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Kinder ihrer Zeit

Von Rüdiger Wischenbart
06.03.2015. Der EuGH hat entschieden: ein Buch ist nur dann ein Buch, wenn es auf einem physischen Träger geliefert wird. Damit entfällt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Ebooks, die in Europa teuer bleiben. Das freut weder Autoren noch Verlage noch Kunden, nur die Betreiber von Webseiten zum illegalen Download.
Wir Europäer sind Klasse, wenn es gilt, uns selbst ein Bein zu stellen. Am liebsten definieren wir uns schmollend weit weg, in eine möglichst abgelegene Ecke der Welt. Dies beginnt schon bei so unscheinbaren Dingen wie einem Buch.

1964 definierte die UNESCO ein Buch wie folgt: "A book is a non-periodical printed publication of at least 49 pages, exclusive of the cover pages, published in the country and made available to the public".

Seitdem hat sich einiges verändert in der Welt. Doch die Definition des Buchs wäre durchaus noch brauchbar, würde man das kleine Wort "printed" streichen. Schon taugte die Definition auch im neuen Jahrhundert, in dem so ziemlich alles, was unter der Bezeichnung "Inhalte" (oder "Content") läuft und sein Publikum findet, auch eine digitale Erscheinungsform hat, welche jene ergänzt, die an einen materiellen Träger gebunden ist.

Der Europäische Gerichtshofs hat gestern anders entschieden. Denn ein Buch im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie, so sein neuester Entscheid, setze voraus, dass eine "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern" erfolgt. Elektronische Bücher sind damit ausgeschlossen.

Wir lernen: Was ist entscheidend an der Milch? Nein, nicht die Kuh, und auch nicht das Kalb, und schon gar nicht die spezifische, wertvolle Mischung aus Wasser, Fett und anderen Nährstoffen und Mineralien. Die Milch definiert sich über die Flasche, die Kartonverpackung oder meinethalben den Tonkrug, aus dem ich sie ins Glas schütte.

Das hat verheerende Folgen. Im Fall des Buchs, dem erfolgreichsten Format und Container für unterschiedlichste Formen von Wissen, Unterhaltung, Erfahrung und Ideen, wird eine Strafe verhängt auf die Weiterentwicklung dieses erfolgreichen Dingens. Und dies geschieht, ganz handfest, über einen Steuerbescheid.

In vielen Ländern Europas gilt für Bücher ein verminderter Satz bei der Umsatzsteuer. Der liegt, ganz unterschiedlich, bei Null in Großbritannien (gegenüber dem Normalsatz von 20 Prozent), in Deutschland bei 7 Prozent (anstelle von 19), oder 5,5 (statt 19,6) Prozent in Frankreich.

Den Anlass für den verheerenden Entscheid des EuGH gaben Frankreich und Luxembourg, die einseitig beschlossen, die reduzierte Umsatzsteuer auch auf Ebooks anzuwenden. Frankreich wandelte sein Gesetz zum 1. Januar 2015 dann auch noch dahingehend ab, dass nur Ebooks ohne Kopierschutz (DRM) in den Genuss des vergünstigten Steuersatzes kommen.

Dies heißt freilich, ein Paradox auf die Spitze zu treiben. Frankreichs Buchbranche wettert seit Jahren wie in keinem andren Land in Europa gegen die digitalen Bücher - und feiert die Tatsache, dass tatsächlich der Anteil an legal verkauften Ebooks sehr, sehr niedrig geblieben ist. Gleichzeitig werden immer mal wieder spezielle Gesetze konstruiert, um der übermächtig wachsenden Konkurrenz von Amazon über die Hebel der Staatsmacht Paroli zu bieten. Das traf auf das abgewandelte Umsatzsteuergesetz zu - denn Amazon vertraut auf Kopierschutz bei Ebooks für den Kindle. Und dies war auch schon davor die Devise, als man per Parlamentsbeschluss gegen den Gratisversand von Online bestellten Büchern vorging (der von den Versendern innerhalb von Tagen ausgehebelt wurde, indem sie einfach einen Cent an Versandkosten verrechneten).

