In Europa sind bestimmte Formen
biometrischer Gesichtsdatenbanken verboten. Dennoch gibt es mit "PimEyes" einen Anbieter, der genau das ermöglicht, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Warum eigentlich muss man in diesem Fall die
Behörden zum Jagen tragen,
fragt sich in N
etzpolitik Chris Köver, nachdem die
Hamburger Datenschutzbehörde dem gegen PimEyes klagenden IT-Sicherheitsexperten und Aktivistn
Matthias Marx mitgeteilt hat, dass sie das Verfahren nach fünf Jahren eingestellt habe: "Die Begründung: Die Suchmaschine handle zwar rechtswidrig, reagiere aber
aus Dubai nicht auf Anfragen. Marx will das nicht akzeptieren und klagt derzeit mit Unterstützung der österreichischen NGO noyb und des Chaos Computer Clubs gegen den Bescheid. Er glaubt, die Behörde hätte durchaus Möglichkeiten, Sanktionen durchzusetzen. So nutze PimEyes für die Abwicklungen der Abo-Zahlungen einen Dienstleister, der unter anderem eine Niederlassung in den Niederlanden hat.
Gelder in Europa könnten eingefroren werden oder Maßnahmen direkt gegen den georgischen Geschäftsführer verhängt werden. Die Untätigkeit der Hamburger Behörde sendet aus seiner Sicht ein gefährliches Signal: 'Wenn Aufsichtsbehörden bei so klaren Rechtsverstößen nicht handeln, entsteht ein
gefährlicher Präzedenzfall.' Biometrische Massenüberwachung dürfe sich nicht allein deshalb durchsetzen, weil ihre Anbieter auf die Untätigkeit der Behörden spekulieren." Köver erinnert auch daran, dass das
BKA und die Bundespolizei "demnächst selbst mit solchen Suchmaschinen im Netz fahnden dürfen. Sie dürften dann nach Beschuldigten schwerer Straftaten suchen, aber auch nach Zeugen. So will es die Bundesregierung und hat dafür schon ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Explizit sollen die Behörden dafür auch Drittanbieter nutzen dürfen. Wie PimEyes."