9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.02.2014 - Urheberrecht

Vorsicht bei Blurbs, also positiven Kritikerzitaten in Klappentexten und anderswo. Die FAZ hatte gegen buch.de wegen solcher Blurbs prozessiert und vor dem Landgericht München gewonnen. Diese Blurbs seien "urheberrechtlich schutzfähig", urteilten die Richter. Sie sind auch nicht durch Zitatrecht oder Gewohnheitsrecht gedeckt. Die FAZ darf also kassieren - wie sie interessanterweise im Feuilleton meldet. "Über die Höhe der Entschädigung, so haben es die Parteien vereinbart, soll nach dem Urteil neu verhandelt werden." Daraus kann man also wohl schließen, dass sich buch.de dem Urteil fügt und keine höheren Instanzen anruft.

Aber es gab eben doch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, meint Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang auf boersenblatt.de. Er leugnet nicht das Urheberrecht auf die Blurbs, aber "seit es dieses Recht gibt, hat es niemand in diesem Zusammenhang ausgeübt. Stattdessen gab und gibt es ein symbiotisches Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen, von Buchverlagen bezahlte Abteilungen, die als Dienstleister der rezensierenden Medien arbeiten." (Kleine Anmerkung: Ob die Blurbs wirklich schutzfähig sind, hängt eigentlich vom Einzelfall ab. Meist ist die preisende Prosa höchst unoriginell, fällt also nicht unter das Urheberrecht.) Sprang rät den Buchverlagen, auf Blurbs nun weitgehend zu verzichten, oder nurmehr harmlose Kernaussagen zu zitieren. Sonst kann es teuer werden: Die FAZ verlangt laut Sprang von buch.de für 50 Blurbs 28.000 Euro!

9punkt - Die Debattenrundschau vom 14.02.2014 - Urheberrecht

Der Übersetzer und Urheberrechtsexperte Ilja Braun ruft in der SZ dazu auf, die Debatte um ein Grundeinkommen und jene um ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter zusammen zu denken: "So erbittert die ideologischen Grabenkämpfe um das geistige Eigentum auch geführt wurden - am Ende der Debatte stand keine große Reform des Urheberrechts, sondern lediglich der einträchtige Ruf nach 'neuen Geschäftsmodellen'. Er verdankt sich der Vorstellung, man könnte gesellschaftliche Konflikte auf der Ebene der Warenzirkulation befrieden. Das ist aber nicht der Fall. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht in der digitalen Welt müsste vielmehr das kreative Schaffen selbst in den Mittelpunkt stellen. Sie müsste die Frage nach einer angemessenen Vergütung kreativer Leistungen aufwerfen."

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Links zu urheberrechtlich geschützten Werken kein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen und keiner Zustimmung des Urhebers bedürfen, meldet heise. Das Gericht "rettet ein Stück Internet", atmet Zeit online auf: "Ein Internet, in dem das nicht gilt oder in dem immer erst der Urheber des jeweiligen Inhalts nach der Erlaubnis einer Verlinkung gefragt werden muss, ist schwer vorstellbar."

De la Soul gehört zu den wenigen Gruppen, deren Musik nicht in Katalogen wie Itunes zu finden ist, schreibt Richard Lawler auf engagdet.com, ohne recht zu erklären, warum das so ist. Jedenfalls stellt die Gruppe heute und nur heute zur Feier ihres 25-jährigen Bestehens ihr Gesamtwerk online. Hier ein Vorgeschmack auf Youtube.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.02.2014 - Urheberrecht

