Interview

Die erste europäische Linksteuer

Von Thierry Chervel, Till Kreutzer
14.09.2016. Heute hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger seinen Entwurf für eine Reform des europäischen Urheberrechts vorgestellt, die noch weiter gehen soll als das deutsche Gesetz. Es würde das europäische Internet - ja, die Struktur der Öffentlichkeit - erheblich beschädigen. Till Kreutzer von Irights.info skizziert im Gespräch mit dem Perlentaucher die Folgen eines solchen Gesetzes - das für ihn Grundrechte berührt und nicht einmal im Interesse seiner Lobbyisten liegt.
Thierry Chervel: Heute hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger seinen Entwurf für eine Reform des europäischen Urheberrechts vorgestellt. Hier ist auch ein Leistungsschutzrecht für Presseorgane vorgesehen. Könnte der Perlentaucher nach diesem Gesetz nach wie vor frei per Hyperlink und Snippet auf Artikel der europäischen Presse verweisen?

Till Kreutzer: Das ist zumindest sehr fraglich. Links mit kurzen Vorschautexten, wie sie zum Beispiel in sozialen Medien üblich sind, werden in der Regel nicht unter das "Zitatrecht" fallen. Damit fallen sie im Zweifel in den Anwendungsbereich des neuen LSR, und es müssen Rechte geklärt werden. Die Frage ist nur: Von wem und wofür? Angenommen der Verweis enthält die Überschrift des Artikels auf den man verweist und diese lautet: "Merkel trifft Putin". Wer hat nun die originären Rechte an einem solch banalen Satz? Wer war der erste Publisher, wer muss von wem Rechte einholen? Das absehbare Chaos ist grenzenlos. Und zwar auch für Presseverleger, denen dieses LSR ja eigentlich zugute kommen soll.

Ist gegenüber dem geleakten Dokument etwas verändert worden?

Ja, die Wunschliste der Verleger wurde komplettiert. Statt "news publications" soll jetzt jede Form der "press publications" geschützt werden. Damit wird sich das Recht auch auf Auto- und Erotik-Publikationen beziehen. Außerdem erstreckt sich das LSR in der finalen Version auch auf digitale Offline-Nutzungen. Nach der ersten Version sollten nur Online-Nutzungen erfasst werden. Damit ist der Regelungsvorschlag noch einseitiger auf die Partikularinteressen der großen Presseverlage ausgerichtet worden. Und im Gegenzug wurden entgegen stehende Interessen (etwa der Allgemeinheit an einem funktionierenden Internet ) noch stärker vernachlässigt.

Bei manchen Gesetzen hat man ja den Eindruck, dass sie eine Sache nicht klären, sondern gerade Verunsicherung schaffen sollen. Aber nach dem Entwurf heißt es, doch, dass Aggregatoren die Erlaubnis der Medien einholen sollen, auf die sie verweisen, ist das überhaupt praktikabel?

Nein. Zunächst wird sich die Frage stellen, wer überhaupt alles Rechte einholen muss. Oettinger behauptet, dass Internetnutzer, die bei Twitter, Facebook et cetera Links auf die übliche Art und Weise teilen (mit Kurzausschnitt und gegebenenfalls Vorschaubild) nicht unter das Recht fallen sollen. Eine solche Einschränkung findet sich aber in dem Entwurftext nicht. Wenn er nicht geändert wird, heißt dass, das jeder Rechte klären muss, der auf Online-Seiten der Presseverlage verlinkt und dabei zumindest einen kleinen Ausschnitt wie zum Beispiel die Überschrift mit angibt. Ebenso unklar ist, wer eigentlich Rechteinhaber sein soll. Nach der Richtlinie geht es um "press publications", die auch definiert werden. Die Definition legt nahe, dass jede journalistische Publikation im Netz unter dieses Recht fällt, also auch Perlentaucher, journalistische Blogs und so weiter. Auch special-interest-Publikationen wie Auto- oder Erotikseiten würden darunter fallen. Aggregatoren müssten also mit einer unabsehbaren Anzahl von Rechteinhabern eine unüberschaubare Anzahl von Rechten für diese Textschnipsel abklären. Ein absolutes Ding der Unmöglichkeit, außer vielleicht für Google oder Facebook.

Es sei denn, Medien schließen sich in Verwertungsgesellschaften zusammen, mit denen man pauschal verhandelt?

Ja. Da das aber nicht verbindlich ist, wird es solche und solche geben. Man kann sich in etwa ausmalen, was es bedeuten würde, für jede europäische Publikation, die im weiteren Sinne Journalismus macht, Rechte klären zu müssen.

Mir sträuben sich bei diesem Entwurf die Haare, weil ich das Gefühl habe, es wird eine Art Steuer auf Regen erhoben: Der Regen, der fällt, ist Allgemeingut. Sollte die freie Zirkulation von Information in einer Demokratie nicht ebenfalls Gemeingut sein - es geht ja nicht um die Übernahme von Werken?

Ein guter Vergleich. Wenn nicht in späteren Fassungen des Gesetzesvorschlags noch eine Bagatellgrenze eingefügt wird, die sagt, dass einzelne Sätze oder kleine Teile der Publikationen vom Schutz ausgenommen sind, kommt das neue LSR einem Monopolschutz von reinen Informationen sehr nahe. Denn wie soll man "Merkel trifft Putin" anders ausdrücken als so? Wenn ich diese Headline nicht mehr frei verwenden kann, ist sie dem Allgemeingut, der deutschen Sprache, für 20 Jahre Dauer entzogen.

