Peter Blickle

Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten

Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland
Cover: Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten
C.H. Beck Verlag, München 2003
ISBN 9783406507687
Gebunden, 426 Seiten, 36,90 EUR

Klappentext

Diese umfassende Geschichte der Freiheit in Deutschland reicht vom Mittelalter bis zur Moderne. Anhand zahlreicher Beispiele aus über 600 Jahren und aus allen Regionen des Reiches - von der Ostsee bis an die Schweizer Alpen - beschreibt Peter Blickle, welche Formen der Leibeigenschaft es gab und wie es den Herrschaftsunterworfenen gelang, ihre Freiheit und mit ihr Eigentum und politische Rechte durchzusetzen - die Grundlagen der modernen Menschen- und Bürgerrechte.

Rezensionsnotiz zu Die Zeit, 13.11.2003

Rezensent Rudolf Walther zeigt sich recht angetan von Peter Bickles Studie "Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten". Wie Walther darlegt, eröffnet Bickles Darstellung von mittelalterlichen und spätmittelalterliche Vorformen von Eigentums-, Bürger- und Menschenrechten den Blick für eine Vielzahl von Sozial- und Rechtsbeziehungen, die zwischen Mittelalter und Neuzeit die deutschen Agrargesellschaften bestimmten. Davon ausgehend habe keine lineare Entwicklung in die Moderne geführt, die Geschichte sei vielmehr regional unterschiedlich verlaufen, referiert Walther. Bickle zeige, dass der bäuerliche Befreiungsprozess weniger von Theologen als von Juristen beeinflusst war, die versuchten, die Vielfalt der Leibeigenen unter den Begriff der "Untertanen" zu fassen, aus denen spätestens im 18. Jahrhundert "Staatsbürger" wurden. Beim Nachzeichnen der Verbindungslinien zwischen mittelalterlichen und spätmittelalterlichen Freiheits- und Eigentumsbegriffen und ihren modernen Ausprägungen unterschätzt Bickle nach Ansicht Walthers allerdings die Differenz zwischen Altem und Neuem.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 08.10.2003

Die "Geschichte der Leibeigenschaft" ist ein wirklich "spannendes" Thema, hat Rebekka Habermas aus diesem Buch gelernt. Peter Blickle liefert, wie man erfährt, eine "weitreichende Neudeutung der modernen Geschichte". Nebenbei zeigt er noch einer "allzu modernisierungstheoretisch orientierte" Geschichtsschreibung, dass auch die Frühe Neuzeit einiges zur Menschheitsgeschichte beigetragen hat und verpasst der "satten Selbstzufriedenheit der Aufklärer" einen Dämpfer, die laut Habermas gern so tun, als hätten sie die Freiheit erfunden. Blickle hat in seinem Buch, wie Habermas berichtet, den "gemainen Mann" und "die gemaine Frau" wieder mit ins Spiel gebracht: seine zentrale These besage, dass aufständische Bauern im Nordosten Deutschlands bereits im 16. Jahrhundert Verträge mit ihrer Herrschaft erzwungen haben, mit denen "Grundformen von - wie Blickle schreibt - Verfassungen geschaffen" wurden; insofern diese Verträge nämlich Vorbedingungen für die freie Verfügung über den Ertrag der Arbeit, für das Recht auf Eigentum sowie eine Erweiterung der Heiratsmöglichkeiten, also "Freizügigkeit", vorsahen. Im Anschluss an Blickles "Neudeutung der modernen Geschichte", die die Rezensentin "in ihrer Grundargumentation" überzeugend, "ja streckenweise geradezu faszinierend" findet, könne man schließlich sogar so weit gehen zu sagen, dass etwa die Bill of Rights, wie Habermas formuliert, "nur noch in Worte fasste, was in einem langen Prozess der Aushandlung in die Tat umgesetzt worden war: die 'laibhaftige Freiheit'". Probleme hat die Rezensentin nur mit Blickles strikter Trennung von Baueraufständen und "Ideen" und "Theorien". Auch Blickles Überzeugung, dass seine Deutung die "Universalisierbarkeit" der Menschen- und Bürgerrechte erleichtern werde, mag sie nicht so ohne weiteres folgen. Vielleicht könne man von Blickle eher lernen, "wie viele Bedeutungen und Formen Freiheit annehmen kann".

