Als Reaktion auf die Juni-Unruhen 1953 setzte die SED-Führung auf höchster Ebene eine interne Sicherheitskommission zur Beratung aller relevanten Fragen des inneren Schutzes und der äußeren Landesverteidigung der DDR ein. Dieses geheim tagende Organ wurde 1960 als Nationaler Verteidigungsrat auf eine gesetzliche Basis gestellt, um fortan Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Interesse der SED-Sicherheitspolitik mobilisieren zu können. In der vorliegenden Arbeit werden die Einrichtung und Entwicklung der beiden Gremien, ihre Funktionsmechanismen und Wirkungsweisen untersucht. Umfassend wird dabei das Zusammenspiel von Parteiapparat, Verteidigungs-, Innen- und Staatssicherheitsministerium sowie Streitkräften und staatlicher Administration rekonstruiert, eingebettet in den bündnispolitischen Kontext des Warschauer Vertrages und des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe.
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