9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Urheberrecht

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.01.2026 - Urheberrecht

Auch Fernand Léger ist siebzig Jahre tot, und wir dürfen sein Gemälde "La grande parade" zeigen, ohne seine Nachfahren zu bitten.


Hurra, gestern war "Public Domain Day". Ein Urheber muss nur siebzig Jahre tot sein, dann gehen seine Urheberrechte zum 1. Januar des Folgejahrs in Gemeineigentum über. Alle freuen sich, nur nicht der Verlag S. Fischer - denn auch Thomas Mann ist jetzt gemeinfrei. Und der Suhrkamp Verlag bringt darum erste Mann-Ausgaben, hier etwa die "Buddenbrooks" (nächstes Jahr könnte sich der Fischer Verlag mit einer Brecht-Ausgabe rächen). In Netzpolitik berichtet Timur Vorkul: "Mit dem heutigen Jahresanfang werden somit Werke von Urheber*innen gemeinfrei, die im Jahr 1955 verstorben sind." Aber Vorsicht: "Die Schutzfristen unterscheiden sich von Land zu Land. So werden die Werke des spanischen Philosophen José Ortega y Gasset in verschiedenen europäischen Ländern bereits gemeinfrei, nicht aber in seinem eigenen Herkunftsland Spanien. Dort sind seine Schriften erst in zehn Jahren frei nutzbar. In den USA werden zum Jahreswechsel Werke für alle zugänglich, die im Jahr 1930 veröffentlicht wurden - unabhängig vom Todeszeitpunkt der Autor*innen. Darunter der Krimi 'Mord im Pfarrhaus' von Agatha Christie, in dem Miss Marple zum ersten Mal vorkommt."
Stichwörter: Public Domain Day

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.12.2025 - Urheberrecht

In der Deutschen Nationalbibliothek (dnb) in Leipzig fand eine Tagung über die Ära linker Raubdrucke in der Bundesrepublik statt, über die Martin Conrads in der taz berichtet. Diese Raubdrucke fanden sich in den Sechzigern bis in den Achtziger vor allen Mensen auf den Tischen fliegender Händler. Walter Benjamin und andere linke Klassiker wurden zuerst in Raubdrucken rezipiert. "Der ehemalige SDSler Gerd Schnepel, der Anfang der 1970er als Mitbegründer eines linken Buchladens in Erlangen auch Raubdrucke anfertigte, sprach als Zeitzeuge von verkauften Auflagen von bis zu 20.000 Exemplaren. Buchhändler Schnepel, der später auch zu den Revolutionären Zellen stieß, berichtete aber auch davon, wie mit dem Anwachsen der K-Gruppen das breite Interesse an der zuvor raubgedruckten Theorie so nachließ, dass der Buchladen 1975 pleite ging."
Stichwörter: Urheberrecht, Raubdruck

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.09.2025 - Urheberrecht

Die KI-Firma Anthropic, einer der großen Herausforderer von ChatGPT, soll bald 500.000 Autoren, deren Bücher illegal als Trainingsdaten für Anthropics Claude benutzt wurden, jeweils 3.000 Euro zahlen, schreibt Andrian Kreye in der SZ. Genutzt wurden jedoch sieben Millionen Bücher: "Und so relativiert sich die Meldung von der Rekordsumme auch rasch. Bei 3000 Dollar pro Werk liegt die Summe deutlich im unteren Bereich des möglichen Schadenersatzes. Dazu kommt, dass nur 500 000 Rechteinhaber der insgesamt sieben Millionen Bücher in den Datenbanken der Firma entschädigt werden. Vor allem aber wären die jetzt genannten Summen kein Ergebnis eines Urteils, sondern eben einer außergerichtlichen Einigung. Ein Präzedenzurteil hätte da eine ganz andere Wirkung." Zumindest ist sich der zuständige Richter noch nicht sicher, ob er diese Einigung so akzeptieren wird.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.03.2025 - Urheberrecht

Das Online-Portal Library Genesis, die größte "Schattenbibliothek" der Welt, ist seit Dezember in Deutschland gesperrt, erklärt Eric von Dömming in der Jungle World. Wissenschaftliche Texte waren hier frei zugänglich, eine "Reaktion darauf, dass Wissenschaftspublikationen weitestgehend von profitorientierten Unternehmen verlegt werden. Auch wenn diese Bibliotheken dabei gegen das Urheberrecht verstoßen, erinnern sie an das große Versprechen des Internets: das Wissen der Menschheit allen gleichermaßen zugänglich zu machen." Die Open-Access-Bewegung "kritisiert schon seit langem die gängige Praxis, dass Forschung zwar durch öffentliche Gelder finanziert wird, deren Resultate dann aber von privaten Verlagen teuer verkauft werden, die dabei teils operative Jahresgewinne in Milliardenhöhe machen wie der Wissenschaftsverlag Elsevier. Die Käufer der Publikationen sind zudem vor allem ebenjene wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten, deren Mitarbeitende den Verlagen zuvor kostenlos die Inhalte geliefert haben."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 18.03.2025 - Urheberrecht

