Redaktionsblog - Im Ententeich

Was die Zeitungen mit Urheberrecht meinen

Von Ernst Piper
30.03.2009.
Am Samstag schrieb der Konzertveranstalter Marek Lieberberg in einem Artikel für die SZ:

"Die Website perlentaucher wirft die gesamte feuilletonistische Print-Tagesausbeute auf den Markt, natürlich kostenlos; und nicht nur, dass der Staat hier nicht eingreift, er förderte die Übersetzung dieser 'Auswertungen' ins Englische auch noch jahrelang durch die bundeseigene Kulturstiftung: frech, wie man Zeitungen, die eigentlich Anspruch auf Urheberrechte haben, über den Tisch ziehen kann." Wir haben bereits darauf geantwortet, dass wir niemals irgendwelche Texte "auf den Markt geworfen" haben, ohne Rechte einzuholen.

Der Historiker und Publizist Ernst Piper schickte uns außerdem folgende Mail zur Erläuterung des Begriffs Urheberrecht, die wir mit seiner Einwilligung online stellen:

Marek Lieberberg spricht in der SZ von "Zeitungen, die eigentlich Anspruch auf Urheberrechte haben". Dazu ist zu sagen, dass Zeitungen niemals Anspruch auf Urheberrechte haben. Urheberrechte haben nur Urheber, deshalb heißen sie so. Und Urheberrechte sind unveräußerlich, so steht es im Gesetz. Ein Verlag oder eine Zeitung kann vom Urheber ein Verwertungsrecht erwerben, wobei die Verwertungsrechte, die Zeitungen erwerben, in aller Regel nichtexklusiv sind. Was ich heute in der SZ veröffentliche, kann ich morgen woanders veröffentlichen, ohne dass ich die SZ auch nur fragen muss. Dass der Perlentaucher seine Feuilletonrundschau nicht an den Autoren, sondern an den Zeitungen orientiert, ist ein besonderer Dienst und eine Werbung für die erfreulicherweise noch immer vorhandene Vielfalt des deutschen Feuilletons, für die die Zeitungen dankbar sein sollten.