zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns."

In der FAZ prangert Michael Hanfeld gleich den "Ausverkauf der Verlage" an und fragt: "Kann die EU retten, was Gerichte preisgeben?" In der SZ fürchtet Wolfgang Janisch, dass eine europäische Lösung für einige Verlage zu spät kommen könnte.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.04.2016 - Urheberrecht

Zitieren von Rezensionen im Internet ist gefährlich, zeigt das Blog 54books in einem Beitrag zu einer Serie über Urheberrecht im Internet. Denn deutsche Gerichte betrachten bereits Formulierungen wie "Feuerwerk kriminalistischer Harmlosigkeit" oder "postapokalyptische Version des Zauberbergs" als künstlerisch und darum schützenswert. Die Zitate stammen aus der FAZ, die von Verlagen und Internetbuchhändlern Geld für "Blurbs" aus Kritiken haben wollte und vor Gericht bislang Recht bekam.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.04.2016 - Urheberrecht

Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich denkt in der Pop-Zeitschrift über künstlerische Aneignung und ihre Tücken nach. Was früher ging, ist heute tabu: "Dass die Idee der 'aemulatio' heute keine große Rolle mehr spielt, hat mit den in der Moderne gestiegenen Originalitätsansprüchen zu tun, die wiederum zur Ausprägung des Urheberrechts geführt haben. Ihm zufolge ist es mittlerweile sogar verboten, sich auf ein erkennbares Vorbild eines Urhebers zu beziehen, der noch lebt oder weniger als 70 Jahre tot ist. Somit handelten Dürer, Rubens und zahllose andere Künstler früherer Jahrhunderte nach heutigen Standards kriminell."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.04.2016 - Urheberrecht

Mit Freuden hatten wir angemerkt, dass nun auch mal in der FAZ ein Artikel pro Open Access zu lesen ist (unser Resümee) und haben am gleichen Tag im selben Blatt aber an anderer Stelle (nämlich im Ressort Forschung und Lehre) den üblichen und besonders schneidig vorgebrachten Artikel von Roland Reuß übersehen: "Es gibt respektable Gründe, seine Gedanken nicht einem elektronischen Medium, sondern gedrucktem Papier anzuvertrauen. Langzeitverfügbarkeit ist einer, Unabhängigkeit von einem fragilen, manipulations- und zensuranfälligen Medium ein anderer. Die Weigerung, eine tendenziell allgegenwärtige Zerstreuungs- und Überwachungsmaschine zu füttern, ein dritter."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.04.2016 - Urheberrecht

Oha, ein Artikel pro Open Access in der FAZ. Eric Steinhauer von der Uni Hagen nennt ein einfaches Argument und scheut sich nicht, den erhabenen Meister des Diskurses zum Thema auf eine Kleinigkeit hinzuweisen: "Wir erinnern uns an die analoge Welt, in der das Urheberrecht mit der Nutzung gedruckter Bücher nichts zu schaffen hatte. So einfach soll es auch in der digitalen Welt wieder werden... Gerade jemand wie Roland Reuß, der seine wissenschaftliche Reputation durch eine neue Kafka-Edition auch deshalb aufbauen konnte, weil Kafkas Werk gemeinfrei wurde, der also selbst in hohem Maße vom Nichtvorhandensein urheberrechtlicher Beschränkungen profitiert hat, müsste seine digital arbeitenden Kollegen und deren Nöte mit dem Urheberrecht eigentlich gut verstehen können."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.04.2016 - Urheberrecht

Konzertagent Berthold Seliger wirft Justizminister Heiko Maas in der Jungle World (jetzt online) vor, die wichtigsten Neuerungen seines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Urheberrechts auf Druck der Verwerterindustrien schon einkassiert zu haben - und er wendet sich ausdrücklich gegen einen FAZ-Artikels von Andreas Rötzer (Matthes & Seitz), der die Verlegerposition verfocht (unser Resümee): "Die alten Modelle sind im digitalen Zeitalter überlebt. Neue Modelle der Zusammenarbeit von Künstlern und Verlagen oder Plattenfirmen werden reüssieren - und diese Modelle werden von Transparenz und Fairness bestimmt sein. Wäre es nicht wunderbar, ein so fähiger Verleger wie Andreas Rötzer würde sich, statt wortreich ein veraltetes, patriarchalisch geprägtes Urheberrechtsmodell zu verteidigen, an die Spitze einer Bewegung setzen, die es für selbstverständlich erachtet, dass Urheber umfangreiche Rechte erhalten, weil nur so eine wirkliche Partnerschaft zwischen Urhebern und Verwertern entstehen kann?"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.04.2016 - Urheberrecht

Die Wikipedia darf demnächst keine Bilder von öffentlichen Gebäuden mehr publizieren, entschied das höchste Gericht Schwedens - das damit laut Leonhard Dobusch in Netzpolitik eine EU-weiten Regelung zuvorkommt: "Die schwedische Verwertungsgesellschaft für Bildkunst, Bildkonst Upphovsrätt i Sverige (BUS), hatte den schwedischen Wikimedia-Verein geklagt, weil dieser unter Offentligkonst.se offen lizenzierte und gemeinfreie Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum geodatenbasiert angeboten hatte." Mehr zum Thema im Blog der Europaparlamentarierin Julia Reda.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.03.2016 - Urheberrecht

In Deutschland ist es - wie in vielen anderen Ländern - für Lehrer aus Urheberrechtsgründen fast unmöglich, ihre individuell aufbereiteten Lernmaterialien ins Netz zu stellen und mit anderen zu teilen. In Britannien und Amerika setzt man deshalb immer mehr auf offen lizenzierte Lernunterlagen, die der Allgemeinheit umfassende Nutzungsmöglichkeiten einräumen, schreibt Leonhard Dobusch auf Zeit online. Auch in Deutschland wäre das wünschenswert, aber: "Die bestehenden Finanzierungsstrukturen für öffentlich finanzierte Lernmittel im Schul- und wie im Universitätsbereich sind ganz auf die Anschaffung gedruckter und urheberrechtlich umfassend geschützter Bücher ausgerichtet. An Schulen wählen beispielsweise Fachkollegien aus Schulbuchkatalogen ihre bevorzugten Bücher aus. Selbst wenn Lehrer das Geld lieber für offen lizenzierte Lernunterlagen ausgeben würden, fehlt es derzeit an den gesetzlichen Voraussetzungen dafür."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.03.2016 - Urheberrecht

Die Wirtschaftsseiten der FAZ hatten es schon vor ein paar Tagen gemeldet (unser Resümee): Heiko Maas reagiert auf die Proteste der Verleger und entschärft die geplante Fünfjahresregel, aus der nun im überarbeiteten Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz eine Zehnjahresregel wird, berichtet nun auch Christian Meier in der Welt: "Das bedeutet, dass beispielsweise ein Buchverlag nach zehn Jahren die Exklusivrechte an einem Werk verliert - wenn er zuvor mit dem Autor einen Pauschalvertrag ausgehandelt hatte. Nach dieser Zeitspanne könnte der Urheber also losgehen und sich einen anderen Abnehmer suchen, der eine Zweitverwertung des Werkes anstrebt. Er kann sich freilich dieses Zweitverwertungsrecht von seinem Verlag abkaufen lassen."