Nach einem Urteil des Landgerichts Köln muss künftig der
Urhebervermerk für ein Bild direkt
in die Bilddatei kopiert werden. Der Grund: Bilder lassen sich oft über einen Webbrowser direkt aufrufen, dann sind die Bildrechte nicht zu sehen,
meldet Spon. Im
lawblog fasst sich Rechtsanwalt
Udo Vetter an den Kopf: "Es ist nicht nur technisch unbedarft (was andere besser beurteilen können), sondern auch juristisch. Nur einer von vielen Aspekten: Der angeblich so simple Urhebervermerk auf dem Bild wäre juristisch auch
höchst problematisch. Gerade so Leute wie der klagende Fotograf können in der Veränderung des Bildes eine unberechtigte Veränderung ihres Werkes sehen - was wiederum das Urheberrecht verletzten kann." Rechtsanwalt
Thomas Stadler findet im Blog
Internet-Law durchaus Gründe, die für das Urteil sprechen. Im konkreten Fall allerdings drängt sich ihm der Verdacht auf, "dass der Fotograf, der seine Bilder
selbst und kostenfrei ins Netz stellt, versucht, auf dem
Abmahnweg Kasse zu machen".
Die
EU-Kommission führt derzeit unter den Bürgern Europas eine Konsultation zur Zukunft des
Urheberrechts durch. Nicht nur Verbände und Interessensgruppen, sondern auch Nutzer können Vorschläge einreichen. Die Frist, gerade verlängert, läuft noch bis zum 5. März,
meldet irights.info. Die Verbände sind bereits äußerst aktiv. So setzt sich die österreichische Verwertungsgesellschaft
AKM derzeit für eine
Vergütungspflicht für Hyperlinks ein, mit denen Online-Videos in Websites eingebunden werden,
berichtet Patrick Dax im österreichischen Blog
futurzone. "In dem von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder versandten Konsultationsdokument der EU wurden die Antwortmöglichkeiten 'Nein' oder 'Keine Meinung' von der Rechtsabteilung der AKM entfernt und
einzig die Antwortmöglichkeit '
Ja' belassen. In einer für die Mitglieder vorformulierten Antwort, die praktischerweise gleich in das Dokument kopiert wurde, wird ein 'angemessener Ausgleich' für Musikvideos gefordert, die 'in fremde Websites eingebettet' werden."
Leonhard Dobusch hat für
Netzpolitik bei der
Gema nachgefragt, ob sie das ähnlich sieht. Antwort von Gema-Mitarbeiterin Ursula Goebel: "Wir sehen das
wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt."