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Presseschau-Absätze
Suchwort: "List"
Stichwort: Bundeskartellamt - 11 Presseschau-Absätze
Buchmacher
24.06.2004
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Jetzt stehe schwarz auf weiß fest, dass Übersetzer Urheber seien. Die deutsche Bonnier Holding hat sich beim Bundeskartellamt über Random House beschwert. Im Zuge der Aufteilung von Ullstein Heyne
List
sind Bonnier die Taschenbuch-Reihen Heyne Fantasy und Heyne Esoterik zugesprochen worden. Bonnier wirft Random House nun vor, aus diesen Reihen erfolgreiche Titel rausgepickt und in der hauseigenen
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Buchmacher
12.02.2004
[…]
die immer wieder aufgewärmte Legende, dergemäß ?die Verlage' eine Art permanenter Rechtschreibrevolution befürworten, weil sie daran verdienten", ärgert sich Störiko-Blume. Kaum ist Ullstein Econ
List
unter dem Dach von Bonnier und der schwedische Medienkonzern drittgrößte Kraft am deutschen Buchmarkt, denkt Geschäftsführer Viktor Niemann im Börsenblatt laut über Synergien nach. Zwar sollten die
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Buchmacher
29.01.2004
[…]
rechnen ist, dazu mehr hier. Koffer packen heißt es nach der Spaltung von Ullstein Heyne
List
ins Bonnier- und ins Random House-Lager. Nach der Idee des Bonnier Deutschland-CEO und künftigen Ullstein-Verlegers, Viktor Niemann, sollen alle Mitarbeiter der Ullstein-Buchverlage (Ullstein, Propyläen, Econ, Claassen,
List
und Marion von Schröder) Ende April von München nach Berlin ziehen. Dabei werde ein großer
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Buchmacher
27.11.2003
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Woche in der Branchenpresse ist das "Ja" des Kartellamts zum Heyne-Verkauf an die Bertelsmann-Tochter Random House. Damit sei auch die Übernahme zur UHL-Gruppe gehörender Buchverlage wie Econ, Ullstein,
List
, Propyläen durch Bonnier besiegelt. Der schwedische Medienkonzern rücke - neben Random House und Holtzbrinck - in die Liga der hierzulande auf dem Publikumsmarkt agierenden Verlagsgiganten auf. "Das
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Buchmacher
18.09.2003
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Saler äußert darin den Verdacht, Messner habe während einer Expedition den Tod seines Bruders mitverursacht. Das Bundeskartellamt hat die Entscheidung über die Übernahme der Verlagsgruppe Ullstein Heyne
List
durch Random House auf den 31. Oktober verschoben.
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Buchmacher
05.06.2003
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der Behörde zur Übernahme der Verlagsgruppe Ullstein Heyne
List
zu erreichen. Verfasser des Gutachtens ist Wernhard Möschel, Wirtschaftsjurist an der Uni Tübingen und "eine der Koryphäen seines Faches". "Möschel lässt kein gutes Haar an dem Text, mit dem das Kartellamt auf 62 Seiten begründet hat, warum es die Übernahme von Ullstein Heyne
List
durch Random House vorläufig nicht genehmigen werde. Zu den
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Buchmacher
28.05.2003
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Random House darf Ullstein Heyne
List
nicht schlucken. Das Bundeskartellamt begründet seine (noch vorläufige) Entscheidung mit dem aus seiner Sicht eigenständigen Taschenbuchmarkt. Die Verlagsgruppe widerspricht dieser Argumentation. "Der deutsche Buchmarkt muss als Ganzes betrachtet werden", sagt Random-House-Geschäftsführer Joerg Pfuhl. "Zur Untermauerung war eigens eine Studie bei der Gesellschaft
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Prozent bezogen auf den Absatz. Wenn das Kartellamt bei seiner Entscheidung bleibt, will Random House klagen. "Denn Random House trägt das Kartellrisiko. Scheitert die Übernahme, müsste Ullstein Heyne
List
oder zumindest ein Teil der Gruppe wieder verkauft werden. Spitzenpreise dürfte Random House dann sicher nicht erwarten. Und selbst wenn die Gruppe nur den Heyne Verlag behalten wollte, wäre laut G
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Buchmacher
28.05.2003
[…]
der Hand geben." Der buchreport rechnet nicht damit, dass Random House das Bundeskartellamt wird umstimmen können. "Das Kartellamt wird am 27. Juni die Übernahme der Verlagsgruppe Ullstein Heyne
List
durch die Verlagsgruppe Random House untersagen. Da die Bertelsmänner das Kartellrisiko beim Deal mit der Axel Springer AG übernommen haben, fällt dann zunächst ein eiserner Vorhang." Da Random House
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Gang vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Ein Urteil werde es kaum vor Ende 2004 geben. Und selbst nach einem für Random House günstigen Richterspruch wäre die Auseinandersetzung um Ullstein Heyne
List
noch nicht zu Ende. "Wie aus München verlautet, sollen die Gesellschafter des Deutschen Taschenbuch Verlages (dtv) einstimmig beschlossen haben, dass sie im Falle einer Pro-Random-House-Aussage in
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Buchmacher
03.04.2003
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aufs Kerngeschäft' kann dann umgekehrt nur heißen: Hinter neuer Fassade die alte Wirtschaft. Oder?" Die Buchbranche blickt gespannt auf das Bundeskartellamt: Wird es die Übernahme von Ullstein Heyne
List
durch Random House genehmigen? Wird es Auflagen geben? Winand von Petersdorf-Campen stellt die Behörde vor. "Nach welchen Kriterien entscheidet die Bonner Behörde? Die Kartellwächter prüfen am Anfang
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Buchmacher
31.03.2003
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nun die Mehrheit an dem Bildungsverlag erworben. Schmidt bleibt Geschäftsführer. Der 14-seitige Fragebogen, den das Bundeskartellamt im Verfahren über die Fusion von Random House und Ullstein Heyne
List
verschickt hat, macht den Verlagen zwar Arbeit. Doch die Erläuterung zu dem Fragebogen enthalte eine Information, die vielen Konkurrenten ihre Mühe versüßen dürfte, schreibt der buchreport: "Demnach
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Buchmacher
15.05.2002
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Heyne-Ullstein-
List
-Chef Christian Strasser hatte den Buchhändlern versprochen, er werde dafür sorgen, dass der Bertelsmann Club seine "aggressive Werbung" für den John-Grisham-Titel "Die Farm" einstellt (mehr dazu im Börsenblatt). Daraus wurde wohl nichts. Der buchreport berichtet jedenfalls über eine Meldung der Zeitschrift werben & verkaufen, nach der Bertelsmann "eine groß angelegte Neukunden-Kampagne"
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