Das gemeinnützige Magazin
Correctiv hatte Anfang 2024 die Republik mit einer Recherche über eine Potsdamer Tagung von
Rechtsextremen und AfD-Politikern in Aufruhr versetzt, aus der hervorzugehen schien, dass hier ein Plan zur
Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgeheckt worden sei. Diese zentrale Aussage des Artikels ist aber jetzt vom Landgericht Berlin als "
im Wesentlichen unwahr; unklar, ungenau und unvollständig" eingestuft worden,
resümiert Felix W. Zimmermann in dem juristischen magazin
lto.de: "
ARD,
ZDF,
t-online,
Spiegel,
taz, der
Verfassungsblog, prominente Anwälte - auch
LTO - und viele andere Medien und Influencer hatten die Ausführungen in der
Correctiv-Recherche
falsch verstanden. Und zwar so, dass in Potsdam tatsächlich über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden oder geplant gewesen sei oder Ähnliches. Und die Demonstrationen, zu denen
bis zu einer Million Menschen auf die Straße gingen, dürften ebenfalls von der Sorge angetrieben worden sein, dass eingebürgerte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund des Landes verwiesen und gegebenenfalls abgeschoben werden sollten." Das Landgericht ließ die Aufassung nicht gelten,
Correctiv habe mit der Wendung, es gebe einen"
Masterplan" für eine Ausweisung nur eine Meinungsäußerung im Sinn gehabt - und als Tatsachenbehauptung ist die Aussage laut Gericht falsch. Das Gericht ordnete übrigens den im
Correctiv gesetzten Bezug zur
Wannsee-Konferenz ebenfalls als erschwerend ein.
Genau diese Anspielung auf die
Wannsee-
Konferenz findet auch Andreas Rosenfelder in der
Welt besonders perfide. Bis zum
Correctiv-Bericht sei außerdem der Remigrationsbegriff ein Fachterminus für die Rückführung von Flüchtlingen gewesen und habe in etwa das bezeichnet, "was Friedrich Merz meinte, als er Ende März die Rückkehr von 'rund 80 Prozent der in Deutschland jetzt sich aufhaltenden Syrerinnen und Syrer zurück in ihr Heimatland' nach dem Wegfall der Fluchtursache ankündigte. So vergiftete der
Correctiv-Bericht über den 'Masterplan' nachhaltig die politische Debatte in Deutschland, indem er zum absurden Eindruck beitrug, bei der migrationskritischen Hälfte des Landes (in Umfragen übrigens eine klare Mehrheit) handle es sich um die
neuen Nazis, während die linken Antifaschisten die '
Weiße Rose'
der Gegenwart darstellten. Gerade die enge Kooperation zwischen NGOs, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Bundesregierung wird der AfD etliche Wähler zugetrieben haben."
In der
FAZ will Michael Hanfeld sich gar nicht erst auf einzelne Interpretation einlassen, es wäre die Aufgabe von
Correctiv gewesen, die Potsdamer Tagung sachlich zu beschreiben, meint er: "Die widersprüchlichen Entscheidungen der Gerichte in dieser Sache zeigen alle zusammen eins: Mit der
Theatralik und dem nebligen Bombast, auf den viele Kollegen hereingefallen sind, tut
Correctiv niemanden einen Gefallen - außer denen, die gern von 'Lügenpresse' reden, und der AfD, für die 'Remigration' längst ein Wahlkampfschlager ist."
Correctiv äußert sich in einer Pressemitteilung zu der Urteilsbegründung: "Das Urteil betrifft
einzelne Formulierungen der Berichterstattung. Der Text bleibt ansonsten unangefochten." Damit ruft das Magazin den
Spott des Anwalts der Gegenseite wach.