Anika Decker hat ihre Berufung beim Oberlandesgericht Berlin im Prozess gegen Til Schweigers Firma "Barefoot Films" nach kurzer Beratung mit dem Gericht zurückgezogen - ein früheres Urteil, nachdem der Drehbuchautorin aus den von ihr geschriebenen Filmen lediglich zusätzliche Erlöse aus den drei Jahren vor ihrer Klage zustehen, während der Anspruch auf Beteiligung an den viel höheren Gewinnen aus den Jahren zuvor verjährt seien, ist damit rechtskräftig. Die Gründe, warum sie nicht schon früher geklagt hatte, hat Philipp Bovermann beim Gespräch für die SZ erfahren: "Wenige Monate, bevor sie im Juli 2018 klagte, war sie von Warner zu Constantin gewechselt, mehr als zehn Jahre nach 'Keinohrhasen'. Kinoverleiher gebe es nicht so viele. 'Wenn man einen davon verklagt, wie sieht die Zukunft aus?' ... Seit 2002 existiert der sogenannte Fairnessparagraf im Urheberrecht, er schreibt vor, Künstlerinnen und Künstler angemessen an Gewinnen mit ihren Werken zu beteiligen. Dafür müssen die jedoch erst einmal wissen, was mit ihren Werken verdient wird." Vorgelegt werden jedoch oft "Berechnungen, bei denen unterm Strich kein Gewinn stehe, 'Hollywood Accounting'. Ohne Anwalt, ohne sich unbeliebt zu machen, bekomme man überhaupt nichts zu sehen, und das wiederum könne 'existenzbedrohend' sein. 'Ich war mal bei einem Abendessen, auf dem damit geprahlt wurde, dass sie schwarze Listen haben mit Leuten, die Ärger gemacht haben.'"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.01.2025 - Urheberrecht

Henri Matisse (1869 bis 1954): Der Tanz (2. Version), 1909-1910



Gestern war der "Tag der Gemeinfreiheit". Werke von Urhebern, die mindestens siebzig Jahre tot sind, gehen in die "Public Domain" über, erläutert Lukas Mezger im Blog der Wikimedia. "Neben den so unterschiedlichen Bildern von Frida Kahlo und Henri Matisse bereichern 2025 noch viele weitere Werke die urheberrechtliche Gemeinfreiheit: Von den 'silbernen' Operetten des Wieners Oscar Straus über die frühe Avantgarde des amerikanischen Komponisten Charles Ives oder der französischen Schriftstellerin Colette bis hin zu den Fotografien des ungarisch-US-amerikanischen Kriegsreporters Robert Capa oder den mathematischen Forschungsarbeiten des Briten Alan Turing - am Tag der Gemeinfreiheit gibt es auch in diesem Jahr großartige Beispiele menschlicher Kreativität zu entdecken." Hier die vollständige Liste der Wikipedia.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.07.2024 - Urheberrecht

In der taz stellt Martin Seng die Urheberschutzprogramme "Glaze Project" und "Nightshade" vor, zwei KI-Programme, die verhindern sollen, dass andere KI fremde Kunst als Datensatz nutzen: "'Glaze' legt einen Filter über das jeweilige Bild, der die Anordnung der Pixel minimal verändert. Während das menschliche Auge das kaum erkennt, ist es umso deutlicher für die KI. Das Motiv des Kunstwerkes erkennt die KI zwar weiterhin, dafür schützt 'Glaze' den Stil der jeweiligen Künstler, indem es eine Art Glasur über das Werk legt. Nach der Bearbeitung wird ein Bild in Comic-Optik von der KI nur noch als Ölgemälde oder Pop-Art ausgelesen. ... 'Nightshade' hingegen geht in die Offensive - die Entwickler verschleiern ihr 'Angriffswerkzeug' nicht. Auch hier wird mit einem kaum sichtbaren Filter gearbeitet, den Betrachtern nur im Detail erkennen. Dafür sieht die KI in einem 'shaded' Bild etwas vollkommen Fremdes. Ähnlich wie 'Glaze' wird auch dafür die Anordnung der Pixel im jeweiligen Bild minimal verändert. Doch der technische Prozess ist bei 'Nightshade' deutlich umfangreicher, sodass sich nicht nur der Stil des Bildes, sondern ganze Motive abändern. Dadurch wird die KI am Auslesen des jeweiligen Bildes gehindert."

