Die
EU-Urheberrechtsreform ist nun auch in Deutschland umgesetzt. Immerhin gibt es hier eng gesetzte Bagatellgrenzen für Zitate auf Plattformen. Aber für die Anwälte und Gerichte wird es noch viel Arbeit geben,
vermutet Christian Rath in der
taz: "
In der Umsetzung wird es noch spannend, wie sich 'Bagatellgrenze' und 'mutmaßlich erlaubte Nutzungen' bewähren. Schließlich kennen die nationalen Gesetze der anderen 26 EU-Staaten solche Ausnahmen überwiegend nicht, so dass fraglich ist,
welches Recht anzuwenden ist: das Recht am Ort des Internetnutzers oder am Ort des Rechteinhabers oder am Ort der Plattform."
Die
Verlegerverbände haben die Bagatellgrenzen noch nicht verkraftet. "In 160 Zeichen schreibt jeder professionelle Journalist/jede professionelle Journalistin
eine ganze Geschichte",
behaupten die Zeitungsverleger in ihrer Stellungnahme zur Reform.
Als Sieg feiern vor allem
die Buchverlage laut Börsenblatt die Wiederherstellung der
Verlegerbeteiligung: "Verlage erhalten künftig wieder einen Ausgleich, wenn
ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden." Die Verlegerbeteiligung war in Deutschland nach Klagen des Juristen
Martin Vogel (
mehr im
Perlentaucher) gefallen, weil sämtliche Instanzen die Einnahmen
den Urhebern, nicht den Verlagen zusprachen.
Mit der Reform kommen die
Uploadfilter, die die Politik angeblich hatte verhindert wollen,
schreibt Meike Laaf auf
Zeit online: "Ohne Uploadfilter wäre die Reform kaum praktikabel umzusetzen. Darum ist es wenig verwunderlich, dass sich in der deutschen Umsetzung sehr wohl Paragraphen finden, die
explizit für den '
Einsatz automatisierter Verfahren' anzuwenden sind. Und nichts anderes sind Uploadfilter im Grunde." Laaf erklärt dann gut verständlich und im Detail, wie die Filter funktionieren und welche Probleme entstehen.
Schuld am überkomplizierten Gesetzeswerk hat die CDU,
findet Friedhelm Greis bei
Golem. Ihr sei es vor allem um das
Leistungsschutzrecht für die Presseverleger gegangen. "Hier hat sich vor allem der frühere Digitalkommissar Oettinger
als Interessenvertreter der Verlage hervorgetan. Auch hier hat die EU
so schwammige Vorgaben gemacht, dass langwierige Verfahren wie beim deutschen Leistungsschutzrecht wahrscheinlich werden."