Essay

An das Deutsche Patentamt

Von Martin Vogel
30.08.2016. Für den 10. September hat die VG Wort eine Mitgliederversammlung einberufen, um mit den Folgen des BGH-Urteils gegen ihre Ausschüttungspraxis zurechtzukommen: Durch den Prozess, den der Autor und Jurist Martin Vogel durch alle Instanzen gegen die Verwertungsgesellschaft gewonnen hat, ist nun endgültig klar, dass sie allein den Urhebern verpflichtet ist. Die Frage ist nun, wie die Urheber für Ausschüttungen, die unrechtmäßig an Verleger gingen, entschädigt werden. Vogel fürchtet neue Rechtsverstöße bei der Mitgliederversammlung und warnt die Aufsichtsbehörde der VG Wort in zwei eindringlichen offenen Briefen, dass sie sich der Beihilfe schuldig macht, falls sie nicht einschreitet.
Für den 10. September hat die VG Wort eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um einen Korrekturbeschluss und Korrektur-Verteilungsplan zu verabschieden, die nach dem Urteil des BGH gegen die bisherige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft notwendig wurden. Die Prozesse, die der Jurist und Autor Martin Vogel durch alle Instanzen gewonnen hat, hatten ergeben, dass die VG Wort den Verlegern unrechtmäßig Anteile aus Geräteabgaben ausgeschüttet hat - die VG Wort ist nämlich laut den Urteilen aller Instanzen ausschließlich den Autoren verpflichtet. Das BGH-Urteil hat in Presse und Politik riesiges Aufsehen ausgelöst (unsere Resümees). Schon werden Gesetzesinitiativen erwogen, die die bisherige Praxis legaliseren sollen - rechtlich ein schwieriges Unterfangen, das wohl zu einer Art Leistungsschutzrecht für die Buchverlage führen würde.

Den Verlegern wurden Anteile aus den Ausschüttungen aus Geräteabgaben seit dem Beginn des Verfahrens nur unter Vorbehalt ausgeschüttet. Vogel wirft der VG Wort vor, bei der nun fälligen Rückzahlung dieser Ansprüche an die Autoren auf Zeit zu spielen und sogar darauf zu setzen, dass die Urheber gegenüber den Verlegern auf ihre Ansprüche verzichten. Außerdem warnt er davor, dass die VG Wort Rückstellungen, die "aus den nachträglichen Einnahmen aus der Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte für die Jahre 2002-2007 gebildet" wurden, für die Begleichung der Ansprüche herangezogen werden könnten. Diese Rückstellungen stehen laut Vogel aber ohnehin in voller Höhe den Urhebern zu.

In zwei offenen Briefen an die Präsidentin des Deutschen Patentamts - der Aufsichtsbehörde der VG Wort - und an die zuständige Abteilung dieses Amts macht Vogel deutlich, dass die Aufsicht die VG Wort auf die Rechtslage hinzuweisen hat, um weiteren Rechtswidrigkeiten vorzubeugen. "Die VG WORT hat ohne Ausnahme die rechtswidrig an die Verleger ausgeschütteten Beträge zurückzufordern und als Nachzahlung auf die allein berechtigten Urheber zu verteilen. Der Korrekturverteilungsplan kann sich auf diese einfache Regelung beschränken."

Die Aufsichtsbehörde steht mehr als nur in der Pflicht, insistiert Vogel: "Ohne ein Einschreiten macht sich die Aufsicht nicht nur einer Amtspflichtverletzung schuldig, sondern wegen der Offensichtlichkeit der beabsichtigten Verstöße gegen die Treuhandpflichten auch der Beihilfe."

Wir veröffentlichen die beiden offenen Briefe an die Präsidentin des Deutschen Patentamts, Cornelia Rudloff-Schäffer, und an die Leiterin der Abteilung Staatsaufsicht nach dem VGG im Deutschen Patent- und Markenamt, Anne Algermissen, in pdf-Form.

Brief an die Präsidentin des Deutschen Patentamts (pdf)

Brief an An die Leiterin der Abteilung Staatsaufsicht nach dem VGG im Deutschen Patent- und Markenamt (pdf)
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D.Red.


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