Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Urheberrechtsreform favorisiert die
großen Plattformen,
konstatiert Julia Reda bei
Netzpolitik. Vor allem aber klingt, was sie über die künftigen Anforderungen an Plattformen erzählt, wie eine weitere
Bürokratisierung des Internets (wo man ja jetzt schon hauptsächlich damit beschäftigt ist, Cookie-Hinweise wegzuklicken). Im einzelnen liest sich das so: "Versucht jemand, einen Upload zu starten, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, das zur Sperrung gemeldet wurde, muss die Plattform
noch während des Uploadprozesses die Möglichkeit einräumen, diesen Upload als legal zu kennzeichnen ('
Pre-Flagging'). Das könnte zum Beispiel im Falle eines Zitates zutreffen oder weil der Inhalt unter einer freien Lizenz wie Creative Commons genutzt wird. Macht die Person, die den Inhalt hochlädt, von dieser Option Gebrauch, geht der Inhalt erstmal online, es sei denn, die Kennzeichnung ist '
offensichtlich unzutreffend' - auch das muss in der Praxis wohl wieder ein Filter überprüfen. Liegt aber zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen für den Inhalt vor, erhalten Nutzer*innen nicht die Möglichkeit zum Pre-Flagging."
Und Simon Hurtz
stellt in der
Süddeutschen klar: "Der Referentenentwurf lässt den meisten Plattformen kaum eine andere Wahl, als
Upload-Filter einzusetzen. Ausgenommen wären etwa Wikipedia, junge Start-ups und Unternehmen, die weniger als eine Million Euro pro Jahr umsetzen."
Meedia berichtete gestern, das auch die Lobbyverbände der
Kultur- und Medienindustrie mit dem Gesetzentwurf nicht zufrieden sind.