Wie darf, kann, muss man im Fall der Vorwürfe, die
Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann
Christian Ulmen erhebt (
unsere Resümees), berichten?
Aus Sicht von Rechtsanwalt
Johannes Eisenberg (
taz) war die Berichterstattung des
Spiegels okay, weil sie einen "Mindestbestand an Beweistatsachen", die er im Artikel aufzählt, lieferte. Der
Spiegel sei auch nicht verpflichtet gewesen, "rechthaberische und einschüchternde Behauptungen von Ulmens Anwalt dazuzusetzen, die Sache sei
einseitig dargestellt, die Berichterstattung sei presserechtswidrig oder es gelte die Unschuldsvermutung: Die Darstellung bleibt zwangsläufig einseitig, solange keine Stellungnahme vorliegt. Die Rechtsprechung verlangt nicht, dass im Falle der Verdachtsberichterstattung juristische Beurteilungen eines Medienanwaltes mitverbreitet werden. Sie verlangt, dass Äußerungen des Betroffenen zu den Tatsachen, die den Mindestbestand an Beweistatsachen für den Verdacht begründen, mitgeteilt werden. Wenn der sich
nicht äußert, muss nicht mehr als auf diesen Umstand hingewiesen werden."
Bei
Beck aktuell, dem Blog des juristischen C.H. Beck-Verlags,
erinnert der Anwalt
Jörn Claßen daran, dass auch für Ulmen derzeit noch die
Unschuldsvermutung gilt. Zu einfach sollte man es sich als Medium daher nicht machen: "Nach der Ausgangsberichterstattung fragen sich nun viele Journalistinnen und Journalisten, ob und in welcher Form sie die
Verdachtsäußerungen des
Spiegel übernehmen dürfen. Befreit zum Beispiel der Zusatz 'Wie der
Spiegel berichtet' von der eigenen Haftung? Oder stellt die Wiedergabe der Berichterstattung eines anderen Mediums nicht auch eine zulässige Tatsachenschilderung dar, weil das andere Medium nun einmal tatsächlich berichtet hat und der Vorgang somit in der Welt ist? In beiden Fällen lautet die Antwort: Nein. Denn auch durch die distanzierte Schilderung wird letztlich
der Verdacht weiterverbreitet. Er wird, egal in welcher Einkleidung, zwangsläufig immer mittransportiert. Würde man die Weiterverbreitung voraussetzungslos zulassen, dann wäre ein Betroffener nach einer ersten Berichterstattung schutzlos gegen eine ausgelöste Lawine von Folgeberichten."
Auch Rico Bandle rät in der
NZZ zur
Zurückhaltung. Auch wenn die Lage eindeutig erscheine, müsse man sich an journalistische Grundsätze halten: "Die Tendenz zur medialen Vorverurteilung nahm durch den Weinstein-Skandal 2017 und die daraus entstandene #MeToo-Bewegung rapide zu. Den Machtmissbrauch von Männern zu enttarnen, ist fast schon zu einer eigenen journalistischen Disziplin geworden. Zum Teil sind die Recherchen
richtig und wichtig, das zeigen die Fälle von Pelicot bis Epstein. Doch im Eifer werden immer wieder journalistische Grundsätze über Bord geworfen. Dass dabei auch Karrieren Unschuldiger zerstört werden können, wird als Kollateralschaden im Kampf gegen das patriarchale Machtsystem hingenommen."
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Sibel Kekilli, wie schwer es ist, sich gegen Beleidigungen im Netz zu wehren und wie wenig hilfreich Polizei und Justiz dabei sind. Und der Trendforscher
Tristan Horx erklärt im Interview mit der
Zeit, warum es auch nicht weiterhilft, Männer und Jungs jetzt
unter Generalverdacht zu stellen.