Auf unserem kleinen Ableger lit21 verlinken wir auf den RSS-Feed von literarischen Blogs aber auch der Kulturseiten großer Zeitungen (die wir vorher gefragt habe, wir sind ja gebrannte Kinder). Dürften wir das danach noch? Die RSS-Feeds bestehen ja sozusagen nur aus den verlinkten Überschriften und Unterzeilen der Medien, die mit Link versehen sind.

Das kann zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen. Wahrscheinlich ist zumindest, dass solche Vereinbarungen neu geschlossen werden müssen. Ausgerüstet mit dem neuen Recht können die Verleger die Bedingungen im Zweifel völlig frei diktieren.

Gegenüber kleinen Medien oder einzelnen Nutzern sitzen die Verlage mit ihren Rechtsabteilungen am längeren Hebel - könnte die Neuregelung ihnen neue Instrumente zu Abmahnung und  Einschüchterung geben?

Selbstverständlich, das dürfte einer der Gründe sein, warum gerade die Großverlage das LSR fordern. Sie wollen eine "stärkere Rechtsposition für die digitale Welt". Natürlich heißt das allem voran, dass sie Geld von Facebook und Google wollen. Aber das Recht dürfte auch sehr gelegen kommen und hinlänglich eingesetzt werden, um sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten. Ob es dann jeweils überhaupt einschlägig ist, ist ja bei dem Kampf Goliath gegen David erst einmal gar nicht so wichtig. Die Rechtsunsicherheit, die das LSR erzeugen wird, genügt für Einschüchterungstaktiken völlig.

Du sprichst von "Monopolschutz von reinen Informationen". Kann es sein, dass durch eine solche Regelung Grundrechte tangiert werden?

Ja, natürlich. Und wahrscheinlich wäre ein allzu weit reichendes Recht für Verleger auch grundrechtswidrig und weder mit der deutschen Verfassung noch der europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Das Problem ist nur, dass sich die digitale Welt Jahrzehnte dauernde Rechtsstreitigkeiten nicht erlauben kann, wenn es um grundlegende Kommunikationspraktiken oder innovationsfeindliche Regelungen geht.

Verleger sagen, dass Ihnen durch den Medienwandel das Geschäftsmodell abhanden kommt. Bis zu einem gewissen Grad kann ich das nachvollziehen - die Werbung läuft zum Beispiel mehr und mehr in Richtung Facebook und Google, die Milliarden scheffeln und dabei natürlich auf dem Inhalt beruhen, den nicht nur die Medien, sondern alle Akteure der Öffentlichkeit insgesamt schaffen. Digitalkommissar Oettinger spricht in den Erwägungen zum Entwurf explizit davon, dass den Qualitätsmedien das Geschäftsmodell erhalten werden soll. Kannst du das nicht nachvollziehen?

Schon, aber das LSR ist kein Weg dorthin und keine geeignete Maßnahme. Es wird den Verlegern kein nennenswertes Geld einbringen, aber - wie in Deutschland gesehen - immense Kosten verursachen. Während die Rechtsstreitigkeiten laufen - über Jahre oder gar Jahrzehnte - werden Verlage massiv an Sichtbarkeit, Links und damit Werbeeinnahmen verlieren. Denn die Aggregatoren und Suchdienste haben bei einem solchen Recht gar keine andere Wahl als bis auf weiteres keine Links mehr auf Pressepublikationen zu setzen oder zumindest von Snippets und Vorschaubildern abzusehen. Das ist eine Sache, die die Politik auch in Deutschland nie verstehen wollte: Ein solches LSR ist ein Ausschließlichkeitsrecht. Jede Nutzung ohne eine Lizenz, die unter das Recht fällt, ist eine Rechtsverletzung. Wenn eine Suchmaschine also, ohne vorher Rechte einzuholen, weiterhin verlinkt und Vorschautexte anzeigt, begeht sie von Tag 1 an Zigtausende Rechtsverletzungen. Dagegen hilft nur, keine Nutzungen mehr vorzunehmen, bis alle Rechte geklärt beziehungsweise  alle Rechtsstreitigkeiten bis zu Ende ausgefochten sind. Das haben T-Online, GMX und andere mit den Verlagen gemacht, die von ihnen Geld für Snippets verlangt haben. Sie wurden entweder gänzlich ausgelistet oder in den Ergebnislisten nur noch als "nackte Links" angezeigt. Allerdings klickt auf solche Links kaum jemand, weil der Nutzer nicht absehen kann, was die Quelle hergibt, die er klicken soll.

Kritiker sprechen von einer "Linksteuer". Der Link ist das wesentliche Instrument einer Öffentlichkeit, die heute wesentlich im Internet stattfindet. Es geht bei dem Gesetz also um die künftige Struktur von Öffentlichkeit. Hast Du das Gefühl, dass die Medien, die hier gleichzeitig Partei sind, die Öffentlichkeit über den Streit angemessen informieren?

Schon seit der Debatte in Deutschland unterdrücken fast alle Presseverlage jegliche kritische Berichterstattung. In den Zeitungen und Zeitschriften findet das Thema mit ganz wenigen Ausnahmen nur in Form von als Journalismus getarnten Lobbyartikeln der angestellten Journalisten statt. Was dieses Thema angeht, findet unabhängiger Journalismus nach meiner Wahrnehmung nur noch in den Blogs, Online-Medien und sozialen Medien statt. Dumm nur, dass viele Politiker diese Art von "Qualitätsjournalismus" gar nicht wahrzunehmen scheinen.

Danke für das Gespräch!
Stichwörter