In der SZ denkt auch der Jurist Udo di Fabio darüber nach, wie Werke urheberrechtlich vor der Nutzung durch KI geschützt werden können. "Das Recht arbeitet neuerdings mit einer Text-and-Data-Mining-Schranke, die 2019 durch die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) etabliert wurde", schreibt er. "Soweit die neue Schrankenregelung die Nutzung von rechtmäßig zugänglichen, abrufbaren Werken auch durch eine generative KI im Grundsatz ohne Erlaubnis oder Lizenzierung des Urhebers ermöglichen sollte, hätte das Urheberrechtsgesetz den Rechtsdurchsetzungsmechanismus umgekehrt. Der Verwerter müsste nicht um Erlaubnis fragen, sondern der Urheber die Nutzung seines Werkes in Form eines 'maschinenlesbaren' Rechtevorbehalts sperren. Eine Urheberin oder Künstlerin, die ihr Werk nicht ungefragt zum Gegenstand einer erst trainierenden, dann mit ihr konkurrierenden Automatisierungsintelligenz machen will, kann und muss demnach ein 'Opt-out' erklären. Tut sie das nicht, so könnte ihr zugängliches Werk als Teil einer 'digitalen Allmende' betrachtet werden, an der sich jeder bedienen darf. Wie und ob das Opt-out ('maschinenlesbar') in der Praxis künftig funktioniert, darf als offene Frage gelten."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.03.2024 - Urheberrecht

Im US-Staat Tennessee wurde der sogenannte "ELVIS-Act" verabschiedet, der die eigene Stimme und das Aussehen vor der Verwertung durch KI schützt, schreibt Andrian Kreye in der SZ. Dass kann zwar nicht den Wegfall von Arbeitsplätzen im Bereich des Hörspiels verhindern, sei aber ein gutes Zeichen, erfährt Kreye von Matthias Hornschuh, Sprecher der Initiative Urheberrecht. "'Dass Tennessee mit dem ELVIS-Act nun mit der Stimme das intimste und verletzlichste Musikinstrument gegen Missbrauch schützt, ist, unabhängig von der Frage nach der Durchsetzbarkeit des Rechts, die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt. Denn damit ist die Anerkenntnis verbunden, dass es weder den Anbietern noch den Nutzern der Technologie freisteht, Entscheidungen über Persönlichkeit anderer Menschen zu treffen - nur weil es geht.'"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.02.2024 - Urheberrecht

Während die Aktienkurse aller mit KI befassten Konzerne in schwindelnde Höhen steigen, wird der Rest der geistigen Welt zu einer freudlos durchorganisierten Verwertungsgesellschaft. Jan Wiele greift in der Leitglosse der FAZ ein Papier (hier als pdf-Dokument) der deutschen, österreichischen und schweizerischen Literaturübersetzer-Verbände auf, das im wesentlich auf das altbekannte "Ich will was ab" hinausläuft: "Dass maschinelles Übersetzen schon Realität ist und bestimmt noch viel stärker werden wird, wissen auch die Unterzeichner. Sie möchten sich aber, statt das offenbar Unvermeidliche noch zu umarmen, wo es geht, dagegen stemmen. Wenn schon KI mit urheberrechtlich geschützten Werken 'trainiert' werde, dann 'nicht gegen unseren Willen' und 'nicht ohne angemessene Bezahlung'. Ob das noch realistisch ist, sei dahingestellt: Der ohnehin seit Langem gebeutelte Berufsstand der Übersetzer zeigt hier eine 'Nothing to lose'-Mentalität. Er fordert ferner Kennzeichnungspflicht für reine KI-Inhalte, Förderung menschlicher Werke und warnt: 'Der ökologische Fußabdruck von KI-Software darf nicht ignoriert werden.'"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.02.2024 - Urheberrecht

Rechteverwerter und Kulturindustrien wollen von den AI-Firmen, die sich aus dem Fundus der Kultur bedienen, Tantiemen. Die Klage der New York Times zeigte, dass AI tatsächlich wörtliche Passagen übernimmt. Aber das ist nicht das Wesentliche, schreiben die beiden Juristen Jannis Lennartz und Viktoria Kraetzig ausgerechnet in der FAZ. Die Urheberrechtsklagen gegen AI seien "der Versuch, die Logik des Kopierens auf das neue Spiel mit Ähnlichkeiten zu übertragen". Aber die AI lege "eine Abkehr von der Selbstverständlichkeit des geistigen Eigentums" nahe, "von der Vorstellung, dass alle Kultur in eigentumsanalog gedachten Rechten einzupanzern ist. Weil viel von dem, was mit Bild- und Tongeneratoren hergestellt wird, nicht urheberrechtlich schutzfähig ist und damit von anderen beliebig weiterverwendet werden kann, vergrößert KI die digitale Allmende. Gemeinfreie zeitgenössische Kunst - das hat es seit der Goethe-Zeit nicht mehr gegeben."