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 07.10.2003

Jörg Fisch hat ein Buch gelesen, dass unsere Sichtweise auf die Geschichte des Begriffes "Freiheit" zunächst grundlegend erschüttert, um sie dann sinnvoll zu ergänzen. Peter Blickle schreibe nämlich dagegen an, dass individuelle Freiheit eine Idee der Moderne - sprich: der Aufklärung - sei. Freiheit, argumentiere der Historiker in seinem Buch, bestehe in der freien Verfügung über die eigene Person, und das sei etwas, dass "alle Menschen von Natur aus anstreben". Blickles Beleg: die Kämpfe der deutschen Bauern zwischen dem 13. und dem 19. Jahrhundert, in denen es immer wieder um die Rechte an der eigenen Person ging, die dem System der Leibeigenschaft abgetrotzt wurden und es schließlich mit zum Einsturz brachten. Daraus ergeben sich für Blickle in einem nächsten Schritt die Bürgerrechte, die nötig waren, damit die freien Eigentümer ihre Angelegenheiten aushandeln konnten - und so gelange man dorthin, wohin der Standardauffassung gemäß der Weg nur über die Amerikanische und die Französische Revolution geführt habe: zu den Menschenrechten. Eine "souveräne" Studie, urteilt der Rezensent, und eine fruchtbare Ergänzung der Geschichte der Freiheit - auch wenn Blickle, wie im Titel ersichtlich, in die alte teleologische Falle der Geschichtswissenschaften tappe: "So stellt sich am Schluss dieses ungemein anregenden und mit seltener Kennerschaft geschriebenen Buches die Frage, ob die Freiheit (...) vielleicht doch eine Geschichte hat, die selbst heute noch nicht abgeschlossen ist."

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 19.09.2003

Peter Blickles "Geschichte der Freiheit in Deutschland" hat Rezensent Michael Stolleis nur teilweise überzeugt. Wie Stolleis berichtet, versteht Blickle die mittelalterliche "Eigenherrschaft" sowie die frühneuzeitlichen Leibeigenschaft zwischen etwa 1650 und 1800 als die beiden Ansatzpunkte, aus denen der Impuls zur Erlangung von Freiheit erwuchs. Stolleis attestiert Blickle eine "stupende Materialkenntnis, vor allem süd- und oberdeutscher Archive". Die eigentliche Stärke des Buches sieht er daher auch im "quellengesättigten Detail". Problematisch findet er dagegen, dass Blickles Buch implizit zugleich eine Geschichtsphilosophie bieten möchte. Und die kann Stolleis nicht überzeugen: Sie beinhalte zu viel "hegelsche Dialektik" und zu viel "idealistische Hoffnung" auf die ideengeschichtliche "Notwendigkeit" des Freiheitsgedanken. Dass, wie Bickle zeigt, die Unfreiheit oft kippte, ist seines Erachtens zwar plausibel. "Geschichtsphilosophisch notwendig", findet er aber, "war die Abschaffung der Unfreiheit nicht".
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2003

Peter Blickle ist unbeugsam, konstatiert Gerrit Walter anerkennend. Denn ein weiteres Mal versuche der Historiker, die historische Forschergemeinde und die Leser davon zu überzeugen, dass die Idee der Freiheit nicht der Aufklärung entstammt, sondern dem Kampf der deutschen Bauern gegen die negativen Bedingungen ihrer Existenz, die "Eigenschaft" beziehungsweise "Leibeigenschaft". Die Idee der Freiheit sei kein Produkt hochfliegender Gedanken gewesen, sondern habe sich dialektisch aus der konkreten Unfreiheit ergeben, der die deutsche Bauernschaft vom Adelsstand unterworfen war - aus dem zähen Kampf um vertragliche Besserstellung. Mit der Formulierung von Menschenrechten in der amerikanischen Verfassung sei nur auf den begrifflichen Punkt gebracht worden, "was im deutschen Südwesten längst politische Wirklichkeit gewesen sei". Damit, schreibt Rezensent Walter, erscheint "die Leibeigenschaft in einem überraschend positiven Licht", nämlich als notwendiger Kontext der Herausbildung von Freiheit als schließlich universalem Wert. Die kontroverse Debatte jedenfalls sei Blickle sicher.
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