9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.06.2021 - Urheberrecht

Heute tritt die EU-Urheberrechtsreform in Deutschland in Kraft. "Der Suchmaschinenkonzern Google ignoriert vorerst die Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage", berichtet Friedhelm Greis bei golem.de. Noch sind keine Lizenzverträge mit den Zeitungen geschlossen, so Greis: "Anders als bei Inkrafttreten des ersten Leistungsschutzrechts im Sommer 2013 hat Google nicht vorab die Verlage um ihr Einverständnis gebeten, in den allgemeinen Suchergebnissen mehr als nur 'kleinste Ausschnitte' anzeigen zu dürfen. Damit läuft Google Gefahr, sich Schadenersatzklagen auszusetzen, wenn die Inhalte ohne Lizenz genutzt werden. Zu solchen Klagen könnte es kommen, wenn nicht bald eine Einigung mit den Verlagen gefunden wird." Google sei allerdings verhandlungsbereit, notiert Greis mit Hinweis auf einen älteren Beitrag des Google-Blogs.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.05.2021 - Urheberrecht

Die EU-Urheberrechtsreform ist nun auch in Deutschland umgesetzt. Immerhin gibt es hier eng gesetzte Bagatellgrenzen für Zitate auf Plattformen. Aber für die Anwälte und Gerichte wird es noch viel Arbeit geben, vermutet Christian Rath in der taz: "In der Umsetzung wird es noch spannend, wie sich 'Bagatellgrenze' und 'mutmaßlich erlaubte Nutzungen' bewähren. Schließlich kennen die nationalen Gesetze der anderen 26 EU-Staaten solche Ausnahmen überwiegend nicht, so dass fraglich ist, welches Recht anzuwenden ist: das Recht am Ort des Internetnutzers oder am Ort des Rechteinhabers oder am Ort der Plattform."

Die Verlegerverbände haben die Bagatellgrenzen noch nicht verkraftet. "In 160 Zeichen schreibt jeder professionelle Journalist/jede professionelle Journalistin eine ganze Geschichte", behaupten die Zeitungsverleger in ihrer Stellungnahme zur Reform.

Als Sieg feiern vor allem die Buchverlage laut Börsenblatt die Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung: "Verlage erhalten künftig wieder einen Ausgleich, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden." Die Verlegerbeteiligung war in Deutschland nach Klagen des Juristen Martin Vogel (mehr im Perlentaucher) gefallen, weil sämtliche Instanzen die Einnahmen den Urhebern, nicht den Verlagen zusprachen.

Mit der Reform kommen die Uploadfilter, die die Politik angeblich hatte verhindert wollen, schreibt Meike Laaf auf Zeit online: "Ohne Uploadfilter wäre die Reform kaum praktikabel umzusetzen. Darum ist es wenig verwunderlich, dass sich in der deutschen Umsetzung sehr wohl Paragraphen finden, die explizit für den 'Einsatz automatisierter Verfahren' anzuwenden sind. Und nichts anderes sind Uploadfilter im Grunde." Laaf erklärt dann gut verständlich und im Detail, wie die Filter funktionieren und welche Probleme entstehen.

Schuld am überkomplizierten Gesetzeswerk hat die CDU, findet Friedhelm Greis bei Golem. Ihr sei es vor allem um das Leistungsschutzrecht für die Presseverleger gegangen. "Hier hat sich vor allem der frühere Digitalkommissar Oettinger als Interessenvertreter der Verlage hervorgetan. Auch hier hat die EU so schwammige Vorgaben gemacht, dass langwierige Verfahren wie beim deutschen Leistungsschutzrecht wahrscheinlich werden."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.05.2021 - Urheberrecht