Es ist ein Kampf mit allen Mitteln, um nur ja das Räderwerk der französischen Kulturmaschine insgesamt vor Veränderungen zu bewahren. Und doch, beim Erscheinen jedes großen Bestsellertitels tritt Ernüchterung ein. Denn die Buchkäufer greifen dann verlässlich zum illegalen Download von Ebooks und demonstrieren, wie versiert sie im Umgang mit den digitalen Teufeleien sind. Das war der Fall, als die pikanten Memoiren der ehemaligen Lebensgefährtin des Präsidenten, Valérie Trierweiler, vor knapp einem Jahr erschienen, und eben wieder, bei Michel Houellebecqs Roman über die kommende Islamrepublik Frankreich, "Soumission".

Verschlimmbesserung "par ordre du Mufti", also von oben herab, lautet die politische Devise. Das EUGH Urteil, gegen das nun innerhalb nur eines Tages die Verleger- und Buchhändlerverbände vieler europäischer Verbände einen gemeinsamen Brandbrief nach Brüssel abgeschickt haben, ändert wohl nichts am Kern des Dilemmas: Es fehlt eine selbstgewisse, klare wie auch gemeinsame Strategie der Verleger und Buchhändler (und auch der Bibliothekare!) in Sachen digitales Buch und digitales Lesen.

Unbequemerweise muss eine solche Strategie auch zur Kenntnis nehmen, dass die traditionsreiche Buchbranche neue Akteure umfasst, wie etwa Amazon oder Apple, die sich massiv bemühen, ganz eigene Spielregeln zu formulieren und durchzusetzen. Auch muss anerkannt werden, dass die Leser, die Konsumenten, sich verändert haben und "Suche nach Wissen" nicht mehr mit dem Griff nach dem gedruckten Buch gleichsetzen. Und drittens ist anzuerkennen, dass die bisherige Verweigerung aller Zukunftsstrategien die Leser und Konsumenten offenbar in den letzten zwei, drei Jahren scharenweise zu Kunden von illegalen Ebook-Seiten gemacht haben. Ja, auch in Frankreich, und in Deutschland ebenso.

Nun, unter der Oberfläche rumort es bereits. Auch in Frankreich ist die Debatte über illegale Downloads zusehends hochgekocht - mit erheblichem Erschrecken über das wahre Ausmaß des Problems. Und in Deutschland hat der Vorsteher des deutschen Börsenvereins, ein Buchhändler, unlängst sehr deutlich gemacht, dass die Zufriedenheit der Buch-Kunden der Maßstab für das Wohlergehen der Branche ist - und nicht irgendwelche DRM-Softwareschlösser rund um Ebooks, und wohl auch nicht die Verfolgung der Leser per Abmahnungskampagne. Aber das unheilvolle Verdikt, wonach ein Ebook kein echtes Buch sei, hat den ganzen Schlamassel jetzt noch einmal so richtig hochgekocht.

Ich meine: Milch sollte sein, was Kälber und Kinder gerne trinken. Und Bücher was wir gerne lesen. Punktum.

Dies bedarf einer veränderten Definition des Buchs - und die vermutlich einfachste Lösung wäre die Streichung des einen Wortes: "gedruckt". Das wäre gleichzeitig ein offensives Bekenntnis, dass Buch - und Kultur, und Lesen, und Wissen - nicht unveränderlich sind, sondern jeweils muntere Kinder ihrer Zeit.

Post Skriptum: Ist ein gedrucktes, gebundenes Buch nicht schöner als so eine Datei auf irgendeinem Gerät? Geschenkt. Und ein im Bleisatz hergestelltes Buch mit eigens entworfenem Vorsatzblatt, tollem Seitenspiegel und Lesebändchen ebenso, verglichen etwa mit der Ausgabe von Ernest Hemingways "Der alte Mann und das Meer" als Rowohlts Rotations Roman (RoRoRo) von, sagen wir, 1958. Aber genau darum geht es doch. Bücher haben viele Erscheinungsformen und Nutzungsweisen, und sie verändern sich - so wie wir Leser auch.

Rüdiger Wischenbart


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