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln muss künftig der Urhebervermerk für ein Bild direkt in die Bilddatei kopiert werden. Der Grund: Bilder lassen sich oft über einen Webbrowser direkt aufrufen, dann sind die Bildrechte nicht zu sehen, meldet Spon. Im lawblog fasst sich Rechtsanwalt Udo Vetter an den Kopf: "Es ist nicht nur technisch unbedarft (was andere besser beurteilen können), sondern auch juristisch. Nur einer von vielen Aspekten: Der angeblich so simple Urhebervermerk auf dem Bild wäre juristisch auch höchst problematisch. Gerade so Leute wie der klagende Fotograf können in der Veränderung des Bildes eine unberechtigte Veränderung ihres Werkes sehen - was wiederum das Urheberrecht verletzten kann." Rechtsanwalt Thomas Stadler findet im Blog Internet-Law durchaus Gründe, die für das Urteil sprechen. Im konkreten Fall allerdings drängt sich ihm der Verdacht auf, "dass der Fotograf, der seine Bilder selbst und kostenfrei ins Netz stellt, versucht, auf dem Abmahnweg Kasse zu machen".

Die EU-Kommission führt derzeit unter den Bürgern Europas eine Konsultation zur Zukunft des Urheberrechts durch. Nicht nur Verbände und Interessensgruppen, sondern auch Nutzer können Vorschläge einreichen. Die Frist, gerade verlängert, läuft noch bis zum 5. März, meldet irights.info. Die Verbände sind bereits äußerst aktiv. So setzt sich die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM derzeit für eine Vergütungspflicht für Hyperlinks ein, mit denen Online-Videos in Websites eingebunden werden, berichtet Patrick Dax im österreichischen Blog futurzone. "In dem von der Verwertungsgesellschaft an ihre Mitglieder versandten Konsultationsdokument der EU wurden die Antwortmöglichkeiten 'Nein' oder 'Keine Meinung' von der Rechtsabteilung der AKM entfernt und einzig die Antwortmöglichkeit 'Ja' belassen. In einer für die Mitglieder vorformulierten Antwort, die praktischerweise gleich in das Dokument kopiert wurde, wird ein 'angemessener Ausgleich' für Musikvideos gefordert, die 'in fremde Websites eingebettet' werden."

Leonhard Dobusch hat für Netzpolitik bei der Gema nachgefragt, ob sie das ähnlich sieht. Antwort von Gema-Mitarbeiterin Ursula Goebel: "Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.01.2014 - Urheberrecht

Ärger um Oskar Schlemmer. Der Enkel Raman Schlemmer klagt gegen geplante Ausstellungen, obwohl in diesem Jahr seine geerbten Urheberrechte ablaufen, berichtet in der SZ Catrin Lorch: "Da das Urheberrecht ausgelaufen ist, argumentiert Schlemmers Anwalt nun mit dem 'postmortalen Persönlichkeitsrecht', einer Konstruktion, die vor einigen Jahrzehnten vom Bundesgerichtshof anerkannt wurde, unter anderem als es darum ging, Nolde-Fälschungen aus dem Verkehr zu ziehen. Der war damals noch keine dreißig Jahre tot - im Fall Schlemmer will man die bislang unvorstellbare achtzigjährige Frist zugebilligt bekommen. Deutsche Gerichte, so die Hoffnung, stärken derzeit häufig die Persönlichkeitsrechte."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.01.2014 - Urheberrecht

In Ohio wurde ein Mann, der eine Google Glass-Brille trug, während einer Vorführung aus dem Kinosaal abgeführt und beschuldigt, den Film mit der in die Brille eingebauten Kamera mitgefilmt zu haben, berichtet Patrick Beuth auf Zeit Online. Der amerikanische Filmverband MPAA schätzt die Datenbrille allerdings nicht als ernsthafte Bedrohung ein: "Das hat vermutlich technische Gründe: Der Akku von Glass hält nur etwa 45 Minuten durch, wenn die Videofunktion eingeschaltet ist. Zudem ist die Kamera weniger leistungsfähig als die eines guten Smartphones. Der Verband täte gut daran, das den Kinobetreibern klarzumachen."

Außerdem ist Christian Wildhagens großer FAZ-Artikel über Richard Wagners "Parsifal" und das Urheberrecht, von dem wir gestern berichteten, heute online zu lesen.