Ganz schlimm findet Jens Balzer in der Zeit die nun auch in Deutschland verabschiedete europäische Urheberrechtsreform, weil sie es Internetnutzern erlaubt, 15 Sekunden lange Musikschnipsel zu verwenden, ohne die Urheber um ihr "geistiges Eigentum" zu bitten. Eigentlich verabscheut Balzer sogar bestimmte Formen künstlerischer Anverwandlung, ohne die die Kunst- und Musikgeschichte anders aussähen, weil sie Geistiges eben nicht als Eigentum behandeln: "Als 'Pastiches' galten Kunstwerke, die sich in völliger Freiheit aus dem Fundus der Kulturgeschichte bedienten, ohne dass sie sich dabei in inhaltlich gehaltvoller Weise mit den angeeigneten Kunstwerken auseinandersetzen mussten. Anders als Karikaturen und Parodien wollten Pastiches nichts kommentieren, kritisieren oder verfremden. Sie frönten dem reinen Spiel mit den Zeichen und erklärten die Kopie zum wahren Original."

In ihrem Blog gibt Julia Reda einen Überblick über die Änderungen, die jetzt beschlossen werden.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.05.2021 - Urheberrecht

Morgen will der Bundestag die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschließen, meldet Dietmar Neuerer im Handelsblatt. Die Zitatfreiheit ist auf ein Minimum zusammengeschrumpft: "bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei [sind] als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken erlaubt", so Neuerer. Die Rechteverwerter sind zufrieden. Der IT-Verband Bitkom dagegen "hatte die Vorgaben im Gesetz als 'deutlich zu gering bemessen' bewertet, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können."
Stichwörter: Urheberrecht

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.05.2021 - Urheberrecht

Als die EU ihre Urheberrechtsreform beschloss, beraten vor allem von den Organisationen der Kultur- und Medienindustrien, musste sie überrascht feststellen, dass das Thema massenhafte Proteste mobilisierte. Unter anderem ging es dabei um Memes, Fanfiction und Satire. Die EU versprach, hier Ausnahmeregeln zu schaffen. Aber die deutsche Umsetzung hält hier alles andere als Schritt, schreibt Julia Reda bei Netzpolitik: "Entgegen den Vorschriften der EU-Richtlinie sieht der deutsche Gesetzesentwurf in Paragraf 51a (PDF) nämlich vor, dass Karikaturen, Parodien und Pastiches nur dann erlaubt sein sollen, 'sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist'. Was der 'besondere Zweck' von Memes oder Fan Fiction sein soll, konnte das federführende Justizministerium indes auf Nachfrage nicht beantworten und verwies darauf, dass das in Zukunft die Gerichte klären sollen." Vielleicht sollten künftig gleich die Gerichte die Gesetze schreiben?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.04.2021 - Urheberrecht

In der Frage des "geistigen Eigentums" ist die FAZ in der Regel wenig konziliant. Heute erscheint ein kritischer Artikel des Kulturwissenschaftlers Nico Stehr - allerdings in Bezug auf die Patente der Pharmaindustrie, die er im Blick auf die Coronakrise kritisch sieht. Die Patentrechte verhinderten preiswerte Impfmittel in armen Ländern. Ein entscheidender Moment sei hier das TRIPs-Abkommen ("Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights") gewesen, das die Rechte der Industrien entscheidend gestärkt hätte: "In jedem Fall beruhen das Vertrauen und die Zuversicht der großen Pharmaunternehmen, die Freigabe-Wünsche für das Wissen über lebenserhaltende Medikamente abzulehnen, auf der Durchsetzung der Bestimmungen des TRIPs-Abkommens Es ist ein Sieg der Lobbyarbeit dieser Unternehmen und ihrer Unterstützung durch die Vereinigten Staaten und andere wohlhabende Gesellschaften."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.04.2021 - Urheberrecht

