Mehr als 50 Jahre nach ihrer Fertigstellung liegt die rechtswissenschaftliche Dissertation von Wilhelm Hennis erstmals gedruckt vor. Im Ansatz steht hier ein Grundgedanke des öffentlichen Rechts, der später in Hennis' politikwissenschaftlichen Schriften zum Tragen kam: Mag für das Privatrecht der Wille die entscheidende Kategorie sein, so steht das öffentliche Recht, in dem es um öffentliche Aufgaben geht, unter anderen Prämissen. Thema der Dissertation ist der Begriff der Souveränität, in dem Hennis ein Grundproblem des sozialen Zusammenlebens eingefangen sieht. "Denn alles wahre, geschichtlich beständige Recht beruht auch dort, wo es von einer souveränen Willenseinheit positiviert wird, nicht nur auf einer Entscheidung, sondern auf einer der Entscheidung vorgeordneten Verständigung." (S. 59) Dieser Kernsatz der Doktorarbeit wird kurz mit historischen Beispielen belegt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.02.2003
Von 1951 stammt die Doktorarbeit des Politikwissenschaftlers Wilhelm Hennis, ergänzt um ein neues Vorwort von Christian Starck wird sie nun neu aufgelegt. Es handelt sich um eine Auseinandersetzung mit Hans Kelsens einflussreicher "Reiner Rechtslehre" zum einen, mit Carl Schmitts Theorie der Souveränität zum anderen. Beide Male wendet sich Hennis, so erfahren wir von Christian Geyer, mit aller Entschiedenheit gegen ein Verständnis des Rechts, das vom Bezug des Juristischen auf die "Kompliziertheiten und Differenziertheiten der Wirklichkeit" absehen zu können glaubt. Justament Carl Schmitts Versuch, den Moment der souveränen Setzung des Rechts im Ausnahmezustand als normativen Ausgangspunkt in das Recht hereinzuholen, hält Hennis für fatal. Die Entscheidung, gibt Geyer Hennis' Argumentation wieder, fällt aus dem Recht heraus, die "Souveränitätsakte" können "nie juristisch geheilt, sondern nur politisch entschuldigt" werden. Die bis heute gültige Triftigkeit dieses "hellsichtigen" Denkens, befindet Rezensent Geyer, erweise sich nicht zuletzt in Hennis' Skepsis gegenüber allen Ideen, die die Souveränität "auf Weltstaatsebene" verorten wollen.
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