In der
FAZ verteidigen der
Jurist Matthias C.
Kettemann und der
Medienrechtler Wolfgang Schulz in einem maximal abstrakten Artikel den "Digital Services Act" der EU gegen Vorwürfe, er gestehe mit üppigen Staatsgeldern ausgestatteten
NGOs einen zu großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung aus. Auch Zensurvorwürfe wurden erhoben. Doch von
Zensur könne hier keine Rede sein, meinen die beiden, schließlich würden die
Plattformen am Ende selbst bestimmen, was sie löschen und was nicht. "Besonders zugespitzt wird diese Kritik im Bild eines angeblichen 'Zensur-Industrie-Komplexes', wie es
Andrew Lowenthal in einem
NZZ-Interview (
unser Resümee) formulierte: Ministerien, NGOs, Stiftungen, Faktenchecker, Medien, Wissenschaft und Plattformen arbeiteten alle zusammen. Gerade NGOs, so lautet der Vorwurf, seien zu
Auftragnehmern des Staates geworden, finanziert mit stetig wachsenden öffentlichen Mitteln. Diese Nähe sei demokratietheoretisch gefährlich und führe faktisch zu
Meinungslenkung. Hier liegt ein berechtigter Diskussionspunkt, der nicht abgetan werden sollte. ... Doch aus Förderung automatisch 'Zensur' und den Versuch der '
Meinungslenkung' abzuleiten, verkennt die Machtverhältnisse. NGOs löschen keine Inhalte" und sie verfügen auch über keine hoheitlichen Befugnisse, so die beiden Wissenschaftler.
In der
SZ kritisieren Felix Stephan und Jörg Häntzschel das "Haber-Verfahren", das mit Hilfe des Verfassungsschutzes sicherstellen soll, dass keine staatlichen Gelder bei Extremisten landen. Jetzt hat es tatsächlich
drei linke Buchhandlungen getroffen, die keine staatliche Unterstützung mehr bekommen sollen: "Das Vorgehen stellt einen Bruch mit der jahrzehntelang gültigen Übereinkunft dar, dass in der staatlichen Kulturförderung ästhetische Kriterien gelten und
politische keine Rolle spielen. ... Das Haber-Verfahren, das selbst renommierten Juristen oft nicht bekannt ist, funktioniert wie eine
Blackbox. Wenn die Ministerien beim Verfassungsschutz um eine Überprüfung bitten, erhalten sie von dort nur den Bescheid, dass 'Erkenntnisse' vorliegen - oder eben nicht. Worin diese Erkenntnisse genau bestehen, teilt der Verfassungsschutz nicht mit."
In der
NZZ nimmt Kacem El Ghazzali eine
Studie des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) auseinander, die insbesondere die laizistischen Bestrebungen des Staates unter den Verdacht des "
antimuslimischen Rassismus" stellt. Um diese These "als systemisches Phänomen zu verkaufen, bemüht die Studie einen
gigantischen Kontextualisierungsapparat, der von der Kolonialgeschichte über den Schweizer Transithandel bis hin zu den 'Menschenschauen' des 19. Jahrhunderts reicht. Diese massive Historisierung dient einem klaren Zweck: Jede heutige Skepsis gegenüber islamischen Praktiken soll als historisch kontaminiert und als bloßes Echo kolonialer Überlegenheitsphantasien entlarvt werden. Doch
beim Kopftuch selbst wird dieser analytische Eifer abrupt abgeschaltet: Es erscheint ausschließlich als
individueller religiöser Ausdruck und freie Entscheidung. Der reichhaltige und ambivalente
globale Kontext - der systematische Kopftuchzwang in Iran oder in Afghanistan sowie die blutigen Kämpfe von Frauen gegen diesen Zwang - bleibt im Text vollkommen unerwähnt."