Mit einem Brief an die Bundestagsabgeordneten ("Das Entsetzen hat keine Ende") haben 1145 deutsche Musikerinnen, Musiker und Bands gegen die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes protestiert. Abweichend von der EU-Richtlinie möchte Deutschland unterhalb einer TikTok-freundlichen 15-Sekunden-Schranke die Verwertung von Musiktiteln erlauben. Im SZ-Interview schäumen Balbina, Sarah Lesch, Peter Maffay und Rocko Schamoni vor Wut. Balbina: "Wenn in der Werbepause von ProSieben irgendein Song von mir läuft, werde ich ja schließlich auch gefragt. Und wenn ein Influencer bei TikTok seine 'Oceans Apart'-Klamotten innerhalb von 15 Sekunden vorzeigt, dazu tanzt und dann gleichzeitig meine Musik läuft, heißt es, naja, das ist ja User-generated Content und auch nichtkommerziell, weil der sagt ja die Marke nicht. Sorry, aber dann muss er mich erstens fragen, ob er das darf. Und zweitens, wenn er das darf, muss er mir auch Geld davon abgeben. Ganz einfach." Rocko Schamoni glaubt: "Sie haben Angst vor Netzaktivisten. Die SPD geht in die Knie, weil sie so einen Schiss vor dem Hashtag 'Nie wieder SPD' haben."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.04.2021 - Urheberrecht

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform geht in die Zielgerade. Bis zum 7. Juni soll alles unter Dach und Fach sein. Die Lobbyverbände erhöhen den Druck. Nun wollen auch Sportverbände Bagatellregeln für Zitate von Schnipseln aus Sportereignissen kippen, berichtet Julia Reda bei heise.de. Solche Scnipsel wären dann etwa bei Youtube nicht mehr erlaubt.: "Als wären Bundesligaspiele besonders schützenswert. Dass es hierbei um knallharte wirtschaftliche Interessen geht und nicht um den Schutz von Kreativen, liegt auf der Hand. Sportveranstaltungen sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt, da es sich bei ihnen um keine künstlerischen Werke handelt. Lediglich an den Fernsehaufnahmen, die Sendeanstalten von Sportevents aufzeichnen, besteht ein Leistungsschutzrecht." Bei heise.de resümiert auch Stefan Krempl eine Diskussion bei den Grünen zum Stand bei der Umsetzung der Reform.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.04.2021 - Urheberrecht

Friedhelm Greis resümiert bei golem.de eine Expertenanhörung im Bundestag zur geplanten Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform - die Standpunkte liegen so weit auseinander wie eh und je: "Den Fraktionen bleibt kaum noch Zeit, die vielen Kritikpunkte und Anregungen in den Gesetzentwurf einzuarbeiten. Denn Deutschland muss die EU-Richtlinie bis Anfang Juni umgesetzt haben. Google-Vertreterin Frank forderte daher: 'Geben Sie uns etwas Zeit, die geplanten Regelungen wirkungsvoll umzusetzen und schaffen Sie eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten.' Bislang ist vorgesehen, dass das Gesetz am 7. Juni 2021 in Kraft tritt."

Bei Heise berichtet Stefan Krempel detailliert über die Kritik bei der Anhörung. Zum Beispiel diese: "Das Konzept der 'mutmaßlich erlaubten Nutzungen' auf Plattformen wie Facebook und YouTube im Urheberrecht, mit dem laut der Bundesregierung als erlaubt gekennzeichnete Inhalte im geringfügigen Maß nicht schon vorsorglich durch Upload-Filter blockiert werden dürfen, könnte Anwender in die Bredouille bringen. Der Nutzer hafte dabei teils als Täter, gab Christian-Henner Hentsch von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht am Montag bei einer Anhörung im Bundestag zu bedenken."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.04.2021 - Urheberrecht

Seit kurzem arbeitet die "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII), als Teil der weitreichenden EU-Urheberrechtsreform. Diese Kommission kann Server und Webseiten abschalten, wenn sich Rechteverwerter wegen Urheberrechtsbrüchen beschweren. Es handelt sich um ein willkürliches System, weil es jenseits von Gerichten operiert, schreibt Adrian Beck bei hpd.de. "Wir summieren: Jede Organisation, die Mitglied im CUII ist, kann einen Sperrantrag für jeden beliebigen Inhalt stellen. Die Bundesnetzagentur findet DNS-Sperren ganz geil, wird also aller Wahrscheinlichkeit nach jeden dieser Anträge erstmal durchwinken. Für Nutzer:innen existiert weder ein Rechtsweg noch die Möglichkeit, ihren Dissent 'über den Geldbeutel' auszudrücken. Für diesen Zustand gibt es einen Begriff: Selbstjustiz."