+ KünstlersozialabgabeKlage gegen Abgabe gescheitertUnternehmen im Kulturbereich müssen weiterhin die sogenannte Künstlersozialabgabe zahlen.
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dlf) - Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen die Abgabe nicht an, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit müssen Unternehmen, die mit freiberuflichen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, auch künftig eine Abgabe von 4,2 Prozent der gezahlten Honorare leisten. Die Künstlersozialabgabe sichert zusammen mit einem Bundeszuschuss und dem Eigenbetrag der Kulturschaffenden deren Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.